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   EuGH, 26.11.2014 - C-103/12, C-165/12   

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https://dejure.org/2014,36483
EuGH, 26.11.2014 - C-103/12, C-165/12 (https://dejure.org/2014,36483)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.2014 - C-103/12, C-165/12 (https://dejure.org/2014,36483)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 2014 - C-103/12, C-165/12 (https://dejure.org/2014,36483)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage - Art. 43 Abs. 2 und 3 AEUV - Bilaterales Abkommen zur Genehmigung der Ausbeutung des Überschusses der zulässigen Fangmenge - Auswahl des in Frage kommenden Drittstaats, dem die Union gestattet, lebende Ressourcen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Parlament / Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU des Rates vom 16. Dezember 2001 zur Genehmigung - im Namen der Europäischen Union - der Erklärung über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge der Bolivarischen Republik Venezuela ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Beschluss 2012/19/EU des Rates - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    In den verbundenen Rechtssachen C-103/12 und C-165/12.

    Europäische Kommission, vertreten durch A. Bouquet und E. Paasivirta als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg (C-165/12),.

    Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. Mai 2012 sind die Rechtssachen C-103/12 und C-165/12 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamem Urteil verbunden worden.

    In der Rechtssache C-165/12 macht die Kommission drei Klagegründe geltend, wobei sich der erste Klagegrund in drei Teile gliedert.

  • EuGH, 14.10.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Am Ende dieses Prozesses stellen die übereinstimmenden Willenserklärungen des Küstenstaats und des in Frage kommenden Staates ein Abkommen im Sinne von Art. 62 Abs. 2 des Übereinkommens von Montego Bay dar, wobei es im internationalen Recht ohne Bedeutung ist, ob ein solches Abkommen in nur einem gemeinsamen Dokument oder in zwei oder mehreren zusammengehörigen Urkunden formalisiert wird (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 37).
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Dieser Artikel regelt nämlich die Aushandlung und den Abschluss von Übereinkünften zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen, wobei nach der Rechtsprechung das in diesem Artikel verwendete Wort "Übereinkunft" in einem allgemeinen Sinne zu verstehen ist und jede von Völkerrechtssubjekten eingegangene bindende Verpflichtung erfassen soll, ungeachtet ihrer formellen Qualifizierung (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/75, EU:C:1975:145, S. 1360, und 2/92, EU:C:1995:83, Rn. 8, sowie Urteil Frankreich/Kommission, C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 27).
  • EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Dieser Artikel regelt nämlich die Aushandlung und den Abschluss von Übereinkünften zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen, wobei nach der Rechtsprechung das in diesem Artikel verwendete Wort "Übereinkunft" in einem allgemeinen Sinne zu verstehen ist und jede von Völkerrechtssubjekten eingegangene bindende Verpflichtung erfassen soll, ungeachtet ihrer formellen Qualifizierung (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/75, EU:C:1975:145, S. 1360, und 2/92, EU:C:1995:83, Rn. 8, sowie Urteil Frankreich/Kommission, C-327/91, EU:C:1994:305, Rn. 27).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-431/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen muss, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42, und Vereinigtes Königreich/Rat, C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 44).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-490/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 -

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Diese Gründe schließen insbesondere den hinsichtlich der Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung begangenen Fehler mit ein (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-414/04, EU:C:2006:742, Rn. 59, Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 86, sowie Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91 und 92).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen muss, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42, und Vereinigtes Königreich/Rat, C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 44).
  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Da Einzelne nach dem Übereinkommen von Montego Bay grundsätzlich nicht über einen autonomen Status verfügen, ist es Sache jedes in Frage kommenden Staates, gegenüber den Schiffen, die seine Flagge führen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Interessen des Küstenstaats zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil Intertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 59 bis 62).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-14/06

    Parlament / Kommission - Richtlinie 2002/95/EG - Elektro- und Elektronikgeräte -

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Diese Gründe schließen insbesondere den hinsichtlich der Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung begangenen Fehler mit ein (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-414/04, EU:C:2006:742, Rn. 59, Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 86, sowie Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91 und 92).
  • EuGH, 28.11.2006 - C-414/04

    Parlament / Rat - Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 - Netzzugangsbedingungen für den

    Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
    Diese Gründe schließen insbesondere den hinsichtlich der Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung begangenen Fehler mit ein (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-414/04, EU:C:2006:742, Rn. 59, Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 86, sowie Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91 und 92).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-327/91

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Die erste Rechtssache, in der das Urteil vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (im Folgenden: Urteil Venezuela)(20), erging, betraf die Frage, ob der Rat, als er auf der Grundlage von Art. 43 Abs. 3 AEUV einen Beschluss über die Gewährung von Fangmöglichkeiten für venezolanische Seefahrzeuge vor der Küste Französisch-Guayanas fasste(21), die richtige Rechtsgrundlage gewählt hatte.

    Im Urteil Venezuela(23) hat der Gerichtshof jedoch nicht näher ausgeführt, was er unter "politische Entscheidung" und unter Maßnahmen, die "in erster Linie technischen Charakter" haben, versteht.

    Im Licht der Vorgeschichte des Rechtsstreits sowie der Urteile Venezuela(43) und Kabeljau(44) ist diese Konzeption meines Erachtens dahin zu verstehen, dass die drei oben genannten Erwägungsgründe der Verordnung Nr. 1234/2007 politische Erwägungen in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele der GAP enthielten, während die Art. 8 und 18 dieser Verordnung, in denen die Referenzpreise und die Interventionspreise enthalten waren, dazu dienten, die Preise festzusetzen, und damit eine Maßnahme zur Festsetzung der Preise darstellten.

    Nach den Urteilen Venezuela und Kabeljau sollte die Verordnung über die einheitliche GMO Grundsatznormen zur gemeinsamen Marktorganisation enthalten.

    Der Gerichtshof ist in den Urteilen Venezuela(49) und Kabeljau(50) ausführlich auf die Voraussetzungen der Aufrechterhaltung bestimmter Wirkungen einer für nichtig erklärten Bestimmung nach Art. 264 Abs. 2 AEUV eingegangen.

    4 - Vgl. Urteile vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400), und vom 1. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat (C-124/13 und C-125/13, EU:C:2015:790).

    14- Vgl. u. a. Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat (45/86, EU:C:1987:163, Rn. 11), vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat (68/86, EU:C:1988:85, Rn. 24), vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat (C-300/89, EU:C:1991:244, Rn. 10), vom 6. November 2008, Parlament/Rat (C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 34), und vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 51).

    20- C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400.

    22 - Vgl. Urteil vom 26. November 2014, Venezuela (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50).

    23- Urteil vom 26. November 2014 (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400).

    36- Vgl. Rn. 79 des Urteils vom 26. November 2014, Venezuela (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400), wo der Gerichtshof darauf hingewiesen hat, dass der dort angefochtene Beschluss "keine technische oder Durchführungsmaßnahme ist, sondern eine Maßnahme, die den Erlass eines eigenständigen Beschlusses voraussetzt".

    38 - Vgl. Urteil vom 26. November 2014, Venezuela (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50).

    40 - Hinzuzufügen ist, dass Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:334, Nr. 158) mehrere Sprachfassungen von Art. 43 Abs. 3 AEUV verglichen und festgestellt hat, dass die englische Sprachfassung leicht von den anderen abweicht, da dort der Ausdruck "measures on" verwendet wird, der enger erscheint als "Maßnahmen zur".

    43- Urteil vom 26. November 2014 (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400).

    49- Urteil vom 26. November 2014 (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400).

    51- Vgl. Urteile vom 26. November 2014, Venezuela (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 90), und vom 1. Dezember 2015, Kabeljau (C-124/13 und C-125/13, EU:C:2015:790, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-660/13

    Rat / Kommission - Beschluss der Kommission über die Billigung eines Nachtrags zu

    26- Urteil Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    36- Vgl. z. B. auch Urteile Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400) und Rat/Kommission (C-73/14, EU:C:2015:663).

    55- Urteil Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50).

    70- Urteil Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    71- Vgl. z. B. Urteil Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 93).

  • EuGH, 07.09.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Hingegen bedarf der Erlass der Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach Art. 43 Abs. 3 AEUV keiner solchen Entscheidung, da derartige Maßnahmen in erster Linie technischen Charakter haben und zur Durchführung der auf der Grundlage von Art. 43 Abs. 2 AEUV ergangenen Bestimmungen getroffen werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50, und vom 1. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat, C-124/13 und C-125/13, EU:C:2015:790, Rn. 48 und 50).

    Schließlich muss sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, EU:C:2007:625, Rn. 61, und vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 51).

    Wie die Bundesrepublik Deutschland, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich und der Rat vorgetragen haben, erfordert eine solche Überprüfung jedoch die Vornahme hauptsächlich technischer und wissenschaftlicher Bewertungen und muss daher von den Maßnahmen unterschieden werden, die politische Entscheidungen voraussetzen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dem Unionsgesetzgeber vorbehalten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-14/21

    Schiffe humanitärer Organisation, die eine systematische Tätigkeit der Suche und

    Diese Bestimmung impliziert, dass der Flaggenstaat gegenüber den Schiffen, die seine Flagge führen, alle Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, um die Interessen des Küstenstaats, von dem die Mitteilung ausgeht, zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 62, und vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

    61 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 52).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-521/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 -

    Auch andere Vorschriften des Primärrechts können ihm nämlich eine solche Befugnis verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50, und vom 7. September 2016, Deutschland/Parlament und Rat, C-113/14, EU:C:2016:635, Rn. 55 und 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) -

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 79 und 81).

    Meines Erachtens kann der Rat von seinen Entscheidungsbefugnissen, die sich aus der erstgenannten Bestimmung ergeben, nur dann Gebrauch machen, wenn dieser Gebrauch mit der Übertragung von Befugnissen durch gemäß der letztgenannten Bestimmung erlassene Rechtsakte vereinbar ist, da der Gerichtshof klargestellt hat, dass zwischen diesen beiden AEUV-Bestimmungen eine Rangfolge besteht (vgl. Urteil vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 79 und 81).

  • EuGH, 11.01.2024 - C-330/22

    Friends of the Irish Environment (Possibilités de pêche supérieures à zéro)

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen, die eine dem Unionsgesetzgeber vorbehaltene politische Entscheidung voraussetzen, weil sie zur Verwirklichung der mit der gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik der Union angestrebten Ziele notwendig sind, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf Art. 43 Abs. 2 AEUV gestützt sein müssen, während der Erlass der Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach Art. 43 Abs. 3 AEUV keiner solchen Entscheidung bedarf, da derartige Maßnahmen in erster Linie technischen Charakter haben und zur Durchführung der auf der Grundlage von Art. 43 Abs. 2 AEUV ergangenen Bestimmungen getroffen werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50, und vom 1. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat, C-124/13 und C-125/13, EU:C:2015:790, Rn. 48 und 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-389/19

    Kommission / Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

    32 Vgl. z. B. Urteile vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 90), und vom 28. Juli 2016, Rat/Kommission (C-660/13, EU:C:2016:616, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die

    70 Urteil vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat (C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-330/22

    Überfischung: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta muss der Rat nach der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-124/13

    Parlament / Rat - Gemeinsame Fischereipolitik - Nichtigkeitsklage - Verordnung

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