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   EuGH, 31.05.1979 - 182/78   

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https://dejure.org/1979,297
EuGH, 31.05.1979 - 182/78 (https://dejure.org/1979,297)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1979 - 182/78 (https://dejure.org/1979,297)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 182/78 (https://dejure.org/1979,297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Pierik

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - ARBEITNEHMER - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Pierik

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zu Fragen der Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien bei Zuwanderung und Abwanderung innerhalb der Gemeinschaft; Auslegung des Begriffs des ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 Art. 22 Abs. 1 Buchst. c; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 22 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - ARBEITNEHMER - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Definition des Begriffs Arbeitnehmer ; Differenzierung tätige Arbeitnehmer nicht mehr tätige Arbeitnehmer; Anspruch eines Rentenberechtigten nach Art. 22 Abs. 1 Buchst c und Abs. 2 EWGV 1408/71; Anwendung von Art. 22 Abs. 2 U Abs.2 1408/71 EWGV bzgl. angemessener ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1979, 1977
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.03.1978 - 117/77

    Bestuur van het algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland / Pierik

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 182/78
    Der Vorsitzende des Centrale Raad van Beroep in Utrecht hatte dem Gerichtshof mit Schreiben vom 28. September 1977 in der Rechtssache 117/77 (Slg. 1978, 825) einige Fragen nach der Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vorgelegt, die in einem Rechtsstreit zwischen dem "Bestuur van het Algemeen Ziekenfonds" (Vorstand eines allgemeinen Krankenversicherungsträgers) und Frau G. Pierik aufgeworfen worden waren.

    rungen A - Die " Vereniging van Nederlandse Ziekenfondsen" (Verband der niederländischen Krankenkassen, nachstehend VNZ genannt) führt aus, daß sie, was die Bedeutung des Begriffs "Arbeitnehmer" im Sinne von Artikel 22 der Verordnung Nr. 1408/71 angehe, weder ihren vor dem Gerichtshof in der Rechtssache 117/77 (Slg. 1978, 825) abgegebenen Erklärungen noch ihren Ausführungen vor dem Centrale Raad van Beroep in der Sitzung vom 13. Juni 1978 etwas hinzufügen habe.

    2 Nachdem der Gerichtshof diese Fragen in seinem Urteil vom 16. März 1978 (Rechtssache 117/77, Slg. 1978, 825) beantwortet hatte, war das innerstaatliche Gericht der Auffassung, es könne auf der Grundlage dieses Urteils nicht alle das Ausgangsverfahren betreffenden Rechtsfragen als geklärt ansehen.

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Ferner wird auf die Auslegung dieser Bestimmungen in Randnummer 10 des Urteils vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78 (Pierik, Slg. 1979, 1977) verwiesen.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Somit besitzt eine Person die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71, sofern sie auch nur gegen ein einziges Risiko bei einem der in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses pflichtversichert oder freiwillig versichert ist (vgl. Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik II, Slg. 1979, 1977, Randnrn.
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Auf diese Bestimmung kommt es an, wenn Art. 28 bzw Art. 31 EWGV 1408/71 nur auf Rentner anwendbar sein sollte, die in der Krankenversicherung des Staats der Rentenzahlung pflichtversichert sind; dann könnte der freiwillig krankenversicherte Kläger in Anwendung der vom EuGH zu Art. 22 EWGV 1408/71 im Urteil Pierik entwickelten Grundsätze als Arbeitnehmer anzusehen sein, weil die Spezialvorschriften für Rentner seinen Fall nicht erfassen würden (EuGHE 1979, 1977, RdNr 4 = SozR 6050 Art. 22 Nr. 4 S 9 f; vgl auch Urteil IKA EuGHE 2003, I-1703 RdNr 26, 34, 39 = SozR 4-6050 Art. 31 Nr. 1).
  • EuGH, 25.02.2003 - C-326/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE

    Insoweit ergibt sich zwar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 1408/71 den Anspruch auf Sachleistungen von Rentenberechtigten regelt, die in einem Mitgliedstaat wohnen und beim zuständigen Träger die Genehmigung beantragen, sich in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben, um dort eine ihrem Zustand angemessene Behandlung zu erhalten, während Artikel 31 dieser Verordnung den Anspruch dieser Gruppe von Versicherten auf Sachleistungen regelt, wenn diese während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, der nicht der Staat ihres Wohnorts ist, erforderlich werden (siehe Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik, Slg. 1979, 1977, Randnrn.

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof zwar für Recht erkannt hat, dass Rentner, auch wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die "Arbeitnehmer" fallen, dass dies jedoch nur der Fall ist, soweit auf sie keine besonderen, für sie erlassenen Bestimmungen anzuwenden sind (vgl. Urteil Pierik, Randnr. 4).

    Nach der Feststellung, dass die Verordnung Nr. 1408/71 in den Artikeln 27 bis 33 besondere Bestimmungen enthält, die ausschließlich für Rentenberechtigte gelten, hat der Gerichtshof insbesondere darauf hingewiesen, dass der Anspruch dieser Versicherten auf Sachleistungen sich nach Artikel 31 richtet, wenn diese Leistungen während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, der nicht der Staat des Wohnorts ist, erforderlich werden (vgl. Urteil Pierik, Randnrn. 5 f.).

  • EuGH, 11.10.2001 - C-95/99

    STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON

    Schweden führt aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sollten Artikel 51 EG-Vertrag sowie die Verordnung Nr. 1408/71 neben dem Hauptziel, die Freizügigkeit herzustellen, Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit für solche Arbeitnehmer koordinieren, die entweder kein Recht auf Freizügigkeit besäßen oder ihr Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hätten, deren Situation jedoch eine Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit erfordere (vgl. Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik, Slg. 1979, 1977, vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-194/96, Kulzer, Slg. 1998, I-895, Randnr. 31, und vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 31).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Nach der Rechtsprechung ist zweitens die in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 "für die Anwendung dieser Verordnung" gegebene Definition des Begriffes "Arbeitnehmer" von allgemeiner Tragweite und erstreckt sich daher auf jede Person, die, ob sie nun eine Erwerbstätigkeit ausübt oder nicht, die Versicherteneigenschaft nach den für die soziale Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten besitzt (vgl. Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik II, Slg. 1979, 1977, Randnr. 4).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R

    KVdR - Versicherungsverhältnis - Mitgliedschaftsverhältnis -

    Aufgrund der Bestimmungen der EWGV 1408/71 hat er für sich und seine Ehefrau in allen Mitgliedstaaten der EU einen vollen Krankenversicherungsschutz, der alle Sachleistungen am Wohnort, zumindest die unverzüglich notwendigen Leistungen am Ort eines vorübergehenden Aufenthalts und - jedenfalls nach Genehmigung - eine am Wohnort nicht verfügbare Auslandsbehandlung sowie gegebenenfalls auch Geldleistungen umfaßt (vgl Art. 22, 31 EWGV 1408/71 iVm EuGHE 1979, 1977 = SozR 6050 Art. 22 Nr. 4).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-275/96

    Kuusijärvi

    Die Kommission verweist insoweit auf die Definition des "Arbeitnehmers" in Artikel 1 Buchstabe a sowie auf das Urteil Pierik(14) und führt aus, die Klägerin müsse gemäß Artikel 1 Buchstabe a gegen die maßgeblichen Risiken versichert gewesen sein, da sie Arbeitslosenunterstützung und Erziehungsgeld in Schweden bezogen habe.

    34 Das Urteil Pierik betraf die Auslegung des Begriffes "Arbeitnehmer", der in der für den Gerichtshof seinerzeit maßgeblichen Fassung der Verordnung(15) in Artikel 1 Buchstabe a definiert war als "jede Person, die [im Rahmen eines der in Ziffer i, ii, iii dieser Vorschrift genannten Systeme der sozialen Sicherheit] gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken ... pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist".

    (12) - Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78 (Pierik, Slg. 1979, 1977) und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90 (Twomey, Slg. 1992, I-1823).

    (13) - Urteil Pierik (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 4).

  • EuGH, 05.03.1998 - C-194/96

    Kulzer

    Im Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78 (Pierik, Slg. 1979, 1977, Randnr. 4) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß der Begriff "Arbeitnehmer" von allgemeiner Tragweite ist und sich auf jede Person erstreckt, die, ob sie eine Erwerbstätigkeit ausübt oder nicht, die Versicherteneigenschaft nach den für die soziale Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten besitzt.

    Aus den gleichen Gründen, aus denen der Gerichtshof im Urteil Pierik unter dem Begriff "Arbeitnehmer" auch Arbeitnehmer im Ruhestand verstanden hat, ist der Begriff "Beamte" in einer allgemein anwendbaren Vorschrift, die den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung festlegt, so zu verstehen, daß er Ruhestandsbeamte, die keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben, insoweit erfaßt, als für sie die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gelten oder galten, auf die diese Verordnung anzuwenden ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95

    Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.

    (31) - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78 (Pierik II, Slg. 1979, 1977, Randnr. 4) und bereits Urteil vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63 (Unger, Slg. 1964, 379, insbesondere 397).

    Nach den Ausführungen des Gerichtshofes ergibt sich nämlich aus dieser Wendung, daß "sich die Sachleistungen, für die die Genehmigung, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, erteilt wurde, auf alle Maßnahmen erstrecken, die eine wirksame Behandlung der Krankheit oder des Leidens des Betroffenen sicherstellen können" (Urteil Pierik I, zitiert in Fußnote 30, Randnr. 15, und Urteil Pierik II, zitiert in Fußnote 31, Randnr. 10; Hervorhebung von mir).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96

    Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2004 - L 16 KR 185/02

    Krankenversicherung

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien -

  • EuGH, 03.07.2003 - C-156/01

    RENTNER, DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM IHRER HERKUNFT WOHNEN, MÜSSEN

  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 17/96 R

    KVdR - Beitragsbemessung - Beitrag von französischer Zusatzrente - ARCOM

  • EuGH, 01.02.2017 - C-430/15

    Tolley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-156/01

    van der Duin und ANOZ Zorgverzekeringen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15

    Leistungsbezug nach dem SGB III - Fortgeltende Arbeitnehmereigenschaft

  • BSG, 30.04.1996 - 10 RKg 17/93

    Anspruch auf Kindergeld für in Frankreich lebende Tochter - Erfordernis der

  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 1 KR 137/07

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Anspruch auf Kostenerstattung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05

    Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2002 - C-326/00

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN MITGLIEDSTAAT KEINE ÜBER DAS

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-28/00

    Kauer

  • BSG, 30.05.1990 - 10 RKg 7/90

    Anspruch auf Kindergeld für arbeitslose Kinder eines Wanderarbeitnehmers

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13

    de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15

    Tolley - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - L 5 KR 31/07

    Krankenversicherung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Krankenversicherung - Erstattung von Reise-, Aufenthalts- und

  • LSG Niedersachsen, 23.10.2001 - L 7 AL 182/98

    Wehrdienstzeit im europäischen Ausland als Anwartschaftszeit im Sinne des § 104

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-194/96

    Hilmar Kulzer gegen Freistaat Bayern.

  • EuGH, 28.11.1991 - C-198/90

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 11.10.2001 - C-180/99

    Khalil - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

  • EuGH, 11.10.2001 - C-96/99

    Chaaban

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2003 - C-56/01

    Inizan

  • EuGH, 11.10.2001 - C-97/99

    Osseili

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97

    Swaddling

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des

  • EuGH, 10.03.1992 - C-215/90

    Chief Adjudication Officer / Twomey

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96

    Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2015 - L 20 AS 2197/15

    Leistungsbezug nach dem SGB III - Fortgeltende Arbeitnehmereigenschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-389/99

    Rundgren

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1990 - 140/88

    G. C. Noij gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90

    Chief Adjudication Officer gegen Anne Maria Twomey. - Soziale Sicherheit -

  • OLG Bremen, 16.12.1991 - 1 W 66/91

    Kostenerstattung für ärztliche Behandlung und Pflege; Genehmigung von Kuren

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