Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 530, 2303
Geltendmachung eines nach Grund und Höhe rechtsfehlerfrei festgestellten Pflichtteilsanspruchs kein grober Undank - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Pressemitteilung)
Schenkungswiderruf im Pflichtteilsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beweislastverteilung bei Schenkung: Auf Vertragsformulierungen achten
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe - 4 O 263/05
- OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
Papierfundstellen
- ErbR 2010, 296
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 55/03
Ermittlung der Berufungsbeschwer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.07.2003, VIII ZB 55/2003 [nicht 2008]) betrifft eine anders gelagerte Frage, nämlich die nach der Bemessung des Streitwerts im Rahmen des § 91a Abs. 2 Satz 2 ZPO. - BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95
Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
Nach ständiger Rspr. des BGH (Beschl. v. 15.03.1995, XII ZB 29/95, NJW-RR 1995, 1089, 1090) erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigung weder den Gebühren- noch den Rechtsmittelstreitwert, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache im Streit ist.
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12
Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …
Demgegenüber besteht keine Veranlassung, eine tatsächliche Vermutung dieser Art auch zugunsten eines Zuwendungsempfängers zuzulassen, der - wie hier aufgrund der Beweislastregeln zu § 1374 Abs. 2 BGB - ausnahmsweise die Unentgeltlichkeit der Zuwendung in seinem Interesse beweisen muss (zutreffend OLG Karlsruhe ErbR 2010, 296, 298;… ebenso jurisPK-BGB/Sefrin [Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2012] § 516 Rn. 77).