Rechtsprechung
BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 168 Satz 2, § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 3, § 130 Abs. 1 Nr. 2, § 131 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 168 Satz 2, § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 3, § 130 Abs. 1 Nr. 2, § 131 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- Judicialis
AO 1977 § 168 Satz 2; ; AO 1977 § ... 226 Abs. 1; ; BGB § 387; ; InsO § 95 Abs. 1; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist keine Rechtshandlung
- datenbank.nwb.de
Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortgeltung der Rechtsprechung zur Konkursordnung (KO) bei Geltung der Insolvenzordnung (InsO) hinsichtlich der Frage zur Behandlung eines steuerrechtlichen Anspruchs; Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch des insolventen Schuldners nach der ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 29.10.2003 - 4 K 4/02
- BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Papierfundstellen
- BFHE 208, 296
- ZIP 2005, 628
- BB 2005, 1321
- BB 2005, 818
- AnwBl 2005, 118
- BStBl II 2006, 193
- EWiR 2005, 477
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Will das FA nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners erklären und setzt sich dieser Anspruch sowohl aus vor als auch aus nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerbeträgen zusammen, hat das FA nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO sicherzustellen, dass die Aufrechnung den Vorsteuervergütungsanspruch nur insoweit erfasst, als sich dieser aus Vorsteuerbeträgen zusammensetzt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).Der in § 3 Abs. 1 KO verwendete Begriff des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens "begründeten Vermögensanspruchs", auf den sich die genannten Senatsurteile stützen, findet sich in gleicher Weise in § 38 InsO; es ist kein Grund erkennbar, diesen Begriff nach dem In-Kraft-Treten der InsO anders auszulegen (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
Das aus § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG folgende umsatzsteuerrechtliche Erfordernis, wonach sämtliche in den Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der berechneten Umsatzsteuer zu saldieren sind, hat zwar Vorrang gegenüber einer Aufrechnung des FA mit anderen Ansprüchen, hindert jedoch ebenfalls aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht, einen nach dieser umsatzsteuerrechtlichen Saldierung verbleibenden festgesetzten Vorsteuervergütungsanspruch daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit dieser bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden und damit nach §§ 95, 96 InsO aufrechenbar ist (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).
Dies geschieht, indem die für den Besteuerungszeitraum berechnete Umsatzsteuer zunächst nach § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG mit den Vorsteuerbeträgen dieses Zeitraums verrechnet wird, und zwar zunächst mit solchen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (insolvenzrechtlich) begründet worden sind, und der dann noch verbleibende Vergütungsanspruch --soweit er sich weiterhin aus Vorsteuerbeträgen aus sowohl vor als auch nach der Insolvenzeröffnung ausgeführten Lieferungen und Leistungen zusammensetzt-- entsprechend aufgeteilt und nur gegen denjenigen Teil die Aufrechnung erklärt wird, der auf vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Unternehmerleistungen zurückzuführen ist (vgl. --dort allerdings noch offen gelassen-- Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03).
- BFH, 01.08.2000 - VII R 31/99
Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" des Vorsteuervergütungsanspruchs des Schuldners ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Schuldner maßgebend (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
- BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91
Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung …
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" des Vorsteuervergütungsanspruchs des Schuldners ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Schuldner maßgebend (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
- BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92
Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" des Vorsteuervergütungsanspruchs des Schuldners ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Schuldner maßgebend (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
- BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98
Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung, d.h. die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).Für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" des Vorsteuervergütungsanspruchs des Schuldners ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Schuldner maßgebend (Senatsurteile in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… in BFH/NV 1994, 521; in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423; in BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
- BFH, 14.05.1998 - V R 74/97
Vorsteuerabzug für Sequesterleistung
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Auch wenn einzelne Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellen, bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1, 3 und 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634), kann es daher insolvenzrechtlich gleichwohl geboten sein, zum Zweck der Feststellung der Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu differenzieren, inwieweit ein festgesetzter Vorsteuerüberschuss auf vor oder nach der Insolvenzeröffnung erbrachten Unternehmerleistungen beruht. - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98
Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber …
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 IX ZR 28/03 (Betriebs-Berater 2003, 2707), auf das die Revision sich beruft, und in dem Urteil vom 5. April 2001 IX ZR 216/98 (BGHZ 147, 233) hinsichtlich der anfechtbaren "Rechtshandlung" auf das die Aufrechnungslage begründende Rechtsgeschäft und darauf abgestellt, ob in jenem Fall eine Verpflichtung des Insolvenzschuldners bestand, jenes Rechtsgeschäft abzuschließen, welches zu einer die Insolvenzgläubiger objektiv benachteiligenden Aufrechnungslage führte. - BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03
Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten …
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 IX ZR 28/03 (Betriebs-Berater 2003, 2707), auf das die Revision sich beruft, und in dem Urteil vom 5. April 2001 IX ZR 216/98 (BGHZ 147, 233) hinsichtlich der anfechtbaren "Rechtshandlung" auf das die Aufrechnungslage begründende Rechtsgeschäft und darauf abgestellt, ob in jenem Fall eine Verpflichtung des Insolvenzschuldners bestand, jenes Rechtsgeschäft abzuschließen, welches zu einer die Insolvenzgläubiger objektiv benachteiligenden Aufrechnungslage führte. - BFH, 24.03.1983 - V R 8/81
Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Auch wenn einzelne Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellen, bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1, 3 und 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634), kann es daher insolvenzrechtlich gleichwohl geboten sein, zum Zweck der Feststellung der Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu differenzieren, inwieweit ein festgesetzter Vorsteuerüberschuss auf vor oder nach der Insolvenzeröffnung erbrachten Unternehmerleistungen beruht. - FG Schleswig-Holstein, 29.10.2003 - 4 K 4/02
Vorsteuer aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit bestehenden …
Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 460 veröffentlichen Gründen ab.
- BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
Die Umsatzsteuer entstehe hingegen wie jede Steuer kraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen (Hinweis auf das Urteil des Senats vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).c) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 16. November 2004 VII R 75/03 (BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193) erkannt, § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO hindere die Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen durch einen Vorsteuerüberhang ausgelösten Vergütungsanspruch des Insolvenzschuldners (dort ebenso wie hier: aufgrund der Vorsteuer aus dem Vergütungsanspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters), der in "kritischer" Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens seinen Entstehungsgrund hat, nicht; denn es fehle in einem solchen Fall an einer Rechtshandlung, weil die Verpflichtung des Schuldners zur Vergütung der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung, sondern auf dessen Bestellung durch das Insolvenzgericht und der von diesem vorgenommenen Festsetzung seiner Vergütung beruhe, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter für die Ausführung seiner Leistung zu entrichtende Umsatzsteuer --wie jede Steuer-- kraft Gesetzes entstehe und das Gleiche für die damit korrespondierende Berechtigung des Leistungsempfängers (Insolvenzschuldner) zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG gelte.
aa) Der in diesem Zusammenhang entscheidende Begriff "Rechtshandlung" ist in § 129 InsO als Handlung definiert, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist und die Insolvenzgläubiger benachteiligt; er bezeichnet also, wie es der Senat in seinem Urteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193 einleitend ausgeführt hat, ein von einem Willen getragenes Handeln, das rechtliche Wirkungen auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann.
- BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06
Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
Dies geschieht, indem im Rahmen der Saldierung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG die für den Besteuerungszeitraum berechnete Umsatzsteuer vorrangig mit vor Insolvenzeröffnung begründeten Vorsteuerabzugsbeträgen verrechnet wird (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht steuerrechtlich i.S. des § 38 der Abgabenordnung (AO) entstanden, wohl aber insolvenzrechtlich "begründet" sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, jeweils m.w.N.).
Für das insolvenzrechtliche "Begründetsein" des Vorsteuerguthabens des Schuldners ist somit der Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Schuldner maßgebend (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
Einzelne Vorsteuerbeträge sind umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612).
Diese Berechnung der Umsatzsteuer nach § 16 Abs. 1, § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1 und Abs. 3 UStG hat Vorrang vor einer Aufrechnung durch das FA mit anderen Ansprüchen (Senatsurteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
Um dem Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO Rechnung zu tragen, muss das FA sicherstellen, dass das festgesetzte Guthaben des Schuldners, gegen das es die Aufrechnung mit eigenen Forderungen erklären will, ausschließlich auf vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vorsteuerbeträgen beruht (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
Dies geschieht --wie der Senat mit Urteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193 entschieden hat--, indem die für den Besteuerungszeitraum berechnete Umsatzsteuer zunächst nach § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG mit den Vorsteuerbeträgen dieses Zeitraums verrechnet wird, und zwar zunächst mit solchen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (insolvenzrechtlich) begründet worden sind, und der dann noch verbleibende Vergütungsanspruch --soweit er sich weiterhin aus Vorsteuerbeträgen aus sowohl vor als auch nach der Insolvenzeröffnung ausgeführten Lieferungen und Leistungen zusammensetzt-- entsprechend aufgeteilt und nur gegen denjenigen Teil die Aufrechnung erklärt wird, der auf vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Unternehmerleistungen zurückzuführen ist.
Mit dem Urteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193 hat der erkennende Senat der vorstehend beschriebenen Verrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG den Vorzug vor einer fiktiven Veranlagung auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegeben (vgl. insoweit noch: Senatsurteil in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195), wie sie das FA im Streitfall weiterhin für richtig hält.
- BFH, 09.12.2014 - X R 12/12
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
Auf die steuerrechtliche Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (z.B. § 38 AO i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG) und deren Fälligkeit kommt es dagegen nicht an (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.Ob und wann ein Besteuerungstatbestand nach seiner Art und Höhe tatbestandlich verwirklicht und damit die Steuerforderung insolvenzrechtlich begründet worden ist, richtet sich auch im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausschließlich nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, so bereits BFH-Urteile in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2. der Gründe; vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N., sowie in BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759; vgl. auch zur Entstehung eines Umsatzsteueranspruchs: BFH-Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1., und vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86, BStBl II 2011, 1000, unter II.2.).
- BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11
Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit …
Auf die steuerliche Entstehung der Forderung (z.B. § 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und deren Fälligkeit kommt es dagegen nicht an (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2. der Gründe; in BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, unter II.1.).Ob und wann ein Besteuerungstatbestand nach seiner Art und Höhe tatbestandlich verwirklicht und damit insolvenzrechtlich begründet ist, richtet sich auch im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausschließlich nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2. der Gründe; vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N.; vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.).
- BFH, 31.10.2018 - III B 77/18
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
Auf die steuerliche Entstehung der Forderung (z.B. § 38 AO i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG) und deren Fälligkeit kommt es dagegen nicht an (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BFHE 229, 62, BStBl II 2011, 429, Rz 32 ff.).Ob und wann ein Besteuerungstatbestand nach seiner Art und Höhe tatbestandlich verwirklicht und damit insolvenzrechtlich begründet ist, richtet sich auch im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausschließlich nach steuerrechtlichen Grundsätzen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, unter II.2.; vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145, unter III.2.b dd (1), m.w.N.; vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, unter II.1.).
- BFH, 29.01.2009 - V R 64/07
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach …
Zum Aufrechnungsverbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO (zuvor § 55 Nr. 1 KO), wonach die Aufrechnung unzulässig ist, "wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist", hat der VII. Senat im Zusammenhang mit Steuervergütungen entschieden, dass diesbezügliche Ansprüche des Steuerpflichtigen insolvenzrechtlich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" sind, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, …und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745).Insoweit geht der VII. Senat des BFH insbesondere davon aus, dass das FA den Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bereits mit dem Bezug der Leistung und nicht erst mit "Erstellung der Rechnung" schuldig wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423 zu § 55 Nr. 1 KO; in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; in BFHE 216, 385, BStBl II 2007, 747, und in BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745; vom 4. März 2008 VII R 10/06, BFHE 220, 295, BStBl II 2008, 506 zu § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
- BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06
Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach …
Denn es fehlte in diesem Zeitpunkt nicht nur an der steuerverfahrensrechtlichen Entstehung dieses Anspruchs, von der nach der Rechtsprechung des Senats für die Anwendung der InsO abzusehen wäre (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, …und vom 31. Mai 2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745), sondern auch an den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, von denen das Entstehen eines solchen Erstattungsanspruchs abhängt, nämlich einer Rücktrittserklärung des Verkäufers, welche Voraussetzung auch der steuerrechtlichen Rückabwicklung des der Besteuerung zunächst unterworfenen Grundstückskaufvertrages ist.Der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung des steuerlichen Anspruchs führt, muss bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden sein (vgl. Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323; vom 17. Dezember 1998 VII R 47/98, BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423;… vom 21. September 1993 VII R 68/92, BFH/NV 1994, 521, sowie vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83).
Demnach ist nach der Rechtsprechung des Senats auch bei der Erstattung von vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteten Vorauszahlungen der diesbezügliche Anspruch vor Eröffnung des Verfahrens begründet, und gegen ihn kann ggf. vom FA aufgerechnet werden, selbst wenn die Steuer, auf die vorauszuleisten war, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (vgl. schon Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639; Senatsurteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
- BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10
Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines …
b) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 16. November 2004 VII R 75/03 (BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193) erkannt, § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO hindere die Aufrechnung des Finanzamts mit Steuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen durch einen Vorsteuerüberhang ausgelösten Vergütungsanspruch des Insolvenzschuldners (dort aufgrund der Vorsteuer aus dem Vergütungsanspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters), der in "kritischer" Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens seinen Entstehungsgrund hat, nicht; denn es fehle in einem solchen Fall an einer Rechtshandlung, weil die Verpflichtung des Schuldners zur Vergütung der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf einer vertraglichen Vereinbarung, sondern auf dessen Bestellung durch das Insolvenzgericht und der von diesem vorgenommenen Festsetzung seiner Vergütung beruhe, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter für die Ausführung seiner Leistung zu entrichtende Umsatzsteuer --wie jede Steuer-- kraft Gesetzes entstehe und das Gleiche für die damit korrespondierende Berechtigung des Leistungsempfängers (Insolvenzschuldner) zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG gelte.aa) Der in diesem Zusammenhang entscheidende Begriff "Rechtshandlung" ist in § 129 InsO als Handlung definiert, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist und die Insolvenzgläubiger benachteiligt; er bezeichnet also, wie es der Senat in seinem Urteil in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193 einleitend ausgeführt hat, ein von einem Willen getragenes Handeln, das rechtliche Wirkungen auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann.
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R
Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegen Honoraransprüche - Bestimmung …
Als Rechtshandlung wird zwar grundsätzlich jede bewusste Willensbetätigung verstanden, die eine rechtliche Wirkung auslöst, gleichgültig ob diese selbst gewollt ist oder nicht (Kirchhof in: Münchener Kommentar zur InsO, 2001, § 129 InsO RdNr 7 mwN; Bundesfinanzhof , Urteil vom 16.11.2004 - BFHE 208, 296, 299) .Gesetzlich vorgeschriebene Handlungen sind in der Regel keine benachteiligenden Rechtshandlungen im Sinne der §§ 129 ff InsO, wie der BFH im Zusammenhang mit der Aufrechnung von Steuerforderungen mit Ansprüchen auf Steuererstattungen entschieden hat (vgl BFH…, Beschluss vom 14.1.2009 - BFH/NV 2009, 885 - juris RdNr 14; BFH, Urteil vom 16.11.2004 - BFHE 208, 296, 300; BFH…, Beschluss vom 16.10.2008 - BFH/NV 2009, 123 - juris RdNr 6, jeweils zur Umsatzsteuer; s auch Brandenburgisches Oberlandesgericht , Urteil vom 25.3.2004 - 8 U 104/03 - juris) .
- BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06
Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit …
Dieser hatte in einer Entscheidung vom 16. November 2004 (ZIP 2005, 628, 630 = BFHE 208, 296, 299 f) in einer nicht tragenden Hilfserwägung angenommen, dass die Umsatzsteuer nicht durch eine Rechtshandlung, sondern - wie jede Steuerkraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen entstehe (ähnlich LSG Essen ZIP 2007, 1025; diese Entscheidung wurde aufgehoben durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R, das auf diese Frage allerdings nicht eingeht).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ganz herrschenden Meinung kann deshalb kein Zweifel daran bestehen, dass in diesen Fällen eine Rechtshandlung vorliegt (Onusseit EWiR 2005, 477 f;… ders. Festschrift für Gerhardt S. 725, 740;… Jaeger/Windel, InsO § 96 Rn. 48 Fn. 263; vgl. auch Schultze EWiR 2007, 211 f; Bork ZInsO 2003, 686, 688).
- BFH, 16.01.2007 - VII R 4/06
Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
- FG Nürnberg, 11.10.2005 - II 426/03
Die Aufrechnung von Insolvenzforderungen der Finanzbehörden gegen den …
- BFH, 08.03.2012 - V R 24/11
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von …
- BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05
Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der …
- BFH, 23.02.2011 - I R 20/10
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren - …
- BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04
Aufrechnungserklärung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung des FA
- BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines …
- FG Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 1 K 119/05
Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Vorsteuererstattungsanspruch aus Vergütungen …
- BFH, 18.02.2020 - VII R 39/18
Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage
- BFH, 15.10.2019 - VII R 31/17
Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter …
- BFH, 18.12.2014 - X B 89/14
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zurechnung von Gewinnanteilen nach …
- BFH, 10.07.2019 - X R 31/16
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus …
- BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines …
- BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05
Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im …
- BFH, 20.06.2023 - VII R 22/19
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO
- BFH, 18.04.2023 - VII R 35/19
Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung
- BFH, 03.08.2016 - X R 25/14
Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft …
- BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06
Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren - …
- FG Thüringen, 18.11.2015 - 3 K 198/15
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - …
- BFH, 15.11.2018 - XI B 49/18
Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 9 K 1968/05
Auszahlung einer Umsatzsteuervergütung und nachfolgende Insolvenz des …
- FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
Zulässige Aufrechnung des FA einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06
Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder …
- FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
Die Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht hindert nicht die Befugnis …
- FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 152/15
Abgrenzung von Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung bei Auflösung des …
- FG Brandenburg, 05.04.2006 - 4 K 96/05
Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei Aufrechnung gegen nach …
- BFH, 15.11.2011 - I R 96/10
Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von …
- FG Schleswig-Holstein, 23.06.2014 - 5 V 176/13
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Beruhen auf nach der Eröffnung des …
- BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04
Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch
- BFH, 23.02.2011 - I R 38/10
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren
- BFH, 14.01.2009 - VII S 24/08
Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
- BFH, 17.04.2007 - VII R 34/06
Aufrechnung gegen Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren
- BFH, 14.12.2022 - X R 9/20
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten …
- BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04
Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - L 5 KR 843/12
Insolvenz
- FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 5 K 1193/17
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 14 A 1479/13
Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Gewerbeertrag als …
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- BFH, 17.01.2006 - VII B 326/04
"nachträgliche" Divergenz
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 6165/05
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15
Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und …
- FG Münster, 25.01.2018 - 6 K 1013/15
Aufrechnung des Finanzamts mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; …
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
- FG Sachsen, 03.08.2020 - 1 V 1497/19
Enstehung von steuerbaren Einkünften und damit Masseverbindlichkeiten im …
- FG Hessen, 14.04.2010 - 6 K 2122/07
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren aus Vorsteuerabzug wegen der …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 12 K 8410/05
Aufrechnung in der Insolvenz
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
- BFH, 26.07.2005 - VII R 70/04
Aufrechnung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung
- FG Düsseldorf, 19.11.2020 - 14 K 303/18
Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 10 K 15202/09
Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein Entfallen der …
- BFH, 12.08.2008 - VII B 213/07
Aufrechung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren
- BFH, 07.07.2010 - VII B 253/09
Aufrechnung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
- FG Niedersachsen, 05.07.2005 - 2 K 214/05
Anforderungen an die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen im Zeitpunkt …
- BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10
AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 2 K 1770/05
§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hindert nicht die Aufrechnung des FA mit einer vor …
- BFH, 27.02.2009 - VII B 96/08
Aufrechnung gegen den Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09
Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 1213/03
Bestimmung des Zeitpunktes einer zulässigen Aufrechnung im Insolvenzverfahren mit …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - 5 K 840/05
Widerruf der Dauerfristverlängerung als Rechtshandlung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. …
- BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06
NZB: Insolvenzverfahren, Erstattungsanspruch
- FG Köln, 11.12.2019 - 14 K 1702/19
Abgabenordnung/Insolvenzrecht: Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 17 U 27/06
Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Umsatzsteuerforderung mit einem …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 5 K 2120/06
Aufrechnung des Finanzamts mit einem Vorsteueranspruch der Gemeinschuldnerin aus …
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 1 K 808/08
Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung des …
- FG München, 30.09.2014 - 6 K 2816/12
Keine Insolvenzanfechtung bei Entstehen des …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 7 K 5362/05
Zulässigkeit der Aufrechnung mit Vorsteuererstattungsanspruch aus sog. zweiter …
- FG Brandenburg, 14.06.2005 - 1 K 2222/02
Berichtigungsanspruch nach § 17 UStG im Gesamtvollstreckungsverfahren; …
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09
Aufrechnung von Insolvenzforderungen mit Körperschaftsteuerguthaben; Recht eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 12 K 1127/05
Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen …
- FG Nürnberg, 17.03.2022 - 4 K 355/21
Zuordnung des Veräußerungsgewinns aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos
- FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 2 K 1154/04
Vorsteuervergütungsanspruch des Schuldners aus der Vergütung für den vorläufigen …