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   OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14   

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https://dejure.org/2014,16573
OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14 (https://dejure.org/2014,16573)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2014 - 34 Wx 265/14 (https://dejure.org/2014,16573)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 34 Wx 265/14 (https://dejure.org/2014,16573)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht - Bleibt sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam oder erlischt sie mit dessen Tod?

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsorgevollmachten: Vorsicht vor ungewolltem Erlöschen der Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3166
  • DNotZ 2014, 677
  • FGPrax 2014, 199
  • FamRZ 2014, 1942
  • ErbR 2014, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

    Auszug aus OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14
    Bei einer Altersvorsorgevollmacht, die im Weg eines Auftragsverhältnisses dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht entsprechend dem Umfang der Vertretungsmacht eines Betreuers einräumen soll, geht die herrschende, vom Senat geteilte Meinung davon aus, dass sie mit dem Tod des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung erlischt (OLG Hamm DNotZ 2003, 120; Fischer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 672 Rn. 2; Staudinger/Schilken BGB Bearb. Juli 2009 § 168 Rn. 26; Palandt/Ellenberger § 168 Rn. 4; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. Rechtsgeschäftliche Vollmacht und gesetzliche Vertretung Rn. 41; Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 110; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3570; kritisch Staudinger/Martinek Bearb. Februar 2006 § 672 Rn. 5: "fragwürdig").

    Dies deutet auch hinsichtlich ihrer Geltungsdauer auf eine Beschränkung hin (OLG Hamm DNotZ 2003, 120/121).

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14
    Die Besonderheiten, die nach der Entscheidung des Senats vom 15.11.2011 (34 Wx 388/11 = FGPrax 2012, 14) für die Fortgeltung einer - dort individuellen, auf die besonderen persönlichen Verhältnisse ausgerichteten - "Vorsorgevollmacht" auch über den Tod hinaus sprachen, weist die vorliegende Vollmacht nicht auf.
  • BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96

    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14
    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332; Demharter § 19 Rn. 75).
  • OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23

    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall

    Grundsätzlich gilt für diese Auslegung, je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse - hingegen weniger auf das Vermögen - des Auftragsgebers zugeschnitten ist, desto eher ist anzunehmen, dass der Auftrag mit dem Tod des Auftraggebers erlöschen soll (OLG München, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 34 Wx 265/14 - Rn.10, juris; MüKoBGB/F. Schäfer, 9. Aufl. 2023, BGB § 672 Rn. 8 - beckonline).

    Inhaltlich nimmt die Vollmacht auch ausschließlich Bezug auf vermögensrechtliche Vertretungsfälle, soweit konkretere Vertretungsfälle benannt werden (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des OLG München, Beschluss v. 07.07.2014, 34 Wx 265/14, Rn. 11 - juris, bei dem der Schwerpunkt der Bevollmächtigung gerade im persönlichen Bereich lag; vgl. andererseits auch OLG München, Beschluss v. 15.11.2011, 34 Wx 388/11, Rn.11 - juris, das sogar eine als "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" konzipierte Vollmacht als über den Tod hinaus bestehend angesehen hat).

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2023 - 19 W 60/23

    Geltung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

    Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der Größere nicht nachweisen lässt (OLG München ZEV 2014, 615 m. w. N.).

    Diese lassen sich dahin zusammenfassen, dass je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse und nicht nur auf das Vermögen des Auftraggebers ausgerichtet ist, desto eher das Erlöschen des Auftrags mit dem Tode des Auftraggebers anzunehmen ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2002 - 15 W 338/02 -, juris-Rn. 13; OLG München ZEV 2014, 615; MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl. 2021, BGB § 168 Rn. 43).

  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    v. 7.7.2014, 34 Wx 265/14, zitiert nach juris.).
  • OLG Naumburg, 19.09.2018 - 12 Wx 40/17

    Gerichtskosten in Grundbuchsache: Festzusetzende Gerichtsgebühr im Falle der

    Die gegenteilige - zumeist nicht näher begründete - Ansicht (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2014, 15 W 412/14; Beschluss vom 05.01.2016, 15 W 398/15; OLG München, Beschluss vom 07.07.2014, 34 Wx 265/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015, 11 Wx 29/15; zitiert nach juris) überzeugt nicht.
  • AG Torgau, 29.09.2023 - 6 C 52/23

    Ohne Pflege kein Grundstück!

    Eigentümer der neuen Grundstücke werden kraft Gesetzes die im Flurbereinigungsplan genannten Personen; es vollzieht sich eine konstitutive Rechtsänderung außerhalb des Grundbuchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.1959 - I C 118.59; BayObLG, Beschluss vom 16.04.1993 - 2Z BR 15/93 - BeckRS 1993, 12818 Rn. 9; SächsOVG, Urteil vom 06.09.2013 - F 7 C 13/12; OLG München, Beschluss vom 21.03.2016 - 34 Wx 265/14; Kauch, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 61 FlurbG Rn. 1).
  • LG Berlin, 18.06.2020 - 84 T 256/19

    Notarieller Grundbuchantrag und Eintragungsbewilligung - Verweigerung der

    Die nicht unumstrittene Frage, ob eine Generalvorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt (so: OLG München, Beschluss vom 07.7.2014 - 34 Wx 265/14; zum Meinungsstand: Leipold , in: MüKo-BGB, 8. Aufl. 2020, § 1922 Rn 90; Weidlich ZEV 2016, 57 (58)), kann vorliegend dahinstehen, denn die streitgegenständliche Vollmacht vom 03.12.2013 soll explizit über den Tod hinaus wirksam bleiben (vgl. Ziffer 2., letzter Satz der Vollmacht vom 03.12.2013).
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