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   BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09   

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https://dejure.org/2011,5871
BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09 (https://dejure.org/2011,5871)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2011 - EnZR 57/09 (https://dejure.org/2011,5871)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - EnZR 57/09 (https://dejure.org/2011,5871)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 4 KAV, § 10 StromStG vom 23.12.2002
    Anspruch des Energieversorgers gegen Sondervertragskunden auf Erstattung von Konzessionsabgaben: Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen im Rahmen des Grenzpreisvergleichs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gegenüberstellung der von den einzelnen Stromabnehmern gezahlten Durchschnittspreise ohne Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen und den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittserlösen aller Sondervertragskunden bei einem Grenzpreisvergleich

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen bei Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 KAV

  • rewis.io

    Anspruch des Energieversorgers gegen Sondervertragskunden auf Erstattung von Konzessionsabgaben: Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen im Rahmen des Grenzpreisvergleichs

  • rewis.io

    Anspruch des Energieversorgers gegen Sondervertragskunden auf Erstattung von Konzessionsabgaben: Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen im Rahmen des Grenzpreisvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenüberstellung der von den einzelnen Stromabnehmern gezahlten Durchschnittspreise ohne Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen und den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittserlösen aller Sondervertragskunden bei einem Grenzpreisvergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Vergleich Durchschnittserlöse aller Strom-Sondervertragskunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzessionsabgaben bei Strom-Sondervertragskunden

  • ar-law.de (Leitsatz)

    Zu Fragen des Grenzpreisvergleich; Stromabnehmer; Durchschnittspreise

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Konzessionsabgabenrecht: Keine Berücksichtigung etwaiger Stromsteuerrückvergütungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 402
  • WM 2011, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09
    Durch die Stromsteuerermäßigung nach § 10 StromStG aF wollte der Gesetzgeber eine Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der besonders stromintensiven Betriebe des Produzierenden Gewerbes ausschließen (vgl. BT-Drucks. 14/40, S. 12; BT-Drucks. 15/21, S. 1; BVerfGE 110, 274 Rn. 78).

    Diese Ungenauigkeit ist aber im Hinblick auf die praktische Durchführbarkeit des Grenzpreisvergleichs (zur möglichen Typisierung von Steuertatbeständen vgl. BVerfGE 110, 274 Rn. 58) verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 40/08

    Konzessionsabgabe für Strom: Berücksichtigung einer Stromsteuerrückerstattung bei

    Auszug aus BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09
    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet (OLG Stuttgart, RdE 2010, 264):.
  • BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06

    Sonderabgabe Absatzfonds

    Auszug aus BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09
    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei den Konzessionsabgaben um Sonderabgaben i.S. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder jedenfalls um sonstige Abgaben handelt, die einer besonderen Bindung nicht nur an die Grundrechte, sondern auch an die grundgesetzliche Finanzverfassung unterliegen (vgl. BVerfGE 92, 91, 113 ff.; 110, 370, 387 ff.; 122, 316, 332 ff.).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09
    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei den Konzessionsabgaben um Sonderabgaben i.S. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder jedenfalls um sonstige Abgaben handelt, die einer besonderen Bindung nicht nur an die Grundrechte, sondern auch an die grundgesetzliche Finanzverfassung unterliegen (vgl. BVerfGE 92, 91, 113 ff.; 110, 370, 387 ff.; 122, 316, 332 ff.).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus BGH, 01.02.2011 - EnZR 57/09
    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei den Konzessionsabgaben um Sonderabgaben i.S. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder jedenfalls um sonstige Abgaben handelt, die einer besonderen Bindung nicht nur an die Grundrechte, sondern auch an die grundgesetzliche Finanzverfassung unterliegen (vgl. BVerfGE 92, 91, 113 ff.; 110, 370, 387 ff.; 122, 316, 332 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Es trifft allerdings zu, dass es sich bei den Wasserentnahmeentgelten und den Sondernutzungsgebühren ihrer Rechtsnatur nach um öffentlich-rechtliche Abgaben und bei den Konzessionsabgaben trotz ihrer Bezeichnung um ein privatrechtliches Entgelt handelt (siehe dazu: BR-Drs. 686/91, S. 8; BT-Drs. 13/7274, S. 21.; Klemm in: Immesberger: Das neue Recht der Konzessionsabgaben, Handbuch 1 und Kommentar, Band 1, Stand: Mai 2013, 11, Einleitung vor §§ 46 - 48 EnWG, Rn. 6; offen gelassen durch BVerfG, Urteil v. 27.05.1992, 2 BvF 1/88, 2 BvF 2/88, 2 BvF 1/89, 2 BvF 1/90, Länderfinanzausgleich I u. II, juris, Rn. 291; BGH, Urteil v. 01.02.2011, EnZR 57/09, juris, Rn. 22), wenngleich dessen maximale Höhe durch § 2 der "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" (KAEAnO) vom 4.3.1941 bestimmt wird.
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 187/13

    Voraussetzungen der Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Benutzung

    Auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 1.2.2011 - EnZR 57/09, in: WM 2011, 958 ff. - juris-Rn 20) geht davon aus, dass in aller Regel nur für Hoch- und Höchstspannungsnetze die Verkehrsräume der Gemeinden nicht in Anspruch genommen werden.

    Für eine solche Sichtweise spricht auch der Umstand, dass die Konzessionsabgabe nicht nach dem Maß der konkreten Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrswege für die Versorgung des einzelnen Kunden, sondern nach der gelieferten Strommenge und damit pauschalisiert erhoben wird (vgl. dazu auch: BGH, Urteil vom 1.2.2011 - EnZR 57/09, in: WM 2011, 958 ff. - juris-Rn 20).

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