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   EuGH, 10.07.1986 - 222/85   

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https://dejure.org/1986,2483
EuGH, 10.07.1986 - 222/85 (https://dejure.org/1986,2483)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - 222/85 (https://dejure.org/1986,2483)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 222/85 (https://dejure.org/1986,2483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Osnabrück / Kleiderwerke Hela Lampe

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - TARIFIERUNG VON WAREN - KRITERIEN - TATSÄCHLICHE VERWENDUNG EINER WARE - UNBEACHTLICH

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Osnabrück / Kleiderwerke Hela Lampe

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Ware als ein ihr innewohnendes Merkmal; Bestimmung einer Ware als Kriterium für ihre Tarifierung bei der Einfuhr; Tatsächliche Verwendung einer Ware als Kriterium für ihre Tarifierung bei der Einfuhr; Jeans mit einem Vorderverschluss von links nach ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - TARIFIERUNG VON WAREN - KRITERIEN - TATSÄCHLICHE VERWENDUNG EINER WARE - UNBEACHTLICH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1986, 2449
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.05.1986 - 90/85

    Mikx / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 222/85
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 90/85, Mikx, Slg. 1986, 1695), ist die Bestimmung einer Ware kein derselben innewohnendes Merkmal und damit kein objektives Kriterium für ihre Tarifierung bei der Einfuhr, da sich die tatsächliche spätere Verwendung der Ware in diesem Zeitpunkt nicht feststellen läßt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95

    Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif -

    (36) - Vgl. auch Urteil in der Rechtssache 222/85 (Kleiderwerke Hela Lampe, Slg. 1986, 2449, Randnr. 15).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG

    In der dazu ergangenen Vorabentscheidung (EuGH-Urteil vom 10. Juli 1986 Rs. 222/85, EuGHE 1986, 2449) hat der EuGH diese Auffassung im Ergebnis dadurch bestätigt, dass er für seine Tarifierung die Verkehrsauffassung außer Betracht gelassen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer

    (7) - Siehe Urteile vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 222/85 (Kleiderwerke Hela Lampe, Slg. 1986, 2449, Randnr. 15) und vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 90/85 (Mikx, Slg. 1986, 1695, Randnr. 15).
  • BFH, 31.01.1989 - VII K 8/88

    Anforderungen an Tarifierung von Skianzügen

    Auf die konkrete Verwendung ist bei der Tarifierung grundsätzlich nicht abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 10. Juli 1986 Rs. 222/85, EuGHE 1986, 2449, 2456), maßgebend sind vielmehr die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware, die allein eine sichere zolltarifliche Einordnung ermöglichen.
  • BFH, 30.08.1988 - VII R 178/85

    Tarifierung von entgräteten Fischfilets

    In seiner darauf antwortenden Vorabentscheidung vom 10. Juli 1986 Rs. 222/85 (EuGHE 1986, 2449, 2455) hat der EuGH diese Auffassung im Ergebnis dadurch bestätigt, daß er für seine Tarifierung die Verkehrsauffassung außer Betracht gelassen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-246/90

    Parma Handelsgesellschaft mbH gegen Hauptzollamt Bad Reichenhall. - Sauerkirschen

    (6) - Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 222/85, Kleiderwerke Hela Lampe, Slg. 1986, 2449, Randnr. 15; Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 90/85, Mikx, Slg. 1986, 1695, Randnr. 15.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2002 - 6 K 2174/00

    Einreihung eine Poloshirts für Herren in die Position 6106

    Grundsätzlich ist die Bestimmung einer Ware kein derselben innewohnendes Merkmal und damit kein objektives Kriterium für ihre Tarifierung bei der Einfuhr, da sich die tatsächliche spätere Verwendung der Ware in diesem Zeitpunkt nicht feststellen lässt (EuGH-Urteil vom 10. Juli 1986 222/85, EuGHE 1986, 2449; BFH-Urteil vom 31. Januar 1989 VII K 8/88, BFH/NV 1989, 677).
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