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   KG, 04.09.2015 - 6 W 92/15   

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https://dejure.org/2015,44727
KG, 04.09.2015 - 6 W 92/15 (https://dejure.org/2015,44727)
KG, Entscheidung vom 04.09.2015 - 6 W 92/15 (https://dejure.org/2015,44727)
KG, Entscheidung vom 04. September 2015 - 6 W 92/15 (https://dejure.org/2015,44727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Unterlassens der Einreichung der gerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung innerhalb der Ausschlagungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1956; BGB § 1945; BGB § 1955
    Anfechtung des Unterlassens der Einreichung der gerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung innerhalb der Ausschlagungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung des Unterlassens der Einreichung der gerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung des Unterlassens der Einreichung der gerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ErbR 2016, 210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 3 W 13/14

    Erbschaftsausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist durch höhere Gewalt bei

    Auszug aus KG, 04.09.2015 - 6 W 92/15
    Im Hinblick darauf, dass der Ausschlagende die Dauer des gerichtlichen Genehmigungsverfahrens nicht beeinflussen kann und die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen bei Einholung einer vorherigen Genehmigung oft nicht gewahrt wäre, kann zwar aufgrund einschränkender Auslegung der Vorschrift des § 1831 S. 1 BGB, die bei einseitigen Rechtsgeschäften eine vorgängige Genehmigung fordert, die Einholung der Genehmigung der Ausschlagung bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgeholt werden (RGZ 118, 145; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.4.2014 - 3 W 13/14, FamRZ 2015, 696; Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage, § 1831 Rn. 2) mit der Folge, dass die Ausschlagungsfrist in der Zeit von der Beantragung der Genehmigung bis zu ihrer Erteilung gemäß § 1944 Abs. 2 S. 3 BGB i.V.m. § 206 BGB gehemmt ist (OLG Brandenburg a.a.O.).
  • RG, 29.09.1927 - IV B 52/27

    Erbschaftsausschlagung. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 04.09.2015 - 6 W 92/15
    Im Hinblick darauf, dass der Ausschlagende die Dauer des gerichtlichen Genehmigungsverfahrens nicht beeinflussen kann und die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen bei Einholung einer vorherigen Genehmigung oft nicht gewahrt wäre, kann zwar aufgrund einschränkender Auslegung der Vorschrift des § 1831 S. 1 BGB, die bei einseitigen Rechtsgeschäften eine vorgängige Genehmigung fordert, die Einholung der Genehmigung der Ausschlagung bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgeholt werden (RGZ 118, 145; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.4.2014 - 3 W 13/14, FamRZ 2015, 696; Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage, § 1831 Rn. 2) mit der Folge, dass die Ausschlagungsfrist in der Zeit von der Beantragung der Genehmigung bis zu ihrer Erteilung gemäß § 1944 Abs. 2 S. 3 BGB i.V.m. § 206 BGB gehemmt ist (OLG Brandenburg a.a.O.).
  • RG, 19.02.1934 - IV 394/33

    Ist die Versäumung der Ausschlagungsfrist auch anfechtbar, wenn der als Erbe

    Auszug aus KG, 04.09.2015 - 6 W 92/15
    Zu dem Nachweis des Irrtums muss aber weiter treten, dass der Irrtum - Tatsachen - oder Rechtsirrtum - in dem sich der Erbe befunden hat, für die Unterlassung der Ausschlagung (und damit für die Annahme durch Fiktion) der Erbschaft ursächlich gewesen ist (RGZ 143, 419 ff).
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