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   EuGH, 22.01.2015 - C-419/13   

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https://dejure.org/2015,298
EuGH, 22.01.2015 - C-419/13 (https://dejure.org/2015,298)
EuGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - C-419/13 (https://dejure.org/2015,298)
EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - C-419/13 (https://dejure.org/2015,298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Art & Allposters International - Zur Frage, ob sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Verkörperung des Werks oder auf die geistige Schöpfung des Urhebers erstreckt und zur Auswirkung der Ersetzung des Werkträgers auf die Erschöpfung.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einen anderen Träger (hier: von Papier auf Leinwand) unterfällt nicht der Erschöpfung

  • Europäischer Gerichtshof

    Art & Allposters International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 - Verbreitungsrecht - Erschöpfungsregel - Begriff "Gegenstand" - Übertragung der Abbildung eines geschützten Werks von einem Papierposter auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Art & Allposters International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 - Verbreitungsrecht - Erschöpfungsregel - Begriff "Gegenstand" - Übertragung der Abbildung eines geschützten Werks von einem Papierposter auf ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Geistiges Eigentum; Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Richtlinie 2001/29/EG; Art. 4; Verbreitungsrecht; Erschöpfungsregel; Begriff Gegenstand; Übertragung der Abbildung eines geschützten Werks von einem Papierposter auf eine ...

  • debier datenbank

    Art. 4 Abs. 2 Richtlinie 2001/29/EG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art & Allposters/Stichting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Leinwand-Poster: EuGH entscheidet zum urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erschöpfungsgrundsatz bei Reproduktion

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Der Erschöpfungsgrundsatz ist auf die Verbreitung einer Reproduktion des Werks auf anderem Werkträger nicht anwendbar

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Erschöpfung bei Wechsel des Trägermediums

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Art & Allposters International

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 256
  • GRUR Int. 2015, 284
  • MIR 2015, Dok. 012
  • ZUM 2015, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.09.2006 - C-479/04

    Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Zudem belässt Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit, eine andere als die in dieser Bestimmung enthaltene Erschöpfungsregel vorzusehen, da sich, wie aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie hervorgeht, unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts unmittelbar auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts auswirken können (vgl. in diesem Sinne Urteil Laserdisken, C-479/04, EU:C:2006:549, Rn. 24 und 56).

    Der Gerichtshof hat, gestützt auf den Wortlaut von Art. 4 Abs. 2, entschieden, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts von zwei Voraussetzungen abhängt, nämlich zum einen davon, dass das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werks vom Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung in Verkehr gebracht wurden, und zum anderen davon, dass dies in der Union geschah (vgl. Urteil Laserdisken, EU:C:2006:549, Rn. 21).

    Wie die Europäische Kommission zutreffend ausführt, wird diese Schlussfolgerung durch das internationale Recht und insbesondere durch den WIPO-Urheberrechtsvertrag bestätigt, in dessen Licht die Richtlinie 2001/29 so weit wie möglich auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Laserdisken, EU:C:2006:549, Rn. 39 und 40, Peek & Cloppenburg, C-456/06, EU:C:2008:232, Rn. 30 und 31, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 189, und Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 23).

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Wie die Europäische Kommission zutreffend ausführt, wird diese Schlussfolgerung durch das internationale Recht und insbesondere durch den WIPO-Urheberrechtsvertrag bestätigt, in dessen Licht die Richtlinie 2001/29 so weit wie möglich auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Laserdisken, EU:C:2006:549, Rn. 39 und 40, Peek & Cloppenburg, C-456/06, EU:C:2008:232, Rn. 30 und 31, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 189, und Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 23).

    Diese Auslegung wird durch das Hauptziel der Richtlinie 2001/29 gestützt, das nach ihren Erwägungsgründen 9 und 10 darin besteht, ein hohes Schutzniveau u. a. für die Urheber zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten (vgl. Urteile SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 36, Peek & Cloppenburg, EU:C:2008:232, Rn. 37, sowie Football Association Premier League u. a., EU:C:2011:631, Rn. 186).

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine solche Vergütung, um angemessen zu sein, in vernünftigem Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Verwertung des geschützten Gegenstands stehen muss (vgl. entsprechend Urteil Football Association Premier League u. a., EU:C:2011:631, Rn. 107 bis 109).

  • EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 Abs. 1 -

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Wie die Europäische Kommission zutreffend ausführt, wird diese Schlussfolgerung durch das internationale Recht und insbesondere durch den WIPO-Urheberrechtsvertrag bestätigt, in dessen Licht die Richtlinie 2001/29 so weit wie möglich auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Laserdisken, EU:C:2006:549, Rn. 39 und 40, Peek & Cloppenburg, C-456/06, EU:C:2008:232, Rn. 30 und 31, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 189, und Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 23).

    Diese Auslegung wird durch das Hauptziel der Richtlinie 2001/29 gestützt, das nach ihren Erwägungsgründen 9 und 10 darin besteht, ein hohes Schutzniveau u. a. für die Urheber zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten (vgl. Urteile SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 36, Peek & Cloppenburg, EU:C:2008:232, Rn. 37, sowie Football Association Premier League u. a., EU:C:2011:631, Rn. 186).

  • EuGH, 22.03.1990 - 347/87

    Triveneta Zuccheri u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens beschränkt sich auf die Prüfung der Bestimmungen des Unionsrechts; er ist nicht berufen, über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts, einschließlich der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten, mit dem Unionsrecht zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, EU:C:1990:129, Rn. 16, und Schwarz, C-321/07, EU:C:2009:104, Rn. 48).
  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Überdies können nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Werke der Literatur und Kunst entweder durch öffentliche Aufführung oder durch Vervielfältigung und Inverkehrbringen der hergestellten Bild- und Tonträger gewerblich verwertet werden (Urteil FDV, C-61/97, EU:C:1998:422, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Diese Auslegung wird durch das Hauptziel der Richtlinie 2001/29 gestützt, das nach ihren Erwägungsgründen 9 und 10 darin besteht, ein hohes Schutzniveau u. a. für die Urheber zu schaffen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten (vgl. Urteile SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 36, Peek & Cloppenburg, EU:C:2008:232, Rn. 37, sowie Football Association Premier League u. a., EU:C:2011:631, Rn. 186).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens beschränkt sich auf die Prüfung der Bestimmungen des Unionsrechts; er ist nicht berufen, über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts, einschließlich der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten, mit dem Unionsrecht zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, EU:C:1990:129, Rn. 16, und Schwarz, C-321/07, EU:C:2009:104, Rn. 48).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-5/11

    Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
    Wie die Europäische Kommission zutreffend ausführt, wird diese Schlussfolgerung durch das internationale Recht und insbesondere durch den WIPO-Urheberrechtsvertrag bestätigt, in dessen Licht die Richtlinie 2001/29 so weit wie möglich auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Laserdisken, EU:C:2006:549, Rn. 39 und 40, Peek & Cloppenburg, C-456/06, EU:C:2008:232, Rn. 30 und 31, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 189, und Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 23).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Dafür ist zu entscheiden, ob eine Vervielfältigung im Sinne der Richtlinie vorliegt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer/Standard, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 36, 95 ff.; Urteil vom 22. Januar 2015, Allposters, C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 24 ff.), ob diese Rechtsprechung auf Vervielfältigungen von Tonträgern übertragbar ist und ob die Rechtfertigung des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht abschließend geregelt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 3. September 2014, Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14 ff.; Urteil vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 36; dazu Leistner, GRUR 2014, S. 1145 [1149]; von Ungern-Sternberg, GRUR 2015, S. 533 [536 ff.]).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-263/18

    Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche

    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber durch die Verwendung der Begriffe "Gegenstand" und "dieser Gegenstand" im 28. Erwägungsgrund der genannten Richtlinie den Urhebern die Kontrolle über das erstmalige Inverkehrbringen jedes ihre geistige Schöpfung verkörpernden Gegenstands auf dem Markt der Union geben wollte (Urteil vom 22. Januar 2015, Art & Allposters International, C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 37).
  • EuGH, 12.10.2016 - C-166/15

    Der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen

    Nach dieser Bestimmung hängt die Erschöpfung des Rechts auf die Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms von zwei Voraussetzungen ab, und zwar davon, dass sie in den Verkehr gebracht, genauer gesagt vom Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung verkauft wurde und dass dieses Inverkehrbringen in der Union stattfand (vgl. entsprechend, zu Art. 4 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft [ABl. 2001, L 167, S. 10], Urteile vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, EU:C:2006:549, Rn. 21, und vom 22. Januar 2015, Art & Allposters International, C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-174/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist das Verleihen eines E-Books mit dem

    Ich möchte noch hinzufügen, dass das Urteil Art & Allposters International(26) die Schlussfolgerungen, die sich aus dem Urteil Usedsoft ergeben, meiner Ansicht nach weder in Frage stellt noch begrenzt.

    26 - Urteil vom 22. Januar 2015 (C-419/13, EU:C:2015:27).

    27 - Urteil vom 22. Januar 2015, Art & Allposters International (C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 37).

    28 - Urteil vom 22. Januar 2015, Art & Allposters International (C-419/13, EU:C:2015:27, Rn 43).

    29 - Urteil vom 22. Januar 2015, Art & Allposters International (C-419/13, EU:C:2015:27, Rn 49 und Tenor).

    39 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2015, Art & Allposters International (C-419/13, EU:C:2015:27, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2016 - C-166/15

    Ranks und Vasilevics

    8 - Urteil vom 22. Januar 2015 (C-419/13, EU:C:2015:27).

    9 - Urteil vom 22. Januar 2015 (C-419/13, EU:C:2015:27).

  • LG Köln, 22.04.2021 - 14 O 256/19
    Diese Auslegung wird durch die von der InfoSoc-RL bezweckte Schaffung eines hohen Schutzniveaus u.a. für die Urheber gestützt (EuGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - C-419/13, GRUR 2015, 256, Rn. 42, 45ff. - Allposters/Pictoright , betreffend den Transfer eines Bildwerks von einem Papierposter auf eine Leinwand).
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