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   EuGH, 13.02.2014 - C-69/13   

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https://dejure.org/2014,1583
EuGH, 13.02.2014 - C-69/13 (https://dejure.org/2014,1583)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2014 - C-69/13 (https://dejure.org/2014,1583)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - C-69/13 (https://dejure.org/2014,1583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - Zuschuss zum Kauf oder zur Miete von Digitaldecodern - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Rückforderung - Bemessung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mediaset

    Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - Zuschuss zum Kauf oder zur Miete von Digitaldecodern - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Rückforderung - Bemessung des ...

  • EU-Kommission

    Mediaset

    Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - Zuschuss zum Kauf oder zur Miete von Digitaldecodern - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Rückforderung - Bemessung des ...

  • Wolters Kluwer

    Bindung des nationalen Gerichts an die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Unionsrechtswidrigkeit einer staatlichen Beihilferegelung; Berücksichtigung von Stellungnahmen der Europäischen Kommission und Bestimmung der Rückforderungsbeträge i.R. eines beim ...

  • Betriebs-Berater

    Rückforderung einer mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des nationalen Gerichts an Entscheidung der Europäischen Kommission zur Unionsrechtswidrigkeit einer staatlichen Beihilferegelung; Berücksichtigung von Stellungnahmen der Europäischen Kommission und Bestimmung der Rückforderungsbeträge im Rahmen eines beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Das nationale Gericht ist bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird, an spätere Stellungnahmen der Kommission nicht gebunden, muss sie ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beihilfen - Durchführung einer Entscheidung der Kommission

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückforderung einer mit dem Binnenmarkt unvereinbaren staatlichen Beihilfe

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Mediaset

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale civile di Roma - Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen - Bemessung des zurückzufordernden Betrags - Entscheidung der Kommission, mit der die Kriterien für die Bestimmung dieses Betrags festgelegt werden - Urteil des ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 269
  • MMR 2014, 773
  • BB 2014, 449
  • BB 2014, 847
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07

    Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Diese Klage wurde vom Gericht mit Urteil vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission (T-177/07, Slg. 2010, II-2341), abgewiesen.

    Ist das nationale Gericht, das aufgerufen ist, über den Betrag der staatlichen Beihilfe zu entscheiden, deren Rückforderung die Kommission angeordnet hat, hinsichtlich des "ob" und des "wie viel" an die Entscheidung 2007/374 gebunden, die durch die Feststellungen der Kommission in den Schreiben vom 11. Juni 2008 und vom 23. Oktober 2009 ergänzt und mit dem Urteil Mediaset/Kommission des Gerichts bestätigt worden ist?.

    Wollte das Gericht, indem es im Urteil Mediaset/Kommission die Zuständigkeit des nationalen Gerichts für die Entscheidung über den Betrag der staatlichen Beihilfe festgestellt hat, diese Befugnis auf die Bemessung eines Betrags beschränken, der, soweit er sich auf eine tatsächlich durchgeführte oder erlangte staatliche Beihilfe bezieht, zwingend einen positiven Wert annehmen muss und daher nicht gleich null sein darf?.

    Oder wollte das Gericht, indem es im Urteil Mediaset/Kommission die Zuständigkeit des nationalen Gerichts für die Entscheidung über den Betrag der staatlichen Beihilfe festgestellt hat, vielmehr dem nationalen Gericht eine Befugnis zur Beurteilung der Rückzahlungsforderung in dem Sinne einräumen, dass sie sowohl das "ob" als auch das "wie viel" umfasst und damit auch die Befugnis, jegliche Erstattungspflicht zu verneinen?.

    Es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, C-480/98, Slg. 2000, I-8717, Rn. 25, Mediaset/Kommission, Rn. 126, und vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, Slg. 2011, I-12899, Rn. 102).

  • EuGH, 21.11.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung des Systems zur Kontrolle staatlicher Beihilfen zum einen der Kommission und zum anderen den nationalen Gerichten obliegt, wobei ihnen einander ergänzende, aber unterschiedliche Rollen zufallen (vgl. Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dem genannten System ist für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt ausschließlich die Kommission zuständig, wobei sie dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a., C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249, Rn. 75, vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung in Österreich, C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Rn. 38, und Deutsche Lufthansa, Rn. 28).

    (vgl. Urteil Deutsche Lufthansa, Rn. 41).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Da es an einer einschlägigen unionsrechtlichen Regelung fehlt, ist die Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt worden ist, nach ständiger Rechtsprechung nach den im nationalen Recht vorgesehenen Modalitäten vorzunehmen, soweit diese die vom Unionsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen und der Grundsatz der Gleichwertigkeit mit den Verfahren, in denen über gleichartige rein nationale Streitigkeiten entschieden wird, nicht verletzt wird (vgl. Urteil vom 13. Juni 2002, Niederlande/Kommission, C-382/99, Slg. 2002, I-5163, Rn. 90).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Folglich hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung der Kommission gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen verpflichtet, nach Art. 288 AEUV alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Rn. 31, und vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, Slg. 2003, I-6695, Rn. 21).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-209/00

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission,

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Folglich hat der Mitgliedstaat, an den eine Entscheidung der Kommission gerichtet ist, die ihn zur Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen verpflichtet, nach Art. 288 AEUV alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung der Entscheidung sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, Kommission/Deutschland, C-209/00, Slg. 2002, I-11695, Rn. 31, und vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-404/00, Slg. 2003, I-6695, Rn. 21).
  • EuGH, 21.05.1987 - 249/85

    Albako / BALM

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    An einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidungen sind für alle Organe des jeweiligen Staates, einschließlich seiner Gerichte, verbindlich (vgl. in diesen Sinne Urteil vom 21. Mai 1987, Albako Margarinefabrik, 249/85, Slg. 1987, 2345, Rn. 17).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-297/01

    Sicilcassa u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Für Streitigkeiten, die die Rückforderung betreffen, ist allein das nationale Gericht zuständig (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Juli 2003, Sicilcassa u. a., C-297/01, Slg. 2003, I-7849, Rn. 41 und 42).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Die Kommission ist nämlich, wenn sie es mit einer Beihilferegelung zu tun hat, im Allgemeinen nicht in der Lage, den genauen Beihilfebetrag festzustellen, den jeder einzelne Empfänger erhalten hat; folglich können die besonderen Umstände eines Begünstigten einer Beihilferegelung erst bei der Rückforderung der Beihilfe beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Rn. 89 bis 91).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-480/98

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, C-480/98, Slg. 2000, I-8717, Rn. 25, Mediaset/Kommission, Rn. 126, und vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, Slg. 2011, I-12899, Rn. 102).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-81/10

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, nach dem France Télécom in

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
    Es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, C-480/98, Slg. 2000, I-8717, Rn. 25, Mediaset/Kommission, Rn. 126, und vom 8. Dezember 2011, France Télécom/Kommission, C-81/10 P, Slg. 2011, I-12899, Rn. 102).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-368/04

    Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3

  • EuGH, 21.10.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

  • EuGH, 28.07.2011 - C-403/10

    Der Gerichtshof bestätigt, dass es sich bei den 2004 und 2005 für den Kauf von

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Nach Art. 288 Abs. 4 AEUV bindet sie alle Mitgliedstaaten und ist damit für alle Organe der Mitgliedstaaten verbindlich (vgl. in diesem Sinne Urteile Albako Margarinefabrik, 249/85, EU:C:1987:245, Rn. 17, und Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 23), soweit sie die Übermittlung personenbezogener Daten aus den Mitgliedstaaten in das betreffende Drittland gestattet.
  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt,

    Sollte das vorlegende Gericht Zweifel oder Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Beihilfe, in deren Genuss die Congregación für ihre etwaigen wirtschaftlichen Tätigkeiten gekommen sein mag, haben, steht es ihm frei, neben der Kooperation mit anderen Organen des betreffenden Mitgliedstaats zu diesem Zweck, im Einklang mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, die Hilfe der Kommission in Anspruch zu nehmen, wie sich insbesondere aus den Rn. 77 bis 96 der Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte (ABl. 2009, C 85, S. 1) ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

    31 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Mediaset (C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    32 - Vgl. insoweit die Rn. 24 f. des Urteils Mediaset (C-69/13, EU:C:2014:71), das sich auf Stellungnahmen der Kommission in Schreiben bezog, die den von einem bestimmten Empfänger zurückzufordernden Betrag der Beihilfe betrafen.

    105 - Vgl. insoweit Urteil Mediaset (C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 27).

  • EuG, 11.10.2017 - T-170/16

    Guardian Glass España, Central Vidriera / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Eine solche Stellungnahme zähle jedoch nicht zu den Maßnahmen, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 108 AEUV (ABl. 2015, L 248, S. 9) erlassen werden könnten, und sei gemäß der im Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset (C-69/13, EU:C:2014:71), angeführten Rechtsprechung in keiner Weise verbindlich.

    Im Übrigen sind nach der Rechtsprechung Schreiben der Kommission an die nationalen Behörden im Rahmen der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird und durch die die Rückforderung der in Rede stehenden Beihilfen angeordnet wird, durch die aber nicht die einzelnen Empfänger dieser Beihilfen bestimmt werden und die genaue Höhe der zu erstattenden Beträge festgesetzt wird, nicht verbindlich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 24).

    Wie im Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset (C-69/13, EU:C:2014:71), und entgegen dem Vorbringen der Klägerin in ihren Schriftsätzen stellt die angefochtene Handlung somit ein Schreiben der Kommission an die nationalen Behörden im Rahmen des zur Sicherstellung der sofortigen und tatsächlichen Durchführung einer Entscheidung der Kommission im Bereich staatlicher Beihilfen geführten Schriftwechsels dar, dem von daher keine verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen der Klägerin durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen, beigemessen werden können.

  • EuGH, 11.09.2014 - C-527/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem

    Die Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Wahl der Mittel zur Rückforderung einer solchen Beihilfe hat der Gerichtshof insofern als begrenzt eingestuft, als diese Mittel die vom Unionsrecht verlangte Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist festzustellen, dass Art. 4 Abs. 3 EUV nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen für die nationalen Gerichte ebenfalls eine Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit der Kommission und den Unionsgerichten begründet, in deren Rahmen sie alle geeigneten allgemeinen oder speziellen Maßnahmen zur Erfüllung der aus dem Unionsrecht erwachsenden Pflichten treffen und alle Maßnahmen unterlassen müssen, die die Verwirklichung der Ziele des Vertrags gefährden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Mediaset, EU:C:2014:71, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

    92 C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 22 und 35 bis 37.

    93 C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 32 und Nr. 1 des Tenors.

  • EuGH, 15.09.2022 - C-705/20

    Besteuerung von Gesellschaften in Gibraltar: die nationalen Behörden, die mit der

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vom nationalen Gericht durchgeführte Berechnung angesichts der Gesamtheit dieser Umstände einen Beihilfebetrag ergibt, der unter dem Betrag liegt, der sich ergibt, wenn der Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der als mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe angeordnet wird, isoliert betrachtet wird, oder gar einen Betrag gleich null ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 36 und 37).

    Was die Stellungnahmen betrifft, die sich aus den Schreiben der Kommission an die nationalen Behörden im Rahmen der Schriftwechsel zur Sicherstellung der sofortigen und tatsächlichen Durchführung des Beschlusses 2019/700 ergeben und die in den Rn. 26 bis 28 des vorliegenden Urteils genannt sind, so zählen diese nicht zu den Handlungen, die auf der Grundlage der Verordnung 2015/1589 erlassen werden können; sie können nicht dazu führen, den Inhalt dieses Beschlusses zu ergänzen oder zu ändern, und sind als in keiner Weise verbindlich anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 24 bis 28).

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass

    Es genügt, dass der Beschluss der Kommission Angaben enthält, die es seinem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (vgl. Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-465/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella ist das Urteil des Gerichts über die

    64 C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 36 und 37. Vgl. in diesem Sinne und unter vergleichbaren Umständen Urteil vom 15. September 2022, Fossil (Gibraltar) (C-705/20, EU:C:2022:680, Rn. 41).
  • EuG, 27.10.2023 - T-718/22

    Eutelsat Madeira/ Kommission (Zone Franche de Madère)

    Cela implique que les circonstances particulières propres à l'un des bénéficiaires du régime d'aides ne peuvent être appréciées qu'au stade de la récupération des aides versées individuellement au titre de ce régime et dont les autorités nationales ont la charge [voir, en ce sens, arrêts du 13 février 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, point 22, et du 31 mai 2006, Kuwait Petroleum (Nederland)/Commission, T-354/99, EU:T:2006:137, point 67 et jurisprudence citée].

    Or, le contentieux relatif à ces mesures nationales de récupération, susceptible d'entraîner l'annulation de celles-ci, relève du seul juge national et doit être considéré comme la simple émanation du principe de protection juridictionnelle effective constituant, conformément à la jurisprudence de la Cour, un principe général du droit de l'Union européenne (voir, en ce sens, arrêts du 13 février 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, point 34, et du 11 septembre 2014, Commission/Allemagne, C-527/12, EU:C:2014:2193, point 45 et jurisprudence citée).

  • FG München, 06.06.2019 - 14 K 3001/18

    Antrag auf Steuerentlastungen

  • EuG, 18.10.2023 - T-668/22

    Nagolimad/ Kommission (Zone Franche de Madère)

  • BGH, 23.02.2021 - EnVR 6/20

    Ermittlung des individuellen Netzentgelts für den Zugang zum

  • EuG, 20.03.2024 - T-519/14

    Grupo Morera & Vallejo und DSA / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-705/20

    Fossil (Gibraltar) - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfe -

  • EuG, 24.09.2019 - T-121/15

    Fortischem / Kommission

  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

  • EuGH, 18.05.2017 - C-150/16

    Fondul Proprietatea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 07.09.2022 - T-642/19

    JCDecaux Street Furniture Belgium/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe

  • EuG, 21.02.2024 - T-29/14

    Telefónica Gestión Integral de Edificios y Servicios/ Kommission

  • EuG, 21.09.2022 - T-95/21

    Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère)

  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

  • EuG, 18.10.2023 - T-460/22

    Somniare/ Kommission (Zone Franche de Madère)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2019 - C-244/18

    Larko/ Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Comunidad Autónoma de Galicia / Kommission

  • EuGH, 06.05.2015 - C-674/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem

  • EuG, 18.10.2023 - T-683/22

    Newalliance/ Kommission (Zone Franche de Madère)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Beschluss des

  • EuG, 21.06.2023 - T-131/21

    Região Autónoma da Madeira/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-659/17

    Azienda Napoletana Mobilità

  • EuG, 24.09.2018 - T-775/17

    Estampaciones Rubí/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV -

  • EuGH, 19.10.2023 - C-325/22

    Ministar na zemedelieto, hranite i gorite

  • LG Bonn, 31.08.2015 - 3 O 168/14
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