Rechtsprechung
EuGH, 11.02.1999 - C-366/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Rückzahlbare Gelder
- Europäischer Gerichtshof
Romanelli
- EU-Kommission
Romanelli
Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Verbot für Personen oder Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, die Tätigkeit der Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern des Publikums gewerbsmässig zu betreiben - Andere rückzahlbare Gelder - ...
- EU-Kommission
Romanelli
- Wolters Kluwer
Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten der Kreditinstitute ; Begriff der "rückzahlbaren Gelder" in der Richtlinie 89/646 EWG
- Judicialis
Zweite Richtlinie 89/646/EWG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweite Richtlinie 89/646/EWG Art. 3
Freier Dienstleistungsverkehr - Kreditinstitute - Verbot für Personen oder Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind, die Tätigkeit der Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern des Publikums gewerbsmässig zu betreiben - Andere rückzahlbare Gelder - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile e penale Florenz um Auslegung des Artikels 2 der Zweiten Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-366/97
- EuGH, 11.02.1999 - C-366/97
Papierfundstellen
- EWS 1999, 227
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
Parodi
Auszug aus EuGH, 11.02.1999 - C-366/97
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95 (Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 22) festgestellt hat, ist der Bankensektor ein im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher besonders sensibler Bereich.
- OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 83/19
Keine Haftung der BaFin gegenüber einzelnen Anlegern wegen vermeintlich …
Nach den Worten des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich der Begriff der "anderen rückzahlbaren Gelder" nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit sei, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen würden und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart werde (EuGH, U. v. 11.02.1999 - C-366/97, EWS 1999, 227).Dass der Begriff "andere rückzahlbare Gelder" in Art. 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG des Rates vom 15. Dezember 1989 zur Koordinierung des Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG dahin auszulegen ist, dass sich der Begriff auch auf Finanzierungsinstrumente bezieht, die als Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit nicht besitzen, sondern bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart wird, hat der EuGH bereits entschieden (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - C-366/97 -, juris).
- OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 1 U 19/20
Kein Schadenersatz gegen BaFin wegen unterlassener Unterbindung unzulässiger …
Nach den Worten des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich der Begriff der "anderen rückzahlbaren Gelder" nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit sei, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen würden und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart werde (EuGH, U. v. 11.02.1999 - C-366/97, EWS 1999, 227).Nach den Worten des Europäischen Gerichtshofes beziehe sich der Begriff der "anderen rückzahlbaren Gelder" nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit sei, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen würden und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart werde (EuGH, U. v. 11.02.1999 - C-366/97, EWS 1999, 227).
Dass der Begriff "andere rückzahlbare Gelder" in Art. 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG des Rates vom 15. Dezember 1989 zur Koordinierung des Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG dahin auszulegen ist, dass sich der Begriff auch auf Finanzierungsinstrumente bezieht, die als Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit nicht besitzen, sondern bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart wird, hat der EuGH bereits entschieden (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - C-366/97 -, juris).
- OLG Schleswig, 21.12.2011 - 9 U 57/11
Begriff des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts i.S. von § 1 Abs. 1 KWG; …
So sind auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes rückzahlbare Gelder im Sinne des Art. 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG vom 15. Dezember 1989 (Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute) nicht nur solche, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit ist, sondern auch solche, die dieses Wesensmerkmal eigentlich nicht besitzen (wie Unternehmensbeteiligungen), bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder aber vertraglich vereinbart wird (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999, C-366/97, Juris, Leitsatz).
- LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 255/06 Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die ratierliche Rückzahlung, wie vorliegend, nicht das Wesensmerkmal der Einlage war, denn es reicht insoweit aus, dass eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder überhaupt vertraglich vereinbart ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 Rs C-366/97 , im Leitsatz).
- LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 227/06 Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die ratierliche Rückzahlung, wie vorliegend, nicht das Wesensmerkmal der Einlage war, denn es reicht insoweit aus, dass eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder überhaupt vertraglich vereinbart ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 Rs C-366/97 , im Leitsatz).
- LG Berlin, 29.01.2007 - 18 O 273/06 Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die ratierliche Rückzahlung, wie vorliegend, nicht das Wesensmerkmal der Einlage war, denn es reicht insoweit aus, dass eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder überhaupt vertraglich vereinbart ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 Rs C-366/97 , im Leitsatz).
- VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 106/00 Durch ein am 27. Juli 1999 verkündetes Urteil - 12 b C 366/97 -, berichtigt durch Beschluß vom 31. August 1999, stellte das Amtsgericht Wedding fest, daß der Räumungsanspruch sowie der Zahlungsanspruch des Zwangsverwalters in Höhe eines Teilbetrages von 13.800 DM erledigt seien, weil die Kündigung wegen der zwischenzeitlichen Zahlung des Mietzinses unwirksam geworden sei.
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 571/05 Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die ratierliche Rückzahlung, wie vorliegend, nicht das Wesensmerkmal der Einlage war, denn es reicht insoweit aus, dass eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder überhaupt vertraglich vereinbart ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 Rs C-366/97 , im Leitsatz).
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 577/05 Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die ratierliche Rückzahlung, wie vorliegend, nicht das Wesensmerkmal der Einlage war, denn es reicht insoweit aus, dass eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder überhaupt vertraglich vereinbart ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 Rs C-366/97 , im Leitsatz).
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 563/05 Insoweit kommt es auch nicht darauf an, dass die ratierliche Rückzahlung, wie vorliegend, nicht das Wesensmerkmal der Einlage war, denn es reicht insoweit aus, dass eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder überhaupt vertraglich vereinbart ist (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Februar 1999 Rs C-366/97 , im Leitsatz).
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 565/05
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 445/05
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 531/05
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 15/06
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 27/06
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 31/06
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 41/06
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 45/06
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 61/06
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 585/05
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 13/06
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 17/06
- LG Berlin, 31.07.2006 - 18 O 63/06