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   EuGH, 24.06.2014 - C-658/11   

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https://dejure.org/2014,14058
EuGH, 24.06.2014 - C-658/11 (https://dejure.org/2014,14058)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2014 - C-658/11 (https://dejure.org/2014,14058)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - C-658/11 (https://dejure.org/2014,14058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/640/GASP - Rechtsgrundlage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Art. 37 EUV -Internationale Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft - Art. 218 Abs. 6 Unterabs. 2 AEUV - Verpflichtung, das Parlament unverzüglich ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/640/GASP - Rechtsgrundlage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Art. 37 EUV -Internationale Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft - Art. 218 Abs. 6 Unterabs. 2 AEUV - Verpflichtung, das Parlament unverzüglich ...

  • EU-Kommission

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/640/GASP - Rechtsgrundlage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - Art. 37 EUV -Internationale Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft - Art. 218 Abs. 6 Unterabs. 2 AEUV - Verpflichtung, das Parlament unverzüglich ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Ratsbeschlusses zum Abkommen mit der Republik Mauritius über die Bedingungen zur Überstellung mutmaßlicher Seeräuber; Verpflichtung des Rates zu unverzüglicher und umfassender Unterrichtung des Parlaments über Verhandlung und Abschluss eines unter die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtiger Ratsbeschluss zum Abkommen mit der Republik Mauritius über die Bedingungen zur Überstellung mutmaßlicher Seeräuber; Verpflichtung des Rates zu unverzüglicher und umfassender Unterrichtung des Parlaments über Verhandlung und Abschluss eines unter die Gemeinsame ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/640/GASP des Rates vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
    Verfolgt eine Maßnahme dagegen mehrere Zielsetzungen zugleich oder umfasst mehrere Komponenten, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen nebensächlich ist, so dass verschiedene Vertragsbestimmungen anwendbar sind, muss eine solche Maßnahme ausnahmsweise auf die entsprechenden verschiedenen Rechtsgrundlagen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42 bis 44).

    Zum anderen ist die Beteiligung dieses Organs am Abschluss einer solchen Übereinkunft nur ausgeschlossen, wenn sie ausschließlich die GASP betrifft, in deren Rahmen der Vertrag von Lissabon dem Parlament eine begrenzte Rolle eingeräumt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 82).

    Gerade, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Symmetrie tatsächlich beachtet wird, gilt die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeitete Regel, wonach die materielle Rechtsgrundlage für die beim Erlass des Rechtsakts zu befolgenden Verfahren maßgebend ist (vgl. Urteil Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 80), nicht nur für die beim Erlass eines internen Rechtsakts vorgesehenen Verfahren, sondern auch für diejenigen, die auf den Abschluss internationaler Übereinkünfte anwendbar sind.

    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits klargestellt, dass die Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess auf Unionsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip widerspiegelt, wonach die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung hoheitlicher Gewalt teilhaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Roquette Frères/Rat, 138/79, EU:C:1980:249, Rn. 33, und Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 81).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
    Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihre Ziele und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Klarenberg, C-466/07, EU:C:2009:85, Rn. 37, und Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
    Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihre Ziele und ihr Zusammenhang zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Klarenberg, C-466/07, EU:C:2009:85, Rn. 37, und Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34).
  • EuGH, 20.05.2008 - C-91/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR

    Auszug aus EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
    Zum anderen habe der Gerichtshof bereits anerkannt, dass eine Maßnahme nicht unter die Entwicklungszusammenarbeit falle, sofern der Hauptzweck einer solchen Maßnahme, selbst wenn sie zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern beitrage, in der Umsetzung der GASP bestehe (Urteil Kommission/Rat, C-91/05, EU:C:2008:288, Rn. 72).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits klargestellt, dass die Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess auf Unionsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip widerspiegelt, wonach die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung hoheitlicher Gewalt teilhaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Roquette Frères/Rat, 138/79, EU:C:1980:249, Rn. 33, und Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2015 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2014/198/GASP des Rates -

    2 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025).

    14 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 72 und 73); vgl. ergänzend auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in jener Rechtssache (EU:C:2014:41, Rn. 137 und 138).

    16 - So auch Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, insbesondere Rn. 87).

    19 - Urteile Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 43 und 44), Kommission/Rat (C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 34) und Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 43).

    20 - So die Feststellungen des Gerichtshofs zum Parteivorbringen im Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 44 und 45).

    21 - Der Rat und seine Streithelfer berufen sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Rn. 58, 59 und 62 des Urteils Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025).

    22 - Urteile Kommission/Rat (C-94/03, EU:C:2006:2, Rn. 50), Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 48) und Vereinigtes Königreich/Rat (C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 36); vgl. auch Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 66).

    39 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, insbesondere Rn. 85).

    40 - Urteile Roquette Frères/Rat (138/79, EU:C:1980:249, Rn. 33), Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 81) und Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 81).

    46 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 86).

    49 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 79).

    51 - Vgl. dazu Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 77 und Rn. 15 bis 17).

    53 - Im selben Sinne Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, insbesondere Rn. 80, 86 und 87).

    55 - Vgl. Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, insbesondere Rn. 91).

  • EuGH, 14.06.2016 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Erstens habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025), das nach Erhebung der vorliegenden Nichtigkeitsklage ergangen sei, festgestellt, dass der Beschluss 2011/640/GASP des Rates vom 12. Juli 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an die Republik Mauritius und über die Behandlung mutmaßlicher Seeräuber nach der Überstellung (ABl. 2011, L 254, S. 1), dessen Inhalt nahezu identisch mit dem des angefochtenen Beschlusses sei und der sich auf die Unterzeichnung eines Abkommens beziehe, dessen Wortlaut dem des EU-Tansania-Abkommens sehr ähnlich sei, zu Recht allein auf Art. 37 EUV habe gestützt werden können.

    Da das Parlament im Rahmen des Verfahrens, das zu dem Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025), geführt habe, anerkannt habe, dass bei dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius vom 14. Juli 2011 die mit diesem Abkommen angestrebten Ziele, soweit sie nicht die GASP beträfen, nur nebensächlich seien, müsse das auch für die mit dem EU-Tansania-Abkommen angestrebten identischen Ziele gelten.

    Das Parlament macht in seiner Erwiderung geltend, der Gerichtshof sei in seinem Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025), nicht auf die Frage eingegangen, ob der Beschluss 2011/640 allein auf Art. 37 EUV als Rechtsgrundlage hätte gestützt werden müssen oder auch auf andere Vorschriften der Verträge.

    Verfolgt eine Maßnahme dagegen mehrere Zielsetzungen zugleich oder umfasst sie mehrere Komponenten, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen nebensächlich ist, so dass verschiedene Vertragsbestimmungen anwendbar sind, muss eine solche Maßnahme ausnahmsweise auf die entsprechenden verschiedenen Rechtsgrundlagen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Parlament und Rat, C-178/03, EU:C:2006:4, Rn. 42 und 43, und vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 43).

    Das Parlament macht unter Hinweis auf das Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025), geltend, dass die Einhaltung von Art. 218 Abs. 10 AEUV eine Wirksamkeitsvoraussetzung für Beschlüsse über die Annahme internationaler Übereinkünfte sei und dass sich der Rat vor deren Annahme vergewissern müsse, dass das Parlament ordnungsgemäß unterrichtet worden sei.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt die nach Art. 218 Abs. 10 AEUV vorgesehene Verpflichtung, wonach das Parlament bei der Verhandlung und dem Abschluss internationaler Übereinkünfte "in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend [zu unterrichten]" ist, für jedes Verfahren zum Abschluss einer internationalen Übereinkunft, einschließlich der Übereinkünfte, die ausschließlich die GASP betreffen (Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 85).

    Um den Erfordernissen der Klarheit, der Kohärenz und der Rationalisierung zu genügen, sieht Art. 218 AEUV für die Aushandlung und den Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union in allen ihren Tätigkeitsbereichen, einschließlich der GASP, die im Gegensatz zu anderen Bereichen keinem besonderen Verfahren unterliegt, ein einheitliches Verfahren von allgemeiner Geltung vor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 52 und 72).

    Die dem Parlament im Bereich der GASP übertragene Rolle bleibt zwar begrenzt, da es von dem Verfahren der Aushandlung und des Abschlusses einer Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft, ausgeschlossen ist, doch kann daraus nicht abgeleitet werden, dass ihm, jedes Informationsrecht in Bezug auf diese Politik der Union verwehrt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 83 und 84).

    Das nach Art. 218 Abs. 10 AEUV vorgesehene Informationserfordernis ist bei dem Verfahren zur Aushandlung und zum Abschluss internationaler Übereinkünfte Ausdruck dieses demokratischen Grundsatzes, auf dem die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 81).

    Dieses Erfordernis der Unterrichtung soll insbesondere sicherstellen, dass das Parlament eine demokratische Kontrolle über das Außenhandeln der Union ausüben und - spezifischer - überprüfen kann, dass seine Befugnisse bei der Wahl der Rechtsgrundlage eines Beschlusses über den Abschluss einer Übereinkunft gewahrt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 79).

    Der Gerichtshof hat jedoch in Rn. 86 seines Urteils vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025), festgestellt, dass die Verpflichtung nach Art. 218 Abs. 10 AEUV , das Parlament in allen Phasen des Verfahrens zum Abschluss einer internationalen Übereinkunft unverzüglich und umfassend zu unterrichten, auch für die Phasen gilt, die dem Abschluss einer solchen Übereinkunft vorausgehen, und deshalb insbesondere die Verhandlungsphase einschließt.

    Diese Veröffentlichung ist nämlich in Art. 297 AEUV vorgesehen und entspricht den Publizitätsanforderungen, denen ein unionsrechtlicher Akt für sein Inkrafttreten unterliegt, während das Erfordernis der Unterrichtung gemäß Art. 218 Abs. 10 AEUV vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass das Parlament gerade infolge der Wahl der Rechtsgrundlage für einen Beschluss über den Abschluss einer Übereinkunft in die Lage versetzt wird, eine demokratische Kontrolle über das Außenhandeln der Union auszuüben und - spezifischer - zu überprüfen, dass seine Befugnisse gewahrt worden sind (Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 79).

    Der Verstoß gegen dieses Erfordernis der Unterrichtung beeinträchtigt daher die Bedingungen, unter denen das Parlament seine Funktionen auf dem Gebiet der GASP ausübt, und stellt folglich einen Verstoß gegen eine wesentliche Formvorschrift dar (Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 86).

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Verfahrens zum Abschluss einer internationalen Übereinkunft nach Art. 218 AEUV die materiellen Rechtsgrundlagen des Beschlusses über den Abschluss der Übereinkunft die Art des Verfahrens bestimmen, das nach Art. 218 Abs. 6 AEUV Anwendung findet (Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 58).

    218 Abs. 6 AEUV spiegelt nämlich auf internationaler Ebene die Verteilung der Befugnisse der Organe bei interner Rechtsetzung wider und stellt eine Symmetrie zwischen dem internen Rechtsetzungsverfahren bei Unionsmaßnahmen und dem Verfahren zum Erlass internationaler Übereinkünfte her, um zu gewährleisten, dass das Parlament und der Rat im Zusammenhang mit einem bestimmten Bereich unter Wahrung des durch die Verträge vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts die gleichen Befugnisse haben (Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 56).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Es liefe deshalb den Zielen dieser Vorschrift und dem Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes zuwider, die Zuständigkeit des Gerichtshofs gemäß Art. 275 Abs. 2 AEUV, auf den Art. 24 Abs. 1 EUV verweist, eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Februar 2007, Gestoras Pro Amnistía u. a./Rat, C-354/04 P, EU:C:2007:115, Rn. 53, vom 27. Februar 2007, Segi u. a./Rat, C-355/04 P, EU:C:2007:116, Rn. 53, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 70, vom 12. November 2015, Elitaliana/Eulex Kosovo, C-439/13 P, EU:C:2015:753, Rn. 42, und vom 19. Juli 2016, H/Rat und Kommission, C-455/14 P, EU:C:2016:569, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15

    Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

    Bevor auf diese Vorschriften eingegangen wird, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, obwohl er in seinen Urteilen Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472), Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft (C-348/12 P, EU:C:2013:776), Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025) und Gbagbo u. a./Rat (C-478/11 P bis C-482/11 P, EU:C:2013:258) Gelegenheit hatte, Fragen im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit im Bereich der GASP zu prüfen, in Rn. 251 des Gutachtens 2/13 (EU:C:2014:2454) festgestellt hat, dass er "noch keine Gelegenheit hatte, die Tragweite der Beschränkungen seiner Zuständigkeit, die sich für den Bereich der GASP aus [Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und Art. 275 AEUV] ergeben, zu präzisieren".

    16 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 70).

    19 - Urteil Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 72).

    21 - Vgl. Urteile Rat/Manufacturing Support & Procurement Kala Naft (C-348/12 P, EU:C:2013:776, Rn. 99, in dem auf die Rn. 36 bis 38 des Urteils Manufacturing Support & Procurement Kala Naft/Rat, T-509/10, EU:T:2012:201, verwiesen wird), Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 73) und National Iranian Oil Company/Rat (T-578/12, EU:T:2014:678, Rn. 35), bestätigt durch das Urteil National Iranian Oil Company/Rat (C-440/14 P, EU:C:2016:128).

    33 - Vgl. Urteile Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 70) und Elitaliana/Eulex Kosovo (C-439/13 P, EU:C:2015:753, Rn. 42).

  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept

    Die Befugnisse des Europäischen Parlaments im Bereich der GASP sind - anders als in anderen Bereichen des Integrationsprogramms - gering (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2016, Parlament/Rat, C-263/14, EU:C:2016:435, Rn. 68 ff.) und beschränken sich im Wesentlichen auf Anhörungsrechte (Art. 27 Abs. 3 Satz 4, Art. 36 UAbs. 1 Satz 1, Art. 41 Abs. 3 UAbs. 1 Satz 2 EUV).

    Zu berücksichtigen ist überdies, dass eine Kompensation der geringen demokratischen Legitimation der GASP auf europäischer Ebene durch eine gerichtliche Kontrolle (vgl. dazu BVerfGE 151, 202 - Europäische Bankenunion) praktisch ausscheidet; dem Gerichtshof der Europäischen Union kommt - von zwei Ausnahmen abgesehen - in diesem Bereich keine Zuständigkeit zu (Art. 24 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 6 EUV; vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 69 f.; Urteil vom 2. November 2015, Eulex Kosovo/Elitaliana, C-439/13 P, EU:C:2015:753, Rn. 43 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-244/17

    Kommission/ Rat (Accord avec le Kazakhstan) - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU)

    10 Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (Mauritius, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 73); im selben Sinne Urteil vom 14. Juni 2016, Parlament/Rat (Tansania, C-263/14, EU:C:2016:435, Rn. 68 bis 85).

    11 Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (Mauritius, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 52).

    13 Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (Mauritius, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 53).

    16 Urteile vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (Rechtsgrundlage für restriktive Maßnahmen, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80), vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (Mauritius, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 57), und vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes, C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 46).

    20 Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Rat (Rotterdamer Übereinkommen, C-94/03, EU:C:2006:2, Rn. 50), vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (Mauritius, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 48), und vom 18. Dezember 2014, Vereinigtes Königreich/Rat (Ausdehnung sozialrechtlicher Regelungen auf die Türkei, C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 36).

  • EuGH, 04.09.2018 - C-244/17

    Kommission/ Rat (Accord avec le Kazakhstan) - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU)

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 52), ausgeführt habe, sehe Art. 218 AEUV ein einheitliches Verfahren von allgemeiner Geltung für die Aushandlung und den Abschluss internationaler Übereinkünfte, für deren Abschluss die Union in ihren Tätigkeitsbereichen, einschließlich der GASP, zuständig sei, vor.

    Erstens bestätige das Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025), zwar in der Tat, dass das Verfahren zum Erlass von Beschlüssen zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der Union in einem durch eine Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten seien, als ein einheitliches Verfahren von allgemeiner Geltung anzusehen sei, das auf alle Politik- und Tätigkeitsbereiche der Union Anwendung finde.

    Um zu klären, welche Abstimmungsregel anzuwenden ist, wenn der Rat gemäß Art. 218 Abs. 9 AEUV einen Beschluss zur Festlegung der Standpunkte, die im Namen der Union in einem durch eine Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten sind, erlässt und dieses Gremium zur Vornahme rechtswirksamer Handlungen berufen ist, ist diese Bestimmung unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch ihrer Ziele und ihres Zusammenhangs auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 51).

    Um Erfordernissen der Klarheit, der Kohärenz und der Rationalisierung zu genügen, sieht Art. 218 AEUV ein einheitliches Verfahren von allgemeiner Geltung insbesondere für die Aushandlung und den Abschluss internationaler Übereinkünfte vor, für deren Abschluss die Union in ihren Tätigkeitsbereichen, einschließlich der GASP, zuständig ist, es sei denn, die Verträge sehen besondere Verfahren vor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 52).

    Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren gerade aufgrund seines allgemeinen Charakters die in den Verträgen für jeden Tätigkeitsbereich der Union vorgesehenen Besonderheiten, insbesondere in Bezug auf die Befugnisse der Organe, berücksichtigen muss und nach außen die nach innen geltende Aufteilung der Befugnisse zwischen den Organen widerspiegeln soll, indem insbesondere eine Symmetrie zwischen dem Verfahren zum Erlass von Unionsmaßnahmen im Inneren und dem Verfahren zum Erlass internationaler Übereinkünfte hergestellt wird, um zu gewährleisten, dass das Parlament und der Rat im Zusammenhang mit einem bestimmten Bereich unter Wahrung des durch die Verträge vorgesehenen institutionellen Gleichgewichts die gleichen Befugnisse haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 53, 55 und 56).

  • EuGH, 06.10.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommen zur

    Die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeitete Regel, wonach die materielle Rechtsgrundlage eines Rechtsakts für die bei seinem Erlass zu befolgenden Verfahren maßgebend ist, gilt nämlich nicht nur für die beim Erlass eines internen Rechtsakts vorgesehenen Verfahren, sondern auch für diejenigen, die auf den Abschluss internationaler Übereinkünfte anwendbar sind (Urteil vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit -

    Wie Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 30. Januar 2014 in der Rechtssache Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:41, Rn. 111 und 112) zu Recht ausgeführt hat, ist die Außendimension des RFSR im Hinblick auf die in diesen beiden Vorschriften zum Ausdruck kommenden Ziele funktional und instrumental.

    26 Vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2008, Parlament/Rat (C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 36), vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 44), vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 43), und vom 14. Juni 2016, Parlament/Rat (C-263/14, EU:C:2016:453, Rn. 44).

    44 Vgl. u. a. Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Rat (C-94/03, EU:C:2006:2, Rn. 50), vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 48), und vom 18. Dezember 2014, Vereinigtes Königreich/Rat (C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das

  • EuGH, 06.10.2020 - C-134/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage der Bank

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-180/20

    Kommission/ Rat (Accord avec l'Arménie)

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

  • EuGH, 20.11.2018 - C-626/15

    Beschlüsse im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der lebenden

  • EuGH, 10.09.2015 - C-363/14

    Parlament / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-439/13

    Elitaliana / Eulex Kosovo

  • EuG, 07.03.2019 - T-837/16

    Schweden / Kommission - REACH - Beschluss der Kommission über die Zulassung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Klage Ungarns abweisen, die sich

  • EuGH, 20.09.2017 - C-183/16

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung der Kommission, mit der sie die

  • EuGH, 14.07.2022 - C-743/19

    Parlament/ Rat (Siège de l'Autorité européenne du travail) - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 25.10.2017 - C-389/15

    Kommission/ Rat (Arrangement de Lisbonne révisé) - Nichtigkeitsklage - Beschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-29/22

    Generalanwältin Capeta: Einzelpersonen können vor den Unionsgerichten eine

  • EuGH, 25.02.2021 - C-389/19

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15

    Kommission/ Rat (AMP Antarctique) - Nichtigkeitsklage - Wahl der richtigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-14/19

    CSUE/ KF - Zuständigkeit der Unionsgerichte - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-351/22

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof ist nicht dafür zuständig, allgemeine

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-283/20

    EULEX-KOSOVO

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-73/14

    Rat / Kommission - Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme im Namen der

  • EuGH, 22.01.2020 - C-814/18

    Ursa Major Services

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2016 - C-14/15

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

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