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   EuGH, 18.10.2012 - C-428/11   

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https://dejure.org/2012,31151
EuGH, 18.10.2012 - C-428/11 (https://dejure.org/2012,31151)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - C-428/11 (https://dejure.org/2012,31151)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - C-428/11 (https://dejure.org/2012,31151)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Praktik, einem Verbraucher mitzuteilen, dass er einen Preis gewonnen hat, und ihm für dessen Entgegennahme die Übernahme von Kosten aufzuerlegen

  • webshoprecht.de

    Zu den Kosten der Gewinnrealisierung bei Gewinnspielen

  • Europäischer Gerichtshof

    Purely Creative u.a.

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Praktik, einem Verbraucher mitzuteilen, dass er einen Preis gewonnen hat, und ihm für dessen Entgegennahme die Übernahme von Kosten aufzuerlegen

  • EU-Kommission

    Purely Creative u.a.

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Praktik, einem Verbraucher mitzuteilen, dass er einen Preis gewonnen hat, und ihm für dessen Entgegennahme die Übernahme von Kosten aufzuerlegen“

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße durch unlautere Werbesendungen zur kostenpflichtigen Entgegennahme von Gewinnpreisen

  • kanzlei.biz

    Kein Gewinn ohne Investition

  • reise-recht-wiki.de

    Weitere Kosten bei Gewinnspielen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere Werbesendungen zur kostenpflichtigen Entgegennahme von Gewinnpreisen; Vorabentscheidungsersuchen des englischen Court of Appeal

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Purely Creative u. a./Office of Fair Trading

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er für dessen Entgegennahme bestimmte Kosten übernehmen muss, sind verboten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der teure Preis - Zum Verbot von Gewinnspielen, bei denen dem Verbraucher zur Entgegennahme eines Preises Kosten entstehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Geschäftspraktik durch angebliche Gewinnmitteilungen, wenn dem Verbraucher für Entgegennahme des Preises oder Einholung von Informationen Kosten entstehen

  • heise.de (Pressebericht, 16.01.2013)

    Gewinne dürfen kein Geld kosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorgegaukelte Gewinn

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Verbraucherschutz - Gewinnversprechen darf nichts kosten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Gewinnen bei anschließender Verpflichtung der Übernahme bestimmter Kosten unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sie haben einen Preis gewonnen!" - EuGH verbietet solche Werbebriefe, wenn sie mit verschleierten Kosten verknüpft sind

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Gewinnen bei anschließender Verpflichtung der Übernahme bestimmter Kosten unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbot aggressiver Praktiken von Gewerbetreibenden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbot aggressiver Werbung mit falschen Versprechungen

  • taz.de (Pressebericht, 18.10.2012)

    Werbung: "Sie haben gewonnen"? Verboten!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aggressive Praktiken bei Gewinnspielen rechtswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    EuGH untersagt Abzocke von Verbrauchern bei Gewinnzusagen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einem vermeintlichen Gewinn ist unzulässig

  • blogspot.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    EuGH/Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken/Gewinnspiel/Gewinnreise

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Glückwunsch, Sie haben gewonnen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abzocke von Verbrauchern bei Gewinnzusagen untersagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung ist unzulässig, wenn noch Kosten entstehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Cent für Gewinnmitteilungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewinnversprechen muss kostenlos sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abzocke von Verbrauchern bei Gewinnversprechen gestoppt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Preisgewinn darf für Verbraucher nicht mit weiteren Kosten verbunden sein - EuGH untersagt aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden durch Gewinnwerbeschreiben

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH verbietet mit verschleierten Kosten verbundene «Sie haben gewonnen»-Werbungen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division), eingereicht am 16. August 2011 - Purely Creative Ltd u. a./Office of Fair Trading

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1269
  • GRUR Int. 2012, 1120
  • EuZW 2013, 66
  • K&R 2012, 809
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-428/11
    Dagegen ist zu beachten, dass ein nationales Gericht, wenn es bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses auszulegen hat, seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ausrichten muss, um das mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113, sowie vom 28. Juli 2011, Samba Diouf, C-69/10, Slg. 2011, I-7151, Randnr. 60).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-428/11
    Dagegen ist zu beachten, dass ein nationales Gericht, wenn es bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses auszulegen hat, seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ausrichten muss, um das mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113, sowie vom 28. Juli 2011, Samba Diouf, C-69/10, Slg. 2011, I-7151, Randnr. 60).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-428/11
    Nach ihrem Art. 1 dient diese Richtlinie dem Zweck, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen (Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-2949, Randnr. 51).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-428/11
    Dagegen ist zu beachten, dass ein nationales Gericht, wenn es bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses auszulegen hat, seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ausrichten muss, um das mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, Marleasing, C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113, sowie vom 28. Juli 2011, Samba Diouf, C-69/10, Slg. 2011, I-7151, Randnr. 60).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Anders als der Begriff des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers, der normativ geprägt (vgl. Fezer, WRP 1995, 671, 676; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 2 Rn. 94, 96; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5, Rn. 1.49 mwN) und deshalb hinsichtlich seiner Reichweite von den Gerichten selbständig zu bestimmen ist (vgl. den Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG sowie EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, GRUR 2012, 1269, 1272), setzt der Betrugstatbestand nach seinem Wortlaut die Erregung eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums voraus.
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 229/16

    Zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern

    Das nationale Gericht hat die Auslegung des nationalen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, GRUR 2012, 1269 Rn. 41 = WRP 2012, 1269 - Purely Creative).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Dies gilt regelmäßig auch in Fällen, in denen die Auswirkung einer Geschäftspraktik, die sich speziell an eine besondere Verbrauchergruppe richtet, aus der Sicht eines Durchschnittsmitglieds dieser Gruppe zu beurteilen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, GRUR 2012, 1269 Rn. 53 = WRP 2012, 1509 - Purely Creative).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Das nationale Gericht hat die Auslegung des nationalen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, GRUR 2012, 1269 Rn. 41 = WRP 2012, 1269 - Purely Creative).
  • OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

    Vorliegend hat der Senat keinen durchgreifenden Zweifel, dass der gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG maßgebliche durchschnittliche Verbraucher, dessen Verkehrsverständnis der Senat selbst feststellen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 18.10.2012 - C-428/11 , GRUR 2012, 1269, Rn. 53, zit. nach juris - Purely Creative u. a.; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 2 UWG, Rn. 15 mwN.), die beanstandete, ohne jeglichen einschränkenden Zusatz versehene Anzeige dahingehend versteht, dass die Garantiezusage für sämtliche der im Online-Shop der Verfügungsbeklagten angebotenen Produkte gilt, was aber unstreitig nicht der Fall ist, weil dies nach dem eigenen Vorbringen der Verfügungsbeklagten bspw. nicht für Leuchtmittel, Klein- oder Ersatzteile gilt.

    Dem gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG maßgeblichen durchschnittlichen Verbraucher, dessen Verkehrsverständnis der Senat selbst feststellen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 18.10.2012 - C-428/11 , GRUR 2012, 1269, Rn. 53, zit. nach juris - Purely Creative u. a.; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 2 UWG, Rn. 15 mwN.), erschließt sich aufgrund der optischen Gestaltung der in Rede stehenden Rubrik des Online-Shops zunächst ohne Weiteres, dass nur die dort speziell gelisteten Artikel Gegenstand der Rabattaktionen sind - sei es nun, weil sie Gegenstand der speziellen "Frühjahrsaktion" sind oder im Rahmen des dauerhaften "SALE", weil es sich - wie im Senatstermin im Rahmen der persönlichen Anhörung des Geschäftsführers der Verfügungsbeklagten zu 3. erörtert - um Auslaufmodelle, Restposten oder vergleichbare Ware handelt.

  • OLG Köln, 06.12.2018 - 24 U 112/18

    Zum Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens

    Die Auslegung der nationalen Norm hat daher gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV richtlinienkonform, mithin im Lichte des Wortlautes und des Zwecks der zu Grunde liegenden Richtlinie zu erfolgen (EuGH, GRUR 2012, 1269, Rn. 41).

    Hierfür gelten die Auslegungsgrundsätze des Unionsrechtes, bei welcher neben dem Wortlaut und dem Zweck der Richtlinie ergänzend auch der Zusammenhang, in dem die fragliche Bestimmung der Richtlinie steht, und ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2012, 1269 Rn. 28, 35).

  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Die Auslegung der nationalen Norm hat daher gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV richtlinienkonform, mithin im Lichte des Wortlautes und des Zwecks der zu Grunde liegenden Richtlinie zu erfolgen (EuGH, GRUR 2012, 1269, Rn. 41).

    Hierfür gelten die Auslegungsgrundsätze des Unionsrechtes, bei welcher neben dem Wortlaut und dem Zweck der Richtlinie ergänzend auch der Zusammenhang, in dem die fragliche Bestimmung der Richtlinie steht, und ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2012, 1269 Rn. 28, 35).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2016 - 15 U 54/15

    Wettbewerbswidrigkeit eines Werbeprospekts mit unvollständiger Information über

    Dieses Ergebnis widerspricht insbesondere dem Zweck der Richtlinie, an dem das nationale Gericht seine Auslegung - ebenso wie am Wortlaut - so weit wie möglich auszurichten hat, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. dazu EuGH, GRUR 2012, 1269 - Purely Creative; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, Einl. UWG Rn. 3.13, jeweils m. w. N.), und der gemäß Art. 1 der RL 2011/83/EU ausdrücklich darin besteht, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 4/17

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Das nationale Gericht hat die Auslegung des nationalen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, GRUR 2012, 1269 Rn. 41 = WRP 2012, 1269 - Purely Creative).
  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Letzteres gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 b]; Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04 - Bundesdruckerei [unter III 1]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 190/19 [unter III 2 a]; s.a. EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - C-428/11, Purely Creative Ltd. u. a./Office of Fair Trading [Rn. 53 und 56]).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-388/13

    UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG -

  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

  • EuGH, 02.09.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 13.09.2018 - C-54/17

    Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und

  • EuGH, 03.04.2014 - C-515/12

    4finance - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken -

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 64/11

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises

  • OLG Köln, 14.02.2019 - 24 U 132/18

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Darlehensvertrags gerichteten

  • OLG Köln, 14.02.2019 - 24 U 140/18
  • OLG Köln, 27.06.2019 - 24 U 149/18

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags; Keine Belehrungspflicht über

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 24 U 242/19
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 24 U 22/19
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 24 U 243/19
  • OLG Köln, 16.05.2019 - 24 U 154/18
  • LG Köln, 12.02.2019 - 22 O 298/18
  • LG Düsseldorf, 19.05.2023 - 38 O 178/22

    Werbeaussage "Deutschlands bester Preis" wegen Irreführung verboten

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-435/11

    CHS Tour Services - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12

    4finance - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen

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