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   EuGH, 11.02.1999 - C-366/97   

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https://dejure.org/1999,4975
EuGH, 11.02.1999 - C-366/97 (https://dejure.org/1999,4975)
EuGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - C-366/97 (https://dejure.org/1999,4975)
EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - C-366/97 (https://dejure.org/1999,4975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Rückzahlbare Gelder

  • Europäischer Gerichtshof

    Romanelli

  • EU-Kommission PDF

    Romanelli

    Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Verbot für Personen oder Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, die Tätigkeit der Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern des Publikums gewerbsmässig zu betreiben - Andere rückzahlbare Gelder - ...

  • EU-Kommission

    Romanelli

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten der Kreditinstitute ; Begriff der "rückzahlbaren Gelder" in der Richtlinie 89/646 EWG

  • Judicialis

    Zweite Richtlinie 89/646/EWG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweite Richtlinie 89/646/EWG Art. 3
    Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Verbot für Personen oder Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, die Tätigkeit der Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern des Publikums gewerbsmässig zu betreiben - Andere rückzahlbare Gelder - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile e penale Florenz um Auslegung des Artikels 2 der Zweiten Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EWS 1999, 227
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 09.07.1997 - C-222/95

    Parodi

    Auszug aus EuGH, 11.02.1999 - C-366/97
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95 (Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 22) festgestellt hat, ist der Bankensektor ein im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher besonders sensibler Bereich.
  • OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 83/19

    Keine Haftung der BaFin gegenüber einzelnen Anlegern wegen vermeintlich

    Nach den Worten des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich der Begriff der "anderen rückzahlbaren Gelder" nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit sei, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen würden und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart werde (EuGH, U. v. 11.02.1999 - C-366/97, EWS 1999, 227).

    Dass der Begriff "andere rückzahlbare Gelder" in Art. 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG des Rates vom 15. Dezember 1989 zur Koordinierung des Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG dahin auszulegen ist, dass sich der Begriff auch auf Finanzierungsinstrumente bezieht, die als Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit nicht besitzen, sondern bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart wird, hat der EuGH bereits entschieden (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - C-366/97 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 1 U 19/20

    Kein Schadenersatz gegen BaFin wegen unterlassener Unterbindung unzulässiger

    Nach den Worten des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich der Begriff der "anderen rückzahlbaren Gelder" nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit sei, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen würden und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart werde (EuGH, U. v. 11.02.1999 - C-366/97, EWS 1999, 227).

    Nach den Worten des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich der Begriff der "anderen rückzahlbaren Gelder" nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit sei, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen würden und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart werde (EuGH, U. v. 11.02.1999 - C-366/97, EWS 1999, 227).

    Dass der Begriff "andere rückzahlbare Gelder" in Art. 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG des Rates vom 15. Dezember 1989 zur Koordinierung des Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG dahin auszulegen ist, dass sich der Begriff auch auf Finanzierungsinstrumente bezieht, die als Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit nicht besitzen, sondern bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart wird, hat der EuGH bereits entschieden (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - C-366/97 -, juris).

  • OLG Schleswig, 21.12.2011 - 9 U 57/11

    Begriff des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts i.S. von § 1 Abs. 1 KWG;

    So sind auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rückzahlbare Gelder im Sinne des Art. 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG vom 15. Dezember 1989 (Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute) nicht nur solche, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit ist, sondern auch solche, die dieses Wesensmerkmal eigentlich nicht besitzen (wie Unternehmensbeteiligungen), bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder aber vertraglich vereinbart wird (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999, C-366/97, Juris, Leitsatz).
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