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   BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95   

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https://dejure.org/1996,1728
BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95 (https://dejure.org/1996,1728)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 7 C 65.95 (https://dejure.org/1996,1728)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 7 C 65.95 (https://dejure.org/1996,1728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Erbbaurechten bei gleichzeitiger Stilllegung und Enteignung von Betriebsvermögen - Restitutionsanspruch auf Grund des Sonderfalls der Unternehmensrestitution - Anforderungen an eine Unternehmensrestitution - Anspruch auf Rückgabe von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensrestrückgabe; Erbbaurecht; Betriebsvermögen; entschädigungslose Enteignung; liquidationsbedingtes Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen

  • rechtsportal.de

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als Unternehmensreste, Unmöglichkeit der Rückgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 55
  • EWiR 1997, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Restitution nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen der Einzelrestitution angenäherten Sonderfall der Unternehmensrestitution (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - VIZ 1996, 210).

    Soweit diese sogenannten Unternehmensreste nach ihrem liquidationsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen Veränderungen erfahren haben, unterliegen sie grundsätzlich den allgemeinen Regeln über die Restitution einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere den Vorschriften über den Wegfall des Restitutionsanspruchs wegen Unmöglichkeit der Rückgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 VermG (vgl. Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - a.a.O. S. 212).

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Restitution nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen der Einzelrestitution angenäherten Sonderfall der Unternehmensrestitution (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - VIZ 1996, 210).

    Da dieser Restitutionsanspruch den gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VermG entfallenen Anspruch auf Rückgabe des Unternehmens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG fortsetzt, müssen sich die zurückzugebenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Stillegung des Unternehmens in dessen Betriebsvermögen befunden haben (Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - a.a.O. S. 12).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95
    In diesen Fällen ist in aller Regel das entzogene Recht nicht mehr im Grundbuch verzeichnet, weil daneben auch das belastete Grundstück selbst in Volkseigentum überführt wurde; infolgedessen ordnet das Vermögensgesetz insoweit die Wiedergutmachung zugunsten des früheren Rechtsinhabers in Gestalt der Wiederbegründung des entzogenen Rechts an (vgl. BRDrucks 227/92 S. 113 = BTDrucks 12/2480 S. 40).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 9.95

    Offene Vermögensfragen: Forderungsuntergang nach Überführung eines Kontoguthabens

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95
    Ein solcher Untergang des zurückzugebenden Rechts schließt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG die Rückgabe aus, sofern das Vermögensgesetz nicht ausnahmsweise, wie etwa in § 3 Abs. 1 a Satz 1 VermG, eine Wiederbegründung des untergegangenen Rechts vorsieht (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 9.95 - ZOV 1996, 380).
  • BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94

    Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95
    Soweit diese sogenannten Unternehmensreste nach ihrem liquidationsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen Veränderungen erfahren haben, unterliegen sie grundsätzlich den allgemeinen Regeln über die Restitution einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere den Vorschriften über den Wegfall des Restitutionsanspruchs wegen Unmöglichkeit der Rückgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 VermG (vgl. Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - a.a.O. S. 212).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie dagegen im angegriffenen Urteil auf die Revision des beklagten Landes abgewiesen (vgl. VIZ 1997, S. 33):.

    Im Schrifttum wird in § 3 Abs. 1 a Satz 1 VermG dagegen eine Verfahrensregelung für die Fälle gesehen, in denen dingliche Rechte zu restituieren sind (vgl. Nolting, a.a.O., § 6 VermG Rn. 389 a, und EWiR 1997, S. 93 f.; Redeker/Hirtschulz/Tank, a.a.O., § 3 Rn. 125 f.; vgl. auch BTDrucks 12/2480, S. 40); in dieser Bedeutung beschränke sich die Regelung nicht auf die Einzelrestitution, sie gelte vielmehr auch für die Unternehmensrestitution und für die Rückübertragung von Unternehmensresten, wenn diese nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG zurückzugeben seien (vgl. vor allem Nolting, EWiR 1997, S. 93 ).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen;

    Mit Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22) hat der erkennende Senat der Revision des Beklagten stattgegeben und die Klage in dem noch anhängigen Umfang abgewiesen.

    Entgegen der Rechtsauffassung, die dem ersten Revisionsurteil des Senats in dieser Sache vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - (a.a.O.) zugrunde liegt, war die Rückgabe der Erbbaurechte nicht gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen.

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Danach sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht gegeben, wenn der staatliche Verwalter den Vermögenswert ohne eigenständigen Handlungsspielraum, etwa zur Abwendung einer drohenden Enteignung veräußert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - VIZ 1997, 684; speziell zum Verkauf für den Braunkohletagebau vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.95 - VIZ 1998, 147).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Umfang der restituierbaren

    Das entzogene Recht, das Anwartschaftsrecht, ist in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 a Satz 1 VermG wiederherzustellen (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 -).
  • BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines

    Zwar ist dieser Sonderfall der allgemeinen Rückgabeansprüche aus § 6 VermG der Einzelrestitution "angenähert", er verliert jedoch nicht seinen Charakter als Unternehmensrestitution (vgl. Urteile vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 , vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 22 S. 42 und vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - UA S. 6; Beschluß vom 27. Juli 1993, a.a.O.).
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