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   EuGH, 29.01.1985 - 234/83   

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https://dejure.org/1985,1592
EuGH, 29.01.1985 - 234/83 (https://dejure.org/1985,1592)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 234/83 (https://dejure.org/1985,1592)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 234/83 (https://dejure.org/1985,1592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNGEN - ZEITLICHE GELTUNG - RÜCKWIRKUNGSVERBOT - AUSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "wissenschaftliche Instrumente, Apparate oder Geräte" i. S. des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 1798/75/EWG des Rates über die von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) befreite Einfuhr von Gegenständen; Zollfreiheit für wissenschaftliche ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNGEN - ZEITLICHE GELTUNG - RÜCKWIRKUNGSVERBOT - AUSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1985, 327
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.02.1978 - 72/77

    Universiteitskliniek Utrecht / Inspecteur der invoerrechten en accinzen

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 234/83
    Allein die Eignung des Instruments, Apparats oder Geräts für ein bestimmtes Forschungsvorhaben verleihe diesem noch keinen wissenschaftlichen Charakter im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 2. Februar 1978 (Rechtssache 72/77, Universitätskliniek Utrecht, Slg. 1978, 189).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Ferner sind die Vorschriften des materiellen Gemeinschaftsrechts, um die Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu gewährleisten, so auszulegen, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (z. B. Urteile vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83, Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20, und vom 15. Juli 1993 in der Rechtssache C-34/92, GruSa Fleisch, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-28/00

    DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN

    Dazu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Rechtssicherheit keine rückwirkende Anwendung einer Verordnung zulässt, unabhängig davon, ob sich eine solche Anwendung für den Betroffenen günstig oder ungünstig auswirkt, es sei denn, dass es im Wortlaut oder in der Zweckrichtung einen hinreichend klaren Anhaltspunkt gibt, der die Annahme zulässt, dass die Verordnung nicht nur für die Zukunft gilt (Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83, Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327, Randnr. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Dies folge auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.01.1985 - C-234/83- in der Rs. "Gesamthochschule Duisburg ./. Hauptzollamt München-Mitte".

    Die gilt auch für die von der Klägerin angeführte Entscheidung vom 29.01.1985 - C-234/83 - in der Rs. "Gesamtschule Duisburg ./. Hauptzollamt München".

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