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   BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12   

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https://dejure.org/2012,34754
BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12 (https://dejure.org/2012,34754)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2012 - IV ZB 14/12 (https://dejure.org/2012,34754)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12 (https://dejure.org/2012,34754)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2198 Abs 1 S 1 BGB, § 2368 Abs 1 BGB, § 7 Nr 1 BeurkG
    Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2198 Abs. 1; BeurkG § 7 Nr. 1
    Unwirksame Ermächtigung des Urkundsnotars zur Bestimmung des Testamentsvollstreckers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Bestimmens einer Person des Testamentsvollstreckers durch einen Notar bei Regelung in einem notariellen Testament wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars

  • rewis.io

    Notarielles Testament: Auswahl des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2198 Abs. 1 S. 1, 2
    Wirksamkeit des Bestimmens einer Person des Testamentsvollstreckers durch einen Notar bei Regelung in einem notariellen Testament wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Notar darf Testamentsvollstrecker nicht auswählen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den beurkundenden Notar nicht zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Notar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den mitwirkenden Notar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beurkundender Notar darf Testamentsvollstrecker nicht bestimmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Der ein Testament beurkundende Notar darf nicht die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den Urkundsnotar

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch den beurkundenden Notar

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Unwirksame notarielle Testamente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 52
  • MDR 2012, 1468
  • DNotZ 2013, 149
  • NJ 2013, 204
  • FamRZ 2013, 32
  • WM 2013, 897
  • Rpfleger 2013, 91
  • ErbR 2013, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96

    Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Dieser rechtliche Vorteil muss sich unmittelbar aus der in der Urkunde niedergelegten Willenserklärung ergeben und nicht erst als deren Folge eintreten oder gar erst eintreten können (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1996 - IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230, 237; Winkler aaO Rn. 6).

    Diese an die Stelle des früheren § 2235 BGB getretene Regelung hat zum Inhalt, dass die Mitwirkung des im Testament zum Testamentsvollstrecker Ernannten als Notar unabhängig davon unwirksam ist, ob es sich bei der isolierten Bestellung des Notars zum Testamentsvollstrecker für diesen um einen rechtlichen Vorteil handelt oder nicht (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1996 - IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230, 236; Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768 unter I 1).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 1996 entschieden hat, dass die notarielle Beurkundung einer testamentarischen Ernennung zum Testamentsvollstrecker nicht deshalb gegen §§ 7, 27 BeurkG verstößt, weil ein Sozius des Notars zum Testamentsvollstrecker ernannt wird und der Notar an dessen Vergütung aufgrund entsprechender Vereinbarung beteiligt ist (IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230; so bereits Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768), steht dies nicht im Widerspruch dazu, dass die Einräumung eines Bestimmungsrechts gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB nach § 7 BeurkG unwirksam ist.

  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 229/85

    Ernennung eines Sozius des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Diese an die Stelle des früheren § 2235 BGB getretene Regelung hat zum Inhalt, dass die Mitwirkung des im Testament zum Testamentsvollstrecker Ernannten als Notar unabhängig davon unwirksam ist, ob es sich bei der isolierten Bestellung des Notars zum Testamentsvollstrecker für diesen um einen rechtlichen Vorteil handelt oder nicht (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1996 - IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230, 236; Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768 unter I 1).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 1996 entschieden hat, dass die notarielle Beurkundung einer testamentarischen Ernennung zum Testamentsvollstrecker nicht deshalb gegen §§ 7, 27 BeurkG verstößt, weil ein Sozius des Notars zum Testamentsvollstrecker ernannt wird und der Notar an dessen Vergütung aufgrund entsprechender Vereinbarung beteiligt ist (IV ZB 9/96, BGHZ 134, 230; so bereits Senatsurteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 229/85, DNotZ 1987, 768), steht dies nicht im Widerspruch dazu, dass die Einräumung eines Bestimmungsrechts gemäß § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB nach § 7 BeurkG unwirksam ist.

  • RG, 13.04.1928 - IV B 11/28

    Notar; Kindesannahme

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der Notar durch § 171 FGG a.F. nicht daran gehindert gewesen, zugleich eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden (vgl. RGZ 155, 172, 178 f.; 121, 30, 34 f.), kann offen bleiben, ob dies auch für den Anwendungsbereich des Beurkundungsgesetzes gilt (so etwa Winkler aaO Rn. 8).
  • RG, 26.06.1937 - V 26/37

    1. Unterliegt der Formvorschrift des § 313 BGB. ein Vertrag, wodurch der in

    Auszug aus BGH, 10.10.2012 - IV ZB 14/12
    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sei der Notar durch § 171 FGG a.F. nicht daran gehindert gewesen, zugleich eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden (vgl. RGZ 155, 172, 178 f.; 121, 30, 34 f.), kann offen bleiben, ob dies auch für den Anwendungsbereich des Beurkundungsgesetzes gilt (so etwa Winkler aaO Rn. 8).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 24/21

    Ernennung eines Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einem "Nachtrag zu

    Es gilt zu verhindern, dass der Notar durch die Einräumung ihm ansonsten nicht zustehender rechtlicher Vorteile in der Urkunde in die Gefahr eines Konflikts zu seinen sonstigen Pflichten kommt, insbesondere zu den Prüfungs- und Belehrungspflichten nach § 17 BeurkG (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12, FamRZ 2013, 32 Rn. 11).

    Einen derartigen möglichen Interessengegensatz wollte der Gesetzgeber durch § 7 BeurkG von Anfang an verhindern (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2012 aaO Rn. 12).

  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Hierbei wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass nach neuerer Rechtsprechung des Senats die Regelung in einem notariellen Testament, dass der Notar die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen soll (vgl. § 2198 Abs. 1 Satz 1 BGB), wegen des Verbots der Verschaffung eines rechtlichen Vorteils zugunsten des Notars gemäß § 7 Nr. 1 BeurkG unwirksam ist (Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 14/12, ZEV 2012, 657 Rn. 6 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 7 U 170/12

    Verbesserung der Erb-/Pflichtteilsquote durch Erb-bzw. Pflichtteilsverzicht kein

    Vielmehr genügt es, dass nach der objektiven Rechtslage aus dem Rechtsgeschäft unmittelbar ein rechtlicher Vorteil erwächst (BGH NJW 2013, 52 = ZEV 2012, 657 m.w.N.; vgl. auch RGZ 88, 147, 150).
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