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   EuGH, 30.11.1976 - 42/76   

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https://dejure.org/1976,399
EuGH, 30.11.1976 - 42/76 (https://dejure.org/1976,399)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1976 - 42/76 (https://dejure.org/1976,399)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1976 - 42/76 (https://dejure.org/1976,399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    De Wolf / Cox

    UEBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 - IN EINEM MITGLIEDSTAAT ERWIRKTE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG - IN EINEM ANDEREN VERTRAGSSTAAT NACH ARTIKEL 31 DES ÜBEREINKOMMENS MÖGLICHE VOLLSTRECKUNG - KLAGE MIT DEMSELBEN GEGENSTAND ZWISCHEN DENSELBEN PARTEIEN BEI EINEM GERICHT ...

  • EU-Kommission

    De Wolf / Cox

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 31 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Zulässigkeit einer erneuten Klage in einem Mitgliedsstaat bei bereits erfolgter Verurteilung der verklagten ...

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 31; ; Übereinkommen über die gerichtliche Zust... ändigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UEBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - IN EINEM MITGLIEDSTAAT ERWIRKTE GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG - IN EINEM ANDEREN VERTRAGSSTAAT NACH ARTIKEL 31 DES ÜBEREINKOMMENS MÖGLICHE VOLLSTRECKUNG - KLAGE MIT DEMSELBEN GEGENSTAND ZWISCHEN DENSELBEN PARTEIEN BEI EINEM GERICHT ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1976, 1759
  • NJW 1977, 2023 (Ls.)
  • NJW 1977, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92

    Unvereinbarkeit einer Entscheidung mit einer Entscheidung, deren Anerkennung

    Die letztgenannte Bestimmung soll möglichst ausschließen, daß in verschiedenen Staaten über denselben Gegenstand mehrere Prozesse geführt werden (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 - Rs 42/76, de Wolf, unter Nr. 9-12) und damit insbesondere einer Anwendung des Art. 27 Nr. 3 EGÜbk vorbeugen (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 1987 - Rs 144/86, Gubisch, zu Nr. 13 und 18).

    Zudem kann auch ein in einem Vergleich zuerkannter Anspruch nach den Grundsätzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 (Rs 42/76, de Wolf) nicht Gegenstand einer neuen, selbständigen Klage außerhalb von Art. 51 EGÜbk in einem anderen Vertragsstaat sein (Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Bd. I 1. Halbband § 173 I, S. 1271).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-567/21

    BNP Paribas

    45 Urteile vom 30. November 1976, de Wolf (42/76, EU:C:1976:168, Rn. 10), und vom 8. Dezember 1987, Gubisch Maschinenfabrik (144/86, EU:C:1987:528, Rn. 9, im Folgenden: Urteil Gubisch).

    46 Urteil vom 30. November 1976, de Wolf (42/76, EU:C:1976:168, Rn. 11 und 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 604/07

    Zulässigkeit einer Klage - Internationale Zuständigkeit - Doppelte

    Wird gleichwohl Klage erhoben, ist diese als unzulässig abzuweisen (EuGH Rs 42/76 de Wolf/Cox EuGHE 1976, 1759; Leible, aaO. Rz 4).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2006 - 17 U 162/05

    Internationale Terminhandelsgeschäfte

    Maßgebend ist deshalb der Ort des Eintritts des schädigenden Ereignisses, wobei darunter sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, also der Ort des sogenannten Primärschadens, zu verstehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30.11.1976 = NJW 1977, 495), während der Ort des reinen Vermögensschadens keine internationale Zuständigkeit eröffnet (vgl. EuGH, Urteil vom 27.10.1998, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 10.06.2004 - Rs. C-168/02 = RIW 2004, 625; BGH NJW 1987, 592; Zöller/Geimer, a.a.O., Artikel 5 EuGVVO, Rdn. 26, 27 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 31.01.2017 - 21 UF 162/16

    Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Unterhaltsklage im Inland bei Vorhandensein

    Gerade das aber wird von einer weit verbreiteten Auffassung bejaht (vgl. nur Zöller / Geimer , a.a.O., § 328 Rn. 36; § 722 Rn. 97; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 3167; Prütting / Helms / Hau, FamFG, 3. Aufl., Anh 1 zu § 110 Rn. 26; Wendl / Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 9 Rn. 665 m.w.N.), während der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache de Wolf / Cox (Urteil vom 30.11.1976 - 42/76 = ECLI:EU:C:1976:168 = NJW 1977, 495 [Ls.] = NJW 1977, 2023 [Ls.] mit Anm. Geimer ) einen Vorrang der Exequatur nach dem (damaligen) EuGVÜ sogar dann bejaht hat, wenn dieses gelegentlich kostenaufwendiger sei als ein neues Hauptsacheverfahren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-283/05

    ASML - Justizielle Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Artikel 34

    23 - Urteil vom 30. November 1976 in der Rechtssache 42/76 (De Wolf, Slg. 1976, 1759).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-267/97

    Eric Coursier gegen Fortis Bank und Martine Bellami, verheiratete Coursier.

    Es ist einer Partei, zu deren Gunsten in einem Vertragsstaat eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist, die gemäß Artikel 31 des Übereinkommens in einem anderen Vertragsstaat für vollstreckbar erklärt werden könnte, verwehrt, bei einem Gericht dieses Vertragsstaats erneute Verurteilung der anderen Partei zu der ihr bereits in dem ersten Staat zugesprochenen Leistung zu begehren, und zwar auch dann, wenn dieses erneute Verfahren über die Hauptsache prozessual oder finanziell weniger aufwendig als das Anerkennungsverfahren ist (siehe Urteil vom 30. November 1976 in der Rechtssache 42/76, de Wolf/Cox, Slg. 1976, 1759).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2013 - 11 SV 115/13
    Unter dem "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", ist sowohl der Handlungsort als auch der Erfolgsort zu verstehen [EuGH NJW 1977, 495; Zöller/Geimer aaO., Art. 5 EuGVVO Rdnr. 26].
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86

    Horst Ludwig Martin Hoffmann gegen Adelheid Krieg.

    - De Wolf.Slg. 1976, 1759.21 - A. a. O.,S. 8.
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