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   OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 182/99   

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https://dejure.org/2000,17753
OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 182/99 (https://dejure.org/2000,17753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2000 - 16 U 182/99 (https://dejure.org/2000,17753)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 16 U 182/99 (https://dejure.org/2000,17753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 609, 609a
    Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Bestehen eines Sondertilgungsrechts

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2001, 565
  • EWiR 2001, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Mit der Einräumung solcher insbesondere hinsichtlich der Höhe der eingeräumten Teilleistungen und des Leistungszeitpunkts an bestimmte Voraussetzungen geknüpften Sondertilgungsrechte gibt der Darlehensgeber von vornherein seine rechtlich geschützte Zinserwartung im jeweiligen Umfang dieser Rechte auf (Senatsurteil vom 8. November 2011 - XI ZR 341/10, WM 2012, 28 Rn. 13; Staudinger/Mülbert, BGB, Neubearb. 2015, § 490 Rn. 92a; MünchKommBGB/Berger, 7. Auflage, § 488 Rn. 70; Rohe in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand: 01.11.2015, § 490 Rn. 32; Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Auflage, § 79 Rn. 75; Rösler/Wimmer, WM 2000, 164, 167; von Heymann/Rösler, ZIP 2001, 441, 448; Fraune, EWiR 2001, 657; Wehrt, WM 2004, 401, 405; Schelske, EWiR 2015, 35, 36), da er auch im Falle ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung nicht auf der Zahlung der gesamten auf diese Beträge entfallenden Zinsen bestehen kann, wenn der Darlehensnehmer von seinen Sondertilgungsrechten Gebrauch macht.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Das setzt aber voraus, dass die betragsmäßig festgelegte Zahlungsverpflichtung nach den von den Parteien getroffenen Vereinbarungen das Ergebnis der Addition bestimmter Einzelposten (OLG Frankfurt am Main WM 2001, 565) oder einer in dem Vertrag festgelegten Methode zur Berechnung dieser Verpflichtung (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 119 Rdn. 20; Wieser NJW 1972, 708, 711; vgl. auch BGHZ 154, 276, 281 f.) sein soll (Staudinger/Singer, BGB [2004], § 119 Rdn. 54; Fleischer RabelsZ 65 (2001) S. 263, 268).
  • OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13

    Sparkasse darf eine Klausel in Darlehensverträgen nicht verwenden

    Zugunsten des Darlehensnehmers ist hierbei nach ganz überwiegender Auffassung zu unterstellen, dass der Darlehensnehmer sämtliche ihm eingeräumten Sondertilgungsrechte frühestmöglich, d.h. rechtzeitig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, ausgeübt hätte (vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 92; MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl., 2012, § 490 Rz. 35, § 488 Rz. 70; Wimmer, BKR 2002, 479; LG Darmstadt, Urteil vom 23.08.2006, Az. 26 S 43/06, BeckRS 2014, 00471; a.A.: OLG Frankfurt, WM 2001, 565, das auf die konkrete finanzielle Situation des Darlehensnehmers abstellt).
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