Rechtsprechung
| EuGH, 08.04.1976 - 43/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Defrenne / SABENA
1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ARBEITSENTGELT - GLEICHHEIT - UNMITTELBARE DISKRIMINIERUNGEN - INDIVIDUELLE RECHTE - SCHUTZ DURCH DIE INNERSTAATLICHEN GERICHTE
- opinioiuris.de
Defrenne
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGVtr Art. 119; EWGVtr Art. 236; EWGVtr Art. 177; RL 75/117
1. SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ARBEITSENTGELT - GLEICHHEIT - UNMITTELBARE DISKRIMINIERUNGEN - INDIVIDUELLE RECHTE - SCHUTZ DURCH DIE INNERSTAATLICHEN GERICHTE - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Europäische Vorgaben für Unisex-Tarife im Betriebsrentenrecht" von PD Dr. Jacob Joussen, original erschienen in: ZESAR 2004, 315 - 322.
Verfahrensgang
- Tribunal du travail de Bruxelles [Belgien], 17.12.1970 - 547/70 55/70
- Cour du travail de Bruxelles [Belgien], 23.04.1975 - 1601
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1976 - 43/75
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
- Cour de cassation [Belgien], 28.11.1977 - 5544
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1978 - 149/77
- EuGH, 15.06.1978 - 149/77
- Cour de cassation [Belgien], 05.05.1980 - 5544
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1976, 455
- EuGHE 1976, 455
- NJW 1976, 2068
- DVBl 1976, 487
Wird zitiert von ... (161)
- EuGH, 10.02.2000 - C-50/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 …
In einem solchen Fall ist die Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung des Artikels 119 des Vertrages zu berufen, zeitlich in dem Sinne beschränkt, daß die Beschäftigungszeiten dieser Arbeitnehmer für ihren rückwirkenden Anschluß an ein derartiges System und die Berechnung der ihnen zustehenden Leistungen erst ab dem 8. April 1976, dem Tag der Verkündung des Urteils in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II), berücksichtigt werden dürfen; dies gilt nicht für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige, die vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.Da die Wirkungen des Urteils Bilka zeitlich nicht beschränkt worden sind, gilt im diesem Bereich lediglich die zeitliche Beschränkung, die sich aus dem Urteil Defrenne II ergibt.
3 Die sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II) ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.
31 Im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 40) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß sich die Betroffenen auf den in Artikel 119 des Vertrages aufgestellten Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts vor den innerstaatlichen Gerichten berufen können und daß diese verpflichtet sind, die Rechte zu schützen, die diese Bestimmung dem einzelnen verleiht.
Allerdings kann sich ein Arbeitnehmer, der Anspruch auf den rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, nicht der Zahlung der Beiträge für den betreffenden Anschlußzeitraum entziehen (Urteile Fisscher, Randnr. 37, und Dietz, Randnr. 34).40 Demnach gilt für die Möglichkeit, sich für den Anschluß an ein Betriebsrentensystem wie das im Ausgangsverfahren fragliche und die spätere Zahlung einer Rente auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, lediglich die zeitliche Beschränkung, die sich aus dem Urteil Defrenne II ergibt.41 Auf die zweite Frage ist daher zu antworten, daß in einem Fall, in dem der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von einem Betriebsrentensystem eine nach Artikel 119 des Vertrages verbotene mittelbare Diskriminierung darstellt, die Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung dieses Artikels zu berufen, zeitlich in dem Sinne beschränkt ist, daß die Beschäftigungszeiten dieser Arbeitnehmer für ihren rückwirkenden Anschluß an ein derartiges System und die Berechnung der ihnen zustehenden Leistungen erst ab dem 8. April 1976, dem Tag der Verkündung des Urteils Defrenne II, berücksichtigt werden dürfen; dies gilt nicht für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige, die vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.Zur dritten, zur vierten und zur fünften Frage42 In Anbetracht der Antwort auf die zweite Frage sind die dritte, die vierte und die fünfte Frage, die zusammen zu prüfen sind, so zu verstehen, daß mit ihnen geklärt werden soll, ob die sich aus dem Urteil Defrenne II ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, nationalen Vorschriften entgegensteht, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben.43 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnrn.
Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er es im Urteil Defrenne II anerkannt hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil für in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse für die Vergangenheit hervorrufen könnte, veranlaßt sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen.44 Des weiteren hat der Gerichtshof in Randnummer 65 des Urteils Defrenne II ausgeführt, daß die ältesten Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 119 schon seit dem 1. Januar 1962, dem Beginn der zweiten Stufe der Übergangszeit, voll anzuwenden hatten.
Nach Randnummer 68 des Urteils können auch in den Bereichen, in denen Artikel 119 etwa keine unmittelbare Wirkung haben sollte, soweit erforderlich, zu seiner Durchführung gemeinschaftsrechtliche und innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen werden.45 Schließlich hat der Gerichtshof, als er im Urteil Defrenne II die Möglichkeit der Berufung auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zeitlich beschränkt hat, die Auffassung vertreten, daß angesichts des Verhaltens mehrerer Mitgliedstaaten und der Haltung der Kommission, die den interessierten Kreisen wiederholt zur Kenntnis gebracht worden war, ausnahmsweise dem Umstand Rechnung getragen werden mußte, daß die Betroffenen dazu veranlaßt worden waren, lange Zeit Praktiken beizubehalten, die Artikel 119 des Vertrages zuwiderliefen, aber nach ihrem nationalen Recht noch nicht verboten waren (Urteil Defrenne II, Randnr. 72).46 Aus dem Vorstehenden folgt, daß den betroffenen Arbeitnehmern durch die Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, keineswegs die Möglichkeit genommen werden sollte, sich auf nationale Vorschriften zu berufen, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird.47 Nationale Vorschriften, durch die die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen sichergestellt wird, tragen nämlich dazu bei, entsprechend den Verpflichtungen, die den ältesten Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 1962 obliegen, Artikel 119 des Vertrages durchzuführen.48 In einem solchen Fall findet der der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnende Grundsatz der Rechtssicherheit, aufgrund dessen sich der Gerichtshof ausnahmsweise veranlaßt sehen kann, die Möglichkeit der Berufung auf eine von ihm ausgelegte Vorschrift zu beschränken, keine Anwendung und hindert nicht daran, nationale Vorschriften anzuwenden, durch die ein gemeinschaftsrechtskonformes Ergebnis gewährleistet wird.49 Insoweit ist unerheblich, daß die betreffenden nationalen Vorschriften erst nach dem Tag der Verkündung des Urteils Defrenne II im Sinne des Artikels 119 des Vertrages ausgelegt wurden, diese Auslegung aber gegebenenfalls auf vor diesem Tag entstandene und begründete Sachverhalte Anwendung findet.
Es ist nämlich nicht Aufgabe des Gerichtshofes, sich zum zeitlichen Geltungsbereich nationaler Rechtsvorschriften zu äußern.50 Auf die dritte, die vierte und die fünfte Frage ist daher zu antworten, daß die sich aus dem Urteil Defrenne II ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegensteht.Zur sechsten Frage51 Mit dem ersten Teil seiner sechsten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob das Gemeinschaftsrecht und insbesondere das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und Artikel 119 des Vertrages Vorschriften eines Mitgliedstaats, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, entgegenstehen, weil die Gefahr besteht, daß der Wettbewerb der Wirtschaftsteilnehmer der verschiedenen Mitgliedstaaten zum Nachteil der im erstgenannten Mitgliedstaat niedergelassenen Arbeitgeber verzerrt wird.
Sollte dies der Fall sein, so möchte das vorlegende Gericht mit dem zweiten Teil der Frage wissen, ob das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, für die volle Wirkung dieser Vorschriften sorgen und notfalls von der Anwendung anderslautender Vorschriften des nationalen Rechts absehen muß.52 Nach ständiger Rechtsprechung kann die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht allein deshalb als Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit angesehen werden, weil andere Mitgliedstaaten weniger strenge Vorschriften anwenden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68, Wilhelm u. a., Slg. 1969, 1, Randnr. 13, vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80, Oebel, Slg. 1981, 1993, Randnr. 9, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 48).53 In den Randnummern 8 bis 11 des Urteils Defrenne II hat der Gerichtshof zwar ausgeführt, daß Artikel 119 des Vertrages einem doppelten, nämlich einem wirtschaftlichen und einem sozialen Zweck dient.54 Einerseits soll er mit Rücksicht auf den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Sozialgesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten verhindern, daß die in denjenigen Mitgliedstaaten, die den Grundsatz der Entgeltgleichheit tatsächlich verwirklicht haben, ansässigen Unternehmen im innergemeinschaftlichen Wettbewerb gegenüber den Unternehmen benachteiligt werden, die in Staaten ansässig sind, die die Lohndiskriminierung zum Nachteil der weiblichen Arbeitskräfte noch nicht beseitigt haben (Urteil Defrenne II, Randnr. 9).55 Andererseits hat der Gerichtshof unterstrichen, daß diese Bestimmung den sozialen Zielen der Gemeinschaft dient, die sich bekanntlich nicht auf eine Wirtschaftsunion beschränkt, sondern, wie die Präambel des Vertrages hervorhebt, zugleich durch gemeinsames Vorgehen den sozialen Fortschritt sichern und die ständige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der europäischen Völker anstreben soll.
Diese Zweckbestimmung wird dadurch betont, daß Artikel 119 des Vertrages in das der Sozialpolitik gewidmete Kapitel aufgenommen wurde, dessen einleitende Bestimmung, Artikel 117 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden), hinweist auf die "Notwendigkeit ..., auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen" (Urteil Defrenne II, Randnrn. 10 und 11).56 In seiner späteren Rechtsprechung hat der Gerichtshof jedoch wiederholt festgestellt, daß das Recht, nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden, eines der Grundrechte darstellt, deren Einhaltung er zu sichern hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne III, Slg. 1978, 1365, Randnrn.
In einem Fall, in dem der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von einem Betriebsrentensystem eine nach Artikel 119 des Vertrages verbotene mittelbare Diskriminierung darstellt, ist die Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung dieses Artikels zu berufen, zeitlich in dem Sinne beschränkt, daß die Beschäftigungszeiten dieser Arbeitnehmer für ihren rückwirkenden Anschluß an ein derartiges System und die Berechnung der ihnen zustehenden Leistungen erst ab dem 8. April 1976, dem Tag der Verkündung des Urteils in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II), berücksichtigt werden dürfen; dies gilt nicht für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige, die vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
Die sich aus dem Urteil Defrenne II ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.
- EuGH, 10.02.2000 - C-270/97
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 …
2 Die sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II) ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.35 Was die zeitliche Beschränkung der Wirkungen von Artikel 119 des Vertrages betrifft, so hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 40) für Recht erkannt, daß sich die Betroffenen auf den in Artikel 119 des Vertrages aufgestellten Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts vor den innerstaatlichen Gerichten berufen können und daß diese verpflichtet sind, die Rechte zu schützen, die diese Bestimmung dem einzelnen verleiht.
44 Demnach gilt für die Möglichkeit, sich für den Anschluß an ein Betriebsrentensystem wie das in den Ausgangsverfahren fragliche und die spätere Zahlung einer Rente auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, lediglich die zeitliche Beschränkung, die sich aus dem Urteil Defrenne II ergibt.
Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er es im Urteil Defrenne II anerkannt hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil für in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse für die Vergangenheit hervorrufen könnte, veranlaßt sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen.
47 Schließlich hat der Gerichtshof, als er im Urteil Defrenne II die Möglichkeit der Berufung auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zeitlich beschränkt hat, die Auffassung vertreten, daß angesichts des Verhaltens mehrerer Mitgliedstaaten und der Haltung der Kommission, die den interessierten Kreisen wiederholt zur Kenntnis gebracht worden waren, ausnahmsweise dem Umstand Rechnung getragen werden mußte, daß die Betroffenen dazu veranlaßt worden waren, lange Zeit Praktiken beizubehalten, die Artikel 119 des Vertrages zuwiderliefen, aber nach ihrem nationalen Recht noch nicht verboten waren (Urteil Defrenne II, Randnr. 72).
52 Auf den ersten Teil der ersten Frage ist daher zu antworten, daß die sich aus dem Urteil Defrenne II ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegensteht.
54 Einerseits soll er mit Rücksicht auf den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Sozialgesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten verhindern, daß die in denjenigen Mitgliedstaaten, die den Grundsatz der Entgeltgleichheit tatsächlich verwirklicht haben, ansässigen Unternehmen im innergemeinschaftlichen Wettbewerb gegenüber den Unternehmen benachteiligt werden, die in Staaten ansässig sind, die die Lohndiskriminierung zum Nachteil der weiblichen Arbeitskräfte noch nicht beseitigt haben (Urteil Defrenne II, Randnr. 9).
Diese Zweckbestimmung wird dadurch betont, daß Artikel 119 des Vertrages in das der Sozialpolitik gewidmete Kapitel aufgenommen wurde, dessen einleitende Bestimmung, Artikel 117 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden), hinweist auf die "Notwendigkeit ..., auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen" (Urteil Defrenne II, Randnrn. 10 und 11).
Die sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II) ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
In diesem Rahmen hätte auch die Möglichkeit bestanden, explizit die Frage nach einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Urteilswirkungen zu stellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 8. April 1976 - Rs. C-43/75, Slg. 1976, S. 455;… Schwarze, in: Schwarze, EU-Kommentar, 2. Aufl. 2009, Art. 234 Rn. 67).
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04
Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch
Von der in der Vergangenheit vereinzelt ausgesprochenen zeitlichen Beschränkung der Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof stets Verfahren ausgenommen, in denen der vom Unanwendbarkeitsausspruch Begünstigte entweder Klage erhoben oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf eingelegt hatte (8. April 1976 - Rs. 43/75 [Defrenne II] - EuGHE 1976, 455, Rn. 74 f.). - EuGH, 10.02.2000 - C-234/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 …
2 Die sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II) ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.33 Was die zeitliche Beschränkung der Wirkungen von Artikel 119 des Vertrages betrifft, so hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 40) für Recht erkannt, daß sich die Betroffenen auf den in Artikel 119 des Vertrages aufgestellten Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts vor den innerstaatlichen Gerichten berufen können und daß diese verpflichtet sind, die Rechte zu schützen, die diese Bestimmung dem einzelnen verleiht.
42 Demnach gilt für die Möglichkeit, sich für den Anschluß an ein Betriebsrentensystem wie das in den Ausgangsverfahren fragliche und die spätere Zahlung einer Rente auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, lediglich die zeitliche Beschränkung, die sich aus dem Urteil Defrenne II ergibt.
Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er es im Urteil Defrenne II anerkannt hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil für in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse für die Vergangenheit hervorrufen könnte, veranlaßt sehen, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen.
45 Schließlich hat der Gerichtshof, als er im Urteil Defrenne II die Möglichkeit der Berufung auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zeitlich beschränkt hat, die Auffassung vertreten, daß angesichts des Verhaltens mehrerer Mitgliedstaaten und der Haltung der Kommission, die den interessierten Kreisen wiederholt zur Kenntnis gebracht worden war, ausnahmsweise dem Umstand Rechnung getragen werden mußte, daß die Betroffenen dazu veranlaßt worden waren, lange Zeit Praktiken beizubehalten, die Artikel 119 des Vertrages zuwiderliefen, aber nach ihrem nationalen Recht noch nicht verboten waren (Urteil Defrenne II, Randnr. 72).
50 Auf den ersten Teil der ersten Frage ist somit zu antworten, daß die sich aus dem Urteil Defrenne II ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegensteht.
55 Außerdem kann in Anbetracht der Antwort auf die erste Frage der Umstand, daß die einschlägigen nationalen Vorschriften andere Formen der Diskriminierung verbieten, erst recht nicht dazu führen, daß ihr zeitlicher Geltungsbereich nur wegen der sich aus dem Urteil Defrenne II ergebenden zeitlichen Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 des Vertrages zu berufen, beschränkt wird.
Die sich aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II) ergebende zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, sich auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) zu berufen, steht nationalen Vorschriften, in denen ein Gleichheitsgrundsatz aufgestellt wird, aufgrund dessen alle teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren einen Anspruch auf rückwirkenden Anschluß an ein Betriebsrentensystem und auf eine Rente aus diesem System haben, nicht entgegen.
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Richtlinie 2000/78/EG - Nationale …
Die Richtlinie 2000/78 konkretisiert diesen Grundsatz (vgl. entsprechend Urteil vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, Slg. 1976, 455, Randnr. 54). - BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
Der Gerichtshof hat gerade in Fragen der betrieblichen Altersversorgung bereits in der Vergangenheit Vertrauensschutz gewährt (17. Mai 1990 - 262/88 - [Barber] AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; 14. Dezember 1993 - C-110/91 - [Moroni] EuGHE I 1993, 6591; 8. April 1976 - 43/75 -[Defrenne I] EuGHE 1976, 455, 480). - BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe oder die Zuerkennung gewisser Gestaltungsspielräume steht der Annahme der hinreichenden Bestimmtheit nicht entgegen, solange der EG-Normgeber hierbei auf Begriffe zurückgreift, die für den Rechtsanwender und den kontrollierenden Richter mit Hilfe der üblichen Methoden auslegungsfähig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 8. April 1976 - RS 43/75 - Slg. 1976, 455, 473). - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
Das Lohngleichheitsgebot des Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag ist unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten der EG (ständige Rechtsprechung seit EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 - Defrenne II - EuGH 1976, 455 ff.).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist diese Bestimmung, die zu den Grundlagen der Gemeinschaft gehört, unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten (EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 - Defrenne II - EuGHE 1976, 1. Teil, 455 f. und 472 ff.; seitdem ständige Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Senats Vom 23, Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
c) Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 1976 Rs 43/75 - Defrenne II - EuGHE 1976, 1.
- EuGH, 28.09.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune
Gemäß dem dem Vertrag über die Europäische Union beigefügten Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages kann die unmittelbare Wirkung des Artikels 119 für den Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zahlung von Leistungen aufgrund eines Versorgungssystems für den öffentlichen Dienst, die als Leistungen aufgrund eines betrieblichen Systems im Sinne dieses Protokolls anzusehen sind und auf Beschäftigungszeiten zwischen dem 8. April 1976, dem Tag des Erlasses des Urteils Defrenne in der Rechtssache 43/75, in dem die unmittelbare Wirkung des Artikels 119 ohne Rückwirkung anerkannt wurde, und dem 17. Mai 1990 zurückgehen, nur von Beamten oder ihren anspruchsberechtigten Angehörigen geltend gemacht werden, die vor dem letztgenannten Zeitpunkt eine Klage erhoben oder einen Rechtsbehelf eingelegt haben.Schon in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 21) hat der Gerichtshof nämlich festgestellt, daß zu den unmittelbaren Diskriminierungen, die sich anhand der in Artikel 119 verwendeten Merkmale allein feststellen lassen, namentlich diejenigen zu rechnen sind, die sich aus Rechtsvorschriften ergeben.
28 Wie der Gerichtshof im Urteil Defrenne II (…a. a. O., Randnr. 12) festgestellt hat, gehört nämlich der Grundsatz des gleichen Entgelts zu den Grundlagen der Gemeinschaft.
52 Ausserdem können sich nach ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil Defrenne II (…a. a. O.) die Betroffenen vor den innerstaatlichen Gerichten unmittelbar auf den in Artikel 119 aufgestellten Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts berufen.
67 Diese letztgenannte Gruppe von Betroffenen kann sich jedoch für Ansprüche, die auf Beschäftigungszeiten vor dem 8. April 1976 zurückgehen, nicht auf Artikel 119 berufen, da der Gerichtshof erst zu diesem Zeitpunkt im Urteil Defrenne II, a. a. O., anerkannt hat, daß eine unmittelbare Berufung auf Artikel 119, jedoch mit Wirkung für zukünftige Lohn- oder Gehaltsperioden, möglich ist.
- EuGH, 28.09.1994 - C-128/93
Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de …
- EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
- BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-320/00
- EuGH, 11.12.2007 - C-438/05
Seeschifffahrt Niederlassungsrecht Grundrechte Ziele der gemeinschaftlichen …
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
Art. 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - …
- EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
- EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
Freizügigkeit - Zugang zur Beschäftigung - Von einer örtlichen Verwaltung …
- EuGH, 17.09.2002 - C-320/00
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - …
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen
- BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04
Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die …
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und …
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Gleiche Tarifstufe bringt nicht unbedingt gleiches Geld // EuGH zu …
- BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem …
- EuGH, 11.12.1997 - C-246/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag - Protokoll Nr. 2 …
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und …
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige …
- BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07
Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01
Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte
- BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende …
- EuGH, 16.05.2000 - C-78/98
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - …
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09
Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
Verstoß gegen den Grundstaz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
- EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - …
- EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - …
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08
Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - …
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88
Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
- BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87
Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung
- EuGH, 24.10.1996 - C-435/93
Dietz / Stichting Thuiszorg Rotterdam
- EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri
- EuGH, 28.09.1994 - C-200/91
Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.
- EuGH, 30.03.2000 - C-236/98
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-294/99
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92
Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92
Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Viktor Hlozek gegen Roche Austria Gesellschaft mbH - Sozialvorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-292/04
Steuererstattung an Aktionäre wohl niedriger als erwartet // EuGH-Rechtsgutachten …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten …
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 647/97
Leistungen einer Pensionskasse - Bergmannsversorgungsschein
- SG Leipzig, 30.03.2001 - S 6 AL 818/00
Richtlinie 80/987/EWG des Rates - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der …
- VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers
- EuGH, 28.09.1994 - C-28/93
Van den Akker u.a. / Stichting Shell Pensioenfonds
- BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94
EGV Art. 119 Abs. 1, Art. 177 Abs. 3; GG Art. 3; JubV § 3 Abs. 1 Satz …
- EuGH, 31.03.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- EuGH, 09.12.2004 - C-19/02
Sozialpolitik - Männer und Frauen - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-475/03
Banca popolare di Cremona - Abgaben , Mehrwertsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-292/04
Aktionäre können nun doch auf hohe Steuererstattungen hoffen // Nach …
- EuGH, 21.06.2007 - C-231/06
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.1991 - 10 Sa 35/90
Mittelbare Diskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2001 - C-379/99
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 2323/02
BBesG § 6 Abs. 1; EZulV § 20 Abs. 2 a; GG Art. 3 Abs. 1; …
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/02
Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG - Gleiches …
- EuGH, 11.12.2007 - C-161/06
Akte über die Bedingungen des Beitritts zur Europäischen Union - Art. 58 - …
- BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10
Eingruppierung eines Klinischen Chemikers
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 435/96
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 433/96
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 432/96
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 434/96
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Arbeitsplatzteilungsregelung - …
- EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
Art. 39 EG - Begriff des 'Arbeitnehmers' - Gemeinnützige nichtstaatliche …
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 417/96
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 430/96
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
- EuGH, 03.10.2000 - C-411/98
Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Gleichbehandlung - Personen, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08
Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Art. 31 Abs. 2 der Charta - Soziale Grundrechte - Allgemeine Rechtsgrundsätze - …
- BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
"Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für …
- EuGH, 28.09.1994 - C-408/92
Smith u.a. / Avdel Systems
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09
Grundrechte - Bekämpfung von Diskriminierungen - Gleichbehandlung von Männern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
Mehrwertsteuer - Inländische Abgaben - Regionale Steuer auf …
- ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07
Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-555/07
Streit vor EuGH um deutschen Kündigungsschutz // Junge Frau rügt Diskriminierung …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05
EuGH-Gutachter billigt Europäischen Haftbefehl // Gleichheitsgrundsatz nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05
The International Transport Workers' Federation und The Finnish Seamen's …
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
- LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98
Bindungswirkung einer Entscheidung des Revisionsgerichts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland // Europarecht nicht betroffen
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz NV gegen Produktschap voor Pluimvee en Eieren - Freier …
- BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
- BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
- BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08
Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - Einschreibungskontingent - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09
Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09
Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
Mit über 60 noch im Cockpit // Gutachter will Piloten-Altersgrenze der Lufthansa …
- LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92
Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 12 Sa 35/93
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
- LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
Diskriminierung wegen des Geschlechts; Vorruhestandsleistung als …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2010 - C-409/06
Glücksspiele - Sportwetten - Nicht gerechtfertigte Beschränkung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von Männern und …
- LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
Unterschiedliche Arbeitsvergütung für Männer und Frauen
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03
North Western Health Board gegen Margaret McKenna - Sozialvorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-133/06
Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2005/85/EG - Verfahren in den Mitgliedstaaten zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-378/07
Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
EWG -Vertrag Art. 119, 177; GG Art. 3; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 3 Nr. …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.1994 - 3 L 299/93
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Teilzeitbeschäftigte - Zeitliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Teilzeitbeschäftigte - Zeitliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-437/97
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2003 - C-60/02
Strafverfahren gegen X - Außenbeziehungen , Handelspolitik , Gewerbliches …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Nicole Wippel gegen Peek & Cloppenburg GmbH & Co. KG - Sozialvorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-6/98
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-104/98
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-426/98
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-347/00
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-231/06
Sozialpolitik - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung von …
- LAG Hamburg, 19.01.2010 - 4 Sa 40/09
Betriebliche Altersversorgung; Vereinbarkeit der gesetzlichen Mindestaltersgrenze …
- LAG Saarland, 26.08.1992 - 1 Sa 21/92
Eingruppierung: Bewährungsaufstieg - Unterbrechungszeiten - Sonderurlaub für …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1999 - C-196/98
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-229/09
Verordnung EG Nr. 1610/96 - Art. 3 - Bedingungen für die Erteilung eines …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 526/06
Teilzeit, Lehrerin, Mehrarbeit, Besoldung
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-226/98
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01
Debra Allonby gegen Accrington & Rossendale College, Education Lecturing …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung des …
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 7056/04
Lehrerin, Teilzeit, Mehrarbeit, Besoldung
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 6924/04
Lehrer, Mehrarbeit, Teilzeit
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2007 - 1 K 3073/05
Lehrerin, Mehrarbeit, Teilzeit, Besoldung
- VG Minden, 05.05.2008 - 4 K 1765/07
- ArbG Bremen, 09.10.1990 - 2 BV 31/90
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-166/99
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-372/98
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