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   EuGH, 17.10.2019 - C-569/18   

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https://dejure.org/2019,34071
EuGH, 17.10.2019 - C-569/18 (https://dejure.org/2019,34071)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.2019 - C-569/18 (https://dejure.org/2019,34071)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - C-569/18 (https://dejure.org/2019,34071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Caseificio Cirigliana u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr.°1151/2012 - Art. 4 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 Buchst. e - Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Fairer Wettbewerb - Mozzarella di bufala Campana g. U. - Verpflichtung zur räumlich getrennten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Caseificio Cirigliana u. a./Ministero delle Politiche agricole, alimentari e forestali u. a.

Sonstiges

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 1293
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.12.2018 - C-367/17

    Schwarzwälder Schinken muss nur dann im Schwarzwald geschnitten und verpackt

    Auszug aus EuGH, 17.10.2019 - C-569/18
    Sie sind auch darauf gerichtet, dass den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualitätserzeugnisse und Erzeugnisse mit bestimmbarer geografischer Herkunft Rechnung getragen und es den Herstellern erleichtert wird, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen als Gegenleistung für echte Qualitätsanstrengungen ein höheres Einkommen zu erzielen (Urteil vom 19. Dezember 2018, S, C-367/17, EU:C:2018:1025, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher steht das Unionsrecht einer Bedingung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden trotz ihrer restriktiven Auswirkungen auf den Handelsverkehr nicht entgegen, wenn dargetan wird, dass sie ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um die Qualität des betreffenden Erzeugnisses zu wahren oder dessen Ursprung oder die Kontrolle der Spezifikation für die g.U. zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Dezember 2018, S, C-367/17, EU:C:2018:1025, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.02.2017 - C-144/16

    Município de Palmela - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf

    Auszug aus EuGH, 17.10.2019 - C-569/18
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung veranlasst sehen kann, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 2017, Município de Palmela, C-144/16, EU:C:2017:76, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

    Auszug aus EuGH, 17.10.2019 - C-569/18
    Aus der Sicht des Verbrauchers hängt die Verbindung zwischen dem Ansehen der Erzeuger und der Qualität der Erzeugnisse ferner von seiner Überzeugung ab, dass die unter der Ursprungsbezeichnung verkauften Erzeugnisse echt sind (Urteil vom 20. Mai 2003, Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, C-108/01, EU:C:2003:296, Rn. 64).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

    Auszug aus EuGH, 17.10.2019 - C-569/18
    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Maßnahme, nach der die Anlagen von Unternehmen, in denen keine zu einer g.U. berechtigenden Erzeugnisse hergestellt werden, deutlich von denen getrennt sein müssen, in denen Erzeugnisse mit einer g.U. hergestellt und gelagert werden, durch das Ziel der Erhaltung des großen Ansehens eines g.U.-Erzeugnisses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2000, Belgien/Spanien, C-388/95, EU:C:2000:244, Rn. 72 und 75).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    Auszug aus EuGH, 17.10.2019 - C-569/18
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 8. September 2009, Budejovický Budvar, C-478/07, EU:C:2009:521, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Zudem tendiert er seit einiger Zeit dazu, die Aspekte der Geeignetheit und Erforderlichkeit zusammenzuziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone u.a., C-58/08, Slg. 2010, I-5026 ; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3755 ; Urteil vom 17. Oktober 2019, Cirigliana, C-569/18, EU:C:2019:873, Rn. 43; Pache, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 1, Art. 5 EUV Rn. 140; Lienbacher, in: Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, Art. 5 EUV Rn. 38 f.).
  • EuGH, 04.02.2021 - C-640/19

    Azienda Agricola Ambrosi Nicola Giuseppe u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Es ist nämlich daran zu erinnern, dass wie der Gerichtshof in Rn. 36 des Urteils vom 17. Oktober 2019, Caseificio Cirigliana u. a. (C-569/18, EU:C:2019:873), entschieden hat, die geltende g.U.-Regelung ihre Inhaber vor einer missbräuchlichen Verwendung dieser Bezeichnungen durch Dritte schützt, die aus dem Ansehen, das die Bezeichnungen erworben haben, einen Vorteil ziehen wollen.
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2020 - 6 O 465/19
    Ob der Verkehr bei weiteren Zeichen neben der Herstellerangabe in der Regel keine Herkunftsangabe erkennt, wenn das Zeichen in der Angebotsbeschreibung verwendet wird (so BGH, GRUR 2019, 1293 Rn. 38 - ...), ist hier nicht von Belang, weil auf einem Foto im Angebot das weitere Zeichen zumindest auch auf der Ware selbst angebracht war.
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2020 - 6 O 481/19
    Ob der Verkehr bei weiteren Zeichen neben der Herstellerangabe in der Regel keine Herkunftsangabe erkennt, wenn das Zeichen in der Angebotsbeschreibung verwendet wird (so BGH, GRUR 2019, 1293, Rn. 38 - ...), ist hier nicht von Belang, weil das weitere Zeichen auf der Ware selbst angebracht ist.
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