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   EuGH, 29.06.1988 - 300/86   

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EuGH, 29.06.1988 - 300/86 (https://dejure.org/1988,1171)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1988 - 300/86 (https://dejure.org/1988,1171)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 300/86 (https://dejure.org/1988,1171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Van Landschoot / Mera

    EWG-Vertrag, Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2; Verordnung Nr . 2040/86 der Kommission, Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 2, in der Fassung der Verordnung Nr . 2572/86
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Diskriminierende Unterscheidung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern - Mitverantwortungsabgabe im Getreidesektor - Befreiung im Fall des Verbrauchs im Betrieb des Erzeugers nach Verarbeitung - Abhängigkeit der Gewährung ...

  • EU-Kommission

    Van Landschoot / Mera

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Mitverantwortungsabgabe bei erster Getreideverarbeitung im eigenen Betrieb; Erfordernis der Gleichstellung von Wirtschaftsunternehmern; Fortgeltung einer ungültigen Verordnung bis zur Neuregelung; Diskriminierung bei Ungleichbehandlung verschiedener ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2040/86 Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 174 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 2727/75 Art. 4 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Diskriminierende Unterscheidung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern - Mitverantwortungsabgabe im Getreidesektor - Befreiung im Fall des Verbrauchs im Betrieb des Erzeugers nach Verarbeitung - Abhängigkeit der Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1988, 3443
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1990 - C-203/89

    Luc Van Landschoot gegen NV Mera. - Mitverantwortungsabgabe im Getreidesektor.

    meine Herren Richter! 1. Das Vredegerecht des Kantons Brasschaat hat dem Gerichtshof eine Frage nach der Gültigkeit zweier Verordnungen der Kommission, der Verordnung (EWG) Nr. 2324/88 und der Verordnung (EWG) Nr. 3779/88 ', die beide zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 (Van Landschoot, Sig. 1988, 3443) ergangen sind, vorgelegt.

    Diese neue Vorlage hat ihren Ursprung im selben Rechtsstreit, der seinerzeit dem Verfahren in der Rechtssache 300/86 zugrunde lag.

    Zweitens half die Kommission mit der Verordnung Nr. 3779/88 der im Urteil in der Rechtssache 300/86 festgestellten Diskriminierung ab, indem sie vorsah, daß die Erzeuger nach einem hierfür vorgesehenen Verfahren ungerechtfertigte Belastungen erstattet erhalten können.

    halten, und sie regelt das entsprechende Verfahren; diese Möglichkeit ist auch, wenn nicht vor allem, im Interesse der Erzeuger selbst und insbesondere derjenigen vorgesehen, die, weil sie die Entrichtung der Abgabe im Zeitpunkt der Verkündung des Urteils in der Rechtssache 300/86 nicht vor den nationalen Gerichten angefochten hatten, nicht mehr nach den Verfahren des nationalen Rechts vorgehen konnten.

    Ferner bezieht sich die streitige Frage nach der Gültigkeit auch auf die Vorschriften der Verordnung Nr. 2324/88, die, ebenfalls zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache 300/86, den Erhebungsbereich der Abgabe geändert haben.

    wenn sie das Getreide an ein Verarbeitungsunternehmen verkaufen und anschließend Futter auf der Grundlage von Getreide der gleichen Qualität, wie zuvor verkauft, zur Verwendung im eigenen Betrieb erwerben} 6. Beide Parteien des Ausgangsverfahrens, das vorlegende Gericht und die italienische Regierung führen aus, daß nicht nur der Fall der Verarbeitung für Rechnung Dritter, sondern auch der Fall, bei dem das Getreide vom Erzeuger verkauft und dann in Form von Futter zurückgekauft wird, von der Abgabe zu befreien sei: Beschränke man statt dessen die Befreiung auf den erstgenannten Fall, so führe dies zu einer mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbaren und vor allem im Gegensatz zu den klaren Feststellungen des Urteils in der Rechtssache 300/86 stehenden Diskriminierung.

    Diese Ansicht geht also im Kern dahin, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber Tenor und Bedeutung des Urteils in der Rechtssache 300/86 verkannt habe.

    Es ist deshalb festzustellen, daß die streitige Regelung insofern in Einklang mit dem im Urteil in der Rechtssache 300/86 aufgeführten Kriterium steht, als sie die Abgabenbefreiung auf die Getreidepartien beschränkt, die "für Rechnung des Erzeugers" verarbeitet wurden - also die einzigen, die wirklich als "in geschlossenen Kreisläufen" und nicht im normalen Handelskreislauf verbraucht angesehen werden können.

    Sähe man hingegen für diese beiden Fälle trotz ihrer objektiven Unterschiedlichkeit die gleiche Behandlung vor, käme dies einer Verkennung der Logik gleich, von der die Abgabenregelung geleitet ist und die, wie klar aus dem Urteil in der Rechtssache 300/86 hervorgeht, zur Erhebung der Abgabe mit dem Ziel, von der Erzeugung abzuschrecken, nur bei vermarktetem Getreide verpflichtet.

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 ( Van Landschoot, Slg . 1988, 3443 ) geprüft hat .
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

    Allerdings sei darauf hingewiesen, dass auch der Europäische Gerichtshof die Wirkungen ungültiger Vorschriften (etwa in einer Verordnung der EG-Kommission) schon bis zum Erlass neuer Vorschriften aufrechterhalten (vgl. Urt. v. 29.06.1988 - Rs. 300/86 -, EuGHE 1988, 3443 ) und in einer Konstellation, als eine Vorschrift (Verordnung des Rates) nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen ihrer Unvollständigkeit für ungültig befunden wurde, "schlicht" festgestellt hat, dass es Sache der zuständigen Organe sei, die zur Beseitigung der Unvereinbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. Urt. v. 19.10.1977, Rs. 117/76 und 16/77 , Slg. 1977, 1753 u. Rs. 124/76 und 20/77 , Slg. 1977, 1795; hierzu auch die Schlussanträge der Generalanwältin v. 14.03.2006 - Rs. C-475/03 - , Rn. 130 ff.).
  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Primärrechts sei ein Anwendungskonflikt zwischen Sekundär- und Primärrecht entweder durch eine primärrechtskonforme Auslegung der Vorschrift des Sekundärrechts (insbesondere durch eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auf Betreiber von Hochgeschwindigkeitszügen) oder, falls eine solche Auslegung nicht möglich sei, durch die Nichtanwendung der Sekundärrechtsvorschrift zu lösen (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86, Van Landschoot, Slg. 1988, 3443).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09

    E und F - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete

    56 - Urteile vom 29. Juni 1988, Van Landschoot (300/86, Slg. 1988, 3443, Randnr. 24), und vom 22. Dezember 2008, Régie Networks (C-333/07, Slg. 1988, I-10807, Randnr. 121).

    57 - Urteil Van Landschoot, angeführt in Fn. 56 (Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den

    51 und 52), sowie vom 29. Juni 1988, van Landschoot (300/86, Slg. 1988, 3443, Randnr. 24), vom 8. November 2001, Silos (C-228/99, Slg. 2001, I-8401, Randnr. 35), und vom 22. Dezember 2008, Regie Networks (C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 121).
  • EuGH, 11.01.2024 - C-517/22

    Eurobolt u.a./ Kommission und Stafa Group

    Hieraus folgt, dass die vom Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV getroffene Feststellung der Ungültigkeit eines Rechtsakts der Union zur Folge hat, dass die betreffenden Organe verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der festgestellten Regelwidrigkeit abzuhelfen; die nach Art. 266 AEUV im Fall eines Nichtigkeitsurteils bestehende Pflicht gilt entsprechend für Urteile, mit denen ein Rechtsakt der Union für ungültig erklärt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1988, Van Landschoot, 300/86, EU:C:1988:342, Rn. 22, und vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, EU:C:2008:476, Rn. 123).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-475/03

    Banca popolare di Cremona

    Weitere Neuerungen gab es im Jahr 1980, als er im Urteil Providence Agricole de la Champagne(33) Absatz 2 des heutigen Artikels 231 EG in einer Vorabentscheidung entsprechend anwandte und die Rückwirkung einer Entscheidung, dass bestimmte Verordnungen der Kommission ungültig seien, begrenzte, und erneut im Jahr 1988, als er im Urteil Van Landschoot(34) einen Schritt weiter ging und die Wirkungen einer ungültigen Gemeinschaftsbestimmung bis zu ihrer Ersetzung durch eine gültige Bestimmung aufrechterhielt.

    34 - Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 (Van Landschoot, Slg. 1988, 3443, Randnrn. 22 bis 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-228/99

    Silos

    Die Kommission verweist unter anderen auf das Urteil Van Landschoot(62), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass es Sache des betreffenden Organs sei, die entsprechenden Maßnahmen zur Ausführung des Urteils zu treffen.

    20: - Ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache C-300/86, Van Landschoot, Slg. 1988, 3443).

  • EuGH, 05.07.1994 - C-411/92

    Frankreich / Kommission

    Mit Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 300/86 (Van Landschoot, Slg. 1988, 3443) erklärte der Gerichtshof Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 2040/86 in seiner geänderten Fassung für ungültig, soweit er keine Befreiung für die erste Verarbeitung von Getreide vorsah, wenn diese ausserhalb des Erzeugerbetriebs oder mit Anlagen, die nicht zum Inventar dieses Betriebs gehören, vorgenommen wird, auch wenn das Verarbeitungsprodukt in diesem Betrieb verbraucht wird.

    Für die Entscheidung über die Begründetheit der Klage ist daran zu erinnern, daß die Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Mitverantwortungsabgabe den Zweck hat, die strukturellen Getreideueberschüsse auf dem Markt zu begrenzen, und daß es dieser Zweck rechtfertigt, nur die auf den Markt gelangenden Verarbeitungserzeugnisse von Getreide der Abgabe zu unterwerfen, da die in geschlossenen Kreisläufen verbrauchten Getreidemengen nicht zur Entstehung von Überschüssen beitragen (vgl. Urteile vom 29. Juni 1988, a. a. O., Randnr. 11, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-203/89, Van Landschoot, Slg. 1990, I-3525, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06

    GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-411/92

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL -

  • BFH, 19.03.1998 - VII R 24/97

    Antidumpingzölle auf DRAMS aus Südkorea

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-229/09

    Hogan Lovells International - Verordnung EG Nr. 1610/96 - Art. 3 - Bedingungen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2006 - 6 S 1765/06

    Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Oddsetwetten an Anbieter, die nicht

  • EuG, 20.05.1999 - T-220/97

    H. & R. Ecroyd / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1991 - C-55/90

    James Joseph Cato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000 - C-273/98

    Schlebusch

  • EuGH, 08.04.1992 - C-256/90

    Mignini / AIMA

  • VG Stuttgart, 06.11.2006 - 18 K 3417/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 359/87

    Pietro Pinna gegen Caisse d'allocations familiales de la Savoie. - Feststellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1996 - C-72/95

    Aannemersbedrijf P.K. Kraaijeveld BV e.a. gegen Gedeputeerde Staten van

  • EuGH, 20.09.1990 - C-203/89

    Van Landschoot / Mera

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1991 - 349/87

    Elissavet Paraschi gegen Landesversicherungsanstalt Württemberg. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1989 - 265/87

    Hermann Schräder HS Kraftfutter GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Gronau. -

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