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   OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97   

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https://dejure.org/1998,3559
OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97 (https://dejure.org/1998,3559)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.1998 - 11 U 252/97 (https://dejure.org/1998,3559)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 1998 - 11 U 252/97 (https://dejure.org/1998,3559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Austauschsicherheit; Eintritt der auflösenden Bedingung; Aussonderung der Bürgschaftsurkunde; Unzulässige Rechtsausübung des Gesamtvollstreckungsverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft und Sicherheitseinbehalt nach Konkurseröffnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 812; GesO § 12
    Anspruch des Auftragnehmers gegen Gesamtvollstreckungsverwalter des Auftraggebers auf Herausgabe einer vor Insolvenzverfahrenseröffnung übergebenen Bürgschaftsurkunde zur Auflösung eines Sicherheitseinbehaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückforderung einer zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts übersandten Bürgschaftsurkunde in der Gesamtvollstreckung des Auftraggebers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 116
  • WM 1999, 1083
  • BauR 2000, 280
  • EWiR 1998, 1049
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10

    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des

    Deshalb ist es interessegerecht, dem Treugeber ein Aussonderungsrecht zuzubilligen (im Ergebnis ebenso: OLG Brandenburg, BauR 2000, 280, 282; OLG München, BauR 2009, 1635 Rn. 16 ff; LG Bremen, BauR 2003, 1914, 1915; Jaeger/Henckel, aaO § 47 Rn. 58; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B 17. Aufl. § 17 Abs. 3 Rn. 29; Schmitz EWiR 1998, 1049, 1050; Smid, DZWiR 1999, 256, 258).
  • OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08

    Bauvertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Urkunde über eine

    Ferner verweist die Klägerin u. a. auf das einen Herausgabeanspruch bejahende Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg in BauR 2000, 280.

    17 c) Nach anderer Auffassung (OLG Brandenburg BauR 2000, 280; LG Bremen, BauR 2003, 1914) hat der Auftragnehmer gegen den Insolvenzverwalter indes einen Anspruch auf Herausgabe der Originalbürgschaftsurkunde an sich selbst.

    d) Ein Herausgabeanspruch wird auch von Joussen (Ingenstau/Joussen, VOB/B, 16. Aufl., § 17 Nr. 3 Rdnr. 27), Schmid (DZWiR 1999, 256) und Schmitz (EWiR 1998, 1049) als im Ergebnis als zutreffend bejaht, wenngleich die Begründung des Oberlandesgerichts dogmatisch nicht überzeuge.

    Die widersprechenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1998, 992) einerseits und die hier bzw. vom Oberlandesgericht Brandenburg (BauR 2000, 280) andererseits vertretene Rechtsauffassung zum Bestehen oder nicht Bestehen eines Anspruchs des Sicherungsgebers auf Herausgabe der Originalbürgschaftsurkunde gegen den Insolvenzverwalter erfordern eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 3 U 134/11

    Pachtvertrag: Kündigung eines Pachtvertrages durch den Verpächter wegen

    Dies ist indes (u.a.) anzunehmen, wenn der Eintritt einer auflösenden Bedingung das Rechtsverhältnis beendet hat (OLG Brandenburg ZIP 1999, 116) oder der Zweck einer nur vorläufig erbrachten Leistung entfallen ist (Palandt/Sprau, BGB, 72. A. § 812 Rz. 25).
  • LG Bremen, 21.08.2003 - 2 O 940/03

    Rückforderung einer Bürgschaftsurkunde bei Einräumung einer

    Die Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft durch einen Auftragnehmer erfolgt regelmäßig, wie durch die Rechtsprechung mehrfach festgestellt wurde, unter der auflösenden Bedingung, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nachkommt (vgl. nur BGH BauR 1998, 544 = NJW 1998, 2057; BauR 1997, 1026 [BGH 03.07.1997 - VII ZR 115/95] = NJW 1997, 2958; OLG Brandenburg ZIP 1999, 116 [117]).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gemeinschuldnerin vor ihrer Insolvenz die Erfüllung verweigert hat und diese Verweigerung als unzulässige Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB anzusehen ist (so OLG Brandenburg ZIP 1999, 116 [117] bezüglich § 12 GesO; ähnlich bereits RGZ 45, 170).

  • OLG Brandenburg, 11.01.2001 - 12 W 58/00

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft

    Für diesen Fall hat der BGH die in der Literatur vielfach auf Kritik gestoßene (vgl. Maas in Festschrift für Vygen. S. 327 ff; Otto, a.a.O.; Leinemann, NJW 1999, 262 ff) Ansicht vertreten, dass der Auftraggeber verpflichtet ist die ihm als Austausch für einen Bareinbehalt gestellte Bürgschaft herauszugeben (so auch OLG Brandenburg BauR 2000, 280, 282).
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