Rechtsprechung
EuGH, 02.07.2015 - C-209/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
NLB Leasing
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen - Leasingvertrag - Rückgabe einer geleasten Immobilie an den Leasinggeber - Begriff "der Annullierung, der Rückgängigmachung, der ...
- Europäischer Gerichtshof
NLB Leasing
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen - Leasingvertrag - Rückgabe einer geleasten Immobilie an den Leasinggeber - Begriff "der Annullierung, der Rückgängigmachung, der ...
- Betriebs-Berater
Leasingleistungen bei Immobilien und Grundsatz der Steuerneutralität
- datenbank.nwb.de
Leasing als Lieferung, wenn die Gesamtheit der abgezinsten Leasingraten dem Verkehrswert des Gegenstands entsprechen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilienleasing: Wonach berechnet sich die Umsatzsteuer?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Leasing als Lieferung, wenn die Gesamtheit der abgezinsten Leasingraten dem Verkehrswert des Gegenstands entsprechen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Arbeitslose EU-Ausländer haben erst nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Hartz IV
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
NLB Leasing
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 90, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 14, EGRL 112/2006 Art 24 Abs 1
Mehrwertsteuer, Immobilienleasing, Forderungsausfall, Finanzleasing - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen - Leasingvertrag - Rückgabe einer geleasten Immobilie an den Leasinggeber - Begriff "der Annullierung, der Rückgängigmachung, der ...
Papierfundstellen
- DB 2015, 1762
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 16.02.2012 - C-118/11
Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176 …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Dass das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit übertragen werden soll oder die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, sind Kriterien, die einzeln oder zusammen ermöglichen, festzustellen, ob ein Vertrag als Finanzierungsleasing eingestuft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Eon Aset Menidjmunt, C 118/11, EU:C:2012:97, Rn. 38).Außerdem bezieht sich der Begriff "Lieferung von Gegenständen" nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (Urteil Eon Aset Menidjmunt, C 118/11, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wenn daher ein Leasingvertrag über eine Immobilie vorsieht, dass das Eigentum an der Immobilie am Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird oder dass der Leasingnehmer über wesentliche Elemente des Eigentums an dieser Immobilie verfügt, insbesondere, dass die mit dem rechtlichen Eigentum an der Immobilie verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf ihn übertragen werden und die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, ist der aus einem solchen Vertrag resultierende Umsatz mit dem Erwerb eines Investitionsguts gleichzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Eon Aset Menidjmunt, C 118/11, Rn. 40).
- EuGH, 06.09.2011 - C-163/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang der Immunität, die das Unionsrecht den …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV nicht befugt ist, die Normen des Unionsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden (Urteil Patriciello, C 163/10, EU:C:2011:543, Rn. 21).Dagegen hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle erforderlichen Hinweise zu geben, um es bei dieser Beurteilung zu leiten (Urteil Patriciello, C 163/10, EU:C:2011:543, Rn. 23).
- EuGH, 15.05.2014 - C-337/13
Almos Agrárkülkereskedelmi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Diese Bestimmung ist Ausdruck eines tragenden Grundsatzes der Mehrwertsteuerrichtlinie, nach dem Bemessungsgrundlage die tatsächlich erhaltene Gegenleistung ist und aus dem folgt, dass die Steuerverwaltung als Mehrwertsteuer keinen höheren als den dem Steuerpflichtigen gezahlten Betrag erheben darf (Urteil Almos Agrárkülkereskedelmi, C 337/13, EU:C:2014:328, Rn. 22).Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass Art. 90 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie - außer in den Fällen der Annullierung oder der Auflösung von Verträgen, in denen die Vertragsparteien in die Lage zurückversetzt werden, in der sie sich vor Vertragsschluss befunden haben, und der Steuerpflichtige seine Forderung nicht mehr besitzt - nur diejenigen Fallgestaltungen betrifft, in denen der Vertragspartner eine Forderung nicht oder nur teilweise erfüllt, die nach dem Vertrag gegen ihn besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Almos Agrárkülkereskedelmi, C 337/13, EU:C:2014:328, Rn. 23 und 24).
- EuGH, 22.03.2012 - C-153/11
Klub - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Steuerneutralität, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, einer Doppelbesteuerung der unternehmerischen Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Puffer, C 460/07, EU:C:2009:254, Rn. 45 und 46, sowie Klub, C 153/11, EU:C:2012:163, Rn. 42). - EuGH, 27.06.2013 - C-155/12
RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Unter bestimmten Umständen sind jedoch mehrere formal unterschiedliche Einzelleistungen, die getrennt erbracht werden und damit jede für sich zu einer Besteuerung oder Befreiung führen könnten, als einheitlicher Umsatz anzusehen, wenn sie nicht selbständig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland, C 155/12, EU:C:2013:434, Rn. 20). - EuGH, 23.04.2009 - C-460/07
Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Steuerneutralität, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, einer Doppelbesteuerung der unternehmerischen Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Puffer, C 460/07, EU:C:2009:254, Rn. 45 und 46, sowie Klub, C 153/11, EU:C:2012:163, Rn. 42). - EuGH, 17.01.2013 - C-224/11
BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom …
Auszug aus EuGH, 02.07.2015 - C-209/14
Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass im Hinblick auf die Mehrwertsteuer jede Leistung in der Regel als eigene und selbständige Leistung zu betrachten ist, wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ergibt (Urteil BGŻ Leasing, C 224/11, EU:C:2013:15, Rn. 29).
- BFH, 22.11.2023 - XI R 1/20
Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im …
Der unionsrechtliche Begriff "Lieferung von Gegenständen" umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH-Urteile Shipping and Forwarding Enterprise Safe vom 08.02.1990 - C-320/88, EU:C:1990:61, Rz 7 f.; Auto Lease Holland vom 06.02.2003 - C-185/01, EU:C:2003:73, Rz 32; Eon Aset Menidjmunt vom 16.02.2012 - C-118/11, EU:C:2012:97, Rz 39; NLB Leasing vom 02.07.2015 - C-209/14, EU:C:2015:440, Rz 29, m.w.N.). - BFH, 06.04.2016 - V R 12/15
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften
Sieht ein Leasingvertrag vor, dass das Eigentum am Leasinggut am Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird oder dass der Leasingnehmer über wesentliche Elemente des Eigentums an dem Leasinggut verfügt, insbesondere, dass die mit dem rechtlichen Eigentum an dem Leasinggut verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf ihn übertragen werden und die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Leasingguts entspricht, ist der Umsatz mit dem Erwerb des Leasingguts gleichzusetzen (EuGH-Urteile Eon Aset Meidjmunt vom 16. Februar 2012 C-118/11, EU:C:2012:97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 454, Rz 38; NLB Leasing vom 2. Juli 2015 C-209/14, EU:C:2015:440, HFR 2015, 819, Rz 30, 32).Ob eine Leasingleistung in Wirklichkeit zu einem einheitlichen Umsatz gehört, der sich aus mehreren Leistungen zusammensetzt, ist vom nationalen Gericht zu prüfen (EuGH-Urteil NLB Leasing, EU:C:2015:440, HFR 2015, 819, Rz 26).
- EuGH, 04.10.2017 - C-164/16
Mercedes-Benz Financial Services UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Dass das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit übertragen werden soll oder die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, sind Kriterien, die einzeln oder zusammen ermöglichen, festzustellen, ob ein Vertrag als Finanzierungsleasingvertrag eingestuft werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, EU:C:2012:97, Rn. 38, und vom 2. Juli 2015, NLB Leasing, C-209/14, EU:C:2015:440, Rn. 30).
- BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; …
aa) Hiervon ist bei der Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag auszugehen, die allerdings häufig mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum verbunden ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.10.2013 - V R 17/13, BFHE 243, 456, BStBl II 2015, 513, Rz 24;… vom 09.09.2015 - XI R 21/13, BFH/NV 2016, 597, Rz 20; vom 06.04.2016 - V R 12/15, BFHE 253, 475, BStBl II 2017, 188, Rz 18, jeweils m.w.N.; zum Begriff "Lieferung eines Gegenstands" in Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL vgl. z.B. EuGH-Urteile Shipping and Forwarding Enterprise Safe vom 08.02.1990 - C-320/88, EU:C:1990:61, UR 1991, 289, Rz 7 f.; NLB Leasing vom 02.07.2015 - C-209/14, EU:C:2015:440, HFR 2015, 819, Rz 29; PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, HFR 2015, 1182, Rz 44, jeweils m.w.N.). - EuGH, 28.10.2021 - C-324/20
X-Beteiligungsgesellschaft (TVA - Paiements successifs) - Vorlage zur …
Somit betrifft die Nichtbezahlung der Gegenleistung im Sinne von Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 nur die Fälle, in denen der Empfänger einer Lieferung von Gegenständen oder der Dienstleistungsempfänger eine Forderung nicht oder nur teilweise erfüllt, die nach dem mit dem Lieferanten oder dem Dienstleistungserbringer geschlossenen Vertrag gegen ihn besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, NLB Leasing, C-209/14, EU:C:2015:440, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG München, 28.04.2016 - 14 K 245/16
Verpachtung einer Photovoltaikanlage als Lieferung (Finanzierungsleasing)
Er umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - NLB Leasing vom 2. Juli 2015 C-209/14, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2015, 628, Rz 29, m.w.N.).Dass das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit übertragen werden soll oder die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, sind Kriterien, die einzeln oder zusammen ermöglichen, festzustellen, ob ein Vertrag als Finanzierungsleasing eingestuft werden kann (EuGH vom 16. Februar 2012 C-118/11, UR 2012, 230 Eon Aset, Rn 34 ff.; EuGH NLB Leasing in UR 2015, 628, Rn. 28).
Wenn daher ein Leasingvertrag vorsieht, dass das Eigentum an dem Gegenstand am Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird oder dass der Leasingnehmer über wesentliche Elemente des Eigentums an diesem Gegenstand verfügt, insbesondere, dass die mit dem rechtlichen Eigentum verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf ihn übertragen werden und die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, ist der aus einem solchen Vertrag resultierende Umsatz mit dem Erwerb eines Investitionsguts gleichzusetzen (EuGH-Urteile Eon Aset in UR 2012, 230, Rn 40; EuGH NLB Leasing in UR 2015, 628, Rn. 30; BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 17/13, BStBl II 2015, 513).
Diese starre und hohe Grenze ist nicht mit der vom EuGH vorgegebenen Prüfung "anhand der Umstände des konkreten Falles" (EuGH-Urteil Eon Aset in UR 2012, 230, Rn 41;… vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 597, Rn 22) und dem Erfordernis zu vereinbaren, dass die Chancen und Risiken des rechtlichen Eigentums lediglich zum "überwiegenden Teil" auf den Erwerber übergehen müssen (EuGH-Urteile Eon Aset in UR 2012, 230, Rn 40; EuGH NLB Leasing in UR 2015, 628, Rn. 30).
- BFH, 09.09.2015 - XI R 21/13
Zum Begriff "Lieferung" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
Er umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl. z.B. EuGH-Urteile Shipping and Forwarding Enterprise Safe vom 8. Februar 1990 C-320/88, EU:C:1990:61, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 289, Rz 7 f.; Auto Lease Holland vom 6. Februar 2003 C-185/01, EU:C:2003:73, UR 2003, 137, Rz 32; Eon Aset Menidjmunt vom 16. Februar 2012 C-118/11, EU:C:2012:97, UR 2012, 230, Rz 39; NLB Leasing vom 2. Juli 2015 C-209/14, EU:C:2015:440, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2015, 636, Rz 29, m.w.N.).c) Das FG wird auch zu prüfen haben, ob die Leistung der Klägerin ein sog. Finanzierungsleasing darstellt (vgl. EuGH-Urteile NLB Leasing, EU:C:2015:440, MwStR 2015, 636, Rz 28, 30; Eon Aset Menidjmunt, EU:C:2012:97, UR 2012, 230, Rz 40).
- BFH, 16.01.2020 - V R 42/17
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktsystem
Deshalb ist die Steuerbemessungsgrundlage immer dann zu vermindern, wenn der Steuerpflichtige nach der Bewirkung des Umsatzes die Gegenleistung oder einen Teil davon nicht erhält (EuGH-Urteile Boehringer Ingelheim Pharma vom 20.12.2017 - C-462/16, EU:C:2017:1006, Rz 39; NLB Leasing vom 02.07.2015 - C-209/14, EU:C:2015:440, Rz 35; Almos Agrárkülkereskedelmi vom 15.05.2014 - C-337/13, EU:C:2014:328, Rz 22). - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-246/16
Di Maura - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrecht - Beschränkung des …
3 Anders als in den Urteilen vom 3. Juli 1997, Goldsmiths (C-330/95, EU:C:1997:339), vom 15. Mai 2014, Almos Agrárkülkereskedelmi (C-337/13, EU:C:2014:328), vom 2. Juli 2015, NLB Leasing (C-209/14, EU:C:2015:440), vom 26. März 2015, Macikowski (C-499/13, EU:C:2015:201), vom 3. September 2014, GMAC UK (C-589/12, EU:C:2014:2131), und vom 26. Januar 2012, Kraft Foods Polska (C-588/10, EU:C:2012:40).11 Urteile vom 3. Juli 1997, Goldsmiths (…C-330/95, EU:C:1997:339 Rn. 15), vom 26. Januar 2012, Kraft Foods Polska (…C-588/10, EU:C:2012:40 Rn. 27), vom 15. Mai 2014, Almos Agrárkülkereskedelmi (…C-337/13, EU:C:2014:328, Rn. 22), vom 3. September 2014, GMAC UK (…C-589/12, EU:C:2014:2131, Rn. 37), und vom 2. Juli 2015, NLB Leasing (C-209/14, EU:C:2015:440, Rn. 35).
20 Urteile vom 3. Juli 1997, Goldsmiths (…C-330/95, EU:C:1997:339 Rn. 15), vom 26. Januar 2012, Kraft Foods Polska (…C-588/10, EU:C:2012:40 Rn. 27), vom 15. Mai 2014, Almos Agrárkülkereskedelmi (…C-337/13, EU:C:2014:328, Rn. 22), vom 3. September 2014, GMAC UK (…C-589/12, EU:C:2014:2131, Rn. 37), und vom 2. Juli 2015, NLB Leasing (C-209/14, EU:C:2015:440, Rn. 35).
- BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18
Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
c) Der unionsrechtliche Begriff "Lieferung von Gegenständen" bezieht sich nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen; er umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH-Urteile Shipping and Forwarding Enterprise Safe vom 08.02.1990 - C-320/88, EU:C:1990:61, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 289, Rz 7 f.; Auto Lease Holland vom 06.02.2003 - C-185/01, EU:C:2003:73, UR 2003, 137, Rz 32; Eon Aset Menidjmunt vom 16.02.2012 - C-118/11, EU:C:2012:97, UR 2012, 230, Rz 39; NLB Leasing vom 02.07.2015 - C-209/14, EU:C:2015:440, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2015, 636, Rz 29, m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-164/16
Mercedes-Benz Financial Services UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 03.07.2019 - C-242/18
UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-235/21
RAIFFEISEN LEASING
- FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 2943/16
Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und …
- FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 1260/19
Umsatzsteuerliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs von zuschlagsberechtigten …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-335/19
E. (TVA - Réduction de la base d'imposition) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-604/19
Gmina Wroclaw (Conversion du droit d'usufruit) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch …
- FG München, 23.08.2017 - 3 K 1271/16
Umsatzsteuerrechtliche Würdigung von sogenannten "A-Card-Punkten" als …
- FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2068/13
Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2016 - C-274/15
Kommission / Luxemburg - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-140/17
Gmina Ryjewo - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- BFH, 08.05.2020 - V B 95/18
Rechtsfortbildung, Umsatzsteuerberichtigung, Berichtigungspflicht, Wahlrecht, …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-314/22
Consortium Remi Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 219/18
Kein Vorsteuerabzug bei einem Schneeballsystem (hier: bezüglich …
- FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13
Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-564/15
Farkas
- FG München, 18.03.2020 - 3 K 3318/18
Vorkosten als Entgelt für eigenständige umsatzsteuerpflichtige sonstige …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2019 - C-401/18
Herst - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16
Gmina Wroclaw
- FG Berlin-Brandenburg, 15.05.2017 - 5 K 5103/15
Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-229/15
Mateusiak - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 18 Buchst. c der Richtlinie …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 219/18 zurück zur Übersicht Seite drucken
Anspruch auf Gewährung des Vorsteuerabzugs
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-471/15
Sjelle Autogenbrug - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
Imtech Marine Belgium - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung …
- FG Münster, 26.09.2023 - 5 K 1017/20
- FG München, 28.10.2021 - 14 K 396/19
Abzug der Vorsteuer aus der Vorauszahlung für die PV-Anlage
- FG München, 26.09.2023 - 5 K 1017/20
Formale Voraussetzungen an eine Anzahlzungsrechnung