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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08, 15/08   

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https://dejure.org/2009,1918
BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08, 15/08 (https://dejure.org/2009,1918)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - EnZR 14/08, 15/08 (https://dejure.org/2009,1918)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, 15/08 (https://dejure.org/2009,1918)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erwerb des örtlichen Versorgungsnetzes durch eine Gemeinde aus einer Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom weichenden Energieversorgungsunternehmen; Vereinbarkeit einer Endschaftsbestimmung mit einem Anspruch des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Verdrängung des konzessionsvertraglichen Eigentumsüberlassungsanspruchs durch § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb des örtlichen Versorgungsnetzes durch eine Gemeinde aus einer Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom weichenden Energieversorgungsunternehmen; Vereinbarkeit einer Endschaftsbestimmung mit einem Anspruch des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Örtliches Versorgungsnetz von weichenden Versorgungsunternehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ihr neuer Stromversorger

  • energienetzrecht.de (Pressemitteilung)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

  • zenk.com PDF (Kurzinformation)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers?

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die vertragliche Netzüberlassungspflicht nach Konzessionsvertragswechsel - Endschaftsbestimmung II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1070
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08
    Die tatrichterliche Auslegung der die vorzeitige Vertragsbeendigung betreffenden individualvertraglichen Vereinbarung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 135, 269, 273; 170, 86, 93).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08
    Die tatrichterliche Auslegung der die vorzeitige Vertragsbeendigung betreffenden individualvertraglichen Vereinbarung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 135, 269, 273; 170, 86, 93).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08
    Eine solche salvatorische Klausel entbindet zwar nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten, weist aber demjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzes für unwirksam hält, hierfür die Darlegungs- und Beweislast zu (BGH, Urt. v. 24.9. 2002 - KZR 10/01, WuW/E DE-R 1031, 1032 - Tennishallenpacht).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07

    Energieversorgungsvertrag; Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus §

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08
    Ferner hat es dem weiteren, auf Auskunft über technische und betriebswirtschaftliche Einzelheiten des Netzbetriebs gerichteten Klageantrag weitgehend stattgegeben (OLG Frankfurt RdE 2008, 146).
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08
    Nach anderer Auffassung bestehen der vertragliche und der gesetzliche Anspruch nebeneinander (OLG Schleswig RdE 2006, 199; Hellermann in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, § 46 Rdn. 83 f. und § 113 Rdn. 6; Templin, Recht der Konzessionsverträge, 2008, S. 382; Trinkl/Saitzek, BB 2008, 1524, 1527).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats ein unter Geltung von § 103a GWB aF vereinbarter vertraglicher Anspruch nicht mit der Begründung verneint werden, dass jedenfalls kein gesetzlicher Anspruch nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG besteht (vgl. Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, WuW/E DE-R 2921 Rn. 13 ff. - Endschaftsbestimmung II).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats ein unter Geltung von § 103a GWB aF vereinbarter vertraglicher Anspruch nicht mit der Begründung verneint werden, dass jedenfalls kein gesetzlicher Anspruch nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG besteht (vgl. Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, WuW/E DER 2921 Rn. 13 ff. - Endschaftsbestimmung II).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Der Senat hat die Streitfrage bislang offen gelassen (Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, RdE 2010, 253 Rn. 17, 20 - Endschaftsbestimmung II).

    Dabei kann dahinstehen, ob es - wie das Beschwerdegericht ausgeführt hat - vor der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 eine konzessionsvertragliche Rechtstradition mit dem Inhalt gegeben hat, dass sich die vertragliche Übereignungspflicht nur auf solche Verteilungsanlagen bezogen hat, die ausschließlich der Verteilung der elektrischen Energie im Gemeindegebiet dienten (zu einer solchen Vertragsabrede siehe etwa Senatsurteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, RdE 2010, 253 - Endschaftsbestimmung II, wonach die Anlagen, die der bisher Nutzungsberechtigte "zur Durchleitung benötigt", in dessen Eigentum verbleiben sollten, oder Senatsbeschluss vom 7. Februar 2006 - KZR 24/04, RdE 2006, 239 - Rückforderungsvorbehalt, wonach alle Anlagen zu übertragen waren, die "ausschließlich der Versorgung des Konzessionsgebiets dienen").

    Ganz im Gegenteil wollte er mit der Schaffung eines gesetzlichen Überlassungsanspruchs des neuen Energieversorgungsunternehmens in § 13 Abs. 2 EnWG 1998 verhindern, dass das Netzeigentum des bisherigen Versorgers einen Wechsel praktisch unmöglich macht und es zu wirtschaftlich unsinnigen Doppelinvestitionen kommt (BT-Drucks. 13/7274, S. 21; vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

    Sie weist aber demjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzes für unwirksam hält, hierfür die Darlegungs- und Beweislast zu (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 10/01, WuW/E DE-R 1031, 1032 - Tennishallenpacht; Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, WuW/E DE-R 2921 Rn. 30 - Endschaftsbestimmung II).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 29.09.2009 - EnZR 14/08 und 15/08) verschafft § 46 Abs. 2 EnWG damit einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf Überlassung von Verteilungsanlagen beim Wechsel des Konzessionsnehmers, dessen Durchsetzung sowohl dem Grunde nach als auch über den materiell-rechtlichen Umfang durch die Bundesnetzagentur zu überprüfen ist.

    Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 29. September 2009 (EnZR 14/08 und EnZR 15/08, bei juris jeweils unter Rn. 20) die Wirksamkeit des vertraglichen Übereignungsanspruchs trotz der zwischenzeitlichen Änderung der Vorschrift angenommen, aber die Reichweite des gesetzlichen Überlassungsanspruchs ausdrücklich offengelassen, weil der Übereignungsanspruch aus der vertraglichen Endschaftsbestimmung für das Begehren der Klägerin ausreichte.

    Zwar regelt § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG nur die Rechtsbeziehung zwischen dem Altkonzessionär und dem Neukonzessionär und lässt den vertraglichen Anspruch der Gemeinde auf Übertragung unberührt (BGH, Urteile vom 29.09.2009 (EnZR 15/08, zitiert aus juris, dort Rn. 12 ff. und EnZR 14/08).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Dies folgt daraus, dass eine Änderung des gesetzlichen Anspruchs des Neukonzessionärs auf Übereignung der notwendigen Anlagen die ebenfalls hierauf gerichteten vertraglichen Rechte der Gemeinde nicht berührt (BGH, Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11

    Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss

    vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2008 - KZR 43/07 -, ZNER 2009, 144 ff., vom 29. September 2009 - EnZR 14/08 -, ZNER 2010, 165 ff., und - EnZR 15/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2008 - VI-2 U (Kart) 8/07 -, ZNER 2008, 165 ff.

    vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - EnZR 14/08 -, ZNER 2010, 165 (166).

  • LG Kiel, 03.02.2012 - 14 O 12/11

    Neuvergabe von Stromkonzessionen: Auskunftsanspruch einer Gemeinde gegen

    Allerdings tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der sich aus § 46 Abs. 2 EnWG ergebende gesetzliche Überlassungsanspruch grundsätzlich selbständig neben die konzessionsvertragliche Vereinbarung (BGH ZNER 2010, 165 - Endschaftsbestimmung II).
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit eines

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2009 (NJW-RR 2010, 1070 - Endschaftsbestimmung II ) steht dem nicht entgegen, da sie sich mit einer Nichtigkeit des Vertrags nach § 134 BGB nicht befasst hat.
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3589/12

    Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags wegen Vereinbarung unzulässiger

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2009 (NJW-RR 2010, 1070 - Endschaftsbestimmung II) steht dem nicht entgegen, da sie sich mit einer Nichtigkeit des Vertrags nach § 134 BGB nicht befasst hat.
  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an den für den Betrieb des Stromnetzes der

  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

  • LG München I, 05.08.2016 - 3 HKO 7668/16

    Zur Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages durch eine Gemeinde

  • OLG Brandenburg, 29.12.2009 - Kart W 13/09

    Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Energieversorger: Nebeneinander von

  • LG München I, 01.08.2012 - 37 O 22218/11

    Kartellrechtsverstoß: Nichtigkeit eines Stromkonzessionsvertrages wegen Verstoßes

  • LG Kiel, 21.09.2012 - 14 O 19/12

    Stromkonzessionsvertrag: Auswahlkriterien bei der Konzessionsvergabe der Gemeinde

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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08   

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https://dejure.org/2009,7390
BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2009,7390)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2009,7390)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2009,7390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrags auf Übereignung der zur Verteilung des Gases im Gemeindegebiet vorhandenen Anlagen aus abgetretenem Recht der Gemeinde; Vereinbarkeit der Auflösung eines Konzessionsvertrags durch nachträgliche Zustimmung eines ...

  • rechtsportal.de

    Vertragliche Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrags auf Übereignung der zur Verteilung des Gases im Gemeindegebiet vorhandenen Anlagen aus abgetretenem Recht der Gemeinde; Vereinbarkeit der Auflösung eines Konzessionsvertrags durch nachträgliche Zustimmung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

  • energienetzrecht.de (Pressemitteilung)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

  • zenk.com PDF (Kurzinformation)

    Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers?

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Die tatrichterliche Auslegung der die vorzeitige Vertragsbeendigung betreffenden individualvertraglichen Vereinbarung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 135, 269, 273; 170, 86, 93).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Eine solche salvatorische Klausel entbindet zwar nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten, weist aber demjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzes für unwirksam hält, hierfür die Darlegungs- und Beweislast zu (BGH, Urt. v. 24.9.2002 - KZR 10/01, WuW/E DE-R 1031, 1032 - Tennishallenpacht).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Die tatrichterliche Auslegung der die vorzeitige Vertragsbeendigung betreffenden individualvertraglichen Vereinbarung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. BGHZ 135, 269, 273; 170, 86, 93).
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - EnZR 15/08
    Nach anderer Auffassung bestehen der vertragliche und der gesetzliche Anspruch nebeneinander (OLG Schleswig RdE 2006, 199; Hellermann in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, § 46 Rdn. 83 f. und § 113 Rdn. 6; Templin, Recht der Konzessionsverträge, 2008, S. 382; Trinkl/Saitzek, BB 2008, 1524, 1527).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Spezifische Gegenleistungen stehen in einem Austauschverhältnis der gegenseitig zu erbringenden Vertragsleistungen und sind synallagmatisch (BGH, Urt. v. 29.09.2009, EnZR 15/08, juris Rn. 30; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2013, VII-Verg 26/12, juris Rn. 92).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.9.2009 - EnZR 15/08 (Rn. 30) - unterfallen nur solche Finanz- oder Sachleistungen des Konzessionsnehmers dem Nebenleistungsverbot des § 3 Abs. 2 KAV, die als Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart werden.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Zugesagte Renditen sind als nach § 3 Abs. 2 KAV unzulässige Finanzleistungen (Verstoß gegen das Nebenleistungsverbot) nur zu bewerten, wenn sie als eine spezifische Gegenleistung für die Einräumung von Wegenutzungsrechten vereinbart oder gewährt werden (BGH, Urt. v. 29.09.2009 - EnZR 15/08 - juris Tz. 30; Senat, Beschl. v. 09.01.2013 - VII-Verg 26/12, BA 23).
  • OLG Schleswig, 22.11.2012 - 16 U (Kart) 22/12

    Konzessionsvergabe für Stromnetz bei Nichtausrichtung an § 1 EnWG nichtig

    Der BGH hat zwar in einem auch von den Parteien diskutierten Urteil vom 29. September 2009, EnZR 15/08 (IR 2010, 84, hier Anlage K 43) ausgesprochen, dass der gesetzliche Anspruch nach allgemeinen Regeln selbstständig neben die konzessionsvertragliche Vereinbarung trete (Rn 13 bei [...]).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die

    Ungeachtet dessen, dass sich in § 3 Konzessionsvertrag Elemente einer strategischen Partnerschaft in der Weise finden, dass neben Dienstleistungsangeboten auch das Know-How des Konzessionsnehmers abgeschöpft und die Übertragung von Betriebsführungsaufgaben vorbehalten wird, und unabhängig davon, ob es sich dabei um Dienstleistungen im Sinn des Vergaberechts oder insbesondere wegen der in § 3 Nr. 4 Konzessionsvertrag übernommenen Betriebsführungspflicht sogar um solche im Sinn von § 1 VOL/A-EG i.V.m. § 2 Nr. 2 VgV handelt, die möglicherweise nach dem vierten Teil des GWB auszuschreiben gewesen wären, stellen sie eine spezifische und wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässige Gegenleistung für die Vergabe der Konzessionen dar, mit der der Vertragsschluss auf der Grundlage eines Wertungsgewichts von 15 Prozent stand und fiel (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2009, EnZR 15/08, Rn. 30, 31; vgl. auch OLG München, Urt. v. 29.09.2013, U 3587/Kart, BA 33 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 29. September 2009 (EnZR 14/08 und EnZR 15/08, bei juris jeweils unter Rn. 20) die Wirksamkeit des vertraglichen Übereignungsanspruchs trotz der zwischenzeitlichen Änderung der Vorschrift angenommen, aber die Reichweite des gesetzlichen Überlassungsanspruchs ausdrücklich offengelassen, weil der Übereignungsanspruch aus der vertraglichen Endschaftsbestimmung für das Begehren der Klägerin ausreichte.

    Zwar regelt § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG nur die Rechtsbeziehung zwischen dem Altkonzessionär und dem Neukonzessionär und lässt den vertraglichen Anspruch der Gemeinde auf Übertragung unberührt (BGH, Urteile vom 29.09.2009 (EnZR 15/08, zitiert aus juris, dort Rn. 12 ff. und EnZR 14/08).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Die Übergangsvorschrift des § 113 EnWG dient lediglich der Klarstellung (BGH, Urteil v. 29.9.2009, EnZR 15/08.

    Insbesondere bleibt eine vertragliche Endschaftsbestimmung von der gesetzlichen Regelung des Überlassungsanspruchs in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG unberührt (BGH, Urteil v. 29.09.2009, EnZR 15/08; Senat, Urteile v. 29.01.2008, 11 U 19/07 (Kart) sowie 11 U 20/07 (Kart.)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11

    Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss

    vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2008 - KZR 43/07 -, ZNER 2009, 144 ff., vom 29. September 2009 - EnZR 14/08 -, ZNER 2010, 165 ff., und - EnZR 15/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2008 - VI-2 U (Kart) 8/07 -, ZNER 2008, 165 ff.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

    Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das

    Ungeachtet dessen, dass sich in § 3 Konzessionsvertrag Elemente einer strategischen Partnerschaft in der Weise finden, dass neben Dienstleistungsangeboten auch das Know-How des Konzessionsnehmers abgeschöpft und die Übertragung von Betriebsführungsaufgaben vorbehalten wird, und unabhängig davon, ob es sich dabei um Dienstleistungen im Sinn des Vergaberechts oder insbesondere wegen der in § 3 Nr. 4 Konzessionsvertrag übernommenen Betriebsführungspflicht sogar um solche im Sinn von § 1 VOL/A-EG i.V.m. § 2 Nr. 2 VgV handelt, die möglicherweise nach dem vierten Teil des GWB auszuschreiben gewesen wären, stellen sie eine spezifische und wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässige Gegenleistung für die Vergabe der Konzessionen dar, mit der der Vertragsschluss auf der Grundlage eines Wertungsgewichts von 15 Prozent stand und fiel (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2009, EnZR 15/08, Rn. 30, 31; vgl. auch OLG München, Urt. v. 29.09.2013, U 3587/Kart, BA 33 ff.).
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   BGH, 04.08.2008 - EnZR 15/08   

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https://dejure.org/2008,11228
BGH, 04.08.2008 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2008,11228)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2008 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2008,11228)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2008 - EnZR 15/08 (https://dejure.org/2008,11228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2006 - VIII ZR 28/06

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.08.2008 - EnZR 15/08
    Insofern ist der Streitfall nicht vergleichbar mit der Fallkonstellation, der der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2006 - VIII ZR 28/06, NJW-RR 2007, 11 - zugrunde lag.
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 220/95

    "Umgehungsprogramm"; Überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 04.08.2008 - EnZR 15/08
    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, stellt keinen unersetzlichen Nachteil dar (BGH, Beschl. v. 9.11.1995 - I ZR 220/95, GRUR 1996, 78 = WRP 1996, 107 - Umgehungsprogramm, m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2007 - KZR 24/07

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.08.2008 - EnZR 15/08
    Darüber hinaus entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Einstellung nach § 719 Abs. 2 ZPO regelmäßig dann zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen ihm möglichen und zumutbaren Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen (BGH, Beschl. v. 25.9.2007 - KZR 24/07, DGVZ 2007, 380 Tz. 4 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 21.12.2012 - 3 U 96/12

    Zulässigkeit eines Antrag des Berufungsklägers auf Einstellung der

    Eine Übertragung der zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangenen Rechtsprechung des BGH (z.B. Beschluss vom 4. August 2008, EnZR 15/08, BeckRS 2008, 16668), scheidet wegen der unterschiedlichen Tatbestandsvoraussetzungen aus.(Rn.4).

    Der Umstand, dass die vorläufige Vollstreckung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen regelmäßig das Prozessergebnis vorwegnimmt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung für die Beklagte nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (Anschluss an BGH, 4. August 2008, EnZR 15/08, BeckRS 2008, 16668 Rn. 9; BGH, 8. Januar 1999, I ZR 299/98, NJWE-WettbR 1999, 139).

    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, stellt daher auch dann keinen unersetzlichen Nachteil dar, wenn die Auskunft relevante Geschäftsgeheimnisse betrifft (BGH BeckRS 2008, 16668 Rn. 9; BGH NJWE-WettbR 1999, 139 140).

  • BGH, 04.09.2012 - II ZR 207/12

    Vollstreckungsschutz gegen die Verurteilung der Treuhandkommandistin eines

    Der Schuldner kann daher nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung von vornherein nicht erreichen, wenn er von anderen ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten, seine Interessen zu wahren, keinen Gebrauch gemacht und es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zuzumuten war (st. Rspr. siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 1994 - XII ZR 150/94, BGHR ZPO 719 Abs. 2 Satz 1 Nachteil 4; Beschluss vom 4. August 2008 - EnZR 15/08, juris Rn. 5 jew. m. w. N.).

    Dies wäre jedoch erforderlich, da der Umstand allein, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnimmt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Sinn und Zweck der vorläufigen Vollstreckbarkeit entspricht und für sich allein keinen unersetzlichen Nachteil darstellt (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. August 2008 - EnZR 15/08, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. November 1998 - XII ZR 185/98, NZM 1999, 23, 24; Beschluss vom 9. November 1995 - I ZR 220/95, GRUR 1996, 78 - Umgehungsprogramm, jew. m. w. N.).

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