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   EuGH, 20.12.2017 - C-521/15   

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https://dejure.org/2017,49010
EuGH, 20.12.2017 - C-521/15 (https://dejure.org/2017,49010)
EuGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - C-521/15 (https://dejure.org/2017,49010)
EuGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - C-521/15 (https://dejure.org/2017,49010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Rat

    Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 - Verhängung einer Geldbuße gegen einen Mitgliedstaat im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung der Euro-Zone - Manipulation von Defizitdaten des betroffenen Mitgliedstaats - Gerichtliche Zuständigkeit - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 - Verhängung einer Geldbuße gegen einen Mitgliedstaat im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung der Euro-Zone - Manipulation von Defizitdaten des betroffenen Mitgliedstaats - Gerichtliche Zuständigkeit - ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Spanien / Rat

    Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 - Verhängung einer Geldbuße gegen einen Mitgliedstaat im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung der Euro-Zone - Manipulation von Defizitdaten des betroffenen Mitgliedstaats - Gerichtliche Zuständigkeit - ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 286
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Was als Erstes das Vorbringen des Verstoßes gegen das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, EU:C:1984:255, Rn. 22, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 87).

    Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz verlangt es, dass die einer Person vorgeworfene Zuwiderhandlung und die ihr hierfür auferlegte Sanktion den Tatbeständen und Sanktionen entsprechen, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Tun oder das Unterlassen, das die Zuwiderhandlung begründet, begangen wurde, vorgesehen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, EU:C:1984:255, Rn. 21, und vom 8. September 2015, Taricco u. a., C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 56).

  • EuGH, 08.09.2015 - C-105/14

    Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Dieser allgemeine Rechtsgrundsatz verlangt es, dass die einer Person vorgeworfene Zuwiderhandlung und die ihr hierfür auferlegte Sanktion den Tatbeständen und Sanktionen entsprechen, die zu dem Zeitpunkt, zu dem das Tun oder das Unterlassen, das die Zuwiderhandlung begründet, begangen wurde, vorgesehen waren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, EU:C:1984:255, Rn. 21, und vom 8. September 2015, Taricco u. a., C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 56).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Unter diesen Umständen ist der fragliche Begriff im Licht des Zusammenhangs und des Ziels dieser Bestimmung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 2016, C & J Clark International und Puma, C-659/13 und C-34/14, EU:C:2016:74, Rn. 122 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Daneben können die Mitgliedstaaten den allgemeinen Grundsatz des Verbots der Rückwirkung von Strafvorschriften auch geltend machen, um die Rechtmäßigkeit der Geldbußen anzufechten, die ihnen im Fall eines Verstoßes gegen das Unionsrecht auferlegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 51).
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Was als Erstes das Vorbringen des Verstoßes gegen das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Verbot der Rückwirkung von Strafvorschriften einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, EU:C:1984:255, Rn. 22, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 87).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Insbesondere findet dieser allgemeine Rechtsgrundsatz auch auf Geldbußen Anwendung, die den Charakter von Verwaltungsmaßnahmen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 202).
  • EuGH, 27.04.2017 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Dies vorausgeschickt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs allerdings auch darüber zu wachen, dass die Ausübung der Verteidigungsrechte im Rahmen eines möglicherweise zu einem Rechtsakt über die Feststellung einer Zuwiderhandlung führenden Verfahrens nicht in Fällen beeinträchtigt wird, in denen vor der Einleitung dieses Verfahrens Handlungen vorgenommen werden, die es ermöglichen, Informationen zu sammeln, die für die Feststellung einer solchen Zuwiderhandlung von entscheidender Bedeutung sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 63 bis 65, und vom 27. April 2017, FSL u. a./Kommission, C-469/15 P, EU:C:2017:308, Rn. 43).
  • EuGH, 07.09.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Auch andere Vorschriften des Primärrechts können ihm nämlich eine solche Befugnis verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 50, und vom 7. September 2016, Deutschland/Parlament und Rat, C-113/14, EU:C:2016:635, Rn. 55 und 56).
  • EuGH, 01.03.2016 - C-440/14

    Der Gerichtshof bestätigt das Einfrieren der Gelder der National Iranian Oil

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Da der angefochtene Beschluss als eine in Ausübung einer Durchführungsbefugnis erlassene Handlung anzusehen ist, weil mit ihm das Vorliegen einer Zuwiderhandlung festgestellt und ihrem Urheber eine Sanktion in Anwendung der dem Rat durch Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1173/2011 verliehenen Befugnisse auferlegt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission, C-240/90, EU:C:1992:408, Rn. 38 und 39, und vom 1. März 2016, National Iranian Oil Company/Rat, C-440/14 P, EU:C:2016:128, Rn. 36), und da für die Durchführung einer solchen Befugnis durch den Rat Art. 291 Abs. 2 AEUV nur eine mögliche Rechtsgrundlage neben anderen darstellt, ist im vorliegenden Fall als Nächstes zu prüfen, ob diese Befugnis tatsächlich unter diese Bestimmung fällt.
  • EuGH, 14.06.2016 - C-566/14

    Marchiani / Parlament - Rechtsmittel - Mitglied des Europäischen Parlaments -

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-521/15
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die gegenüber einer Person eingeleitet werden und zu einer beschwerenden Maßnahme führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, der zum einen auch dann Anwendung findet, wenn es an einer diesbezüglichen spezifischen Regelung fehlt, und der es zum anderen gebietet, dass Personen, gegen die ein solches Verfahren eingeleitet wurde, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt zu dem Tatbestand und der Zuwiderhandlung gegen das Unionsrecht, die ihnen zur Last gelegt werden, in sachdienlicher Weise vorzutragen, bevor Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, getroffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, 40/85, EU:C:1986:305, Rn. 28, vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, EU:C:1992:63, Rn. 44 und 45, sowie vom 14. Juni 2016, Marchiani/Parlament, C-566/14 P, EU:C:2016:437, Rn. 51).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-88/14

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr.

  • EuGH, 26.11.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage -

  • EuGH, 24.06.2015 - C-549/12

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • EuGH, 22.01.2014 - C-270/12

    Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    HN - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der

  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 40/85

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 15.07.2004 - C-501/00

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16

    August Wolff und Remedia / Kommission

    Ich nehme hier insbesondere Bezug auf das Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982).

    16 Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 96 bis 98).

    17 Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 99 und 100).

    19 Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 102 und 103).

    21 Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 104).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-612/15

    Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder

    Unter diesen Umständen sind die genannten Bestimmungen anhand ihres Zusammenhangs und ihres Ziels auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 158).
  • EuG, 19.09.2019 - T-783/17

    GE Healthcare/ Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung der Genehmigung für

    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann selbst in einem Fall, in dem nur eines von ihnen diesem Gebot nicht nachgekommen ist, die am Ende des betreffenden Verfahrens vom anderen getroffene Entscheidung rechtswidrig sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 94).

    Es ist jedoch zu prüfen, ob dieser Umstand entscheidende Auswirkungen auf den Ablauf oder den Ausgang dieses Verfahrens hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 104).

  • EuGH, 27.03.2019 - C-680/16

    August Wolff und Remedia / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel -

    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann selbst in einem Fall, in dem nur eines von ihnen diesem Gebot nicht nachgekommen ist, die am Ende des betreffenden Verfahrens getroffene Entscheidung rechtswidrig sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 94).

  • EuG, 05.07.2023 - T-272/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament

    Dieses Recht spiegelt einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts wider (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 88 und 89).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91, sowie vom 17. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27).
  • EuG, 07.11.2019 - T-48/17

    Der Beschluss des Europäischen Parlaments über die Finanzierung der Partei ADDE

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das in Art. 41 Abs. 1 der Charta garantierte Recht einer Person darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen der Union unparteiisch behandelt werden, einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts widerspiegelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 88 und 89).

    Das Unparteilichkeitsgebot umfasst zum einen die subjektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass kein Mitglied des betroffenen Organs, das mit der Sache befasst ist, Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen die objektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel in dieser Hinsicht auszuschließen (Urteile vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 155, vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91, und vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das

    28 Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 89), und meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (EU:C:2017:420, Nr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-224/22

    Spanien/ Rat (Mesures de conservation complémentaires en Méditerranée

    Toutefois, conformément à la jurisprudence constante de la Cour, un argument qui constitue l'ampliation d'un moyen énoncé dans la requête introductive d'instance et qui présente un lien étroit avec celui-ci ne saurait être déclaré irrecevable (arrêt du 20 décembre 2017, Espagne/Conseil, C-521/15, EU:C:2017:982, point 141).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-130/19

    Rechnungshof/ Pinxten - Art. 286 Abs. 6 AEUV - Verstoß gegen die sich aus dem Amt

    Vgl. auch im Kontext eines gegen einen Mitgliedstaat eingeleiteten Verfahrens Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat (C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 88, 90 und 91).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-695/20

    Generalanwalt Rantos: Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ

  • EuGH, 15.05.2019 - C-132/18

    Kommission/ Tuerck

  • EuG, 03.12.2019 - T-808/17

    Pethke / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Ordnungsmäßigkeit

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