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   EuGH, 07.04.2016 - C-315/14   

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https://dejure.org/2016,6168
EuGH, 07.04.2016 - C-315/14 (https://dejure.org/2016,6168)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2016 - C-315/14 (https://dejure.org/2016,6168)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2016 - C-315/14 (https://dejure.org/2016,6168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marchon Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2 - Ausgleichszahlung für Kunden - Voraussetzungen für die Gewährung - Werbung neuer Kunden - Begriff "neue Kunden" - Kunden des Unternehmers, die erstmals Waren ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Marchon Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2 - Ausgleichszahlung für Kunden - Voraussetzungen für die Gewährung - Werbung neuer Kunden - Begriff "neue Kunden" - Kunden des Unternehmers, die erstmals Waren ...

  • IWW

    Vom 18.12.1986 Art. 17 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 653/1986/EWG; AEUV Art. 267

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichszahlung des Handelsvertreters für die Werbung neuer Kunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2 - Ausgleichszahlung für Kunden - Voraussetzungen für die Gewährung - Werbung neuer Kunden - Begriff 'neue Kunden' - Kunden des Unternehmers, die erstmals Waren ...

  • rechtsportal.de

    Ausgleichsanspruch einer Handelsvertreterin für "neue Kunden" bei bestehender Geschäftsverbindung dieser Kunden zur Unternehmerin bezüglich anderer Waren; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreter kann Neukunden auch bei bestehender Geschäftsverbindung werben

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Marchon -, - Brillengestelle 4 -, Begriff des Kunden, Neukunde, spezielle Geschäftsverbindung, Absatz von Brillengestellen verschiedener Marken an Optiker, Billigkeit, Übernahme vorhandener Kunden aus anderen Geschäftsbereichen als anspruchsmindernder Gesichtspunkt der ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handelsvertreter kann Neukunden auch bei bestehender Geschäftsverbindung werben

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Neu ist nicht immer ganz neu: Rechte des Handelsvertreters beim Ausgleichsanspruch

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch der Händler gestärkt - Wechsler zwischen Konzernmarken sind Neukunden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Definition von Neukunden beim Ausgleichsanspruch - Entscheidend sind zusätzliche Vermittlungsbemühungen

  • netdna-cdn.com PDF, S. 2 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichszahlung des Handelsvertreters für die Werbung neuer Kunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreter: auch Bestandskunden können Neukunden sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters: Definition des Neukunden erweitert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte von Handelsvertretern gestärkt

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Klarstellung zum Begriff des Neukunden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreter: Definition des Neukunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handelsvertreterausgleich: Kann ein alter Kunde ein neuer Kunde sein?

Besprechungen u.ä.

  • netdna-cdn.com PDF, S. 2 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichszahlung des Handelsvertreters für die Werbung neuer Kunden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Marchon Germany

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2 - Ausgleichszahlung für Kunden - Voraussetzungen für die Gewährung - Werbung neuer Kunden - Begriff "neue Kunden" - Kunden des Unternehmers, die erstmals Waren ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2244
  • EuZW 2016, 427
  • BB 2016, 910
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.12.2015 - C-338/14

    Quenon K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    Was die Beendigung des Handelsvertretervertrags betrifft, verpflichtet Art. 17 dieser Richtlinie die Mitgliedstaaten, eine Regelung für die Entschädigung des Handelsvertreters einzuführen, wobei er ihnen die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten lässt, nämlich entweder einem nach den Kriterien des Art. 17 Abs. 2 bestimmten Ausgleich - d. h. dem System des Ausgleichs für Kunden - oder Schadensersatz nach den in Art. 17 Abs. 3 festgelegten Kriterien - d. h. dem Schadensersatzsystem (vgl. Urteil Quenon K., C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 24).

    Was als Zweites die mit der Richtlinie 86/653 verfolgten Ziele betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese u. a. die Interessen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer schützen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, EU:C:2006:199, Rn. 19, und Quenon K., C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 23).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-465/04

    Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    Was als Zweites die mit der Richtlinie 86/653 verfolgten Ziele betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese u. a. die Interessen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer schützen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Honyvem Informazioni Commerciali, C-465/04, EU:C:2006:199, Rn. 19, und Quenon K., C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 23).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Art. 17 dieser Richtlinie insofern entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Unamar, C-184/12, EU:C:2013:663, Rn. 39).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-409/11

    Csonka u.a. - Kraftfahrzeuge - Haftpflichtversicherung - Richtlinie 72/166/EWG -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    Folglich ist Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 86/653 unter Berücksichtigung des Kontexts, in dem diese Bestimmung steht, und der Ziele, die mit dieser Richtlinie verfolgt werden, auszulegen (vgl. entsprechend Urteile Csonka u. a., C-409/11, EU:C:2013:512, Rn. 23, und Vnuk, C-162/13, EU:C:2014:2146, Rn. 42).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-203/09

    Volvo Car Germany - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    Was schließlich das Vorbringen von Marchon betrifft, dass es für den Handelsvertreter einfacher sei, neue Waren an Personen zu veräußern, die mit dem Unternehmer bereits in Geschäftsverbindungen stünden, kann diese Behauptung, sollte sie zutreffen, vom nationalen Gericht im Rahmen der Prüfung der Billigkeit des Ausgleichs nach Art. 17 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 86/653 vollständig berücksichtigt werden (vgl. entsprechend Urteil Volvo Car Germany, C-203/09, EU:C:2010:647, Rn. 44).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-162/13

    Der Gerichtshof klärt den Schutzumfang für Opfer von durch Fahrzeuge verursachten

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    Folglich ist Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 86/653 unter Berücksichtigung des Kontexts, in dem diese Bestimmung steht, und der Ziele, die mit dieser Richtlinie verfolgt werden, auszulegen (vgl. entsprechend Urteile Csonka u. a., C-409/11, EU:C:2013:512, Rn. 23, und Vnuk, C-162/13, EU:C:2014:2146, Rn. 42).
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus EuGH, 07.04.2016 - C-315/14
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass eine Marke häufig neben einem Hinweis auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen ein Instrument der Geschäftsstrategie darstellt, das u. a. zu Werbezwecken oder zum Erwerb eines Rufes eingesetzt wird, um den Verbraucher zu binden (Urteil Interflora und Interflora British Unit, C-323/09, EU:C:2011:604, Rn. 39).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-30/15

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts und die Entscheidung des EUIPO auf,

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen kann, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 19).
  • BGH, 06.10.2016 - VII ZR 328/12

    Richtlinie 86/653/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a; HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ist im Lichte von Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a) erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG dahin auszulegen, dass die von einem Handelsvertreter für Waren geworbenen Kunden, mit deren Vertrieb ihn der Unternehmer beauftragt hat, auch dann als neue Kunden im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind, wenn sie bereits wegen anderer Waren Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer unterhalten, sofern der Verkauf der erstgenannten Waren durch diesen Handelsvertreter die Begründung einer speziellen Geschäftsverbindung erfordert hat (Anschluss an EuGH, 7. April 2016, C-315/14, ZVertriebsR 2016, 172).
  • EuGH, 07.09.2017 - C-248/16

    Austria Asphalt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb -

    Ermöglicht die Auslegung des Wortlauts einer Bestimmung des Unionsrechts nicht die Beurteilung ihrer genauen Bedeutung, ist bei der Auslegung der betreffenden Regelung sowohl auf ihre Zielsetzung als auch auf ihre Systematik abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 168, sowie vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 28 und 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2017 - C-645/16

    Räte und mise en relations (CMR)

    8 Urteil vom 7. April 2016 (C-315/14, EU:C:2016:211).

    10 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Marchon Germany (C-315/14, EU:C:2015:585, Nr. 27) und den - selbstverständlich nicht bindenden, aber dennoch aufschlussreichen - Bericht der Europäischen Kommission vom 23. Juli 1996 über die Anwendung von Art. 17 der Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (86/653/EWG) (KOM[96] 364 endg.).

    11 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany (C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 33), und Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Honyvem Informazioni Commerciali (C-465/04, EU:C:2005:641, Nr. 26).

    17 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Marchon Germany (C-315/14, EU:C:2015:585, Nr. 24).

  • EuGH, 16.06.2016 - C-186/15

    Kreissparkasse Wiedenbrück - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Unter diesen Umständen ist Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 unter Berücksichtigung des Kontexts, in dem diese Bestimmung steht, und der Ziele, die mit dieser Richtlinie verfolgt werden, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-574/21

    02 Czech Republic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art.

    36 Vgl. Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany (C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 33), und vom 13. Oktober 2022, Herios (C-593/21, EU:C:2022:784, Rn. 27).

    38 Vgl. dazu Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany (C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 42).

  • EuGH, 23.03.2023 - C-574/21

    02 Czech Republic

    Er hat ferner im Detail entschieden, dass Art. 17 Abs. 2 dieser Richtlinie in einem Sinne auszulegen ist, der zu diesem Schutz des Handelsvertreters beiträgt und seine Verdienste beim Zustandekommen der ihm anvertrauten Geschäfte vollständig berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 33).
  • EuGH, 04.06.2020 - C-828/18

    Trendsetteuse

    Der Gegenstand der Tätigkeit des Handelsvertreters hängt daher vom Wortlaut des ihn mit dem Unternehmer verbindenden Vertrags und insbesondere von der Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Waren ab, die der Unternehmer mit Hilfe des Handelsvertreters verkaufen oder kaufen möchte (Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-593/21

    Herios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2

    Art. 17 Abs. 2 dieser Richtlinie ist folglich in einem Sinne auszulegen, der zu diesem Schutz des Handelsvertreters beiträgt und folglich seine Verdienste beim Zustandekommen der ihm anvertrauten Geschäfte vollständig berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-64/21

    Rigall Arteria Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG

    66 Vgl. im Hinblick auf Art. 17 der Richtlinie 86/653, Urteile vom 26. März 2009, Semen (C-348/07, EU:C:2009:195, Rn. 19 und 20), vom 28. Oktober 2010, Volvo Car Germany (C-203/09, EU:C:2010:647, Rn. 44), vom 3. Dezember 2015, Quenon K. (C-338/14, EU:C:2015:795, Rn. 28), und vom 7. April 2016, Marchon Germany (C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr -

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