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   EuGH, 18.03.1993 - C-50/92   

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EuGH, 18.03.1993 - C-50/92 (https://dejure.org/1993,1107)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1993 - C-50/92 (https://dejure.org/1993,1107)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1993 - C-50/92 (https://dejure.org/1993,1107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Butter aus öffentlichen Lagerbeständen - Verkauf zu herabgesetzten Preisen an die Verarbeitungsbetriebe - Kautionsregelung - Höhere Gewalt - Begriff - Versäumung der Frist für die Vorlage der ...

  • EU-Kommission

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen höherer Gewalt i.S.d. Art. 22 Abs. 4 Verordnung (EWG) Nr. 262/79; Versäumung der Frist für die Vorlage der Nachweise für die Verarbeitung der Butter in einem anderen Mitgliedstaat

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 262/79 vom 12. Februar 1979 Art. 22 Abs. 4; ; Verordnung Nr. 262/79 Art. 16 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1687/76 vom 30. Juni 1976 Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Butter aus öffentlichen Lagerbeständen - Verkauf zu herabgesetzten Preisen an die Verarbeitungsbetriebe - Kautionsregelung - Höhere Gewalt - Begriff - Versäumung der Frist für die Vorlage der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1993, 1035
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    Auszug aus EuGH, 18.03.1993 - C-50/92
    11 Im Hinblick auf diese Frage ist darauf hinzuweisen, daß unter höherer Gewalt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen sind, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluß hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89, Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315; Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache C-266/84, Denkavit France, Slg. 1986, 149).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-338/89

    Organisationen Danske Slagterier / Landbrugsministeriet

    Auszug aus EuGH, 18.03.1993 - C-50/92
    11 Im Hinblick auf diese Frage ist darauf hinzuweisen, daß unter höherer Gewalt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen sind, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluß hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89, Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315; Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache C-266/84, Denkavit France, Slg. 1986, 149).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Der Europäische Gerichtshof hat aber bereits mehrfach entschieden, dass einem Antragsteller das Handeln einer staatlichen Behörde nicht zuzurechnen ist (Urteil vom 18. März 1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053 - dort zur Vorhersehbarkeit und Ungewöhnlichkeit; Urteil vom 7. Dezember 1993, Slg. 1993, I-6406 ; EuG, Urteil vom 6. März 2003 - Rs. T-61/00 u. T-62/00 - Slg. 2003, II-635 ; ebenso BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 43.75 -).

    Der Europäische Gerichtshof hält Regelwidrigkeiten im Bereich der staatlichen Verwaltung generell für unvorhersehbar und ungewöhnlich (Urteil vom 18. März 1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053 ).

  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

    Der Stillstand der Anlage sei deshalb die unmittelbare Folge eines klaren Falles höherer Gewalt (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92, Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035, Randnr. 13).

    Was viertens den Stillstand der Betriebsstätte von San Lorenzo betrifft, so kann ein solches Versäumnis nach der Rechtsprechung nur dann einen Fall höherer Gewalt bilden, wenn das Verhalten der Behörden, deren Dienste der Wirtschaftsteilnehmer zwangsläufig in Anspruch nehmen muss, es diesem unmöglich macht, seine Verpflichtungen aus der gemeinschaftsrechtlichen Regelung zu erfüllen (Urteil Molkerei-Zentrale Süd, Randnr. 13).

  • VGH Hessen, 21.06.2001 - 8 UE 2924/99

    Kautionsverfall wegen Fristversäumung

    Unter höherer Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 18. März 1993 - Rechtssache C 50/92 -, EUZW 1993, 447 f.).

    Solches wurde z.B. angenommen in Fällen, in denen der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen einer Regelung über die Verwaltung der Agrarmärkte durch das Verhalten einer Verwaltung, deren Dienste er zwangsläufig in Anspruch nehmen musste, daran gehindert war, seinen Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsregelung nachzukommen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. März 1993, a.a.O., S. 448) oder bei unvorhersehbaren meteorologischen Ereignissen (vgl. Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, Art. 43 EGV, Rdnr. 31).

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Unter höherer Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluß hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so daß auch das Verhalten von Behörden je nach den Umständen einen Fall höherer Gewalt darstellen kann (u. a. Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92, Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne Co-operative Ltd und Compagnie Interagra SA gegen Intervention

    (5) ° Vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92 (Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035); vgl. auch die für den vorliegenden Fall besonders bedeutsamen Urteile des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319), vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315) und vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1979).

    Weitere Rechtsprechungshinweise finden sich in den Schlussanträgen des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache C-50/92 (Molkerei-Zentrale, Slg. 1993, I-1044, Randnr. 15).

  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 19 ZB 08.1698

    Vollständigkeit des Antrags; höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände im

    Vom Begriff der höheren Gewalt im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind alle ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse erfasst, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH vom 22.1.1986 C-266/84 ; vom 18.3.1993 C-50/92 ).

    Ob nach innerstaatlichem Recht höhere Gewalt in besonders gelagerten Fällen auch in einer irreführenden Anregung oder Auskunft einer Behörde zu sehen ist (vgl. VG Hannover vom 4.4.2008 - 11 A 3360/06 - ) und derartige Regelwidrigkeiten im Bereich der staatlichen Verwaltung auch nach der Rechsprechung des EuGH (vgl. EuGH vom 18.3.1993 C-50/92 a.a.O) unvorhersehbar und ungewöhnlich sind, kann dahinstehen (vgl. BayVGH vom 11.12.2000 19 B 98.266, , wonach kein "ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis im Sinne höherer Gewalt" vorliegt, sondern allenfalls eine Fahrlässigkeit eines oder mehrerer Bediensteter, und der Betroffene auf eine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung bei den ordentlichen Gerichten zu verweisen wäre).

  • VG Hannover, 25.06.2008 - 11 A 3213/06

    Zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz als Fall

    Anders als zivilrechtlichen Beziehungen, in denen der Gerichtshof sämtliche Risiken bis hin zum betrügerischen Verhalten des Geschäftspartners als übliche Geschäftsrisiken der Rechtssphäre des Betroffenen zuschreibt und sie damit als nicht ungewöhnlich und unvorhersehbar wertet (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1987, Rs. 109/86 - Theodorakis -, Slg. 1987, 4319, Randnr. 8; Urt. v. 09.08.1994, Rs. C-347/93 - Boterlux -, Slg. 1994, I-3933, Randnr. 35 f.), kann ein rechtswidriges oder sorgfaltspflichtwidriges Behördenhandeln im Einzelfall einen Fall höherer Gewalt i.S.d. Art. 40 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1782/2003 darstellen (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 18.03.1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053, Randnr. 13; BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - 3 C 27.03 -, BVerwGE 121, 10, 14; VG Hannover, Urt. v. 04.04.2008 - 11 A 3360/06 -).

    Der Gerichtshof hatte in der Entscheidung Molkerei-Zentrale Süd über die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. zu entscheiden, ob ein Fall höherer Gewalt vorliege, wenn die Versäumung einer in einer Agrarverordnung vorgeschrieben Nachweisfrist auf einer zögerlichen Bearbeitung einer Verwaltungsbehörde beruhe (EuGH, Urt. v. 18.03.1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053, Randnr. 8 f.).

  • VG Frankfurt/Main, 20.05.1999 - 1 E 524/96
    Nr. L 113/31- liegt vor, wenn ein Ereignis auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, weil es sich um Umstände handelt, die so ungewöhnlich und unvorhersehbar sind, daß deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 18.03.1993 - Rs C-50/92 -, EuZW 1993, 447).

    unabhängig hiervon stimmen alle Urteile des Europäischen Gerichtshofes, die sich mit Begriff der höheren Gewalt im Agrarrecht der Gemeinschaft befassen, darin überein, daß der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen sein muß, die derjenige, der sich darauf beruf, nicht zu betreten hat, die ungewöhnlich und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 18.03.1993, Rechtssache C 50/92 EuZW 1993, Seite 447; siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 03.08.1989, NJW 1990, Seite 1435).

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 139/00

    Hauptzollamt - Ausfuhrerstattung - Kontrollexemplar - Nichtzulassungsbeschwerde

    Höhere Gewalt ist danach ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteile vom 22. Januar 1986 Rs. 266/84, EuGHE 1986, 149; vom 18. März 1993 Rs. C-50/92, EuGHE 1993, I-1035; Senats-Urteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 31.03.2010 - 11 K 700/08

    Wiedereinsetzung in eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist bei höherer Gewalt

    (Urteil vom 18. März 1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1053 ).
  • BFH, 21.11.2002 - VII B 112/02

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Darlegung

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LC 281/08

    Anmeldung der Nutzung in diesem Jahr als Grundlage für die Bestimmung des Wertes

  • FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 79/03

    Ausfuhrerstattung: Ausfuhrnachweis, Anerkennung anderer gleichwertiger Unterlagen

  • BFH, 28.06.2001 - VII B 299/00

    Ausfuhrerstattung - Zollamt - Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Ausfuhrnachweis -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1996 - C-97/95

    Pascoal & Filhos Ldª gegen Fazenda Pública. - Zölle - Methoden der Zusammenarbeit

  • BPatG, 21.06.1999 - 15 W (pat) 71/97

    Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel - Grenzen

  • FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 833/97

    Ausfuhrerstattung: Keine höhere Gewalt bei unzulänglicher Arbeitsweise einer

  • VGH Hessen, 09.11.1994 - 8 UE 1850/91

    Kautionsverfall infolge Nichtausnutzung einer Ausfuhrlizenz für Rinder - zum

  • FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 46/98

    Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden

  • FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98

    Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden

  • VG Hannover, 04.04.2008 - 11 A 3360/06

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen: weitere OGS-Genehmigungen wegen Kauf oder Pacht

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 264/03

    Rückforderung als Vorschuss gewährter Ausfuhrerstattung bei Nichtbeachtung der

  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 26.08.1996 - IV 40/95

    Entscheidung im Wege des Gerichtsbescheids; Vorfinanzierung der Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1994 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel GmbH gegen Hauptzollamt Krefeld. - Freihandelsabkommen

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 21 ZB 09.2539

    Keine Zulassungsgründe

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 19 ZB 09.1290

    Offensichtlicher Irrtum

  • FG Hamburg, 27.01.2009 - 4 K 62/05

    Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 23.06.1998 - IV 801/97

    Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 (it. a)

  • FG Hamburg, 24.03.1998 - IV 728/97

    Voraussetzungen der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO; Einhaltung der

  • VG Hannover, 30.07.2008 - 11 A 2999/06

    Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung aus der nationalen Reserve;

  • VG Koblenz, 10.07.2006 - 4 K 1520/05

    Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung einer Mutterschafprämie für das Jahr

  • FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 375/02

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 12.10.2004 - IV 95/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung, wenn innerhalb der Fristen keine

  • FG Hamburg, 30.01.1998 - IV 736/97

    Erbringen zusätzlicher Nachweise bei bestehenden Zweifeln über das Erreichen des

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