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   EuGH, 09.11.1978 - 23/78   

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https://dejure.org/1978,666
EuGH, 09.11.1978 - 23/78 (https://dejure.org/1978,666)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1978 - 23/78 (https://dejure.org/1978,666)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1978 - 23/78 (https://dejure.org/1978,666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Meeth / Glacetal

    1 . GERICHTSSTANDS- UND VOLLSTRECKUNGSÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - WECHSELSEITIGE VEREINBARUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IM HEIMATSTAAT DES BEKLAGTEN - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Meeth / Glacetal

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Unvereinbarkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung mit der ausschließlichen Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EuGVO Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; EuGVO Art. 17
    1. GERICHTSSTANDS- UND VOLLSTRECKUNGSÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - WECHSELSEITIGE VEREINBARUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IM HEIMATSTAAT DES BEKLAGTEN - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1978, 2133
  • NJW 1979, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Da diese Entscheidung über die Aufrechnungsforderungen nach § 322 Abs. 2 ZPO der materiellen Rechtskraft fähig ist, können die deutschen Gerichte über die Gegenforderungen nur entscheiden, wenn sie auch insoweit international zuständig sind (BGHZ 60, 85, 87 f [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; Geimer NJW 1973, 951 und IPrax 1986, 208, 21l f; Eickhoff, Inländische Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit für Aufrechnung und Widerklage, 1985, S. 164, 168, 179, 180 f; für den Bereich des EuGVÜ vgl. auch EuGH - Urteile vom 9. November 1978 - Rs. 23/78 (Meeth/Glacetal) = EuGHE 1978, 2133, 2142 Rdnr. 8 = NJW 1979, 1100 und vom 7. März 1985 - Rs. 48/84 (Spitzley/Sommer) = EuGHE 1985, 787, 798 f. Rdnr. 20 und 27 = NJW 1985, 2893, 2894 = IPrax 1986, 27, 28 f m. Anm. Gottwald aaO S. 10 ff).

    Im Urteil vom 9. November 1978 - Rs. 23/78 (Meeth/Glacetal) = EuGHE 1978, 2133, 2142 - 2144 = NJW 1979, 1100 wurde entschieden, daß das aufgrund einer Vereinbarung, wonach jede der beiden in verschiedenen Vertragsstaaten wohnende Parteien nur vor den Gerichten ihres Heimatstaates verklagt werden könne, mit der Sache befaßte Gericht auch die Aufrechnung mit einer Forderung berücksichtigen kann, wenn diese mit dem streitigen Rechtsverhältnis im Zusammenhang steht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15

    Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

    25 - Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198).

    26 - Vgl. Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198, Rn. 5).

    28 - Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198).

  • EuGH, 09.11.2000 - C-387/98

    Coreck

    Artikel 17 beruht nämlich auf der Anerkennung der Parteiautonomie im Bereich von Vereinbarungen über die gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen und die nicht gemäß Artikel 17 Absatz 4 ausdrücklich von solchen Vereinbarungen ausgenommen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78, Meeth, Slg. 1978, 2133, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges

    122 - Vgl. Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198, Rn. 5).
  • EuGH, 07.03.1985 - 48/84

    Spitzley / Sommer Exploitation

    s Das Oberlandesgericht hat deshalb dem Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt: "1) Beseitigt die rügelose Einlassung des Klägers auf eine Aufrechnungsforderung, die nicht auf demselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klageforderung beruht und für die nach Artikel 17 des Übereinkommens wirksam ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart wurde, ein sich aus dieser Gerichtsstandsvereinbarung und deren Auslegung ( EuGH, Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78, Meeth/Glacetal) ergebendes prozessuales Aufrechnungsverbot?.

    Diese Auslegung trägt im übrigen, wie das Vereinigte Königreich zu Recht bemerkt, den Erfordernissen der Prozeßökonomie Rechnung, die, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78 (Meeth, Slg. 1978, 2133) ausgeführt hat, dem gesamten Übereinkommen, zu dem Artikel 18 gehört, zugrunde liegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1985 - 48/84

    Hannelore Spitzley gegen Sommer Exploitation SA. - Brüsseler Übereinkommen -

    "1) Beseitigt die rügelose Einlassung des Klägers auf eine Aufrechnungsforderung, die nicht auf demselben Vertrag oder Sachverhalt wie die Klageforderung beruht und für die nach Artikel 17 EuGVÜ wirksam ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart wurde, ein sich aus dieser Gerichtsstandsvereinbarung und deren Auslegung (EuGH, Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78, Meeth/Glacetal) ergebendes prozessuales Aufrechnungsverbot?.

    Zu beiden Punkten stützt sich das Vereinigte Königreich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 23/78 (Meeth/Glacetal, Slg. 1978, 2133), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß Artikel 17 ein nationales Gericht nicht daran hindere, trotz von den Parteien getroffener gegenseitiger ausschließlicher Zuständigkeitsvereinbarungen über eine Aufrechnung zu entscheiden, und vertritt den Standpunkt, Artikel 18 sollte auf eine Partei, die nominell Kläger, zugleich aber Beklagte einer Widerklage ist, ebenso Anwendung finden wie auf eine Partei, die Beklagter einer gegen sie gerichteten Klage ist.

    Der Gerichtshof hat in Randnummer 10 seines Urteils in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh/Jacqmain, Slg. 1981, 1684) ausgeführt: "Außerdem gibt es keinen aus dem allgemeinen Aufbau oder den Zielen des Übereinkommens abzuleitenden Grund für die Ansicht, daß es an einer Zuständigkeitsvereinbarung im Sinne von Artikel 17 beteiligten Personen verwehrt wäre, ihre Streitigkeit freiwillig einem anderen als dem vereinbarten Gericht zu unterbreiten." Aus dieser Passage geht ebenso wie aus den Randnummern 5 und 8 des Urteils in der Rechtssache 23/78 (Meeth/Glacetal, Slg. 1978, 2141 f.), wo entscheidend auf den freien Willen der Parteien abgestellt wird, eindeutig hervor, daß die Parteien ihre Zuständigkeitsvereinbarung aufheben können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte

    28 Voir, en ce sens, arrêts du 9 novembre 1978, Meeth (23/78, EU:C:1978:198, points 7 à 9), et du 13 juillet 1995, Danværn Production (C-341/93, EU:C:1995:239, points 13 à 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02

    Gasser

    33: - Ziff. 22.34: - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78 (Meeth, Slg. 1978, 2133, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-185/07

    Allianz (früher Riunione Adriatica di Sicurta) und Generali Assicurazioni

    44 - Vgl. Urteile vom 9. November 1978, Meeth (23/78, Slg. 1978, 2133, Randnr. 5), und vom 9. November 2000, Coreck (C-387/98, Slg. 2000, I-9337, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen

    Siehe ferner die Urteile vom 9. November 1978 in der Rechtssache 23/78 (Meeth/Glacetal, Slg. 1978, 2133, Randnr. 8); vom 7. März 1985 in der Rechtssache 48/84 (Spitzley/Sommer Exploitation, Slg. 1985, 787, Randnrn. 16 bis 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97

    Castelletti

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-111/01

    Gantner Electronic

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-112/03

    Société financière und industrielle du Peloux - Brüsseler Übereinkommen von 1968

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-341/93

    Danværn Production A/S gegen Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1984 - 71/83

    Partenreederei ms. Tilly Russ und Ernest Russ gegen NV Haven- & Vervoerbedrijf

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