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   EuGH, 24.06.1986 - 22/85   

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https://dejure.org/1986,2232
EuGH, 24.06.1986 - 22/85 (https://dejure.org/1986,2232)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.1986 - 22/85 (https://dejure.org/1986,2232)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 22/85 (https://dejure.org/1986,2232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Anterist / Credit lyonnais

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - ' ' NUR ZUGUNSTEN EINER DER PARTEIEN GETROFFENE ' ' GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG - BEGRIFF - KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Anterist / Credit lyonnais

  • Wolters Kluwer

    Ansehen einer Gerichtsstandsvereinbarung als nur zugunsten einer Partei getroffen; Art. 17 Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Enscheidungen in Zivil- und Handelssachen als Bestätigung des ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. SEptember 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Enscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 17 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1986, 1951
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Ob eine solche einseitig begünstigende Gerichtsstandsabrede vorliegt, ist nicht (allein) danach zu entscheiden, ob der gewählte Gerichtsstand für eine der Parteien, weil er z.B. in ihrem Wohnsitzstaat liegt, objektiv günstiger ist als für die andere (vgl. zu Art. 17 Abs. 4 EuGVÜ: EuGH, Urt. v. 24. Juni 1986 - Rs. 22/85, EuGHE 1986, 1951 = RIW 1986, 636 = IPrax 1987, 105 m.Anm. Gottwald S. 81 ff.; BGH, Urt. v. 18. September 1986 - IX ZR 32/84, RIW 1986, 996).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    33 Vgl. Urteile vom 24. Juni 1986, Anterist (22/85, EU:C:1986:255, Rn. 13), und vom 8. März 2018, Saey Home & Garden (C-64/17, EU:C:2018:173, Rn. 24).

    65 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1986, Anterist (22/85, EU:C:1986:255, Rn. 14).

  • BGH, 18.09.1986 - IX ZR 32/84

    Auslegung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

    Erforderlich dafür ist vielmehr die Feststellung ihres gemeinsamen Willens, durch die Gerichtsstandsvereinbarung eine der Parteien zu begünstigen (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urt. v. 24. Juni 1986 - Rs 22/85).

    Auf diese Frage hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 24. Juni 1986 - Rs 22/85 - für Recht erkannt:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-387/98

    Coreck

    11: - Es handelt sich hier um die Urteile des Gerichtshofes vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 784/79 (Porta-Leasing, Slg. 1980, 1517), vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling, Slg. 1983, 2503), vom 7. März 1985 in der Rechtssache 48/84 (Spitzley, Slg. 1985, 787), vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 22/85 (Anterist, Slg. 1986, 1951) und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-214/89 (Powell Duffryn, Slg. 1992, I-1745).

    18: - Urteile in den Rechtssachen 784/79, 201/82, 48/84, 22/85 und C-214/89 (zitiert in Fußnote 10).

  • OLG Dresden, 07.05.2009 - 10 U 1816/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem unter

    Denn nach Art. 17 Abs. 4 LugÜ behält eine Partei das Recht, jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund dieses Übereinkommen zuständig ist, wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 LugÜ nur zu Gunsten dieser einen Partei getroffen worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - Rs 22/85, Rudolf Anterist ./. Crédit Lyonnais, Slg. 1986, S. 1951 ff, 1962 Rn 14 und 15).
  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

    Der Wille, eine der Parteien zu begünstigen, kann sich nicht nur aus dem Wortlaut der Gerichtsstandsvereinbarung ergeben, muss sich aber jedenfalls aus der Gesamtheit der dem Vertrag zu entnehmenden Anhaltspunkte oder der Umstände des Vertragsschlusses klar ergeben (BGH IPRax 1999, 246 = NJW-RR 1999, 137 unter Hinweis auf EuGHE 1986, 1951 = RIW 1986, 636; zum früheren Meinungsstand Münchener Kommentar-Gottwald Artikel 17 EuGVÜ Rdn. 67).
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