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   BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91   

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https://dejure.org/1992,1301
BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91 (https://dejure.org/1992,1301)
BSG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 10 RAr 4/91 (https://dejure.org/1992,1301)
BSG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 10 RAr 4/91 (https://dejure.org/1992,1301)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 945
  • NZA 1992, 1150
  • NZS 1992, 108
  • EWiR 1992, 715
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91
    Auch ein solches entfaltet jedoch Rechtskraft hinsichtlich der darin entschiedenen Rechtsfrage (vgl BGH vom 6. März 1985 - NJW 1985, 2535), hier also dahingehend, daß zwischen den Parteien (dem Kläger und der beklagten Kauffrau M. G. , handelnd für die G. - S. P. GmbH in Gründung) kein Arbeitsverhältnis bestand, so daß die Arbeitsgerichte für die Entscheidung über die vom Kläger geltend gemachten Entgeltansprüche nicht zuständig waren (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitsgerichtsgesetz ).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Ablehnung mangels Masse - Übergang eines

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91
    Zusammenfassend ergibt sich demgemäß im vorliegenden Rechtsstreit folgendes: Die kaug-rechtlichen Vorschriften setzen für das Entstehen oder das Fortbestehen kaug-rechtlicher Forderungen in materieller Hinsicht voraus, daß der Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch auf Arbeitsentgelt hat (s BSG vom 6. November 1985 - 10 RAr 3/84 -).
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94

    Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch

    Ausweislich des arbeitsgerichtlichen Urteils habe der Klägerin ein durchsetzbarer Lohnanspruch im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. April 1992 (10 RAr 4/91, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) nicht zugestanden.

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) darauf abgestellt, daß nach den Vorschriften der §§ 141a ff. AFG ein Anspruch auf Kaug einen (noch) durchsetzbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt voraussetzt.

    Hieraus wird deutlich, warum der Senat im Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) fordert, daß dem Arbeitnehmer ein durchsetzbarer Anspruch auf Arbeitsentgelt zustehen muß.

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Sein Begehren ist nach § 141b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nur begründet, wenn der Kläger für diesen Zeitraum noch einen offenen und durchsetzbaren (vgl BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 1; BSGE 59, 107, 109 = SozR 7610 § 613a Nr. 5) Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.
  • BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94

    Arbeitsentgelz - Konkursausfallgeld-Zeitraum - Konkursausfallgeld-Anspruch -

    Nach dem arbeitsgerichtlichen Urteil habe der Klägerin ein durchsetzbarer Lohnanspruch im Sinne der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. April 1992 (10 RAr 4/91, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) nicht zugestanden.

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) darauf abgestellt, daß nach den Vorschriften der §§ 141a ff AFG ein Anspruch auf Kaug einen (noch) durchsetzbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt voraussetzt.

    Hieraus wird deutlich, warum der Senat im Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) fordert, daß dem Arbeitnehmer ein durchsetzbarer Anspruch auf Arbeitsentgelt zustehen muß.

  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14

    Abhängige Beschäftigung, Arbeitsgenehmigung EU, insolvenzfähiges Arbeitsentgelt

    Lediglich soweit ein Arbeitsgericht eine Klage auf Arbeitsentgelt rechtskräftig abweist, hat diese Entscheidung Bindungswirkung und schließt - mangels eines durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruches - einen Anspruch auf InsG aus (vgl. BSG, Urteil vom 08.04.1992 - 10 RAr 4/91 - SozR 3-4100 § 141a Nr. 1).

    Ein rechtskräftig zugesprochener Arbeitsentgeltanspruch stellt daher nur die Obergrenze für den Anspruch auf InsG dar (vgl. BSG, Urteil vom 08.04.1992 aaO).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 35/99 R

    Anwendung der

    Die Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der Klagen auf (Arbeits-)Entgelt wegen Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte oder in der Sache abweisender Urteile für den Anspruch auf Kaug (BSG SozR 3-4100 § 141a Nr. 1 und § 141b Nr. 15) besagt nichts anderes.
  • LSG Hessen, 15.06.1994 - L 6 Ar 341/93

    Konkursausfallgeld - Arbeitsentgelt - durchsetzbarer Lohnanspruch -

    Übernahme und Fortentwicklung des Urteils des BSG vom 8. April 1992 (10 RAr 4/91).

    Dabei geht der erkennende Senat davon aus, daß auch die hier vorliegende Abweichung im Tatsächlichen noch ebenso zu lösen ist, wie der dem Urteil des BSG vom 8. April 1992 ... (10 RAr 4/91) zugrundeliegende Sachverhalt.

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Denn sonst könnte er auch nicht nach § 141m AFG auf die BA übergehen (vgl BSG vom 8. April 1992, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1 S 4).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

    Denn ansonsten könnte er auch nicht nach § 141m AFG auf die Beklagte übergehen (vgl. BSG vom 8. April 1992, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1 S. 4).
  • LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 933/07

    Hat bereits ein Gericht über die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht,

    Über dieses Verfahren ist rechtskräftig entschieden, so dass bei der Klärung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, hier die vorzeitige Wartezeiterfüllung durch einen erlittenen Arbeitsunfall, von dieser rechtskräftigen Entscheidung des SG Hamburg auszugehen ist (vgl. BSG vom 08.04.1992 - 10 RAr 4/91, veröffentl. bei juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 141, Rdnr 3 ff., insbesondere 6 d, 12, 12 a m.w.N.; a.A. BayLSG vom 28.02.2007 - L 16 R 593/06 unter Bezugnahme auf Niesel, in: KassKomm, § 53 SGB VI Rdnr 7).
  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 22/96

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenversorgung bei der

    Es kann offenbleiben, ob sich der Senat grundsätzlich der Rechtsprechung des 5. Senats im Urteil vom 23. November 1988 (SozR 1500 § 141 Nr. 16 S 30, unter Bezugnahme auf das Urteil des 10. Senats vom 30. Juli 1981, SozR 1500 § 141 Nr. 9 ; vgl zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile in diesem Zusammenhang auch die weiteren Urteile des 10. Senats vom 8. April 1992, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1 S 3 mit Anm Plagemann, EWiR 1992, 715; 9. Mai 1995, SozR 3-4100 § 141 b Nr. 15 S 68 f; 20. Juni 1995 - 10 RAr 6/94 - unveröffentlicht ) zur Tatbestandswirkung eines zivilgerichtlichen Urteils für den Anspruch auf sog Geschiedenenwitwenrente anschließen will.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 63/07

    Insolvenzgeldanspruch - Höhe des Arbeitsentgeltanspruchs - keine Bindungswirkung

  • BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei materiell-rechtlichen Vorfragen

  • LSG Bayern, 05.11.1998 - L 3 U 399/95

    Entschädigung nach Autounfall bei dienstlicher Fahrt; Bestehen einer gesetzlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - L 18 AL 176/10

    Insolvenzgeld; Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile; Prüfungspflicht für

  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 17/06 BH
  • LSG Hessen, 30.10.1992 - L 10 Ar 1094/89
  • LSG Bayern, 25.01.2005 - L 9 AL 445/01

    Bindungswirkung von Urteilen anderer Gerichtszweige; Bestehen eines Anspruchs aus

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - L 2 AL 10/06
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