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   EuGH, 16.02.1982 - 258/80   

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https://dejure.org/1982,1654
EuGH, 16.02.1982 - 258/80 (https://dejure.org/1982,1654)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 258/80 (https://dejure.org/1982,1654)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 258/80 (https://dejure.org/1982,1654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Rumi / Kommission

    1 . EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - VORSCHRIFTEN ALLGEMEINER ENTSCHEIDUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT EINREDEWEISE GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - VORSCHRIFTEN , DIE DIE GRUNDLAGE DER ANGEFOCHTENEN EINZELFALLENTSCHEIDUNG BILDEN

  • EU-Kommission

    Rumi / Kommission

  • Judicialis

    ENTSCHEIDUNG NR. 2794/80/EGKS ART. 7 ABS. 2; ; EGKS-VERTRAG ART. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - VORSCHRIFTEN ALLGEMEINER ENTSCHEIDUNGEN , DEREN RECHTSWIDRIGKEIT EINREDEWEISE GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - VORSCHRIFTEN , DIE DIE GRUNDLAGE DER ANGEFOCHTENEN EINZELFALLENTSCHEIDUNG BILDEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1982, 487
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 258/80
    Anderenfalls könnten Einzelne Rechtsetzungsakte unmittelbar anfechten, was dem gesamten Rechtsschutzsystem der Gemeinschaften zuwiderlaufen würde (vgl. Rechtssache 9/56, Meroni, Slg. 1958, 9, 27 f.).
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 258/80
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei nämlich wiederholt das Fehlen von verbindlich vorgeschriebenen Stellungnahmen und Anhörungen als ein solcher Mangel angesehen worden (vgl. Rechtssache 6/54, Slg. 1954/1955, 213, 233, sowie Urteil vom 18. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 154/78 u.a., Valsabbia u. a./Kommission, Randnr. 37 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 907, 999).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 258/80
    Der Gerichtshof habe nämlich die Rechtmäßigkeit rückwirkender Rechtsakte für den Fall anerkannt, daß zwei Voraussetzungen erfüllt seien: Es müßten zum Schutz des Vertrauens der Betroffenen geeignete Maßnahmen getroffen worden sein und die Rückwirkung selbst müsse erforderlich sein, um die angestrebten Ziele zu erreichen (vgl. zum Beispiel die Rechtssache 98/78, Racke, Slg. 1979, 69).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R

    Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet

    Für das Gemeinschaftsrecht gelten nach der Rechtsprechung des EuGH - ebenso wie für den nationalen Gesetzgeber - die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit und das daraus folgende grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Rechtsakten, die in eine vor ihrem Inkrafttreten vorhandene Rechtsposition eingreifen (stRspr vgl EuGH Urteile vom 25. Januar 1979 - 98/78 - EuGHE 1979, 69 - und 99/78 - EuGHE 1979, 101, vom 16. Februar 1982 - 258/80 - EuGHE 1982, 487, vom 1. April 1993 - C-260/91 und C-261/91 - EuGHE I 1993, 1885, vom 6. November 1997 - C-261/96 - EuGHE I 1997, 6177 und vom 20. November 1997 - C-244/95 - EuGHE I 1997, 6441).
  • EuG, 12.05.1999 - T-164/96

    Moccia Irme / Kommission

    56 Der Kläger kann zwar im Rahmen einer gegen eine individuelle Entscheidung gerichteten Nichtigkeitsklage die Rechtswidrigkeit bestimmter Vorschriften allgemeiner Entscheidungen, die mit der angefochtenen Entscheidung angewandt werden, geltend machen; diese Möglichkeit bietet sich ihm jedoch nur dann, wenn die individuelle Entscheidung auf den Vorschriften beruht, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1981 in den Rechtssachen 275/80 und 24/81, Krupp Stahl/Kommission, Slg. 1981, 2489, Randnr. 32, vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80, Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, Randnr. 6, vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82, Walzstahl-Vereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951, Randnr. 20, und vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 151/83, Alpa/Kommission, Slg. 1984, 3519, Randnr. 9).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Anders kann es ausnahmsweise dann sein, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (Urteile vom 25. Januar 1979 in der Rechtssache 98/78, Racke, Slg. 1979, 69, Randnr. 20; in der Rechtssache 99/78, Decker, Slg. 1979, 101, S. 8; vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80, Rumi/Kommission, Slg. 1982, 478, Randnr. 11, und vom 9. Januar 1990 in der Rechtssache C-337/88, SAFA, Slg. 1990, I-1, Randnr. 13).
  • EuGH, 16.02.1982 - 39/81

    Halyvourgiki / Kommission

    22 Die Berücksichtigung dieser Gegebenheiten erfordert, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 39, 31, 83 und 85/79 (Valsabbia u.a., Slg. 907) und vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi) hervorgehoben hat, die Beurteilung einer komplexen Wirtschaftslage, die jede Art von Automatismus in dem durch Artikel 58 § 1 hergestellten Zusammenhang zwischen der Einführung von Erzeugungsquoten und der Festsetzung von Einfuhrbeschränkungen für konkurrierende Erzeugnisse verbietet.
  • EuGH, 11.10.1984 - 151/83

    Alpa / Kommission

    Insoweit verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi, Sig. 1982, 487).
  • EuGH, 30.11.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo / Kommission

    Dem ist entgegenzuhalten, daß die Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS, wie der Gerichtshof schon mehrfach entschieden hat (Urteile vom 16.2. 1982 in der Rechtssache 258/80, Metallurgica Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, und in der Rechtssache 276/80, Ferriera Padana/Kommission, Slg. 1982, 517), keine echte Rückwirkung entfaltet, da die Unternehmen durch Anpassung ihrer Produktion in den Monaten November und Dezember ihre Erzeugungsquoten für das laufende Quartal einhalten und so jeden die Möglichkeit einer Ahndung begründenden Rechtsverstoß vermeiden konnten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94

    Cavarzere Produzioni Industriali SpA u. a. gegen Ministero dell'Agricoltura e

    ( 27 ) Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 235/82

    Ferriere San Carlo SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Außerdem sei in jedem Fall das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet worden dadurch, daß die Kommission in einer Mitteilung vom 11. Oktober 1980 (ABl. Nr. C 264 vom 11.10.1980, S. 2) ihre Absicht bekanntgegeben habe, den Monat Oktober in die Quotenregelung einzubeziehen, sowie dadurch, daß sie am gleichen Tag eine Entscheidung veröffentlicht habe (ABl. Nr. L 268 vom 11.10.1980, S. 25), durch die die Unternehmen zu Angaben I - Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 - S.p.A. Metallurgica Rumi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1982, S. 487.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1983 - 188/82

    Thyssen AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

    In der Randnummer 15 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 258/80 (Slg. 1982, 487) wird festgestellt, daß dieses Erfordernis in der genannten Vorschrift nur den Zweck hat, es den Unternehmen zu ermöglichen, ihre Auffassungen zum beabsichtigten Vorgehen der Kommission vorzutragen.
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