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   OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07   

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OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07 (https://dejure.org/2010,1063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2010 - 6 U 155/07 (https://dejure.org/2010,1063)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2010 - 6 U 155/07 (https://dejure.org/2010,1063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Haftung des ehemaligen Verteidigungsministers bei Werbung für eine Kapitalanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prosepekthaftung eines prominenten Politikers wegen der Werbung für eine Kapitalanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 823 Abs. 2; KWG § 32
    Prosepekthaftung eines prominenten Politikers wgen der Werbung für eine Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 311, 823
    Zur Prospekthaftung von Prominenten wegen Werbung für eine Kapitalanlage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Haftung eines Prominenten bei Werbung für Kapitalanlage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Glück gehabt, Herr Bundesverteidigungsminister a.D. Prof. Dr. Rupert Scholz

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Prospekthaftung für Prominente, mit deren Namen beim Vertrieb von Anlageprodukten geworben wird

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 745
  • ZIP 2010, 1036
  • WM 2010, 1261
  • DB 2010, 14
  • EWiR 2010, 523
  • NZG 2010, 1230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    Ihre Einstandspflicht ist dabei allerdings auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGHZ 77, 172; BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15 m.w.N.).

    Selbst wenn man aber die Produktinformation als Teil des Emissionsprospekts ansehen wollte, begründete dies nicht die Haftung des Beklagten zu 5. Bereits in der Entscheidung BGHZ 77, 172 hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, es könne nicht angenommen werden, die Personen, die aufgrund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung eine Garantenstellung einnehmen und bewusst für den Emissionsprospekt Gutachten oder sonstige Erklärungen abgeben, übernähmen damit die Gewähr für alle wesentlichen Angaben im Prospekt und hätten für die Richtigkeit und Vollständigkeit auch der übrigen - nicht von ihnen stammenden - Prospektangaben einzustehen.

    aa) Die Kläger berufen sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGHZ 77, 172, dies jedoch ohne Erfolg.

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 185/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlage die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, aber auch, als sogenannte Hintermänner, alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 11 m.w.N.; BGH v. 07.12.2009, II ZR 32/09, Tz. 21).

    Ihre Einstandspflicht ist dabei allerdings auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGHZ 77, 172; BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat auch später hervorgehoben, dass die Einstandspflicht solcher Personen auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt ist (BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlage die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, aber auch, als sogenannte Hintermänner, alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 11 m.w.N.; BGH v. 07.12.2009, II ZR 32/09, Tz. 21).

    Ihre Einstandspflicht ist dabei allerdings auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGHZ 77, 172; BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15 m.w.N.).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    In einer vergleichbaren Konstellationen hat der Bundesgerichtshof entsprechende Angaben, die dort sogar im Emissionsprospekt selbst enthalten waren, für eine Haftung des betreffenden Politikers nicht genügen lassen (BGHZ 79, 337, JURIS-Rn. 39, vgl. auch BGH WM 1995, 344).

    Der Bundesgerichtshof hat schon im nächsten Absatz der genannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Grundlage für die Anlageentscheidung regelmäßig der Emissionsprospekt sei und deshalb alle diejenigen für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit einzustehen haben, die durch ihre nach außen tretende Mitwirkung an der Prospektgestaltung einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen (ebenso BGHZ 79, 337).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung BGHZ 74, 103 stützen.
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    In einer vergleichbaren Konstellationen hat der Bundesgerichtshof entsprechende Angaben, die dort sogar im Emissionsprospekt selbst enthalten waren, für eine Haftung des betreffenden Politikers nicht genügen lassen (BGHZ 79, 337, JURIS-Rn. 39, vgl. auch BGH WM 1995, 344).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    d) Aus der Entscheidung BGHZ 145, 187 ergibt sich nichts anderes.
  • LG Mosbach, 15.08.2007 - 1 O 135/06

    Prospektverantwortung eines Prominenten als Werbeträger für eine Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    Auf die Berufung des Beklagten zu 5 wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 15.08.2007 - 1 O 135/06 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen dahin geändert, dass die Klage gegen den Beklagten zu 5 abgewiesen wird.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 32/09

    § 32 Abs. 1 S. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlage die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, aber auch, als sogenannte Hintermänner, alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 11 m.w.N.; BGH v. 07.12.2009, II ZR 32/09, Tz. 21).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
    Der Bundesgerichtshof hat auch in weiteren Entscheidungen betont, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Emissionsprospekts jeder einzustehen hat, der durch den Prospekt auf den Entschluss eines Kapitalanlegers Einfluss genommen hat (BGHZ 111, 314; BGHZ 126, 166).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

  • BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 33/08

    Betreiben eines nach § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnispflichtigen

  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Das Berufungsgericht (WM 2010, 1261; zust. Anm. Fink, WuB I G 8 Prospekthaftung 5.10; Melzer/Ueding EWiR 2010, 523 f) hat eine Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinne verneint, da der Beklagte nicht prospektverantwortlich sei.
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