Rechtsprechung
   OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12104
OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11 (https://dejure.org/2012,12104)
OLG München, Entscheidung vom 15.05.2012 - 31 Wx 244/11 (https://dejure.org/2012,12104)
OLG München, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 31 Wx 244/11 (https://dejure.org/2012,12104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Die Formulierung "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen" stellt in der Regel die Angabe des Motivs für die Errichtung des Testaments, nicht aber eine Bedingung betreffend die Erbeinsetzung, dar.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Auslegung eines Testaments bzgl. Motivation und Bedingung

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Sollte mir bei der Operation etwas zustoßen”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auslegung eines anlässlich einer Operation errichteten Testaments

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wegen OP Testament errichtet - auch danach gültig?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auslegung eines anlässlich einer Operation errichteten Testaments

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Cousins machen Lebensgefährtin das Erbe streitig Wie ist die Formulierung im Testament zu verstehen: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen "

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen" - Testament muss ausgelegt werden

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testaments

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bedingung oder nur Motiv zur Abfassung eines Testaments?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Testament - Eindeutige Formulierungen sind wichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Testaments bei Formlierung: "Sollte mir aufgrund der Operation... etwas zustoßen"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Testamentes bei unklarem Wortlaut nach dem wahren Willen des Erblassers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konditionalsatz im Testament weist lediglich auf Anlass der Testamentserrichtung hin - Dies stellt keine Bedingung betreffend der Erbeinsetzung dar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Testament mit "Bedingungen" // Wenn Gerichte das Testament auslegen müssen

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipps.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bedingung oder Motiv? - Wann ein Testament wirksam ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2818
  • MDR 2012, 1472
  • FGPrax 2012, 168
  • FamRZ 2012, 1976
  • Rpfleger 2012, 632
  • ErbR 2012, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11
    Hat ein Erblasser praktisch sein ganzes Vermögen an die bedachten Personen aufgeteilt, so ist regelmäßig anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht angenommen werden, dass er gar keinen Erben berufen wollte (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; NJW-RR 2000, 1174 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11
    Hat ein Erblasser praktisch sein ganzes Vermögen an die bedachten Personen aufgeteilt, so ist regelmäßig anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht angenommen werden, dass er gar keinen Erben berufen wollte (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; NJW-RR 2000, 1174 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11
    Hingegen liegt ein Vermächtnis vor, wenn der Erblasser den Bedachten auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Erben hinsichtlich einzelner Gegenstände verweisen wollte (BayObLG FamRZ 2001, 1174/1176).
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Auszug aus OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11
    Entscheidend ist die Auslegung (BayObLG NJW-RR 2003, 659/660): Ist der Wille des Erblassers erkennbar, die Wirksamkeit der Verknüpfung mit dem angegebenen, für ungewiss gehaltenen Umstand unmittelbar zu verknüpfen, so handelt es sich um eine echte Bedingung (Leipold in: MüKoBGB 5. Auflage § 2074 Rn. 6 ff.), so dass die Erbeinsetzung nur für diesen konkret geregelten Fall Gültigkeit haben soll.
  • LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22

    Testament für den Fall das der Erblasser nicht aus dem Urlaub zurückkommt -

    Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise, etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testamentes im Sinne der §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines Beweggrundes oder des Anlasses für die Testamentserrichtung handelt, für deren Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes verwendet hat, ohne die Gültigkeit hiervon abhängig machen zu wollen (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 15; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 2074 Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt des Erblassers erkennen, ist anzunehmen, dass die Anordnungen auch dann gelten sollen, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt als denjenigen, die Anlass für die Errichtung des Testamentes waren (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Insbesondere lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt der Erblasserin erkennen (vgl. KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12).

  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 38/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

    In dem vom Oberlandesgericht München (Beschluss vom 15.5.2012 - 31 Wx 244/11, in [...]) entschiedenen Fall hatte der Erblasser mit den einleitenden Worten, "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen (...)." letztwillig verfügt, dass seine langjährige Lebensgefährtin - in näher bezeichneter Weise - bedacht werde sollte.
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2015 - 3 Wx 191/14

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des Beweggrundes

    Die von der Erblasserin gewählte Formulierung ist - dies ist in Rechtsprechung (vgl. OLG München, NJW 2012, 2818 m.N. - Verwendung eines Konditionalsatzes im Zusammenhang mit einer Operation; auch schon BayObLG, NJW-RR 2003, 659, 661) und Literatur (vgl. Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., 2013, § 2074, 6f. m.N.) anerkannt und für andere ähnliche Formulierungen erörtert und entschieden - auslegungsbedürftig und zwar insbesondere im Hinblick darauf, ob es sich um eine Bedingung oder die bloße Mitteilung eines Beweggrundes, eines Motivs bzw. des Anlasses für die Testierung handelt.
  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

    Von der Bedingung unterscheidet sich die bloße Mitteilung eines Beweggrundes (Motivs) dadurch, dass nach dem Inhalt der Erklärung keine unmittelbare Verknüpfung zwischen dem Vorliegen oder Eintritt des motivierenden Umstands und der Rechtswirkung des Rechtsgeschäfts bestehen soll (OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 31 Wx 244/11).

    Lediglich dann, wenn sich ausnahmsweise ein Wille des Erblassers ermitteln lässt, dass er tatsächlich die Erbeinsetzung einer bestimmten Person nur vom Tode anlässlich eines ganz bestimmten Ereignisses abhängig machen wollte, weil diese Person in irgendeiner Form mit dem Ereignis verknüpft ist, liegt jedoch eine echte Bedingung vor (vgl. Soergel BGB § 2074 Rn.13; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 31 Wx 244/11 -, juris).

  • KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Auslegung einer privatschriftlichen

    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht