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   BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12   

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https://dejure.org/2013,41927
BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12 (https://dejure.org/2013,41927)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 (https://dejure.org/2013,41927)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2013 - EnVR 33/12 (https://dejure.org/2013,41927)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 GasNEV vom 25.07.2005, § 6 Abs 3 GasNEV vom 03.09.2010, § 23a EnWG
    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Gerichtliche Überprüfbarkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur über die im Entgeltgenehmigungsverfahren für Gasversorgungsunternehmen anwendbaren Preisindizes für die Ermittlung der Tagesneuwerte - Festlegung Tagesneuwerte

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festlegung von Preisindizes durch die Bundesnetzagentur zwecks Ermittlung der Tagesneuwerte; Beschwerde eines Gasnetzbetreibers gegen Preisindizes der Bundesnetzagentur

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 6 Abs. 3 GasNEV a. F.
    Ermittlung der für Tagesneuwerte anzuwendenden Preisindizes

  • rewis.io

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Gerichtliche Überprüfbarkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur über die im Entgeltgenehmigungsverfahren für Gasversorgungsunternehmen anwendbaren Preisindizes für die Ermittlung der Tagesneuwerte - Festlegung Tagesneuwerte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Entscheidung bei Ermittlung der Tagesneuwerte nach der GasNEV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Entscheidung bei Ermittlung der Tagesneuwerte nach der GasNEV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 49/09

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12
    b) Entgegen der Rechtsbeschwerde kommt der Regulierungsbehörde - was der Senat für die kostenbasierte Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG bereits mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (EnVR 49/09, RdE 2011, 263 Rn. 8 mwN) entschieden und im Einzelnen begründet hat - bei der Bestimmung der Preisindizes, die nach § 6 Abs. 3 Satz 2 GasNEV aF aus den Index-Reihen des Statistischen Bundesamtes entwickelt werden müssen, kein einer gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu.

    Lediglich wenn die ihr zugrunde liegende Würdigung unvollständig oder widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, darf das Rechtsbeschwerdegericht eine solche Wertung beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 49/09, RdE 2011, 263 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

    Auszug aus BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12
    Die Rechtsbeschwerdebegründung zeigt nicht im Einzelnen auf, was die Bundesnetzagentur bei einer Erstellung der Berechnung in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden (vgl. zu § 70 Abs. 2, § 76 Abs. 2 Satz 1 GWB BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 301 mwN - Arealnetz und zu § 82 Abs. 2 EnWG BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - EnVR 16/10, RdE 2012, 203 Rn. 46 - Gemeindewerke Schutterwald).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Auszug aus BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12
    Die Rechtsbeschwerdebegründung zeigt nicht im Einzelnen auf, was die Bundesnetzagentur bei einer Erstellung der Berechnung in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden (vgl. zu § 70 Abs. 2, § 76 Abs. 2 Satz 1 GWB BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 27/04, BGHZ 163, 296, 301 mwN - Arealnetz und zu § 82 Abs. 2 EnWG BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - EnVR 16/10, RdE 2012, 203 Rn. 46 - Gemeindewerke Schutterwald).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12
    Die von der Rechtsprechung hierfür verlangten engen Voraussetzungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395, Rn. 50 ff. - Rheinhessische Energie) liegen nicht vor.
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 335/04

    Einhaltung vorgeschriebener Schriftform durch Telefax

    Auszug aus BGH, 12.11.2013 - EnVR 33/12
    Allerdings darf der Tatrichter gemäß § 81 Abs. 1 Halbs. 1, § 83 Abs. 1 Satz 1 EnWG nur solche Umstände zur Grundlage seiner Entscheidung machen, die - zumindest konkludent - Gegenstand der mündlichen Verhandlung oder einer Beweisaufnahme waren (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 335/04, NJW 2006, 2482 Rn. 23 mwN zu § 128 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Außerdem sei das Ausgangsniveau für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 2 ARegV rechtsfehlerhaft ermittelt worden, weil die in der Festlegung vom 17. Oktober 2007 gebildeten Indexreihen - was das Beschwerdegericht in einem anderen Verfahren erkannt und vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 12. November 2013 (EnVR 33/12, RdE 2014, 113 - Festlegung Tagesneuwerte) bestätigt worden sei - sachfremd seien und die Festlegung damit rechtswidrig sei.

    Dem steht nicht entgegen, dass das Beschwerdegericht die Festlegung auf die Beschwerden anderer Netzbetreiber unter anderem durch Beschluss vom 6. Juni 2012 (VI-3 Kart 269/07, juris) aufgehoben hat und die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde vor dem erkennenden Senat ohne Erfolg geblieben ist (Senatsbeschluss vom 12. November 2013 - EnVR 33/12, RdE 2014, 113 - Festlegung Tagesneuwerte).

    Auf den Umstand, dass das Beschwerdegericht die Festlegung auf die Beschwerden anderer Netzbetreiber unter anderem durch Beschluss vom 6. Juni 2012 (VI-3 Kart 269/07, juris) aufgehoben hat und die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde vor dem erkennenden Senat ohne Erfolg geblieben ist (Senatsbeschluss vom 12. November 2013 - EnVR 33/12, RdE 2014, 113 - Festlegung Tagesneuwerte), kann sich die Betroffene nicht berufen, weil die Festlegung insoweit in persönlicher Hinsicht teilbar ist.

    Lediglich wenn die ihr zugrunde liegende Würdigung unvollständig oder widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, darf das Rechtsbeschwerdegericht eine solche Wertung beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - EnVR 33/12, RdE 2014, 113 Rn. 25 mwN - Festlegung Tagesneuwerte).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Die zuvor geltenden, von Beginn der Entgeltregulierung an als problematisch angesehenen Regelungen zur Tagesneuwertberechnung und dann von den Regulierungsbehörden vorgegebenen sehr ausdifferenzierten Indexreihen haben der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten (vgl. nur: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 391/07 (V); BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12, "Festlegung Tagesneuwerte" zu § 6 Abs. 3 GasNEV a.F.).

    Nur mit Blick auf diese hat der Bundesgerichtshof die fehlende Sachnähe der Indizes und statistischen Daten für das produzierende Gewerbe jedoch als nicht sachgerecht beanstandet (BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 Rn. 28 "Festlegung Tagesneuwerte").

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung

    Auch wenn in der Indexbildung per se eine gewisse Pauschalierung liege, so seien doch die Indexreihen jedenfalls mit sachverständiger Hilfe hinreichend bestimmbar (Bl. 149 mit Bezug auf BGH, Beschluss vom 14. August 2009, KVR 42/07, Beschluss vom 12. November 2013, EnVR 33/12).
  • OLG Dresden, 16.09.2020 - Kart 9/19
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Schriftsätze oder nachträglich zu den Akten gelangte Urkunden werden grundsätzlich - auch im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 75 ff EnWG - nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2013, EnVR 33/12, Rn. 12).

    Auch ist es entgegen ihrer Ansicht nicht möglich, den neuen nach Schluss der mündlichen Verhandlung gehaltenen Sachvortrag und die neuen Unterlagen ohne erneute mündliche Verhandlung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 12.11.2013, EnVR 33/12, Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14

    Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht

    Die zuvor geltenden, von Beginn der Entgeltregulierung an als problematisch angesehenen Regelungen zur Tagesneuwertberechnung und dann von den Regulierungsbehörden vorgegebenen sehr ausdifferenzierten Indexreihen haben der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten (vgl. nur: OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V); BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12, "Festlegung Tagesneuwerte").
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 113/13

    Ermittlung der Erlösobergrenzen eines Gasnetzbetreibers

    Vor dem Hintergrund, dass die von der Bundesnetzagentur sehr differenziert festgelegten Indexreihen gerade aus diesem Grund der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten haben (vgl. nur: OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 269/07 (V); BGH, Beschluss vom 12.11.2013, EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte), waren weitere Darlegungen dazu entbehrlich.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

    Diese sehr differenziert festgelegten Indexreihen haben der gerichtlichen Kontrolle nicht standgehalten (vgl. nur: OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, Beschluss vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 269/07 (V); BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 "Festlegung Tagesneuwerte").
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 205/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines einen Offshore-Windpark planenden Unternehmens

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 202/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 206/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 203/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 204/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibes eines

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der

  • BGH, 12.09.2023 - EnVZ 56/21

    Unbergründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Fehlen durchgreifender

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