Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruches ; Insolvenzanfechtung ; Gläubigerbenachteiligung; Inkongruente Befriedigung; Wirksamkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses; Bezeichnung des Schuldners
- OLG Brandenburg
- Judicialis
InsO § 4; ; InsO § ... 6; ; InsO § 7; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 131; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 27 Abs. 3; ; InsO § 27 Abs. 2; ; InsO § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 319; ; ZPO § 750; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses, der in seiner Urschrift eine Bezeichnung des Schuldners nicht enthält oder die Bezeichnung durch die Bezugnahme auf einen anderen Aktenbestandteil ersetzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 31.01.2001 - 13 O 196/00
- OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 1097
- NZI 2002, 385
- NZI 2003, 232 (Ls.)
- EWiR 2002, 723
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Ebenso wenig ändert es etwas, dass der Beschluss öffentlich bekannt gemacht worden ist (vgl. BGH ZIP 97, 2126).Für jenen Fall hat der BGH (ZIP 97, 2126) entschieden, dass es an einer wirksamen Eröffnung fehlt, die Konkursanfechtungsfrist nicht in Lauf gesetzt ist und - folgerichtig (vgl. auch BGH ZIP 95, 1204) - ein Rückgewähranspruch (noch) nicht entstanden ist.
Auch wenn der Eröffnungsbeschluss - im Streitfall: offensichtlich infolge Unkenntnis des Mangels - nicht gemäß §§ 6, 7 InsO angefochten ist, hat das Prozessgericht zu prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Eröffnungsbeschluss vorliegt (vgl. dazu auch als selbstverständlich: BGH ZIP 97, 2126).
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94
Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Das Anfechtungs- und Rückforderungsrecht setzt tatbestandsmäßig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraus (BGH ZIP 95, 1204, 1205 m. w. N.).Für jenen Fall hat der BGH (ZIP 97, 2126) entschieden, dass es an einer wirksamen Eröffnung fehlt, die Konkursanfechtungsfrist nicht in Lauf gesetzt ist und - folgerichtig (vgl. auch BGH ZIP 95, 1204) - ein Rückgewähranspruch (noch) nicht entstanden ist.
- BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01
Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Die Gläubigerbenachteiligung entfällt nicht etwa deshalb, weil die Zahlung auch auf Arbeitnehmeranteile zu verrechnen war (BGH NJW 2002, 512 in einem die Beklagte dieses Rechtsstreits betreffenden Fall).Sie wird nur dadurch beseitigt, dass die Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (ständige Rechtsprechung; zuletzt - in dem bereits erwähnten Fall, an dem die Beklagte beteiligt war - BGH NJW 2002, 512, 514).
- OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 273/01
Insolvenzrecht: Zuständigkeit der Oberlandesgerichte
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Der Richter nimmt damit sogar in Kauf, dass die Bezeichnung des Schuldners fehlerhaft "eingerückt" wird, wie dies in einem jüngst vom OLG Köln entschiedenen Fall geschehen ist (OLG Köln, Beschluss vom 28.1.2001 - 2 W 273/01 und 2 W 274/01 - nicht veröffentlicht). - BGH, 17.10.1985 - III ZR 105/84
Zuständigkeit zur Bestellung eines weiteren Konkursverwalters
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Vergleichbar ist dieser Fall auch demjenigen, in dem der BGH die Wirksamkeit der Bestellung eines weiteren Konkursverwalters deshalb verneint hat, weil diese - vom Rechtspfleger vorgenommene - "Bestellung" vom Richter nicht unterzeichnet war (BGH WM 86, 331). - BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90
Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Zwar hat der BGH (ZIP 91, 233 = BGHZ 113, 216) entschieden, dass die Bezeichnung einer im Handelsregister als Kommanditgesellschaft eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Eröffnungsbeschluss nicht zu dessen Nichtigkeit führt, weil es sich dabei nicht um einen schwerwiegenden Mangel handelt. - OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Ausfertigungen einer gerichtlichen Entscheidung müssen die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben, wie der erkennende Senat in Bezug auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse entschieden hat (veröffentlicht u.a. in JurBüro 98, 369) und das OLG Köln (u.a. in InVo 2001, 13, 18 m. w. N.) insbesondere auch für Insolvenzeröffnungsbeschlüsse annimmt. - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97
Begriff der Zahlungseinstellung
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 32/01
Die Beklagte hatte - gegen den Schuldner - keinen Anspruch auf Zahlung durch einen Dritten, und sei es auf Anweisung des Schuldners (vgl. dazu nur BGH ZIP 98, 2008, 2011).
- BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …
Das Berufungsgericht hat sein Urteil (veröffentlicht in ZIP 2002, 1097 mit krit. Anm. Vallender EWiR 2002, 723) wie folgt begründet:. - LG Braunschweig, 07.06.2019 - 8 O 5573/18 Eine inkongruente Zahlung im Sinne des § 131 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung liegt vor, wenn Zahlung durch einen Dritten erfolgt, und sei es auch auf Anweisung des Schuldners (vergleiche dazu zum Beispiel Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21.3.2002 Aktenzeichen 8 U 32/01).
- OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02 Die Beklagte beruft sich ohne Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 21. März 2002 - 8 U 32/01- (ZIP 2002, 1097 = NZI 2002, 385).