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   EuGH, 15.01.2013 - C-416/10   

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https://dejure.org/2013,52
EuGH, 15.01.2013 - C-416/10 (https://dejure.org/2013,52)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2013 - C-416/10 (https://dejure.org/2013,52)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - C-416/10 (https://dejure.org/2013,52)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Art. 267 AEUV - Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung - Zurückverweisung an das betreffende Gericht - Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen - Vorabentscheidungsersuchen - Möglichkeit - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 85/337/EWG - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Krizan u.a.

    Art. 267 AEUV - Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung - Zurückverweisung an das betreffende Gericht - Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen - Vorabentscheidungsersuchen - Möglichkeit - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 85/337/EWG - ...

  • EU-Kommission

    Krizan u.a.

    Art. 267 AEUV - Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung - Zurückverweisung an das betreffende Gericht - Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen - Vorabentscheidungsersuchen - Möglichkeit - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 85/337/EWG - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union bei vorheriger Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils durch ein nationales Verfassungsgericht; Beteiligung und Rechtsschutz der Öffentlichkeit im Hinblick auf Entscheidungen nach der Richtlinie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 267 AEUV - Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung - Zurückverweisung an das betreffende Gericht - Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen - Vorabentscheidungsersuchen - Möglichkeit - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 85/337/EWG - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Standort einer Abfallanlage und die Öffentlichkeitsbeteiligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parteistellung bei städtebaulichen Entscheidungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zugang der Öffentlichkeit zu einem städtebaulichen Entscheidungsverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bau einer Mülldeponie: Öffentlichkeit hat Anspruch auf Informationen über Bauprojekte mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt - Vorenthalten von Informationen kann nicht mit Berufung auf Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gerechtfertigt werden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Najvyssí súd Slovenskej republiky - Auslegung von Art. 191 Abs. 1 und 2 und Art. 267 AEUV, der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 257, S. 26), ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 347
  • DÖV 2013, 238
  • BauR 2013, 639
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Hinsichtlich der anderen Aspekte der ersten Vorlagefrage ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass die nationalen Gerichte gemäß Art. 267 AEUV ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof haben, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (Urteile vom 27. Juni 1991, Mecanarte, C-348/89, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 44, und vom 5. Oktober 2010, Elchinov, C-173/09, Slg. 2010, I-8889, Randnr. 26).

    Im Übrigen kann das Bestehen einer nationalen Verfahrensvorschrift nicht das Recht der nationalen Gerichte in Frage stellen, dem Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen, wenn sie, wie im Ausgangsverfahren, Zweifel an der Auslegung des Unionsrechts haben (Urteile Elchinov, Randnr. 25, und vom 20. Oktober 2011, 1nteredil, C-396/09, Slg. 2011, I-9915, Randnr. 35).

    Es muss ihm nämlich freistehen, dem Gerichtshof die Fragen vorzulegen, bei denen es Zweifel hat, wenn es der Ansicht ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung des übergeordneten Gerichts zu einem unionsrechtswidrigen Urteil gelangen könnte (Urteile vom 9. März 2010, ERG u. a., C-378/08, Slg. 2010, I-1919, Randnr. 32, und Elchinov, Randnr. 27).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das nationale Gericht, das von der ihm nach Art. 267 AEUV eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, durch die Auslegung der fraglichen Vorschriften durch den Gerichtshof für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens gebunden ist und gegebenenfalls von der Beurteilung des höheren Gerichts abweichen muss, wenn es angesichts dieser Auslegung der Auffassung ist, dass sie nicht dem Unionsrecht entspricht (Urteil Elchinov, Randnr. 30).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Aus der ständigen Rechtsprechung ergibt sich, dass der Grundsatz, nach dem Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, dann nicht gilt, wenn das Datum der förmlichen Stellung des Antrags auf Genehmigung eines Vorhabens vor dem Datum liegt, an dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 85/337 ablief (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-431/92, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass sich die Anträge, die in den ersten beiden Verfahrensetappen eingereicht wurden, nicht in bloßen informellen Kontakten erschöpften, die nicht geeignet gewesen wären, die förmliche Einleitung des Genehmigungsverfahrens zu bewirken (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 32).

  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    29 und 32, und vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23).

    Es wäre nicht angebracht, dass Verfahren, die bereits auf nationaler Ebene komplex sind, durch die spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch zusätzlich belastet und verzögert und bereits entstandene Rechtspositionen beeinträchtigt werden (Urteil Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 24).

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Folglich kann die Ausübung des Eigentumsrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antastet (Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 355, und vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Slg. 2010, I-2007, Randnr. 80).

    Hinsichtlich der vorgenannten, dem Gemeinwohl dienenden Ziele ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass der Schutz der Umwelt zu diesen Zielen gehört und daher eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Randnr. 81).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Hinsichtlich der vorgenannten, dem Gemeinwohl dienenden Ziele ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass der Schutz der Umwelt zu diesen Zielen gehört und daher eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Randnr. 81).
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Die in den vorstehenden Randnummern wiedergegebenen Grundsätze sind ebenso bindend für das vorlegende Gericht im Hinblick auf die im vorliegenden Ausgangsverfahren von dem Verfassungsgericht des betreffenden Mitgliedstaats formulierte Rechtsauffassung, da es nach gefestigter Rechtsprechung nicht zugelassen werden kann, dass nationale Rechtsvorschriften, auch wenn sie Verfassungsrang haben, die einheitliche Geltung des Unionsrechts beeinträchtigen (Urteile vom 17. Dezember 1970, 1nternationale Handelsgesellschaft, 11/70, Slg. 1970, 1125, Randnr. 3, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 61).
  • EuGH, 16.06.1981 - 126/80

    Salonia / Poidomani e Giglio

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Darum steht der Umstand, dass die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem vorlegenden Gericht ein unionsrechtliches Problem nicht aufgeworfen haben, der Anrufung des Gerichtshofs durch dieses Gericht nicht entgegen (Urteile vom 16. Juni 1981, Salonia, 126/80, Slg. 1981, 1563, Randnr. 7, und vom 8. März 2012, Huet, C-251/11, Randnr. 23).
  • EuGH, 07.02.1985 - 240/83

    Procureur de la République / ADBHU

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Hinsichtlich der vorgenannten, dem Gemeinwohl dienenden Ziele ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass der Schutz der Umwelt zu diesen Zielen gehört und daher eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Randnr. 81).
  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Hinsichtlich der vorgenannten, dem Gemeinwohl dienenden Ziele ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass der Schutz der Umwelt zu diesen Zielen gehört und daher eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Randnr. 81).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 15.01.2013 - C-416/10
    Im Übrigen muss nach ständiger Rechtsprechung ein mit einem nach Unionsrecht zu beurteilenden Rechtsstreit befasstes nationales Gericht in der Lage sein, vorläufige Maßnahmen zu erlassen, um die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte sicherzustellen (Urteile vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21, und vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 67).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

  • EuGH, 10.07.1997 - C-373/95

    Maso u.a.

  • EuGH, 17.06.1999 - C-295/97

    Piaggio

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

  • EuGH, 22.01.2009 - C-473/07

    Association nationale pour la protection des eaux und rivières und Association

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 16.07.2009 - C-254/08

    Futura Immobiliare u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2006/12/EG -

  • EuGH, 09.03.2010 - C-378/08

    Bei Betreibern, die über Anlagen in der Nähe eines verschmutzten Gebiets

  • EuGH, 01.06.2010 - C-570/07

    Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • EuGH, 09.11.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 26.05.2011 - C-165/09

    Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Ausgestaltung der Programme für die

  • EuGH, 21.07.2011 - C-104/10

    Kelly - Richtlinien 76/207/EWG, 97/80/EG und 2002/73/EG - Zugang zur

  • EuGH, 18.10.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie

  • EuGH, 15.12.2011 - C-585/10

    Møller - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung -

  • EuGH, 08.03.2012 - C-251/11

    Huet - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung

  • EuGH, 05.07.2012 - C-509/10

    Geistbeck - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Gemeinschaftlicher Sortenschutz

  • EuGH, 12.07.2012 - C-378/10

    Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begriff des "besonderen

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Da im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens die Auslegung des nationalen Rechts ausschließlich Sache dieses Gerichts ist (Urteil Krizan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 58), kann nicht unter Verweis darauf, dass die OMT-Beschlüsse nicht durchgeführt worden seien und erst nach Erlass weiterer Rechtsakte durchgeführt werden könnten, in Abrede gestellt werden, dass das Vorabentscheidungsersuchen zur Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten, mit denen das vorlegende Gericht befasst ist, objektiv erforderlich ist (vgl. entsprechend Urteil Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 65).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Ebenso ist die Auslegung des nationalen Rechts ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts (vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    29 und 32, vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 94).
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