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   EuGH, 10.07.2014 - C-421/12   

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https://dejure.org/2014,16313
EuGH, 10.07.2014 - C-421/12 (https://dejure.org/2014,16313)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2014 - C-421/12 (https://dejure.org/2014,16313)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - C-421/12 (https://dejure.org/2014,16313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Vollständige Harmonisierung - Ausschluss von Freiberuflern, Zahnärzten und Heilgymnasten - Beschränkung oder Verbot bestimmter Formen des Wandergewerbes"

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Vollständige Harmonisierung - Ausschluss von Freiberuflern, Zahnärzten und Heilgymnasten - Beschränkung oder Verbot bestimmter Formen des Wandergewerbes

  • EU-Kommission

    Europäische Kommission gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie 2005/29/EG - Vollständige Harmonisierung - Ausschluss von Freiberuflern, Zahnärzten und Heilgymnasten - Beschränkung oder Verbot bestimmter Formen des Wandergewerbes.

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedstaatliche Umsetzung der Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt; unerheblicher Einwand der Heilung unzureichender Umsetzung durch Entscheidungen des mitgliedstaatlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedstaatliche Umsetzung der Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Binnenmarkt; unerheblicher Einwand der Heilung unzureichender Umsetzung durch Entscheidungen des mitgliedstaatlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 2 Buchst. b und d, 3 und 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (ABl. L 149, S. 22) - Vereinbarkeit mit dem Ausschluss der freien Berufe, Zahnärzte und Physiotherapeuten vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2014, 964
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 07.03.1990 - 362/88

    GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Zudem habe der Gerichtshof in seinem Urteil GB-INNO-BM (C-362/88, EU:C:1990:102) das Recht des Verbrauchers auf Unterrichtung in den Rang eines Grundsatzes erhoben, so dass die Art. 20, 21 und 29 des Gesetzes vom 6. April 2010 in Wirklichkeit allein anhand von Art. 28 AEUV zu prüfen seien.

    Was das Vorbringen hinsichtlich der Folgen des Urteils GB-INNO-BM (EU:C:1990:102) betrifft, ist in Übereinstimmung mit der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Umstände der Rechtssache, die diesem Urteil zugrunde lag, sich von denen unterscheiden, die die Erhebung der vorliegenden Klage veranlasst haben.

    Das Urteil GB-INNO-BM (EU:C:1990:102), auf das sich das Königreich Belgien beruft, ist insoweit ohne Bedeutung, da es einen Bereich betrifft, der seinerzeit noch nicht Gegenstand einer solchen Harmonisierung war.

  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Daher dürfen die Mitgliedstaaten, wie Art. 4 der Richtlinie ausdrücklich festschreibt, keine strengeren Maßnahmen erlassen als die, die in der Richtlinie festgelegt sind - selbst dann nicht, wenn sie ein höheres Verbraucherschutzniveau bezwecken (vgl. Urteile Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 41, und Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 37).

    Folglich verstößt eine derartige nationale Regelung, die nicht in Anhang I der Richtlinie 2005/29 genannte Praktiken generell verbietet, ohne eine individuelle Prüfung der "Unlauterkeit" dieser Praktiken anhand der in den Art. 5 bis 9 dieser Richtlinie aufgestellten Kriterien vorzunehmen, gegen den Inhalt von Art. 4 der Richtlinie und steht im Widerspruch zu dem von der Richtlinie verfolgten Ziel einer vollständigen Harmonisierung - und zwar selbst dann, wenn diese Regelung ein höheres Verbraucherschutzniveau gewährleisten soll (vgl. in diesem Sinne Urteil Plus Warenhandelsgesellschaft, EU:C:2010:12, Rn. 41, 45 und 53).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Jedoch ist es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 AEUV auch Sache des betroffenen Mitgliedstaats, der Kommission nach Art. 4 Abs. 3 EUV die Erfüllung ihrer Aufgabe zu erleichtern, die nach Art. 17 Abs. 1 EUV insbesondere darin besteht, für die Anwendung des AEU-Vertrags sowie der von den Organen aufgrund dieses Vertrags getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, C-456/03, EU:C:2005:388, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Verletzung dieser Verpflichtung durch einen Mitgliedstaat, sei es, weil jegliche Information fehlt, sei es, weil eine Information nicht ausreichend klar und genau ist, kann bereits als solche die Eröffnung des Verfahrens nach Art. 258 AEUV zur Feststellung dieser Verletzung rechtfertigen (Urteil Kommission/Italien, EU:C:2005:388, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.12.2011 - C-126/11

    INNO

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    In den Art. 20, 21 und 29 des Gesetzes vom 6. April 2010 geht es um Ankündigungen von Preisermäßigungen; diese stellen Geschäftspraktiken im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 dar und fallen daher in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Beschluss INNO, C-126/11, EU:C:2011:851, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss aber jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des Primärrechts beurteilt werden (vgl. Urteil Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Daher dürfen die Mitgliedstaaten, wie Art. 4 der Richtlinie ausdrücklich festschreibt, keine strengeren Maßnahmen erlassen als die, die in der Richtlinie festgelegt sind - selbst dann nicht, wenn sie ein höheres Verbraucherschutzniveau bezwecken (vgl. Urteile Plus Warenhandelsgesellschaft, C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 41, und Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag, C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 37).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-450/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich jedoch ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Normen des Unionsrechts festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Luxemburg, C-450/00, EU:C:2001:519, Rn. 8, und Kommission/Luxemburg, C-375/04, EU:C:2005:264, Rn. 11).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Der Gerichtshof hat zudem bereits entschieden, dass eine etwaige nationale Rechtsprechung, die innerstaatliche Rechtsvorschriften in einem Sinne auslegt, der als den Anforderungen einer Richtlinie entsprechend angesehen wird, nicht die Klarheit und Bestimmtheit aufweisen kann, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, was ganz besonders im Bereich des Verbraucherschutzes gilt (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, C-144/99, EU:C:2001:257; Rn. 21).
  • EuGH, 28.04.2005 - C-375/04

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich jedoch ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Normen des Unionsrechts festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Luxemburg, C-450/00, EU:C:2001:519, Rn. 8, und Kommission/Luxemburg, C-375/04, EU:C:2005:264, Rn. 11).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-185/09

    Kommission / Schweden

    Auszug aus EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile Kommission/Irland, C-482/03, EU:C:2004:733, Rn. 11, und Kommission/Schweden, C-185/09, EU:C:2010:59, Rn. 9).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-482/03

    Kommission / Irland

  • EuGH, 05.02.2009 - C-282/08

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

  • EuGH, 14.09.2004 - C-168/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Da die Regeln über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern mit der Richtlinie 2005/29/EG auf Unionsebene vollständig harmonisiert worden sind, dürfen die Mitgliedstaaten in deren Anwendungsbereich selbst dann keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, wenn sie ein höheres Verbraucherschutzniveau bezwecken (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-421/12, GRUR-Int. 2014, 964 Rn. 55 - Kommission/Königreich Belgien, mwN).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 59), darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Richtlinie 98/6 der Schutz der Verbraucher nicht bei der Angabe der Preise im Allgemeinen oder hinsichtlich der wirtschaftlichen Realität der Ankündigung von Preisermäßigungen ist, sondern bei der Preisangabe von Waren unter Bezugnahme auf unterschiedliche Maßeinheiten.
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19

    Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    Der Verfolgung eines Verstoßes gegen § 479 Abs. 1 BGB als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 3a UWG steht auch nicht entgegen, dass die Richtlinie 2005/29/EG, die in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 3 Abs. 1, Art. 4 der Richtlinie; vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-421/12, GRUR Int. 2014, 964 [juris Rn. 55] - Kommission/Belgien; BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20, GRUR 2021, 1320 [juris Rn. 19] = WRP 2021, 1290 - Flaschenpfand III), keinen mit der Bestimmung des § 3a UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt.
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten, wie Art. 4 der Richtlinie 2005/29/EG ausdrücklich festschreibt, keine strengeren Maßnahmen erlassen als die, die in der Richtlinie festgelegt sind, selbst dann nicht, wenn sie ein höheres Verbraucherschutzniveau bezwecken (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-2949 = GRUR 2009, 599 Rn. 52 - VTB-VAB und Galatea; Urteil vom 9. November 2010 - C-540/08, Slg. 2010, I-10909 = GRUR 2011, 76 Rn. 30 - Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag; Urteil vom 10. Juli 2014 - C-421/12, GRUR Int. 2014, 964 Rn. 55 - Kommission/Belgien).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG keine strengeren Maßnahmen erlassen als die, die in der Richtlinie festgelegt sind und zwar selbst dann nicht, wenn die Maßnahmen ein höheres Verbraucherschutzniveau bezwecken (vgl. Art. 4 der Richtlinie 2005/29/EG; EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-2949 = GRUR 2009, 599 Rn. 52 - VTB-VAB und Galatea; Urteil vom 9. November 2010 - C-540/08, Slg. 2010, I-10909 = GRUR 2011, 76 Rn. 30 - Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag; Urteil vom 10. Juli 2014 - C-421/12, GRUR Int. 2014, 964 Rn. 55 - Kommission/Belgien).
  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Der Verfolgung eines Verstoßes gegen § 479 Abs. 1 Satz 2 BGB als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 3a UWG steht generell nicht entgegen, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, die in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 3 Abs. 1, Art. 4 der Richtlinie; vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-421/12, GRUR Int. 2014, 964 Rn. 55 - Kommission/Belgien; BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20, GRUR 2021, 1320 Rn. 19 = WRP 2021, 1290 - Flaschenpfand III; jeweils mwN), keinen mit der Bestimmung des § 3a UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2015 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    25 - Vgl. Nr. 60 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2013:769).

    26 - Urteil Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 59).

    Vgl. auch Nrn. 58 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2013:769), auf die der Gerichtshof im Übrigen verweist.

    28 - Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2013:769, Nr. 63).

    29 - Vgl. entsprechend Nr. 64 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2013:769).

    41 - Vgl. Urteile VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 52), Plus Warenhandelsgesellschaft (C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 41), Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 27), Citroën Belux (C-265/12, EU:C:2013:498, Rn. 20), RLvS (C-391/12, EU:C:2013:669, Rn. 33) und Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 55, 61 und 64) sowie Beschluss Cdiscount (C-13/15, EU:C:2015:560, Rn. 34).

    49 - Vgl. allgemein Urteile Ving Sverige (C-122/10, EU:C:2011:299, Rn. 51, 58, 59 und 73) und Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 56) sowie Beschluss Cdiscount (C-13/15, EU:C:2015:560, Rn. 38 und 39).

  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 U 86/21

    Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft; Zulässigkeit der Gewährung von

    a) Der Verfolgung eines Verstoßes gegen § 78 AMG bzw. § 2 Abs. 1 AMPreisV als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 3a UWG steht nicht entgegen, dass die Richtlinie 2005/29/EG, die in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 3 Abs. 1, Art. 4 der Richtlinie; vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-421/12, GRUR Int. 2014, 964 - Kommission ./. Belgien, Rn. 55; BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 242/19 - Herstellergarantie IV, GRUR 2022, 1832, juris Rn. 43; Beschluss vom 29.07.2021 - I ZR 135/20, GRUR 2021, 1320 - Flaschenpfand III), keinen mit der Bestimmung des § 3a UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt.
  • EuGH, 02.09.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Folglich handelt es sich dabei, wie im 17. Erwägungsgrund der Richtlinie ausdrücklich klargestellt wird, um die einzigen Geschäftspraktiken, die - ohne eine Beurteilung des Einzelfalls anhand der Bestimmungen der Art. 5 bis 9 der Richtlinie 2005/29 - als solche als unlauter gelten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien, C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 55 und 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-543/21

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur

    23 Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 59).

    38 Vgl. z. B. Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

  • EuGH, 11.12.2014 - C-678/11

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-125/18

    Gómez del Moral Guasch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 06.04.2017 - C-58/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhöhung der

  • EuGH, 07.09.2023 - C-197/22

    Kommission/ Italien () und fluorures)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-295/16

    Europamur Alimentación

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17

    Orange Polska - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Unlautere

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