Rechtsprechung
EuGH, 31.03.1993 - C-27/92 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Erstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsland - Beweismodalitäten - Verzollungsbescheinigung - Eingeschränkte Beweiskraft - (Verordnung ...
- EU-Kommission
Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
- Wolters Kluwer
Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch; Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen ; Einfuhr von Fleisch nach Ägypten
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Differenzierte Ausfuhrerstattung für Rindfleisch: Verzollungsbescheinigung
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 885/68/EWG Art. 6 Abs. 2; ; VO Nr. 885/68/EWG Art. 4; ; VO Nr. 2730/79/EWG Art. 20 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Erstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsland - Beweismodalitäten - Verzollungsbescheinigung - Eingeschränkte Beweiskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Differenzierte Ausuhrerstattung - Rindfleisch - Verzollungsbescheinigung.
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 20.12.1991 - IV 245/86
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-27/92
- EuGH, 31.03.1993 - C-27/92
- EuGH, 22.09.1993 - C-27/92
Papierfundstellen
- EuGHE I 1993, 1701
- BB 1993, 1051
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.07.1984 - 89/83
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex
Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - C-27/92
Sie bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815).13 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil Dimex (…a. a. O., Randnr. 11) in bezug auf die Verordnung (EWG) Nr. 192/75 der Kommission vom 17. Januar 1975 über Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (…ABl. L 25, S. 1) entschieden hat, zeigt der Umstand, daß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 dieser Verordnung es den zuständigen Stellen erlaubt, andere Dokumente zu verlangen, wenn sie wegen der besonderen Verhältnisse im Bestimmungsland den Nachweis der Erfuellung der Zollförmlichkeiten als unzureichend ansehen, daß dieser Nachweis nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, daß das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde.
14 Ebenso wie die Vorschrift, um die es im Urteil Dimex ging, stellt aber Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung Nr. 2730/79 klar, daß andere Dokumente vorgelegt werden können, falls die in Absatz 3 aufgeführten Dokumente nicht genügen.
- EuGH, 21.01.1999 - C-54/95
Deutschland / Kommission
Eine zweite erhebliche Verzögerung sei dadurch eingetreten, daß die zuständige Behörde das Einspruchverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über das Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg in der Rechtssache C-27/92 (Urteil vom 31. März 1993, Möllmann-Fleisch, Slg. 1993, I-1701) ausgesetzt habe.Zu der ohne hinreichenden Grund mit Bescheid vom 7. Juni 1994 verfügten Einstellung des Rückforderungsverfahrens trägt die Kommission vor, daß entgegen dem Vorbringen der Bundesregierung die in Zimbabwe entdeckten Genußtauglichkeitsbescheinigungen geeignet gewesen seien, begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Einfuhr in das Bestimmungsland entstehen zu lassen und damit die Beweiskraft der von der Firma Barfuß vorgelegten Verzollungsbescheinigungen zu erschüttern (vgl. Urteil Möllmann-Fleisch, Randnr. 15).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Bestimmungsland nur ein widerlegliches Indiz dafür, daß das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Dimex, Randnr. 11, und Möllmann-Fleisch, Randnr. 13).
So kann insbesondere die Beweiskraft, die die Verzollungsbescheinigung normalerweise hat, entfallen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, ob die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslands gelangt sind, um dort vermarktet zu werden (Urteil Möllmann-Fleisch, Randnr. 15).
In einem solchen Fall können zum Nachweis, daß die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslands gelangt sind, andere Dokumente vorgelegt werden, die die Gemeinschaftsregelung vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Möllmann-Fleisch, Randnr. 14), so z. B. Dokumente, aus denen hervorgeht, daß die Ware im Bestimmungsland entladen wurde.
- BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
Rückforderung von Ausfuhrerstattung
Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung ist es danach --anders als die Klägerin meint-- wesentlich, dass die durch eine solche Erstattung bezuschussten Erzeugnisse tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen, um dort vermarktet zu werden (vgl. EuGH, Urteile vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, EuGHE 1993, I-1701, und vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759).Denn sie hat die begründeten Zweifel, die nach der Beweiswürdigung durch das FG daran bestehen bleiben, dass das ausgeführte Rindfleisch den Markt des Bestimmungslandes Mauritius erreicht hat, nicht ausräumen können (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-1701).
Bei Zweifeln können weitere Dokumente verlangt (Art. 20 Abs. 4 VO Nr. 2730/79) und kann gegebenenfalls die durch die Vorlage der Dokumente begründete Vermutung durch andere Tatsachen widerlegt werden (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-1701).
- BFH, 02.02.1999 - VII R 5/98
Rückforderung von Ausfuhrerstattung; Vorlage an EuGH zur Vorabentscheidung
Der EuGH hat zwar entschieden, daß die Erfüllung der Zollförmlichkeiten nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, daß das betreffende Erzeugnis sein Ziel tatsächlich erreicht hat (EuGH, Urteile vom 11. Juli 1984 Rs. 89/83, Slg. 1984, 2815, 2832 Tz. 11, und vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, Slg. 1993, I-1701).In dem Fall, der dem Urteil in der Rechtssache C-27/92 zugrunde lag, war zwar eine Verzollungsbescheinigung vorhanden, diese war aber undatiert und aus den weiteren Umständen ergab sich, daß die Wiederausfuhr der Waren aus veterinärrechtlichen Gründen angeordnet worden war.
- BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02
Differenzierte Ausfuhrerstattung
Weiterhin meint der Kläger, dass das FG bei der Behandlung dieser Frage von der Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 11. Juli 1984 Rs. 89/83 (EuGHE 1984, 2815) und vom 31. März 1993 Rs. C-27/92 (EuGHE 1993, I-1701) abgewichen sei.Die Verzollungsbescheinigung allein reicht bei Zugrundelegung der Ausführungen dieser Urteile für den Nachweis, dass die Erzeugnisse tatsächlich den Markt des Bestimmungslandes erreicht haben, nicht aus, wenn trotz deren Vorlage erhebliche Zweifel bestehen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist (vgl. EuGH in EuGHE 1984, 2815 Rdnr. 11, und in EuGHE 1993, I-1701).
- EuGH, 11.01.2007 - C-279/05
Vonk Dairy Products - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Käse - Art. …
Gestützt auf das Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1993 in der Rechtssache Möllmann-Fleisch (C-27/92, Slg. 1993, I-1701) vertritt er die Auffassung, dass die Einfuhrdokumente, was die Gewährung differenzierter Erstattungen im Sinne der Verordnung Nr. 3665/87 angehe, nur ein widerlegbares Indiz darstellten. - FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97
Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 07.05.1997 - IV 280/97
Voraussetzung gesunder und handelsüblicher Qualität; Waren, deren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-515/03
Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - …
8 - Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 11) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-27/92 (Möllmann-Fleisch, Slg. 1993, I-1701, Randnr. 13).9 - Urteil Möllmann-Fleisch (Randnr. 15).
- FG Hamburg, 11.01.2006 - IV 80/04
Ausfuhrerstattung: Verwertung durch Verarbeitung der Erstattungsware auf dem …
Die Beweiskraft des Zollpapiers kann daher entfallen, wenn begründete Zweifel aufkommen, ob die Waren in unverändertem Zustand tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslandes gelangt sind, um dort vermarktet zu werden (… EuGH , Urteil vom 11.07.1984, a.a.O., Seite 2831 f. und Urteil vom 31.03.1993, Rs. C-27/92, - Moellmann-Fleisch -Sammlung I 1993 Seite 1701, 1715 f.; Urteil des Senates vom 30.01.1998, IV 736/97).Zwar kann die Indizwirkung eines solchen Zollpapiers entfallen, wenn begründete Zweifel aufkommen, ob die Waren in unverändertem Zustand tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslandes gelangt sind, um dort vermarktet zu werden (… EuGH , Urteil vom 11.07.1984, a.a.O., Seite 2831 f. und Urteil vom 31.03.1993, Rs. C-27/92, Sammlung I 1993 Seite 1701, 1715 f.; Urteil des Senates vom 30.01.1998, IV 736/97).
- FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 76/99
Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen
Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.7.1984 - Rs. 89/83 -, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31.3.1993 - C 27/92 -, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff.) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden (vgl. nur Urteile vom 10.9.1996 - IV 47/94 - sowie 16.6.1999 - IV 879/97 - vgl. ferner Beschluss des BFH vom 11.5.2000 - VII B 213/99 -). - Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-110/99
Emsland-Stärke
- FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 347/07
Ausfuhrerstattung: Differenzierte Ausfuhrerstattung - Nachweis der Erfüllung der …
- FG Hamburg, 09.04.2002 - IV 412/98
Fehlender Nachweis für die Vermarktung auf dem Drittlandsmarkt
- FG Hamburg, 08.03.1996 - IV 249/95
Erwerb von Magermilchpulver im Rahmen des Sonderverkaufs zur Ausfuhr aus …
- FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
Ausfuhrerstattung: Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2006 - C-279/05
Vonk Dairy Products
- FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 524/98
Rückforderung einer Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 404/98
Rückforderung der Ausfuhrerstattung, wenn die Erzeugnisse das Drittland nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2000 - C-114/99
Roquette Frères
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93
Belgischer Staat gegen Boterlux SPRL. - Erstattung bei der Ausfuhr - …
- FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 46/98
Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden
- FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 6/98
Zurücknahme von Ausfuhrerstattungsbescheiden
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-74/98
DAT-SCHAUB
- FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 51/04
Keine Rückforderung als Vorschuss gewährter Ausfuhrerstattung, wenn der Zugang …
- FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung
- FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 206/99
Ausfuhrerstattung stellt Förderungsmittel der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse dar
- FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 891/97
Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen
- FG Hamburg, 10.12.1996 - IV 198/95
Abhängigkeit der Zahlung einer Ausfuhrerstattung vom Nachweis des Verlassens des …
- FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 879/97
Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheids; Rückforderung von …
- FG Hamburg, 06.01.2000 - IV 200/99
Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine
- FG Hamburg, 26.08.1998 - IV 150/98
Übernahme von Schiffsladungen, um offene Forderungen zu begleichen durch die …
- FG Hamburg, 30.01.1998 - IV 736/97
Erbringen zusätzlicher Nachweise bei bestehenden Zweifeln über das Erreichen des …
- FG Hamburg, 10.09.1996 - IV 47/94
Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Ausfuhrerstattung; Rücknahme von …