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   BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10   

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https://dejure.org/2012,40372
BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10 (https://dejure.org/2012,40372)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2012 - EnVR 101/10 (https://dejure.org/2012,40372)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2012 - EnVR 101/10 (https://dejure.org/2012,40372)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    E.ON Hanse AG

    § 6 Abs 2 ARegV, § 11 Abs 2 S 1 Nr 4 ARegV, § 4 Abs 1 GasNEV, § 4 Abs 6 GasNEV, § 5 Abs 1 GasNEV
    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Kosten der Lastflusszusage als Kosten aus erforderlicher Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen; Korrekturnotwendigkeit für die Festlegung der Erlösobergrenzen; neues Tatsachen- und Beweismittelvorbringen nach Ablauf ...

  • IWW
  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "E.ON Hanse AG" - dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr.4 ARegV

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit von einem dem Betreiber eines Gasverteilernetzes für eine Lastflusszusage entstandenen Kosten nur nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 und 6 sowie § 5 Abs. 1 GasNEV; Notwendigkeit der Korrektur eines Ergebnisses der nach § 6 Abs. 2 ARegV heranzuziehenden ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Kosten für Lastflusszusagen sind keine aufwandsgleichen Netzkosten (E.ON Hanse AG)

  • rewis.io

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Kosten der Lastflusszusage als Kosten aus erforderlicher Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen; Korrekturnotwendigkeit für die Festlegung der Erlösobergrenzen; neues Tatsachen- und Beweismittelvorbringen nach Ablauf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Berücksichtigungsfähigkeit von einem dem Betreiber eines Gasverteilernetzes für eine Lastflusszusage entstandenen Kosten nur nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 und 6 sowie § 5 Abs. 1 GasNEV; Notwendigkeit der Korrektur eines Ergebnisses der nach § 6 Abs. 2 ARegV heranzuziehenden ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Kosten für Speicherung von Gas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    E.ON Hanse AG - Festlegung von Erlösobergrenzen - Berücksichtigung der Kosten für eine Lastflusszusage

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "E.ON Hanse AG" - dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr.4 ARegV

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 6, 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV, §§ 4 Abs. 1 und 6, 5 Abs. 1 GasNEV, § 78 Abs. 4 Nr. 2 EnWG
    "E.ON Hanse AG" - Lastflußzusagen in Kostenprüfung und Anreizregulierung sowie prozessuale Geltendmachung nach Ablauf der Begründungsfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    (2) Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Ergebnis der nach § 6 Abs. 2 ARegV maßgeblichen Kostenprüfung bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus für die Festlegung der Erlösobergrenzen allerdings zu korrigieren, soweit es mit der hierzu in der Zwischenzeit ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang steht (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 9 ff. - EnBW Regional AG).

    Die Anpassung an später ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung soll verhindern, dass eine rechtswidrige Regulierungspraxis bei der Umstellung der Netzentgeltregulierung auf die Methode der Anreizregulierung fortgeschrieben wird (BGH RdE 2011, 308 Rn. 11 - EnBW Regional AG).

    Eine umfassende Überprüfung oder Neuvornahme der Kostenprüfung anlässlich der Festlegung der Erlösobergrenzen ist nach dem Zweck der genannten Vorschrift ausgeschlossen (BGH RdE 2011, 308 Rn. 12 - EnBW Regional AG).

    bb) Die Bundesnetzagentur wird deshalb im Rahmen der vorzunehmenden Neubescheidung die Rechtsprechung des Senats zur Verzinsung des einen Anteil von 40 Prozent übersteigenden Eigenkapitals zu berücksichtigen haben und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie; Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 14 - EnBW Regional AG).

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs kann die Anfechtung eines Steuerbescheides auf einen Teil des festgesetzten Steuerbetrages beschränkt werden (BVerwG, Urteil vom 26. April 1974 - VII C 30.72, BStBl 1975 II 17, juris Rn. 24 f.; BFH, Beschluss vom 23. Oktober 1989 - GrS 2/87, BFHE 159, 4, juris Rn. 42).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - EnVR 12/08, RdE 2010, 29 Rn. 20; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 300 - Arealnetz mwN).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    bb) Die Bundesnetzagentur wird deshalb im Rahmen der vorzunehmenden Neubescheidung die Rechtsprechung des Senats zur Verzinsung des einen Anteil von 40 Prozent übersteigenden Eigenkapitals zu berücksichtigen haben und gegebenenfalls auch die kalkulatorische Gewerbesteuer entsprechend anpassen müssen (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie; Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 14 - EnBW Regional AG).
  • BGH, 21.07.2009 - EnVR 12/08

    Zulässigkeit der Rückwirkung einer Entgeltgenehmigung für den Netzzugang;

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - EnVR 12/08, RdE 2010, 29 Rn. 20; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 300 - Arealnetz mwN).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 30.72

    Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Teilweise Anfechtung - Ablauf der

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs kann die Anfechtung eines Steuerbescheides auf einen Teil des festgesetzten Steuerbetrages beschränkt werden (BVerwG, Urteil vom 26. April 1974 - VII C 30.72, BStBl 1975 II 17, juris Rn. 24 f.; BFH, Beschluss vom 23. Oktober 1989 - GrS 2/87, BFHE 159, 4, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    (1) Nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts ist das Gericht nur an das Ziel einer Klage oder eines Rechtsmittels gebunden, nicht aber an die rechtliche Begründung, die der Kläger bzw. Rechtsmittelführer dafür anführt (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 34/99, BVerwGE 111, 318, 320).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10
    Dieser ist gekennzeichnet durch die erstrebte, im Rechtsmittelantrag zum Ausdruck gebrachte Rechtsfolge sowie durch den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 15/10, BVerwGE 140, 290 Rn. 20 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10 - E.ON Hanse AG -) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 210/15

    Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten dritter Unternehmen als dauerhaft

    Dies ist bei den einzelnen über die Regulierungsformel nach Anlage 1 zu § 7 ARegV in die Erlösobergrenzen einfließenden Kostenbestandteilen und Kalkulationsgrundlagen nicht der Fall (BGH, Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, Rn. 29 juris - E.ON Hanse AG; Beschluss vom 14.04.2015, EnVR 16/14, Rn. 14).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Betroffenen zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, Rn. 31 ff. juris - E.ON Hanse AG).

    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs zur Beschränkung der Anfechtung eines Steuerbescheids auf einen Teil des festgesetzten Steuerbetrages lediglich ausgeführt, dass die angewendeten Grundsätze auf die Anfechtung der Bestimmung von Erlösobergrenzen nach § 4 ARegV übertragbar sein dürften (BGH, Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, Rn. 31 ff. juris - E.ON Hanse AG; Beschluss vom 14.04.2015, EnVR 16/14, Rn. 21 juris).

    c) Die Betroffene kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen, wonach das Ergebnis der nach § 6 Abs. 2 ARegV a.F. maßgeblichen Kostenprüfung bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus für die Festlegung der Erlösobergrenzen zu korrigieren ist, soweit es mit der hierzu in der Zwischenzeit ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang steht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.06.2011, EnVR 48/10, Rn. 9 ff. juris - EnBW Regional AG; Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, Rn. 16 juris - E.ON Hanse AG).

    Entscheidende Voraussetzung ist stets, dass sich eine der Kostenprüfung zugrunde liegende Rechtsauffassung als unzutreffend erweist (BGH, Beschluss vom 16.12.2014, EnVR 54/13, Rn. 16 juris - Festlegung Tagesneuwerte II; Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, Rn. 18 juris - E.ON Hanse AG).

  • BGH, 14.04.2015 - EnVR 16/14

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bereinigung

    Dieser ist gekennzeichnet durch die erstrebte, im Rechtsmittelantrag zum Ausdruck gebrachte Rechtsfolge sowie durch den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 27 f. mwN - E.ON Hanse AG).

    Es hat mithin auch solche Elemente des dem Beschwerdebegehren zugrundeliegenden Sachverhalts zu berücksichtigen, auf die sich der Beschwerdeführer erst nach Ablauf der Frist zur Begründung des Rechtsmittels gestützt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 29 - E.ON Hanse AG).

    Eine Präklusionswirkung des Inhalts, dass der Beschwerdeführer gehindert wäre, nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Tatsachen und Beweismittel anzuführen, kann hingegen - was der Senat ebenfalls bereits entschieden hat - weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus deren Sinn und Zweck oder aus sonstigen für die Auslegung relevanten Umständen abgeleitet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 30 - E.ON Hanse AG).

    Aufgrund dessen war sie aus den oben genannten Gründen nicht gehindert, ihr Begehren nachträglich auf andere tatsächliche Gesichtspunkte zu stützen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 33 - E.ON Hanse AG).

    (3) Keiner Entscheidung bedarf schließlich die Frage, ob die Betroffene den Streitgegenstand konkludent auf einen bestimmten Betrag beschränkt hat (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 31 ff. - E.ON Hanse AG).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 113/13

    Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers

    Dies ist bei den einzelnen über die Regulierungsformel nach Anlage 1 zu § 7 ARegV in die Erlösobergrenzen einfließenden Kostenbestandteilen und Kalkulationsgrundlagen nicht der Fall (BGH, Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, juris RN 29 - E.ON Hanse AG; Beschluss vom 14.04.2015, EnVR 16/14, RN 14 zur Erlösobergrenzenfestsetzung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07, juris RN 114 zur Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Betroffenen zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, RN 31 ff. - E.ON Hanse AG).

    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs zur Beschränkung der Anfechtung eines Steuerbescheids auf einen Teil des festgesetzten Steuerbetrages lediglich ausgeführt, dass die angewendeten Grundsätze auf die Anfechtung der Bestimmung von Erlösobergrenzen nach § 4 ARegV übertragbar sein dürften (BGH, Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, RN 31 ff. - E.ON Hanse AG; Beschluss vom 14.04.2015, EnVR 16/14, RN 21).

    Es wäre ihm aber in dieser Konstellation nicht verwehrt, das dem Betrag nach beschränkte Begehren nachträglich auf andere tatsächliche Gesichtspunkte zu stützen (BGH, Beschluss vom 06.11.2012, EnVR 101/10, RN 33).

  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    aa) Anders als die Rechtsbeschwerde meint, kann sich die Betroffene nicht auf die Rechtsprechung des Senats berufen, wonach das Ergebnis der nach § 6 Abs. 2 ARegV maßgeblichen Kostenprüfung bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus für die Festlegung der Erlösobergrenzen zu korrigieren ist, soweit es mit der hierzu in der Zwischenzeit ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang steht (vgl. nur Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 9 ff. - EnBW Regional AG; Beschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, N&R 2013, 89 Rn. 16 - E.ON Hanse AG).

    Entscheidende Voraussetzung ist stets, dass sich eine der Kostenprüfung zugrunde liegende Rechtsauffassung als unzutreffend erweist (Senatsbeschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, N&R 2013, 89 Rn. 18 - E.ON Hanse AG).

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14

    Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von

    Streitgegenstand ist der prozessuale Anspruch, der durch die erstrebte, im Rechtsmittelantrag zum Ausdruck gebrachte Rechtsfolge sowie durch den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 27 f. mwN - E.ON Hanse AG und vom 14. April 2015 - EnVR 16/14, EnWZ 2015, 331 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Aus der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 06.11.2012 - EnVR 101/10 "E.ON Hanse AG") ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der

    Der allgemeine Grundsatz des Verwaltungsprozessrechts, wonach das Gericht nur an das Ziel einer Klage oder eines Rechtsmittels, nicht aber an die rechtliche Begründung gebunden ist, gilt auch für das Beschwerdeverfahren nach §§ 75 ff. EnWG (BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10).

    Zwar ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen worden sind, von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10; v. 21.07.2009, EnVR 12/08; v. 28.06.2005, KVR 27/04).

    Eine Präklusionswirkung des Inhalts, dass der Beschwerdeführer gehindert wäre, nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Tatsachen und Beweismittel anzuführen, kann hingegen weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus deren Sinn und Zweck oder aus sonstigen für die Auslegung relevanten Umständen abgeleitet werden (BGH, Beschl. v. 06.11.2012, EnVR 101/10 mwN).

  • BGH, 07.10.2014 - EnVR 25/12

    Festlegung von Erlösobergrenzen für einen Gasnetzbetreiber: Behandlung der Kosten

    Diese Auffassung steht in Einklang mit der - nach Erlass der angefochtenen Entscheidung - ergangenen Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 10 ff. - E.ON Hanse AG).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Korrektur des nach § 6 Abs. 2 ARegV heranzuziehenden Ergebnisses der Kostenprüfung allerdings ausgeschlossen, wenn die Genehmigungsbehörde von zutreffenden rechtlichen Grundsätzen ausgegangen ist und die in § 4 Abs. 1 GasNEV normierten Voraussetzungen allenfalls im Einzelfall unzutreffend beurteilt hat (BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, RdE 2013, 174 Rn. 18 ff. - E.ON Hanse AG).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 117/21

    Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht

    Die Wahrung des Begründungserfordernisses kann auch nicht mit der - für sich genommen zutreffenden - Erwägung gestützt werden, dass § 78 Abs. 4 Nr. 2 EnWG die Festlegung des Streitgegenstands bezweckt (BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, juris Rn. 30; wohl nur begrifflich anders Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht 6. Auflage § 66 GWB Rn. 14: "Klarstellung des Streitstoffs") und den Beschwerdeführer nicht daran hindert, sich auf solche Elemente des dem Beschwerdebegehren zugrunde liegenden Sachverhalts zu berufen, auf die er sich erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 78 Abs. 3 Satz 2 EnWG gestützt hat (BGH, Beschluss vom 6. November 2012 aaO Rn. 29).

    Deren Streitgegenstand ist gekennzeichnet durch das Begehren des Beschwerdeführers, die Verwaltungsentscheidung aufzuheben und eine ihm günstigere Entscheidung zu veranlassen, und durch den Sachverhalt, der dem Bescheid zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - EnVR 16/14, EnWZ 2015, 331 Rn. 17; vom 6. November 2012 aaO Rn. 29; siehe hierzu auch Hanebeck in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG 3. Auflage § 78 Rn. 6).

    Denn § 78 Abs. 4 Nr. 2 EnWG ist der Grundsatz zu entnehmen, dass das Gericht nicht gehalten ist, nicht angegriffene Feststellungen der Regulierungsbehörde von Amts wegen zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - EnVR 101/10, juris Rn. 30).

  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 94/20

    Verpflichtung zur Gewährung bzw. Angebot zur Bestellung von Netzreservekapazität;

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung der Erlösobergrenzen durch die

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2021 - 3 Kart 612/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Recht auf Akteneinsicht;

  • BGH, 30.04.2013 - EnVR 64/10

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Bestimmung der Erlösobergrenzen des

  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 109/18

    Dortmunder Netz GmbH - Festlegung der Erlösobergrenzen für zweite

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 3 Kart 19/13

    Berücksichtigung volatiler Kosten im Rahmen der Anreizregulierung

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 75/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Vertragskonformität des

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 706/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

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