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   EuGH, 18.01.1990 - 345/88   

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https://dejure.org/1990,3197
EuGH, 18.01.1990 - 345/88 (https://dejure.org/1990,3197)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.1990 - 345/88 (https://dejure.org/1990,3197)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 345/88 (https://dejure.org/1990,3197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft / Butterabsatz Osnabrück-Emsland

    Verordnung Nr . 804/68 des Rates, Artikel 10 Absatz 3; Verordnung Nr . 2793/77 der Kommission, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Von den Tierhaltern abgegebene Verpflichtungserklärungen - Einführung eines Kontroll - und ...

  • EU-Kommission

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft / Butterabsatz Osnabrück-Emsland

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer europäischen Verordnung; System für die Kontrolle der Verwendung von Milchprodukten ; Anspruch auf Zahlung von Sonderbeihilfe für Milchprodukte

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 2793/77/EWG Art. 5; ; VO Nr. 2793/77/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Von den Tierhaltern abgegebene Verpflichtungserklärungen - Einführung eines Kontroll - und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Frist für die Abgabe der Erklärungen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1990, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.10.1986 - 9/85

    Nordbutter / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.01.1990 - 345/88
    Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85 ( Nordbutter, Slg. 1986, 2831 ) festgestellt, daß die Verordnung Nr. 188/83 dem erheblichen Schaden Rechnung trägt, der sich aus einem völligen Verlust der Beihilfe bei einer geringen Überschreitung der vorgeschriebenen Fristen ergeben würde, und daß es nicht Sache des Richters ist, zu entscheiden, ob die Rechtsetzungsorgane der Gemeinschaft als geringe Überschreitung einen etwas längeren Zeitraum als den von ihnen vorgesehenen hätten festsetzen sollen.
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Der Gerichtshof hat sie am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl z.B. Urteile vom 20. Februar 1979 Rs. 122/78, EuGHE 1979, 677; vom 18. Januar 1990 Rs. C-345/88, EuGHE 1990, 1-159; vom 23. November 1993 Rs. C-365/92, EuGHE 1993, 1-6071; vom 17. Juli 1997 Rs. C-354/95, EuGHE 1997, 1-4559, und vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, 1-281).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    Der Gerichtshof hat sie am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl. z.B. Urteile vom 20. Februar 1979 Rs. 122/78, EuGHE 1979, 677; vom 18. Januar 1990 Rs. C-345/88, EuGHE 1990, I-159; vom 23. November 1993 Rs. C-365/92, EuGHE 1993, I-6071; vom 17. Juli 1997 Rs. C-354/95, EuGHE 1997, I-4559, und vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, I-281).
  • EuGH, 02.05.1990 - 357/88

    Hopermann / BALM

    7 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf die Kommission in Ausübung der Befugnisse, die ihr vom Rat zur Durchführung einer gemeinsamen Marktorganisation im Bereich der Landwirtschaft verliehen wurden, alle Durchführungsbestimmungen erlassen, die für das reibungslose Funktionieren der vorgesehenen Beihilferegelung erforderlich sind, sofern diese Bestimmungen nicht gegen die Grund - oder die Durchführungsregelung des Rates verstossen ( siehe zuletzt das Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz, Slg. 1990, I-159 ).
  • EuGH, 02.05.1990 - 358/88

    Hopermann / BALM

    8 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf die Kommission in Ausübung der Befugnisse, die ihr vom Rat zur Durchführung einer gemeinsamen Marktorganisation im Bereich der Landwirtschaft verliehen wurden, alle Durchführungsbestimmungen erlassen, die für das reibungslose Funktionieren der vorgesehenen Beihilferegelung erforderlich sind, sofern diese Bestimmungen nicht gegen die Grund - oder die Durchführungsregelung des Rates verstossen ( siehe zuletzt das Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz, Slg. 1990, I-159 ).
  • EuG, 12.10.1999 - T-48/96

    Acme / Rat

    Von diesem Grundsatz dürfe der Rat nur aus zwingenden Gründen des Gemeinschaftsinteresses abweichen (Urteile des Gerichtshofes vom 23. Februar 1978 in der Rechtssache 92/77, An Bord Bainne, Slg. 1978, 497, und vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz Osnabrück-Emsland, Slg. 1990, I-159).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

    (14) - Siehe Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88 (Butterabsatz, Slg. 1990, I-159, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim. - Zusätzliche

    (20) - In Anbetracht dieser besonderen Funktion der Frist für die Einreichung des "Registrierungsantrags" ist die Festsetzung dieser Frist als "Durchführungsbestimmung" der Zusatzabgabenregelung anzusehen, die durch die Ermächtigungsvorschrift in Artikel 5c Absatz 7 der Verordnung Nr. 804/68 gedeckt ist, auf die u. a. die Verordnung Nr. 1371/84 der Kommission gestützt ist (vgl. Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-118/89, Lingenfelser, Slg. 1990, I-2637, Randnr. 11, und vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz Osnabrück-Emsland, Slg. 1990, I-159, Randnr. 9, sowie das in der vorangehenden Fußnote zitierte Urteil Hopermann, Randnr. 7).
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