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   EuGH, 06.10.1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82   

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EuGH, 06.10.1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82 (https://dejure.org/1983,12662)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82 (https://dejure.org/1983,12662)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82 (https://dejure.org/1983,12662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Delhaize

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - IM BERUFUNGSVERFAHREN ERHOBENE EINWÄNDE GEGEN DAS VORLAGEURTEIL - BERÜCKSICHTIGUNG DURCH DEN GERICHTSHOF - KEINE

  • EU-Kommission

    Delhaize

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - IM BERUFUNGSVERFAHREN ERHOBENE EINWÄNDE GEGEN DAS VORLAGEURTEIL - BERÜCKSICHTIGUNG DURCH DEN GERICHTSHOF - KEINE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen an der Grenze - Harmonisierungsrichtlinien - Artikel 30 und 36.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1983, 2973
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 06.10.1983 - 2/82
    Eine derartige Kontrolle sei mit den genannten Richtlinien unvereinbar, was sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 (Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. 1976, 1871) ergebe.

    Das vorlegende Gericht vertritt die Auffassung, nach dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere nach den vom Gerichtshof in den beiden bereits genannten Urteilen Simmenthai und United Foods bestätigten Grundsätzen könnten die Mitgliedstaaten eine gewisse, aus objektiven Gründen des Schutzes der Gesundheit gerechtfertigte gesundheitsbehördliche Kontrolle vornehmen; diese dürfe jedoch in keinem Fall systematisch durchgeführt werden, wenn das eingeführte Erzeugnis unter die Harmonisierungsrichtlinien falle, wie dies hier der Fall sei.

    Dem Urteil Simmenthai sei zunächst zu entnehmen, daß sich die mit den in Rede stehenden Richtlinien durchgeführte Harmonisierung auf die Einhaltung einheitlicher hygienischer Bedingungen bei der Lagerung und Beförderung erstrecke, weshalb eine mehrfache Grenzkontrolle des Zustands des Fleisches während des Transports und seines Erhaltungszustands weder notwendig noch im Sinne des Artikels 36 gerechtfertigt sei.

    Zwar enthielten diese Richtlinien tatsächlich Bestimmungen, die es entweder den Mitgliedstaaten erlaubten, das Inverkehrbringen von zum Genuß für Menschen untauglichem Fleisch in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten, oder die die einzelstaatlichen Bestimmungen über bestimmte vorbehaltene Sachgebiete unangetastet ließen oder die bestimmte Schutzklauseln enthielten; eine systematische Kontrolle könnte aber in keinem Fall mit der Begründung gerechtfertigt werden, daß die vom Gerichtshof im Urteil Simmenthai aufgestellten Grundsätze auch für die genannten Bestimmungen zuträfen.

    Dieses Urteil sei deshalb kein Anzeichen für eine Wende in der mit dem Urteil Simmenthai eingeleiteten Rechtsprechung des Gerichtshofes.

    Zusammenfassend schlagen die Klägerinnen der Ausgangsverfahren vor, die gestellte Frage wie folgt zu beantworten: "Jede systematische gesundheitsbehördliche Kontrolle bei der Einfuhr von in der Richtlinie 64/433/EWG genannten Erzeugnissen ist seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie (Urteil Simmenthai) mit dem EWG-Vertrag unvereinbar; für die in der Richtlinie 71/118/EWG genannten Erzeugnisse gilt aus denselben Gründen das gleiche.

    Eine solche Kontrolle sei, wenn es sich nur um die Wiederholung der ersten im Versandmitgliedstaat durchgeführten Kontrolle handele, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, wie sich aus den Urteilen Simmenthai und Bauhuis (Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) ergebe.

    Folglich sei dem Urteil Simmenthai zu entnehmen, daß eine systematische Grenzkontolle der fraglichen Erzeugnisse schon an sich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei.

    1 Zunächst ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in bezug auf Frischfleisch bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1976 (Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. 1976, 1871) entschieden hat, daß das unter anderem mit der Richtlinie 64/433 eingeführte harmonisierte System gesundheitspolizeilicher Kontrollen die Beseitigung der Hindemisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch durch die Harmonisierung der gesundheitspolizeilichen Maßnahmen bezweckt.

  • EuGH, 06.10.1983 - 2-4/82
    Auszug aus EuGH, 06.10.1983 - 2/82
    URTEIL VOM 6.10.1983 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 2 BIS 4/82 2. Das unter anderem mit der Richtlinie 64/433 eingeführte harmonisierte System gesundheitsbehördlicher Kontrollen bezweckt die Beseitigung der Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch durch die Harmonisierung der gesundheitsbehördlichen Maßnahmen.

    In den verbundenen Rechtssachen 2 bis 4/82 betreffend die dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom Tribunal de première instance Brüssel in den drei vor diesem Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    S.A. DELHAIZE FRÈRES " L E LION", Brüssel (Rechtssache 2/82), S.A. G B - I N N O - B M , Brüssel (Rechtssache 3/82), S.A. METSDAGH, Gosselies (Rechtssache 4/82),.

    Mit Beschluß vom 17. Februar 1982 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 2/82, 3/82 und 4/82 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 07.04.1981 - 132/80

    United Foods

    Auszug aus EuGH, 06.10.1983 - 2/82
    Eine solche Kontrolle liege mithin außerhalb des Anwendungsbereichs der in Rede stehenden Richtlinien und sei im Hinblick auf das Urteil vom 7. April 1981 (Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. 1981, 995) gerechtfertigt.

    Vierter Punkt: Das Urteil United Foods sei kein Hinweis auf eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Richtung auf die Vereinbarkeit systematischer gesundheitsbehördlicher Kontrollen bei der Einfuhr mit dem Gemeinschaftsrecht.

    Deshalb fielen die Maßnahmen zur Gewährleistung dieser Kontrollen unter die Ausnahme des Artikels 36, wie dem Urteil United Foods zu entnehmen sei.

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 06.10.1983 - 2/82
    Eine solche Kontrolle sei, wenn es sich nur um die Wiederholung der ersten im Versandmitgliedstaat durchgeführten Kontrolle handele, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, wie sich aus den Urteilen Simmenthai und Bauhuis (Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) ergebe.
  • EuGH, 16.07.1981 - 153/79

    Bowden u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.10.1983 - 2/82
    Der Gerichtshof habe übrigens in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 (Rechtssache 153/79, Kommission/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2555) auch entschieden, daß das Argument, daß das Überschreiten einer Grenze das Gesundheitsrisiko bei frischem Fleisch erhöhe, nicht stichhaltig sei.
  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 06.10.1983 - 2/82
    Der Gerichtshof habe übrigens in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 (Rechtssache 153/79, Kommission/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2555) auch entschieden, daß das Argument, daß das Überschreiten einer Grenze das Gesundheitsrisiko bei frischem Fleisch erhöhe, nicht stichhaltig sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ

    22 - Urteil Rheinmühlen II, oben in Fn. 21 angeführt, Randnr. 3, Urteile des Gerichtshofs vom 6. April 1962, De Geus (13/61, Slg. 1962, 45, Randnr. 50), und vom 6. Oktober 1983, Delhaize (verbundene Rechtssachen 2/82, 3/82 und 4/82, Slg. 1983, 2973, Randnr. 9).
  • BFH, 22.12.2005 - VII B 115/05

    Keine (einfache) Beiladung zum Verfahren über die Erteilung einer vZTA -

    Der EuGH wendet das Recht grundsätzlich nicht auf einen konkreten Einzelfall an, d.h. er entscheidet den beim nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit nicht selbst, sondern er entscheidet nur vorab über eine abstrakte Rechtsfrage des Gemeinschaftsrechts, die ihm von dem nationalen Gericht unterbreitet wird (EuGH-Urteile vom 6. April 1962 Rs. 13/61 --De Geus/Bosch, van Rijn--, EuGHE 1962, 99; vom 6. Oktober 1983 Rs. 2-4/82 --Delhaize Frères--, EuGHE 1983, 2973 Rn. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91

    Ligur Carni Srl u. a. gegen Unità Sanitaria Locale n. XV Genua u. a.

    ( 20 ) Siehe Urteil vom 6. Oktober 1983 in den Rechtssachen 2 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973, Randnr. 14).

    ( 43 ) Siehe Urteil Delhaize, a. a. O., Randnr. 11.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

    26 - In diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1983, Delhaize Frères (2/82 bis 4/82, Slg. 1983, 2973, Randnr. 11), vom 15. Dezember 1993, Ligur Carni u. a (C-277/91, C-318/91 und C-319/91, Slg. 1993, I-6621, Randnr. 25), und Kommission/Deutschland vom 12. November 1998 (angeführt in Fn. 17, Randnr. 26).
  • BPatG, 23.06.2021 - 3 Ni 2/20
    Ob die Voraussetzungen im jeweils konkret zu entscheidenden Sachverhalt gegeben sind, obliegt allein der Entscheidung der nationalen Stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1983, verb. Rs. 2-4/82 Delhaize Frères , Slg. 1983, S. 2973).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-277/91

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

    25 In seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82 (Delhaize, Slg. 1983, 2973) hatte der Gerichtshof bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung des Artikels 10 durch die Richtlinie 83/90 festgestellt, daß nur noch gelegentliche Kontrollen zulässig sind, wenn sie sich nicht so sehr häufen, daß sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-102/96

    Kommission / Deutschland

    Durch diesesSystem sollen die gesundheitsbehördlichen Kontrollen in das Versandland verlegt werden (in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82, Delhaize Frères, Slg. 1983, 2973, Randnr. 11, und vom 15. Dezember 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-277/91, C-318/91 und C-319/91, Ligur Carni u. a., Slg. 1993, I-6621, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1994 - C-316/93

    Nicole Vaneetveld gegen SA Le Foyer und SA Le Foyer gegen Fédération des

    (14) - Vgl. z. B. die verbundenen Rechtssachen 98/85, 162/85 und 258/85 (Bertini, Slg. 1986, 1885, Randnr. 8) und die verbundenen Rechtssachen 2/82 bis 4/82 (Delhaize Frères, Slg. 1983, 2973, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1988 - 190/87

    Oberkreisdirektor des Kreises Borken und Vertreter des öffentlichen Interesses

    - Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. 1976, 1871; Urteil vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555, 1576, und unlängst Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 28/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1985, 3097, Randnr. 25.4 - Urteil vom 6. Oktober 1983 in den verbundenen Rechtssachen 2 bis 4/82, Slg. 1983, 2973.5 - Rechtssache 35/76, a. a. O.
  • VG Berlin, 29.03.2012 - 3 K 468.11

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit und Begriff der

    Im Hinblick auf das beim EuGH bereits anhängige Verfahren ist eine eigene Vorlage durch das Verwaltungsgericht für die Verfahrensaussetzung grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OVG Sachsen a.a.O.; OVG Bremen, a.a.O.) und erscheint auch im Rahmen des nach Art. 267 Satz 2 AEUV eröffneten Vorlageermessens nicht geboten, da der EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens grundsätzlich nicht einen konkreten Einzelfall prüft, sondern nur vorab über eine abstrakte Rechtsfrage des Gemeinschaftsrechts entscheidet, die ihm von dem nationalen Gericht unterbreitet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 6. April 1962, Rs. 13/61, De Geus/Bosch, van Rijn, EuGHE 1962, 99; EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1983, Rs. 2-4/82, Delhaize Frères, EuGHE 1983, 2973; VG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2011 - VG 16 K 305.10 V; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2011 a.a.O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1994 - C-426/92

    Bundesrepublik Deutschland gegen Deutsches Milch-Kontor GmbH. - Beihilfe für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-228/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1996 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com Srl gegen HM Treasury und Bank of England. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-102/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

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