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   BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00   

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BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00 (https://dejure.org/2000,1796)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00 (https://dejure.org/2000,1796)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 4Z Sch 2/00 (https://dejure.org/2000,1796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 767 ZPO, § 1025 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1060 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 1064 Abs. 1 ZPO
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - materiell-rechtliche Einwände gegen Vollstreckung, Entscheidungszuständigkeit, Aufrechnung, Gründe einer Vollstreckungsgegenklage

  • Judicialis

    ZPO § 1059 Abs. 2; ; ZPO § ... 1062; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 1062 Abs. 5; ; ZPO § 1060; ; ZPO § 1060 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 1059; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 767; ; ZPO § 767 Abs. 2; ; ZPO § 1042 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 1041 a. F.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 1064 Abs. 2; ; ZPO § 1065; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 10591, § 1060
    Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen im Rahmen des Schiedsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsverfahren: Wie wird Aufrechnung berücksichtigt? (IBR 2000, 627)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1363
  • MDR 2000, 968
  • BB 2000, 1109
  • DB 2000, 1558
  • BayObLGZ 2000, 124
  • EWiR 2000, 891
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00
    In diesen Fällen soll für die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage sogar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen (statt vieler: BGH NJW 1961, 1067; 1963, 538 m. w. N.).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 55/61

    Aufrechnung gegen ausländischen Schiedsspruch

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00
    In diesen Fällen soll für die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage sogar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen (statt vieler: BGH NJW 1961, 1067; 1963, 538 m. w. N.).
  • BGH, 07.01.1965 - VII ZR 241/63

    Anwendbarkeit des § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00
    Wenn jedoch der Schuldner schon vor dem Schiedsgericht aufgerechnet hat, dieses aber, ob zu Recht oder zu Unrecht, über die Aufrechnungsforderung nicht entschieden hat, weil es sich insoweit für eine Entscheidung nicht für zuständig hielt, so soll die Aufrechnung im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung auch noch mit einer vor dem Abschluß des Schiedsgerichtsverfahrens entstandenen Forderung möglich sein (BGH NJW 1963, 583; 1965, 1138; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 6. Aufl. Abschnitt V, Kap. 27 Rn. 12 - 17; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 1060 Rn. 3).
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wird, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Senat nicht gefolgt (ablehnend auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1362 f; OLG Köln, SchiedsVZ 2005, 163, 165; OLG Dresden SchiedsVZ 2005, 210, 213; siehe auch OLG Düsseldorf SchiedsVZ 2005, 214, 215 f und OLG Koblenz SchiedsVZ 2005, 260, 262; vgl. aus der Literatur ebenfalls ablehnend MünchKommZPO/Adolphsen, 3. Aufl., § 1061 Anh. 1 UNÜ, Art. V Rn. 16; Musielak/Voit, ZPO, 7. Aufl., § 1060 Rn. 12; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 1029 Rn. 88, § 1061 Rn. 21), Vielmehr sind auch weiterhin materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Umfang der bisherigen Rechtsprechung im Vollstreckbarerklärungsverfahren zulässig (Senat, Beschlüsse vom 8. November 2007 - III ZB 95/06, SchiedsVZ 2008, 40 Rn. 31 f, und 29. Juli 2010 - III ZB 48/09, juris Rn. 3; siehe auch Beschluss vom 17. Januar 2008 - III ZB 11/07, NJW-RR 2008, 558 Rn. 18 zur Einrede der Insolvenzanfechtung im Vollstreckbarerklärungsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Schiedsgerichtsentscheidung:

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wurde, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10, zitiert nach juris mit weiteren Nachw.).
  • KG, 26.02.2007 - 20 Sch 1/07

    Zwangsvollstreckung aus Schiedsspruch: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für

    d) Auch die sachliche Rechtfertigung für die Zuweisung der Entscheidungen im gerichtlichen Verfahren anlässlich von Schiedssachen trifft auf Vollstreckungsabwehrklagen nicht zu (vgl. BayObLG JZ 2000, 1170), denen hier - wie ausgeführt - schließlich gerade nur nicht unter die Schiedsabrede fallende Einwendungen zu Grunde liegen könnten, weshalb die sinnwidrige Ungleichbehandlung ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich wäre.
  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 1 Sch 13/99

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform einer Schiedsvereinbarung;

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  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 11 Sch 2/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedspruchs

    Soweit nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem die Zuständigkeit für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten angesiedelt worden ist, vereinzelt in der Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 2001, 1363 f; OLG Stuttgart OLGR 2001, 50, 51 f) die Auffassung vertreten wurde, nunmehr seien bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen wie die Aufrechnung im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich und könnten nur zum Gegenstand einer eigenständigen Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden, ist dem der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10, zitiert nach juris mit weiteren Nachw.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers

    Dem steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH SchiedsVZ 2008, 40/43; a.A. BayObLGZ 2000, 124) zwar nicht grundsätzlich das gegenständliche Beschlussverfahren entgegen, wohl aber hier der Umstand, dass die Einwendung schon vor Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht bzw. dem entsprechend § 128 Abs. 2 ZPO festgelegten Zeitpunkt entstanden war (vgl. § 767 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Jena, 10.03.2004 - 4 Sch 1/03
    Nach h. M. sind zwar materielle Einwendungen im Beschlussverfahren zuzulassen, soweit die Gründe, auf denen sie beruhen, entsprechend § 767 Abs. 2 ZPO nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie im Schiedsverfahren hätten geltend gemacht werden müssen (MüKo-Münch, Rn. 14 zu § 1060 ZPO; Zöller-Geimer, Rn. 21 zu § 1061 ZPO, OLG Hamburg, OLG-Rep. 96, 268), so dass auch nach neuem Recht eine Aufrechnung im Verfahren nach den §§ 1062 ff. ZPO zu berücksichtigen ist, wenn die Aufrechnung, wie hier, im Schiedsverfahren nicht geltend gemacht werden konnte (so auch: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1362; Wagner, JZ 2000, 1171, 1173, a. A.: BayObLGZ 2000, 124).

    Der von dem Antragsgegner angekündigte Hilfswiderklageantrag ist nach Auffassung des Senates nur für den Fall gestellt worden, dass der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des BayObLG (BayObLGZ 2000, 124) eine Aufrechnung im Beschlussverfahren nach §§ 1062 ZPO für unbeachtlich gehalten hätte.

  • OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Die Zulassung bestrittener materiell-rechtlicher Einwendungen im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches ist mit der Verfahrensgestaltung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.1997 S. 3224) nicht vereinbar und widerspricht dem Zweck der Neugestaltung des Schiedsverfahrensrechts (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1363/1364; OLG Stuttgart MDR 2001, 595 ff.; Borris/Schmidt SchiedsVz 2004, 273/276 f.).

    Die Zulassung materiell-rechtlicher Einwendungen im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs würde darüber hinaus auch zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes des Schiedsbeklagten führen und zu einer systemwidrigen Ausweitung des neuen Beschlussverfahrens führen (vgl. dazu ausführlich BayObLG NJW-RR 2001, 1363).

  • OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und

    Überdies können nach der Rechtsprechung des früher zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts strittige Einwendungen im Sinne von § 767 ZPO ohnehin nicht im Verfahren nach §§ 1060 ff. ZPO, sondern nur durch gesonderte Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden (BayObLGZ 2000, 124).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 26 Sch 5/03

    Geltendmachung der Aufrechnung mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung

    Daher blieben bestrittene materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Anspruch selbst der Vollstreckungsabwehrklage vorbehalten (BayOblG, NJW-RR 2001, 1363, 1364).
  • OLG Dresden, 20.04.2005 - 11 Sch 1/05

    Berücksichtigung von Einwendungen gegen den im Schiedsspruch zuerkannten Anspruch

  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 18/05

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Beachtlichkeit des

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Sch 2/06

    Keine Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

    Keine Aufrechnung mit einer der Schiedsvereinbarung unterliegenden Forderung im

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 Sch 2/00

    Berücksichtigung des Einwandes der Aufrechnung im Verfahren der

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05

    Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/04

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfüllungseinwand im Verfahren der

  • OLG Koblenz, 28.07.2005 - 2 Sch 4/05

    Berücksichtigung der Aufrechnung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 SchH 2/06

    Materiellrechtliche Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

  • OLG Bremen, 07.07.2004 - 2 Sch 2/04
  • OLG Köln, 22.04.2004 - 9 Sch 20/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 26/05
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