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   EuGH, 13.12.1989 - 102/88   

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https://dejure.org/1989,836
EuGH, 13.12.1989 - 102/88 (https://dejure.org/1989,836)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1989 - 102/88 (https://dejure.org/1989,836)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 102/88 (https://dejure.org/1989,836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    1 . Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Nationale Rechtsvorschriften, die bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen gewährleisten, deren Betrag von den früheren Einkünften unabhängig ist - Ausnahme von diesem Grundsatz für ...

  • EU-Kommission

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von europäischen Richtlinien; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit; Bemessungsgrundlage für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    RL 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1; ; EWGV Art. 177; ; AAW Art. 10; ; AAW Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Nationale Rechtsvorschriften, die bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen gewährleisten, deren Betrag von den früheren Einkünften unabhängig ist - Ausnahme von diesem Grundsatz für ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Nationale Rechtsvorschriften, die bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen gewährleisten, deren Betrag von den früheren Einkünften unabhängig ist - Ausnahme von diesem Grundsatz für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährleistung eines sozialen Minimums bei arbeitsunfähigen Versicherten; Teilzeitbeschäftigter Versicherter; Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Teilzeitbeschäftigung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1989, 4311
  • NZA 1991, 59
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus EuGH, 13.12.1989 - 102/88
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben ( vgl . das Urteil vom 13 . Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg .
  • EuGH, 04.12.1986 - 71/85

    Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Auszug aus EuGH, 13.12.1989 - 102/88
    Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85 ( Niederlande/Federatie Nederlandse Vakbeweging, Slg . 1986, 3855 ) ergibt sich, daß in einem Fall unmittelbarer Diskriminierung Frauen Anspruch auf die gleiche Behandlung und auf Anwendung der gleichen Regelung wie Männer haben, die sich in der gleichen Lage befinden, wobei diese Regelung, solange die Richtlinie nicht korrekt durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt .
  • EuGH, 24.06.1987 - 384/85

    Borrie Clarke / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 13.12.1989 - 102/88
    Juni 1987 in der Rechtssache 384/85 ( Borrie Clarke, Slg . 1987, 2865 ) entschieden hat, ist Artikel 4 Absatz 1 für sich betrachtet unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Richtlinie und ihres Inhalts hinreichend genau und unbedingt, so daß er von einem einzelnen vor einem innerstaatlichen Gericht in Anspruch genommen werden kann, um jede mit diesem Artikel unvereinbare innerstaatliche Vorschrift für unanwendbar erklären zu lassen .
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Eine unmittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung direkt an das Geschlecht angeknüpft wird, sondern auch dann, wenn negativ auf Auswahlkriterien abgestellt wird, welche ausschließlich von Angehörigen eines Geschlechts erfüllt werden können, wie beispielsweise die Schwangerschaft bei Frauen (st. Rspr. des EuGH, vgl. 13. Dezember 1989 - C-102/88 - EuGHE 1989, 4311 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 22).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer

    (3) Eine unmittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung direkt an das Geschlecht angeknüpft wird, sondern auch dann, wenn negativ auf Auswahlkriterien abgestellt wird, welche ausschließlich von Angehörigen eines Geschlechts erfüllt werden können, wie beispielsweise die Schwangerschaft bei Frauen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 31, NZA 2008, 1051 mit Verweis auf die st. Rspr. des EuGH, vgl. 13. Dezember 1989 - C-102/88 - EuGHE 1989, 4311 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93

    INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.

    (16) - Vgl. z. B. Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88 (Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311, Randnr. 17).

    (27) - Urteil Ruzius-Wilbrink, zitiert in Fußnote 16, Randnrn.

    (28) - Ibidem, Nr. 4 der Schlussanträge des Generalanwalts Darmon zum Urteil Ruzius-Wilbrink, zitiert in Fußnote 16, Hervorhebungen von mir.

    (47) - Vgl. z. B. Urteil Ruzius-Wilbrink, zitiert in Fußnote 16, Randnr. 15, und Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 13).

    (67) - Urteil in den Rechtssachen Borrie Clarke, zitiert in Fußnote 10, Tenor; Federatie Nederlandse Vakbeweging, a. a. O., Tenor, und McDermott und Cotter, zitiert in Fußnote 13, Tenor, Satz 2. Siehe auch Urteil Ruzius-Wilbrink, zitiert in Fußnote 16, Randnr. 21.

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