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   EuGH, 29.10.1980 - 22/80   

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https://dejure.org/1980,482
EuGH, 29.10.1980 - 22/80 (https://dejure.org/1980,482)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 22/80 (https://dejure.org/1980,482)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 22/80 (https://dejure.org/1980,482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Boussac / Gerstenmeier

    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Boussac / Gerstenmeier

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Anwendung vor Vorschriften des Gemeinschaftsvertrages; Vereinbarkeit von Gemeinschaftsrecht und innerstaatlichen Vorschriften des Zivilprozessrechts mit dem Inhalt eines vereinfachten Beitreibungsverfahrens für Gläubiger bei Nichtvorliegen ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; EWG Art. 7
    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1980, 3427
  • NJW 1981, 513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Außerdem verbietet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gleichbehandlungsgrundsatz, von dem die Art. 43 EG und 49 EG eine besondere Ausprägung sind, nicht nur augenfällige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (Urteile des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, Boussac Saint-Frères, 22/80, Slg. 1980, 3427, Randnr. 7, und vom 5. Dezember 1989, Kommission/Italien, C-3/88, Slg. 1989, 4035, Randnr. 8), damit die öffentlichen Aufträge in den verschiedenen Mitgliedstaaten für alle Unternehmen der Gemeinschaft zugänglich sind.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, von dem Artikel 49 EG eine besondere Ausprägung ist, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80, Boussac Saint-Frères, Slg. 1980, 3427, Randnr. 9, und vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88, Kommission/Italien, Slg. 1989, I-4035, Randnr. 8).
  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Dieser Artikel verbietet nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80, Boussac, Slg. 1980, 3427, Randnr. 9).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

    16 Nach ständiger Rechtsprechung verbieten jedoch die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80, Boussac Saint-Frères, Slg. 1980, 3427, Randnr. 9, und vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88, Biehl, Slg. 1990, I-1779, Randnr. 13).
  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    8Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, von dem die Artikel 52 und 59 EWG-Vertrag eine besondere Ausprägung sind, nicht nur augenfällige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen ( vgl . insbesondere das Urteil vom 29 . Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80, Boussac Saint-Frères, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

    48 Allerdings hat der Gerichtshof in dem Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (Boussac)(42), das das Verbot des Mahnverfahrens nach deutschen Verfahrensrecht betraf, wenn der Gläubiger die Beitreibung einer Fremdwährungsforderung gegen einen im deutschen Hoheitsgebiet niedergelassenen Schuldner versucht, entschieden, daß "[e]ine Unterscheidung danach, in welcher Währung die Ansprüche ausgedrückt sind, die nur für das vereinfachte Beitreibungsverfahren gilt, ... keine, auch keine indirekte, Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar[stellt], wenn den Vertragsparteien die Wahl der Währung freisteht, in der der Anspruch ausgedrückt wird, und wenn den Gläubigern aus den anderen Mitgliedstaaten unabhängig davon, in welcher Währung der Anspruch ausgedrückt ist, die ordentlichen Verfahren weiterhin offenstehen"(43).

    Eine solche Umformulierung ergibt sich aus solchen Wendungen wie "Mithin ist die Frage des vorlegenden Gerichts dahin zu verstehen, daß ..." oder "Mit seiner Vorabentscheidungsfrage will das vorlegende Gericht in Erfahrung bringen, ob ..." Vgl. beispielsweise Urteile vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/74 (Demag, Slg. 1974, 1037), vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 152/79 (Lee, Slg. 1980, 1495, Randnr. 11), vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (Boussac, Slg. 1980, 3427, Randnr. 5), vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88 (Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 7) und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 6).

    (42) - Slg. 1980, 3427.

  • BFH, 20.04.1988 - I R 219/82

    Beschränkte Steuerpflicht - Erlaß - Grenzgänger

    Unter dieses Verbot fallen auch sog. versteckte Diskriminierungen, bei denen benachteiligende Regelungen zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten, deren Tatbestände jedoch ausschließlich oder regelmäßig nur von ausländischen Staatsangehörigen erfüllt werden (EuGH-Urteil vom 12. Februar 1974 Rs. 152/73, Sotgiu, EuGHE 1974, 153, 164 f; vom 29. Oktober 1980 Rs. 22/80, Boussac, EuGHE 1980, 3427, 3436; EuGHE 1984, 2971).
  • VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00

    Löschung von Daten einesösterreichischen Staatsangehörigen aus dem

    EuGH, Rs. 22/80, Slg. 1980, S. 3427, 3437 (Boussac) - de minimis Regel.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92

    Mund & Fester gegen Hatrex Internationaal Transport. - Arrest - Zureichender

    Es handelt sich um eine Rechtsprechung, die auf das Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, insbesondere Randnr. 11) zurückgeht; vgl. ferner statt aller Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (Boussac, Slg. 1980, 3427, insbesondere Randnr. 9), das einige Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt aufweist.

    (7) - Vgl. insoweit u. a. Urteil vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 167/88 (Association générale des producteurs de blé et autres céréales, Slg. 1989, 1653, insbesondere Randnrn. 23 f.) und Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (a. a. O., insbesondere Randnr. 11).

  • EuG, 12.09.2007 - T-239/04

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsvorschriften, die für

    Somit habe die Kommission mit der an die Italienische Republik ergangenen Anordnung, von Brandt diese Beihilfe zurückzufordern, die sich infolge einer nach der Verordnung Nr. 659/1999 vorgenommenen Routineprüfung als vollständig mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar hätte herausstellen können, u. a. gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstoßen (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, Boussac, 22/80, Slg. 1980, 3427, und Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, Urteil vom 22. März 2001, I-2484, Nr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95

    Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione

  • BFH, 31.10.1990 - II R 176/87

    Die beschränkte Vermögensteuerpflicht einer Aktiengesellschaft italienischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1999 - C-411/98

    Ferlini

  • FG Düsseldorf, 01.07.2009 - 7 K 4348/08

    Möglichkeit einer Anwendung des § 16 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) auf

  • EuG, 12.09.2007 - T-323/04

    Brandt Italia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1986 - 80/85

    Nederlandse Bakkerij Stichting und andere gegen Edah BV. - Maßnahmen gleicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1999 - C-58/98

    Corsten

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-29/95

    Eckehard Pastoors und Trans-Cap GmbH gegen Belgischer Staat. - Straßenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-174/03

    Impresa Portuale di Cagliari

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