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   EuGH, 25.09.1984 - 117/83   

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https://dejure.org/1984,581
EuGH, 25.09.1984 - 117/83 (https://dejure.org/1984,581)
EuGH, Entscheidung vom 25.09.1984 - 117/83 (https://dejure.org/1984,581)
EuGH, Entscheidung vom 25. September 1984 - 117/83 (https://dejure.org/1984,581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Könecke / Balm

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - RINDFLEISCH - BEIHILFEN FÜR DIE PRIVATE LAGERHALTUNG - KAUTIONSREGELUNG - ZU UNRECHT FREIGEGEBENE KAUTION - WIEDEREINZIEHUNG ODER VERHÄNGUNG EINER FINANZIELLEN SANKTION IN ENTSPRECHENDER HÖHE - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Könecke / Balm

  • Wolters Kluwer

    Durchführungsbestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung auf dem Sektor Rindfleisch; Beinhaltung einer hinreichenden Rechtsgrundlage innerhalb des Gemeinschaftsrechts für die Aufhebung eines Kautionsfreigabebescheides oder für die Forderung ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1071/68 vom 25. Juli 1968 Art. 4; ; Verordnung Nr. 729/70 vom 21. April 1970 Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - RINDFLEISCH - BEIHILFEN FÜR DIE PRIVATE LAGERHALTUNG - KAUTIONSREGELUNG - ZU UNRECHT FREIGEGEBENE KAUTION - WIEDEREINZIEHUNG ODER VERHÄNGUNG EINER FINANZIELLEN SANKTION IN ENTSPRECHENDER HÖHE - UNZULÄSSIGKEIT - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1984, 3291
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 25.09.1984 - 117/83
    Die Bundesregierung verweist ferner auf das Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. S. 1125), genauer auf Randnummer 18 der Entscheidungsgründe (Slg. S. 1138), wonach die Kaution die Sicherheit für die Erfüllung einer freiwillig übernommenen Verpflichtung ist.

    Ferner stelle der durch die Kaution gesicherte Anspruch, der sich am ehesten mit dem Anspruch auf Vertragsstrafe vergleichen lasse, keine strafrechtliche Sanktion dar (siehe das bereits genannte Urteil vom 17.12.1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft).

    Hierzu verweist die Kommission auf das Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft/Einfuhr- und Vorratsstelle, Slg. S. 1125).

    1 4 In bezug auf die Kautionsregelung auf dem Gebiet der Ein- und Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125) entschieden, daß diese Regelung die tatsächliche Durchführung der Ein- und Ausfuhren, für welche die Lizenzen beantragt werden, sichern soll, damit die zuständigen Behörden zum sachgemäßen Einsatz des Interventionsinstrumentariums - dazu gehören etwa die Ankauf-, Einlagerungs- oder Lagerabbauaktionen, die Festsetzung der Ausfuhrerstattungen, die Schutzmaßnahmen und die Auswahl der Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsverlagerungen - befähigt werden.

  • EuGH, 23.02.1983 - 66/82

    Fromançais / FORMA

    Auszug aus EuGH, 25.09.1984 - 117/83
    Es bedürfe also der Kaution als Sanktion, um spekulative Geschäfte mit dem gelagerten Rindfleisch zu unterbinden (vgl. hierzu das Urteil vom 23.2. 1983 in der Rechtssache 66/82, Fromançais, Sig.

    Zu diesem Punkt bezieht die Bundesregierung sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1977 in den verbundenen Rechtssachen 99 und 100/76 (De Beste Boter u. Hoche/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Slg. S. 861, insbesondere Randnummer 11 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 873), vom 29. April 1982 in der Rechtssache 147/81 (Merkur Fleisch-Import GmbH/ Hauptzollamt Hamburg-Ericus, Slg. S. 1389, insbesondere Randnummer 12 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 1397) und auf das genannte Urteil in der Rechtssache 66/82 (Fromançais), insbesondere Randnummern 7 ff. der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 29.04.1982 - 147/81

    Merkur GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus EuGH, 25.09.1984 - 117/83
    Zu diesem Punkt bezieht die Bundesregierung sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Mai 1977 in den verbundenen Rechtssachen 99 und 100/76 (De Beste Boter u. Hoche/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Slg. S. 861, insbesondere Randnummer 11 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 873), vom 29. April 1982 in der Rechtssache 147/81 (Merkur Fleisch-Import GmbH/ Hauptzollamt Hamburg-Ericus, Slg. S. 1389, insbesondere Randnummer 12 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 1397) und auf das genannte Urteil in der Rechtssache 66/82 (Fromançais), insbesondere Randnummern 7 ff. der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.09.1984 - 117/83
    fraglichen Vorschriften entsprächen dann nicht den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft für das Strafrecht Geltung hätten und die nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73 (Nold, Sig. S. 491) deshalb auch für das Gemeinschaftsrecht verbindlich seien.
  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus EuGH, 25.09.1984 - 117/83
    Die Kommission räumt allerdings - obwohl der vorliegende Fall dazu an sich keine Veranlassung biete - unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1979 in der Rechtssache 240/78 (Atalanta BV/Produktschap voor Vee en Vlees, Sig. S. 2137) ein, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang in die Bestimmung der Kommission einzufließen habe.
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Der Gerichtshof habe nämlich entschieden, dass eine Sanktion nach dem Gemeinschaftsrecht, auch wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter habe, nur dann verhängt werden dürfe, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruhe (Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1984, Könecke, 117/83, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 18. November 1987, Maizena, 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Als Antwort auf die Erklärungen der Kommission zum Rechtsmissbrauch hat die Klägerin unter Berufung auf das Urteil vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83 (Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11) in der Sitzung ausgeführt, es verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze, die Rückzahlung der Ausfuhrerstattung zu fordern oder nachträglich die erlangte Vergünstigung zurückzunehmen, weil der allgemeineGrundsatz des Rechtsmissbrauchs keine klare und unzweideutige Rechtsgrundlage darstelle, die es erlaube, eine solche Maßnahme zu treffen.
  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

    59 ff.), und zwar unabhängig davon, ob die Sanktion strafrechtlichen Charakter habe oder nicht (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15).

    42 Das aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgende Bestimmtheitsgebot verlange, dass gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eindeutig und für die Betroffenen vorhersehbar seien (Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735, Randnr. 10, vom 22. Februar 1984 in der Rechtssache 70/83, Kloppenburg, Slg. 1984, 1075, Randnr. 11, und oben in Randnr. 40 zitierte Urteile Könecke, Randnr. 11, und Maizena, Randnr. 15).

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Nach Auffassung des Gerichtshofes dürfe nämlich "eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht" (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15).
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

    Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen;

    Es ist nicht möglich, die erneute Stellung einer Sicherheit zu verlangen, wenn sich das Risiko, für das sie gestellt worden ist, bereits realisiert hat (EuGH, Urteil vom 25. September 1984 - Rs. 117/83 - Könecke, Slg. 1984, 3291 ).

    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine nationale Regelung, die zur Aufhebung eines rechtswidrigen Kautionsfreigabebescheides und zur Rückforderung des Kautionsbetrages nach dem Zeitpunkt ermächtigt, in dem sich das gesicherte Risiko bereits realisiert hat - in dem m.a.W. der Sicherungszweck nicht mehr erreichbar ist -, mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist, weil die gemeinschaftsrechtliche Regelung insofern abschließend ist (EuGH, Urteil vom 25. September 1984, a.a.O. ).

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

    Fußnoten 1 ) vgl. u.a.: EuGH, Urteile Kapnoviomichania Karelia, C-81/15, EU:C:2016:398, Rn. 45; Isle of Wight Council u.a., C-288/07, EU:C:2008:505, Rn. 47f.; Könecke/Balm, C 117/83, EU:C:1984:288, Rn. 11; Gericht erster Instanz, Degussa/Kommission, T-279/02, EU:T:2006:103, Rn. 66 m.w.N. 2) vgl.: http://ec.europa.eu/health/tobacco/products/implementation_en; http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/EUTabakproduktrichtlinieNeuordnung2014.html; http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/09_FAQs/FAQ_BVL_Homepage/FAQ_Mitteilungspflicht_basepage.html [Stand: 20. April 2017].
  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Der Gerichtshof habe erklärt, dass der allgemeine Grundsatz "nulla poena sine lege" die Ermessensbefugnis der Gemeinschaftsorgane in dem Sinne beschränke, dass eine Sanktion, auch wenn sie nicht von strafrechtlicher Natur sei, nur dann verhängt werden dürfe, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruhe (Urteile des Gerichtshofes vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    44 Zudem darf eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht (vgl. u. a. Urteile vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00, Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 52).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Wie ein solches Zwangsgeld, aber auch eine Vertragsstrafe, mit der Sanktionen der hier strittigen Art bisweilen verglichen worden sind (vgl. Stellungnahme der Kommission in dem Verfahren des Gerichtshofs Rs. 117/83, EuGH-Urteil vom 25. September 1984, Rdnrn. 9 ff., EuGHE 1984, 3291), ist die Verminderung der Erstattung allein darauf angelegt, durch ihre Androhung eine Zuwiderhandlung gegen das rechtliche Gebot zu verhindern, nur die tatsächlich geltende Erstattung zu beantragen.
  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

    Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, nur dann verhängt werden darf, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht (Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1984, Könecke, 117/83, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11).
  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • EuG, 30.05.2006 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

  • VG Frankfurt/Oder, 23.07.2019 - 8 K 1062/15

    Widerruf von EU-Fördermitteln wegen nachträglicher, auf Zweckverfehlung

  • EuGH, 26.10.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-2/99

    Döhler

  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-396/12

    van der Ham und van der Ham-Reijersen van Buuren - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

  • EuGH, 06.04.2006 - C-274/04

    ED & F Man Sugar - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

  • EuG, 12.12.2012 - T-400/09

    Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

  • FG Hamburg, 15.02.2007 - 4 K 204/06

    Ausfuhrerstattung: Sanktion wegen nicht erfolgter Ausfuhr von Erstattungsware in

  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1991 - C-44/89

    Georg von Deetzen gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

  • EuGH, 12.12.1990 - C-172/89

    Vandemoortele / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1987 - 119/86

    Königreich Spanien gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-274/04

    ED & F Man Sugar - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Rückzahlung von zu

  • EuGH, 06.04.2006 - C-110/99

    Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Ausfuhrerstattungen - Anwendung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 137/85

    Maizena GmbH und andere gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • EuGH, 15.05.1991 - C-328/89

    Berner Allgemeine Versicherungsgesellschaft / Amministrazione delle finanze dello

  • EuG, 21.11.2012 - T-76/11

    Spanien / Kommission - Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1991 - C-328/89

    Berner Allgemeine Versicherungsgesellschaft gegen Amministrazione delle finanze

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - C-172/89

    Vandemoortele NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1989 - 333/87

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1993 - C-111/92

    Wilfried Lange gegen Finanzamt Fürstenfeldbruck. - Mehrwertsteuer - Sechste

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