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   Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Facebook Ireland u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 55, 56, 58, 60, 61 und 66 - Aufsichtsbehörden - Grenzüberschreitende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 55, 56, 58, 60, 61 und 66 - Aufsichtsbehörden - Grenzüberschreitende ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die Hauptniederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der EU befindet, hat eine allgemeine Zuständigkeit, um gerichtliche Verfahren wegen ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Nationale Datenschutzbehörde kann bei DSGVO-Verstoß im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung tätig werden auch wenn sie nicht federführend zuständig ist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behördlicher Zuständigkeit: Muss Facebook nur die irischen Datenschützer fürchten?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit von nationalen Datenschutzbehörden bei Facebook-Fällen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    Insbesondere ergibt sich aus dem kürzlich ergangenen Urteil Facebook Ireland und Schrems, dass die " zuständige nationale Aufsichtsbehörde ... gegebenenfalls Klage vor den nationalen Gerichten erheben können [muss]"(21).

    18 Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 109).

    21 Urteil vom 16. Juli 2020 (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 120) (Hervorhebung nur hier).

    Ebenso klar der Ansicht, dass es Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde sei, auf eine Verletzung der DSGVO zu reagieren und die angemessenen Mittel hierzu zu wählen, auch die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2019:1145, Nrn. 147 und 148).

    32 C-311/18, EU:C:2019:1145, Nr. 155.

    49 Vgl. Erwägungsgründe 141 und 143 der DSGVO sowie Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 110).

    60 Insoweit würde ich lediglich hinzufügen, dass die Aufsichtsbehörden, bei denen eine Beschwerde erhoben wird, unabhängig davon, ob sie federführende oder betroffene Aufsichtsbehörde sind, nicht nur verpflichtet sind, diese Beschwerde sorgfältig zu prüfen (siehe oben, Nr. 69 der vorliegenden Schlussanträge), sondern auch, "über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559" Rn. 112) (Hervorhebung nur hier).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    18 Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 109).

    Vgl. hierzu das Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 65), in dem der Gerichtshof feststellte, dass nach der Richtlinie 95/46 (jede) nationale Aufsichtsbehörde ein Klagerecht haben muss.

    42 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 39).

    Aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 42).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    Der Gerichtshof erklärt den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    18 Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 109).

    21 Urteil vom 16. Juli 2020 (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 120) (Hervorhebung nur hier).

    49 Vgl. Erwägungsgründe 141 und 143 der DSGVO sowie Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 110).

    60 Insoweit würde ich lediglich hinzufügen, dass die Aufsichtsbehörden, bei denen eine Beschwerde erhoben wird, unabhängig davon, ob sie federführende oder betroffene Aufsichtsbehörde sind, nicht nur verpflichtet sind, diese Beschwerde sorgfältig zu prüfen (siehe oben, Nr. 69 der vorliegenden Schlussanträge), sondern auch, "über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559" Rn. 112) (Hervorhebung nur hier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-210/16

    Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    28 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 65 bis 74).

    30 Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (C-210/16, EU:C:2017:796, Nr. 103).

    77 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    5 Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Begriff "Verantwortlicher" nach der Richtlinie 95/46 weit zu verstehen - vgl. z. B. die jüngsten Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 65, 66 und 70), und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat (C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 66).

    7 In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fashion ID habe ich z. B. erläutert, warum sowohl die Regelungen der damals geltenden Richtlinie 95/46 als auch diejenigen der sognannten e-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 [Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation] [ABl. 2002, L 201, S. 37]) in einer Rechtssache, die die Platzierung von Cookies betraf, möglicherweise anwendbar sein konnten (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nrn. 111 bis 115).

    Die tatsächliche Kontrolle über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung ist anhand eines bestimmten Verarbeitungsvorgangs und nicht abstrakt und statisch anhand einer unbestimmten "Verarbeitung" zu beurteilen - vgl. Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 71 bis 74).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    28 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 65 bis 74).

    77 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388).

  • EuGH, 14.04.2011 - C-42/10

    Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens - Tierärztlicher und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    84 Wobei selbstverständlich die unmittelbare Geltung nicht mit der unmittelbaren Wirkung gleichbedeutend ist und für Vorschriften von Verordnungen, die ihre Umsetzung vorsehen oder notwendig machen, dieselben Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung gelten, vgl. z. B. Urteile vom 11. Januar 2001, Monte Arcosu (C-403/98, EU:C:2001:6, Rn. 26 bis 28), vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648, Rn. 33 ff.), oder vom 14. April 2011, Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens (C-42/10, C-45/10 und C-57/10, EU:C:2011:253, Rn. 48 bis 50).
  • EuGH, 24.09.2019 - C-507/17

    Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    31 Urteil vom 24. September 2019 (C-507/17, EU:C:2019:772, Rn. 68).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-498/16

    Herr Schrems kann wegen eigener Ansprüche in Österreich Klage gegen Facebook

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    48 Wobei auch zu bedenken ist, dass diese Lösung, praktisch betrachtet, dem entspricht, was typischerweise der (in der Tat Schutz gewährende) Klägergerichtsstand bei Verbraucherverträgen nach der Brüssel-Verordnung wäre - vgl. allgemein Urteil vom 25. Januar 2018, Schrems (C-498/16, EU:C:2018:37).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-403/98

    Monte Arcosu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    84 Wobei selbstverständlich die unmittelbare Geltung nicht mit der unmittelbaren Wirkung gleichbedeutend ist und für Vorschriften von Verordnungen, die ihre Umsetzung vorsehen oder notwendig machen, dieselben Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung gelten, vgl. z. B. Urteile vom 11. Januar 2001, Monte Arcosu (C-403/98, EU:C:2001:6, Rn. 26 bis 28), vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648, Rn. 33 ff.), oder vom 14. April 2011, Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens (C-42/10, C-45/10 und C-57/10, EU:C:2011:253, Rn. 48 bis 50).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-557/16

    Astellas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Genehmigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 14.02.2012 - C-17/10

    Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15

    Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 -

  • EuGH, 01.10.2019 - C-616/17

    Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von

  • EuGH, 25.07.2018 - C-528/16

    Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-40/17

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21

    Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság - Vorlage zur

    Das Erfordernis der Kohärenz beim Niveau des Schutzes der durch die DSGVO eingeräumten Rechte kommt in anderen Erwägungsgründen dieser Verordnung zum Ausdruck, wie beispielsweise in den Erwägungsgründen 7, 9, 13, 123, 129, 133 und 135. Vgl. zum Zusammenhang zwischen einem hohen und einem gleichmäßigen Schutzniveau der durch die DSGVO eingeräumten Rechte auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:5, Nrn. 95 bis 97).
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