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   LG Kassel, 25.09.2002 - 3 T 360/02   

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https://dejure.org/2002,19691
LG Kassel, 25.09.2002 - 3 T 360/02 (https://dejure.org/2002,19691)
LG Kassel, Entscheidung vom 25.09.2002 - 3 T 360/02 (https://dejure.org/2002,19691)
LG Kassel, Entscheidung vom 25. September 2002 - 3 T 360/02 (https://dejure.org/2002,19691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Eröffnung eines massearmen Insolvenzverfahrens; Sinn und Zweck dieser Möglichkeit; Vergütung eines Insolvenzverwalters als Kosten des Insolvenzverfahrens; Erfordernis des Einsatzes von sachkundigen Mitarbeitern des Insolvenzverwalters bei der Durchführung ...

  • zvi-online.de

    InsO § 4a Abs. 1 Satz 1, § 54 Nr. 2
    Vorschusspflicht für Steuerberatungskosten als Auslagen des Insolvenzverwalters im 4a-Verfahren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EWiR 2002, 957
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Solche eigenen, auf ein bestimmtes Verfahren bezogene Aufwendungen des Insolvenzverwalters, die er weder mit zumutbaren Mitteln vermeiden noch auf anderem Wege erstattet verlangen kann, sind daher den von § 4 Abs. 2 InsO erfaßten besonderen Kosten zuzuordnen (ebenso LG Dresden ZInsO 2003, 513; LG Kassel ZInsO 2002, 1040; Keller EWiR 2002, 957, 958; Wienberg/Vogt, aaO S. 1665 ff).
  • LG Essen, 06.06.2003 - 5 T 115/03

    Pflichten des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren; Antrag des

    Da die hierfür erforderlichen Kosten durch die Masse nicht gedeckt sein werden, hat der Schuldner einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt, den der Treuhänder unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Kassel (ZinsO 2002, 1040f) unterstützt.

    Masselosigkeit führt damit zu einer Schlechtersteilung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist und die deshalb behoben werden muss (im Ergebnis ebenso: AG Dresden ZlnsO 2002, 735f; LG Kassel ZlnsO 2002, 1040f; WienbergNoigt ZIP 1999, 1662ff; Förster ZlnsO 2002, 736; Keller EWiR 2002, 957f).

    Es erscheint sachgerecht, die Steuerberaterkosten als erstattungsfähige Auslagen im Sinne der §§ 13, 10, 4 Abs. 2 InsVV und damit als Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 54 Nr. 2 InsO anzusehen und so Zugang zur Verfahrenskostenstundung zu finden (AG Dresden ZlnsO 2002, 735f; WienbergNoigt ZIP 1999, 1662ff; Keller EWiR 2002, 957f.).

  • LG Dresden, 27.05.2003 - 5 T 303/02

    Antrag auf Anerkennung von Steuerberaterkosten als aus der Staatskasse zu

    Ob die Verbindlichkeiten selbst Auslagen sind (so LG Kassel ZInsO 2002, 1040 f.), kann offen bleiben.

    Die Kammer hat keine Bedenken, nach § 9 InsVV grundsätzlich auch im Rahmen des Sekundäranspruches gegen die Staatskasse nach § 63 Abs. 2 InsO einen Vorschussanspruch zuzulassen (vgl. LG Kassel ZInsO 2002, 1040 f.).

  • AG Duisburg, 27.04.2003 - 62 IN 241/02

    Erstattung von Kosten für die Nacherstellung einer schuldnerischen Buchhaltung

    b) Die vom Antragsteller zitierte Gegenmeinung (LG Kassel ZVI 2002, 387 = ZInsO 2002, 1040; AG Dresden ZVI 2002, 340 = ZInsO 2002, 735; ferner Förster ZInsO 2002, 736; Keller EWiR 2002, 957f.; ähnlich schon AG Charlottenburg ZIP 1999, 1687ff.; Wienberg/Voigt ZIP 1999, 1662, 1665; mit wesentlicher Einschränkung auch Kirchhof ZInsO 2001, 1, 5) hält das Ergebnis dieser begrifflichen Aufteilung in den Fällen, in denen nicht sämtliche Masseverbindlichkeiten gedeckt sind (§ 208 InsO), für unbillig.
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