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   OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - I-3 Wx 115/13   

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OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - I-3 Wx 115/13 (https://dejure.org/2014,21394)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2014 - I-3 Wx 115/13 (https://dejure.org/2014,21394)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13 (https://dejure.org/2014,21394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Langenfeld - 47 VI 50/11
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - I-3 Wx 115/13

Papierfundstellen

  • ErbR 2014, 391
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13
    Im übrigen entspricht es der Erkenntnis in obergerichtlicher Rechtsprechung, dass, falls aufgrund einer chronisch-progredienten Demenz - keiner vaskulären Demenz - Testierunfähigkeit vorliegt, ein derartiges Intervall praktisch ausgeschlossen ist (OLG München ZEV 2013, S. 504 ff).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13
    Ergänzend ist allerdings zum Teil nach der Art der Kosten zu differenzieren (vgl. OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f; OLG Schleswig FamRZ 2013, S. 719 ff).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13
    Ergänzend ist allerdings zum Teil nach der Art der Kosten zu differenzieren (vgl. OLG München FamRZ 2012, S. 1895 f; OLG Schleswig FamRZ 2013, S. 719 ff).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    bb) Nach anderer Ansicht kommt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, namentlich in streitigen Nachlasssachen mit vermögensrechtlichem Schwerpunkt (vgl. OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391, 392; ZEV 2012, 662, 664, welches von diesem Grundsatz nur abweichen will, wenn der Standpunkt eines Beteiligten auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht; ferner OLG Köln ErbR 2015, 266, 268; OLG Frankfurt am Main ZEV 2015, 158, 160; einschränkend OLG München ZEV 2012, 661 f.).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Ein solches Gutachten hätte das Nachlassgericht aber von Amts wegen (§ 26 FamFG) einholen müssen, weil sich nach dem Akteninhalt die Testierfähigkeit des Erblassers nicht zuverlässig beurteilen ließ (OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391/392).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Das OLG Düsseldorf weist in ständiger Rechtsprechung allerdings darauf hin, dass alleine vom Vorliegen einer Demenzerkrankung auch mittleren Grades nicht ohne weiteres auf eine Testierunfähigkeit geschlossen werden könne (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2010, Az. I-3 Wx 40/10, m.w.N., und Beschluss vom 04.04.2014, Az.: I-3 Wx 115/13, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).

    Vielmehr knüpft sie die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Soweit das Landgericht zugrunde legt, die Rechtslage sei nicht so eindeutig gewesen, könnte dies unter dem Gesichtspunkt beachtlich sein, dass das Unterliegen eines Beteiligten in den Hintergrund treten könnte, wenn der von diesem (erfolglos) im Verfahren vertretene Standpunkt auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, juris Rn. 48).

    Dem genügt jedes Abwägungsergebnis, das nach den Umständen des Einzelfalles die Kostentragung durch einen bestimmten Beteiligten billig erscheinen lässt, nicht hingegen ist es, um einem Beteiligten die Kosten auferlegen zu können, erforderlich, dass Umstände vorliegen, die nach Art und Bedeutung den Regelbeispielen des § 81 Abs. 2 FamFG gleichkommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Auch wenn das Unterliegen eines Beteiligten nicht zwingend zu einer Kostenauferlegung führen muss, so kann in Antragsverfahren ein Kriterium der Billigkeit doch das Maß des Antragserfolges sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der

    Die Gerichtsgebühr für die Erteilung des Erbscheins wäre in gleichem Umfang angefallen, wenn die Beteiligte zu 2) dem Antrag nicht entgegen getreten wäre (allgemein dazu: Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG Hamburg, FamRZ 2014, 1729).

    Folglich ist das Maß des Obsiegens und Unterliegens zwar ein in die Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzustellender Gesichtspunkt, dem gerade in streitigen Antragsverfahren wie dem vorliegenden besondere Bedeutung beizumessen ist (BGH, Beschl. v. 19.02.2014 - XII ZB 15/13 - NJW-RR 2014, 898; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895).

    Zu berücksichtigen ist deshalb vor allem, ob der sich letztlich als falsch erweisende Rechtsstandpunkt eines Beteiligten auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht (Senat, Beschl. v. 01.07.2015 - 5 W 42/15; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 391; OLG München, FamRZ 2012, 1895; OLG Schleswig, FamRZ 2013, 80).

  • OLG Naumburg, 03.01.2019 - 12 Wx 62/18

    Notarkostenverfahren: Vermutung einer Vollmacht für den Makler zur

    Außerhalb dieser Fälle genügt den Anforderungen an die Billigkeit jedes Abwägungsergebnis, das nach den Umständen des Einzelfalles die Kostentragung durch einen bestimmten Beteiligten billig erscheinen lässt, nicht hingegen ist es, um einem Beteiligten die Kosten auferlegen zu können, erforderlich, dass Umstände vorliegen, die nach Art und Bedeutung den Regelbeispielen des § 81 Abs. 2 FamFG gleichkommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Auch wenn das Unterliegen eines Beteiligten nicht zwingend zu einer Kostenauferlegung führen muss, so kann in Antragsverfahren ein Kriterium der Billigkeit doch das Maß des Antragserfolges sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2014 - I-3 Wx 115/13, Rn. 48; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; Zöller-Feskorn, a.a.O., § 81 FamFG, Rn. 6), sofern es sich wie hier um rein vermögensrechtliche Fragen handelt (Zöller-Feskorn, a.a.O.).

    Er ist nicht berechtigt, sein Ermessen an die Stelle der Entscheidung des Landgerichts zu setzen, sondern hat diese lediglich darauf zu überprüfen, ob es von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, ob es von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14 -, Rn. 7, 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12; OLG Celle, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 81 Rn. 81a).

  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Dabei komme in streitigen Nachlasssachen als Verfahren mit besonderem vermögensrechtlichem Schwerpunkt dem Maß des Obsiegens und Unterliegens besondere Bedeutung zu, es sei denn, der Standpunkt eines Beteiligten habe auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beruht (OLG Düsseldorf, B. v. 4.4.2014 - I-3 Wx 115/13 -, ErbR 2014, 391; B. v. 23.7.2013 - I-3 Wx 97/12 -, FGPrax 2014, 44, 45).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • AG Düsseldorf, 17.11.2015 - 90 VI 701/09

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erbscheinserteilung bei noch nicht

    Die Beteiligte zu 2. ist mit dem von ihr gestellten Erbscheinsantrag unterlegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.4.2014, Az. I - 3 Wx 115/13 = ErbR 2014, 391).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2015 - 3 Wx 119/15

    Erbscheinverfahren - Überprüfung einer Kostenentscheidung

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, 28.01.2015 - I-3 Wx 217/14, juris und 04.04.2014 - I-3 Wx 115/13, juris, jeweils m.w.N; vgl. auch KG, 25.03.2015 - 9 W 42 - 46/14).
  • AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
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