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   AG Hamburg-Altona, 14.07.2004 - 319B C 79/04   

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https://dejure.org/2004,28103
AG Hamburg-Altona, 14.07.2004 - 319B C 79/04 (https://dejure.org/2004,28103)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 14.07.2004 - 319B C 79/04 (https://dejure.org/2004,28103)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 319B C 79/04 (https://dejure.org/2004,28103)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EWiR 2005, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 278/05

    Kein Anspruch des Leasingnehmers auf einen "Übererlös"

    Da die Versicherungsleistung im Streitfall nicht über den Wiederbeschaffungswert hinausgeht, kann offen bleiben, ob eine andere Beurteilung geboten ist, soweit die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert übersteigt, weil der Versicherer den Schaden auf Neupreisbasis reguliert (vgl. dazu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 969; Moseschus, EWiR 2005, 203, 204).
  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 389/18

    Das gestohlene Leasingfahrzeug - und die Leistung aus der Vollkaskoversicherung

    Als juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts sei er stets alleiniger Berechtigter hinsichtlich der Chancen, die aus einer Wertsteigerung des Objektes resultierten, es sei denn, der Leasingvertrag enthalte eine ausdrücklich hiervon abweichende Regelung (vgl. Moseschus, EWiR 2005, 203, 204; Zahn in Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., Rn. O 158 ff.; Weber, NJW 2008, 992; Nitsch, NZV 2011, 14, 15; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 BGB Rn. 143c).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 217/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Entschädigung des Leasinggebers zum Zeit- oder

    Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen (dazu Anm. Moseschus, EWiR 2005, 203).
  • OLG München, 29.11.2018 - 32 U 1497/18

    Anspruchsinhaberschaft hinsichtlich des Neuwertanteils der Versicherungsleistung

    Für den Fall, dass die Versicherungsleistung über den Wiederbeschaffungswert - wie hier - hinausgeht, hat der Bundesgerichtshof diese Frage unter Hinweis auf Literaturmeinungen offen gelassen(vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. L 591; Moseschus, EWiR 2005, 203, 204).
  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 71/19

    Vorzeitige Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags aufgrund Diebstahls des

    Als juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts sei er stets alleiniger Berechtigter hinsichtlich der Chancen, die aus einer Wertsteigerung des Objektes resultierten, es sei denn, der Leasingvertrag enthalte eine ausdrücklich hiervon abweichende Regelung (vgl. Moseschus, EWiR 2005, 203, 204; Zahn in Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., Rn. O 158 ff.; Weber, NJW 2008, 992; Nitsch, NZV 2011, 14, 15; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 BGB Rn. 143c).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 24 U 70/18

    Ansprüche aus einem abgewickelten Leasingvertrag über einen PKW nach Diebstahl

    Die Leasinggeberin sei Eigentümerin des untergegangenen Objekts, so dass ihr deshalb nach § 285 BGB der Anspruch auf die Surrogationsleistung zustehe (so auch Moseschus , EWiR 2005, 203; Weber , Anm. zu BGH, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 278/05, NJW 2008, 989, 992).

    Dann aber muss er bei einer Übersurrogation, aus welchen Gründen auch immer, aber auch alleiniger Berechtigter des Mehrerlöses sein (OLG München, aaO, Rn 29; Moseschus , EWiR 2005, 203).

  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 255/19

    Vorzeitige Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags (hier aufgrund

    Als juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts sei er stets alleiniger Berechtigter hinsichtlich der Chancen, die aus einer Wertsteigerung des Objektes resultierten, es sei denn, der Leasingvertrag enthalte eine ausdrücklich hiervon abweichende Regelung (vgl. Moseschus, EWiR 2005, 203, 204; Zahn in Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., Rn. O 158 ff.; Weber, NJW 2008, 992; Nitsch, NZV 2011, 14, 15; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 BGB Rn. 143c).
  • OLG Köln, 16.08.2019 - 6 U 42/19

    Leasinggeberanspruch auf Auszahlung des "Übererlöses" bei Regulierung

    Dann aber muss er bei einer Übersurrogation, aus welchen Gründen auch immer, aber auch alleiniger Berechtigter des Mehrerlöses sein (OLG München, aaO, Rn. 29; Meseschus, EWiR 2005, 203).".
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