Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7065
OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96 (https://dejure.org/1998,7065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.1998 - 16 U 182/96 (https://dejure.org/1998,7065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 16 U 182/96 (https://dejure.org/1998,7065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Eismann

    Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Eismann 3 -, Abgrenzung FN / AN, Begriff FV, Definition, wirtschaftliche Abhängigkeit, Eingliederung in fremdbestimmte Arbeitsorganisation, Schwerpunkt, Gesamtwürdigung, Scheinselbständigkeit, Schutzgedanke des Arbeitsrechts, unternehmerische Chancen, Abwälzung ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Franchise-Nehmer als selbständiger Gewerbe-treibender oder Arbeitnehmer?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2978
  • ZIP 1998, 624
  • EWiR 1998, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Die Klägerin hält unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (zuletzt ZIP 1998, 624 = NJW 1998, 2978 mit Anm. Griebeling in EWiR 1998, 341 und Bespr. Bumiller in NJW 1998, 2953) den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für gegeben.
  • KG, 24.05.2023 - 26 U 78/21

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung in dem Gründungsvertrag eines

    Es ist nicht erforderlich, dass die Partei beim Abschluss des Gründungsvertrages und damit der Gerichtsstandsvereinbarung bereits Kaufmann gewesen ist (Anschluss: OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 1998 - 16 U 182/96, juris Rn. 58-60 und Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. November 2009 - 16 U 30/09, juris Rn. 17-35).(Rn.37) (Rn.40) (Rn.52).

    Stehe die alsbaldige Entfaltung zu einem vollkaufmännischen Betrieb bevor, dann gehöre auch die Vorbereitungstätigkeit schon zum Gewerbebetrieb, sodass auch ein in der Entwicklung befindlicher Betrieb als vollkaufmännischer Betrieb anzusehen sei, wenn die Entwicklung der Anlage eines solchen Betriebes entspreche und Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass das Unternehmen in Kürze eine entsprechende Ausgestaltung und Einrichtung erfahren werde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.1998 - 16 U 182/96, juris Rn. 58-60; Stein/Jonas-Borg, ZPO, Bd. 1, 23. Aufl. 2013, § 38 Rn. 15).

    Dort befänden sich zwar die (vom OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.1998 - 16 U 182/96, juris Rn. 17) zitierten Erwägungen zu einem "in Entwicklung befindlichen Betrieb" als vollkaufmännischem Betrieb.

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Allerdings ist hierfür eine Grenze zu beachten: Die Selbständigkeit des Handelsvertreters darf nicht in ihrem Kern beeinträchtigt werden (BGH, BB 66, 265; OLG Düsseldorf, Urt. vom 30.01.1998, NJW 98, 2978, 2980; Hanau-Strick, a.a.O., S. 6).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Allerdings ist hierfür eine Grenze zu beachten: Die Selbständigkeit des Handelsvertreters darf nicht in ihrem Kern beeinträchtigt werden (BGH, BB 66, 265; OLG Düsseldorf, Urt. vom 30.01.1998, NJW 98, 2978, 2980; Hanau-Strick, a.a.O., S. 6).
  • OLG Schleswig, 12.11.2009 - 16 U 30/09

    Wirksamkeit einer in dem die Kaufmannseigenschaft begründenden Vertrag

    Der gegenteiligen Meinung des OLG Düsseldorf (NJW 1998, 2978), die auch die Klägerin vertritt, sei nicht zu folgen.
  • LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06

    Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW 1998, 2978.
  • LG Dortmund, 05.07.2005 - 5 O 272/04

    Schadensersatz nach Herbeiführung eines Franchise-Vertrages durch Falschangaben

    Eine teilweise vertretene andere Ansicht (OLG Düsseldorf, NJW 1998, 2978, 2980 f.) greift vorliegend nicht ein, da sie verlangt, dass der Vertrag, dessen Bestandteil eine Gerichtsstandsvereinbarung ist, unzweifelhaft auf einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb angelegt ist und die alsbaldige Entfaltung zu einem vollkaufmännischen Betrieb bevorsteht.
  • OLG Naumburg, 07.05.1999 - 6 U 99/98

    - Kartoffelhaus -, Aktivlegitimation, Abtretung, Einrede des nicht erfüllten FV,

    Mit dem Begriff "Franchising" bezeichnet man ein Dauerschuldverhältnis, kraft dessen der Franchisegeber seinem selbständigen Partner, dem Franchisenehmer, gegen Entgelt das Recht einräumt, bestimmte Waren oder Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben und dabei unter Beachtung des Organisations- und Werbekonzeptes des Franchisegebers dessen Namen, das Warenzeichen oder andere Schutzrechte und dessen gewerbliche oder technische Erfahrungen zu nutzen, wobei der Franchisegeber seinem Partner neben der Schulung im Vertriebssystem Rat und Beistand schuldet, aber auch das Rechts hat, den Franchisenehmer bei der Ausführung des Systems zu kontrollieren und bei der Kontrolle festgestellte Mängel in der Einhaltung der geschäftlichen Konzeption durch Weisungen zu beseitigen (z.B. OLG Düsseldorf NJW 1998, 2978, 2979).
  • LG Hamburg, 27.10.1998 - 313 O 149/89
    Bei der Festlegung des Umfanges dieser den Franchisegeber treffenden Pflichten ist zu berücksichtigen, daß der Franchisenehmer ein selbständiger Unternehmer ist, vgl. OLG Düsseldorf NJW 98, 2978 und 2981 und Bumiller NJW 98, 2953 daher bei der Entscheidung für ein bestimmtes Vertriebssystem ein unternehmerisches Risiko eingeht und dieses Risiko verbunden mit seiner Expansions- und innovations-freudigkeit nicht zu sehr eingeengt werden darf.
  • SG Hildesheim, 28.02.2005 - S 20 KR 115/02
    Im Übrigen gibt es durchaus Entscheidungen der Zivilgerichte (z. B. Schleswigholsteini-sches OLG vom 27. August 1986, Az.: 4 U 27/85; OLG Düsseldorf vom 30. Januar 1998, Az.: 16 U 182/96 und der Arbeitsgerichte z. B. LAG Berlin vom 30. Juli 1997, Az.: 18 Sa 20/97), die bei Franchisenehmern durchaus auch Selbständigkeit bejaht haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht